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الثلاثاء، 28 أبريل 2020

Freiheit der Kritik


 

Freiheit zur Kritik


                               Prof. Dr. M. Shsama
     Der Islam legt die Merkmale der Beziehung zwischen den einzelnen Familienmitgliedern auf eine Weise fest, die für jeden dessen persönliche Unabhängigkeit im Rahmen des sozialen Lebens innerhalb dieser Zelle schützt, aus der die Gesellschaft geformt ist. Niemand darf die Persönlich-keit eines anderen tyrannisieren, so dass er über dessen Lebensweise auf eine Weise bestimmt, die dessen Wesenheit beseitigt oder diesen an der Äusserung dessen Gedanken und an der Auswahl dessen hindert, was günstig für ihn ist und zu dem dessen Empfindungen und Gefühle neigen – unter der Bedingung, dass er nicht über den allgemeinen Rahmen hinaus-geht, der den Zusammenhalt der Familie wahrt und sie vor Zerfall und Auflösung beschützt und vor Schwäche und Ausmergelung beschirmt. Das geschieht nur durch Gewähren des Rechtes auf Freiheit der Äusserung für jedes ihrer Individuen und durch Auswahl dessen, was er für sich selbst als geeignet hält – unter Wahrung des Rechtes des Familienoberhauptes auf Anleiten und Führen beim Fassen entsprechender Beschlüsse nach  Darle-gung seiner Gründe und Beweise.
      Da die Familie den Kern der Gesellschaft darstellt, weicht also das, was der Islam innerhalb der Familie vorsieht, nicht vom Rahmen ab, den er für die Beziehung zwischen den Menschen im öffentlichen Leben festlegt. Er gibt jeden Muslim die Freiheit zur Kritik und Anleitung, sogar wenn das mit dem Staatspräsidenten selbst zusammenhängt. Niemand ist dazu bere-chtigt, Menschen an der Kritik irgendeiner Persönlichkeit zu hindern, sei sie allgemein oder speziell. Die Kritik am Missetäter und der Versuch ihn vom abwegigen Verhalten fern zu halten ist gemäss dem Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen eine Pflicht für jeden Muslim. Wenn die Muslime dieser Pflicht nicht nachkommen, wird GOTTes Fluch über sie Wahrheit und sie werden am Tage des Gerichtes mit schwerster Strafe belegt. GOTT wird demjenigen nicht vergeben, der die Freiheit, die ihm GOTT gewährt hat, nicht ausübt um den Abwegigen gerade zu richten, es sei denn  er wäre zum Ausüben dieser Pflicht materiell oder ideell nicht imstande. Der Erhabene sagt:
      „Fürwahr, diejenigen, die – gegen sich selbst Unrecht Handelnde – die Engel endgültig abberufen –!  Sie fragen: „Worin waret ihr?“ Sie sagen: „Wir waren Schwache im Land.“ Sie entgegnen: „War denn GOTTes Land nicht weit; so wäret ihr darin ausgewa-ndert?“ Jene sind es, deren ständiger Aufenthaltsort die Hölle ist, und sie ist ein schlimmer Ort, zu dem man gelangt. Ausgenommen sind die Schwa-chen unter den Männern und Frauen und Kindern; sie können nichts ausrichten und finden keinen Weg. Jene sind es also, denen GOTT verzeihen mag, und GOTT ist Vergebung gewährend, stets verzei-hend.        (Qurʾān, Sure 4, Verse 97-99)
     ER wird den Beitrag zur Meinung über das öffentliche Leben und Äusserung des guten Rates an die Verantwortlichen – selbst wenn die Angelegenheit deren Bekämpfung in Wort und Schrift erfordert, wenn sie bei der Führung der Staatsgeschäfte Korrupt sind – nur dieser Gruppe erlassen, die diese Angelegenheit nicht bewältigen kann, als da sind die Frauen, die Kinder und die Schwachen unter den Männern. Wer also unter diese nicht einzustufen ist, hat das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten, oder zeitgenössisch ausgedrückt: Er sondert sich vom öffent-lichen Leben nicht ab, sondern trägt zu ihm durch Meinung und Anleitung ohne Angst vor einem Herrscher oder Furcht vor einem Fürst bei. Es wird vom Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) über-liefert, dass er sagte: „Wenn meine Nation sich fürchtet dem Ungerechten zu sagen “Du bist unge-recht“, dann ist das Erdinnere besser für sie als ihre Oberfläche.“
     Das heisst ihr Leben hat keinen Sinn mehr, denn sie befinden sich in einer Lage, in der der Tod ehrenvoller und edler als dieses Leben ist, in dem sie nichts besitzt, sogar keine Meinungsäusserung über die Entsch-eidungen, die ihren Werdegang bestimmt.
    Die freie Meinungsäusserung ist also nicht nur ein Recht in der islamischen Gesellschaft, sondern sogar eine Pflicht für jeden Fähigen. Wer diese Freiheit mündlich – durch Zusammenkünfte und Versammlungen – ausüben kann, der soll sich nicht vor dieser Arbeit drücken; er hat vielmehr nach besten Kräften und mit jeglicher Anstrengung danach zu streben das Wort der Wahrheit – oder das, was man glaubt, dass es die Wahrheit sei – einer grösstmöglichen Anzahl von Menschen zugänglich zu machen. Und wer sieht, dass er die Möglichkeit hat seine Meinung schriftlich zu äussern, muss jedes mögliche Mittel benutzen, um seine Meinungen für die Men-schen zu veröffentlichen. Wenn die Individuen der Nation diese Pflicht vernachlässigen, setzt GOTT gegen sie jemanden ein, der sie martert und ihnen Myrrhe zu trinken und Koloquinten zu essen gibt. An jenem Tage können sie weder dessen Gefängnis verlassen noch sich von dessen Scher-gen befreien. Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Bei DEM, in DESSEN Hand meine Seele ist! Die Stunde des Jüngsten Tages kommt erst, wenn GOTT lügnerische Fürsten, unmorali-sche Minister, treulose Helfer, ungerechte Wachtmeister und lasterhafte Qurān-Rezitatoren sendet. Deren Kennzeichen sind Kennzeichen der Mön-che, deren Herzen sind stinkender als Kadaver, und ihre Leidenschaften sind vielfältig. GOTT öffnet ihnen die Pforten eines staubigen, dunklen Aufruhr, dem sie ratlos gegenüberstehen. Und bei DEM, in DESSEN Hand Muhammads Seele ist! Der Islam wird ganz gewiss Band für Band aufgetrieselt, dass sogar niemand sagt: GOTT! GOTT! Ihr sollt ganz gewiss das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten oder GOTT wird ganz gewiss gegen euch die schlechten Leute unter euch einsetzen, die euch martern werden. Dann werden die guten Leute unter euch einladend aufrufen, aber man wird ihnen keine Folge leisten. Ihr sollt ganz gewiss das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbie-ten oder GOTT wird ganz gewiss gegen euch entsenden, wer mit euren Jungen kein Mitleid hat und eure Alten nicht respektiert.“ Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte auch: „Und bei DEM, in DESSEN Hand Muhammads Seele ist! Ihr sollt ganz gewiss das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten, und ihr sollt ganz gewiss den Törichten tadeln, und ihr sollt ganz gewiss für die Wahrheit einen Rahmen schaffen – oder GOTT wird ganz gewiss in eure Herzen gegenseitig Zwietracht säen. Dann wird ER euch verflu-chen wie ER sie verflucht hat.“ 
   Auf der Erde gibt es ausser dem Islam kein System – sei es in den vergangenen Nationen oder in den zeitgenössischen Nationen –, das seine Anhänger verpflichtet den Abwegigen – selbst wenn dieser ein Herrscher wäre – in Wort und Schrift gerade zu richten. Denn der Islam sieht, dass auf demjenigen, der eine Abweichung sieht und sie nicht berichtigt – sofern er dazu die Fähigkeit besitzt –,GOTTes Fluch liegt. Wenn die Anhänger der modernen Zivilisation stolz sind, dass sie dem Individuum die Freiheit der Äusserung seiner Meinung in Wort und Schrift gibt und sich vor den ande-ren Systemen damit brüstet, dass die Gewährung dieses Rechtes für das Individuum eine Anerkennung der Existenz des Menschen und Wertschät-zung dessen Rolle im Leben ist – etwas, was vorher im Verlauf der mensch-lichen Geschichte nicht vorgekommen ist. Ein Muslim hat indes das Recht über diese Behauptungen noch hinauszugehen und dem Zug jener voranzu-gehen, die das Verdienst der modernen Kultur in diesem Bereich besingen; ja er hat sogar das Recht dazu öffentlich bekannt zu geben, dass das, zu dem die moderne Kultur im Bereich der Garantierung der freien Meinungs-äusserung gelangt ist, dem nicht gleichkommt, was der Islam dem Men-schen gibt. Denn dieser gibt ihm nicht nur dieses Recht, sondern macht es ihm sogar zur Pflicht und warnt denjenigen, der davon nichts wissen will, vor Unheil und Untergang und droht ihm an, dass sein Leben im Diesseits in  schmerzliche Pein umschlagen wird, wenn er die Wahrheit mit Stillsch-weigen übergeht und nicht die Freiheit zur Kritik an dem ausübt, was er in der Gesellschaft nicht richtig sieht. Zu den Dingen, an denen  es keinen Zweifel gibt, gehört, dass derjenige, der für dich den Weg für die Übernah-me der Mittel zur Erlangung von Würde ebnet, einen niedrigeren Rang hat als derjenige, der dich mittels aller Massnahmen zwecks Erweckung des Interesses und zwecks Einschüchterung zur Durchführung dessen anspornt, was deine Persönlichkeit formt, deine Würde festigt und dein Empfinden deines Menschenseins vertieft. Welsch ein grosser Unterschied besteht zwi-schen dem, der sie dir unterbreitet und dir das Recht auf ihre Anwendung gibt, und dem, der dich nachdrücklich zu ihrer Durchführung veranlasst und dich zu ihrer Anwendung drängend antreibt!
      Das ist nicht der einzige Unterschied zwischen der freien  Meinun-gsäusserung in den zivilisierten Gesellschaften und dem, was der Islam dem Muslim in diesem Bereich vorschreibt. Und zwar ist es so, dass die volle Anwendung der Freiheit das Licht der Welt in den zeitgenössischen Gesellschaften noch gar nicht erblickt hat. Oft sieht man in vielen Lebens-bereichen, dass die Angelegenheiten in ihnen durch Regeln und Methoden entschieden werden, die der freien Meinungsäusserung widersprechen. Ja, die zur Freiheit einladend Aufrufenden leugnen diese sogar selbst, wenn sie mit anderen Völkern und anderen Rassen zusammenhängt oder wenn sie und ihre Interessen auf  internationaler Ebene aufeinander prallen. Im Islam hingegen übten die Muslime in der Frühzeit eine Art Freiheit aus, die die Menschheit im Verlauf ihrer Geschichte nicht kannte. Abū Bakr (GOTT möge an ihm Wohlgefallen haben!) – er war nach dem Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) der erste „Herrscher“ der Mus-lime – legte einen Rahmen für die Freiheit fest, den kein Geist einer der Herrscher vor ihm geschmiedet hatte; denn er sagte: „O ihr Menschen! Ich bin euer Ḫalīfah, und ich bin nicht der Beste von euch. Tue ich Gutes, unterstützt mich! Und tue ich Schlechtes, bessert mich! … Gehorcht mir, solange ich GOTT und SEINEM Gesandten gehorche! Bin ich gegenüber GOTT und SEINEM Gesandten widerspenstig, gibt es für euch mir gegen-über keinen Gehorsam.“
    Und ebenso forderte ʿOmar Ibn Al-Ḫaṭṭāb von den Muslimen ihn zu bessern, falls sie bei ihm eine Abwegigkeit sähen. Das ist eine Daʿwah vom Herrscher seinen Untertanen gegenüber zu kritisieren, was diese nicht rechtschaffend sehen. Und das kommt nur aus einer hehren Seele, die am Tisch des Prophetentums aufgezogen und von den Prinzipien des Islam durchtränkt wurde… Dann sehen wir Harmonie mit den Untertanen. Es ist überliefert, dass ihm ein Mann in jener Ansprache mit den Worten antwor-tete: „Bei GOTT! Hätten wir bei dir etwas Krummes gefunden, hätten wir es mit unseren Schwertern gerade gerichtet.“ Diese Kommentierung drückt jedenfalls, auch wenn in ihr die Rauheit der Araber und die Schärfe der Beduinen erscheint, den Umfang der freien Meinungsäusserung unter dem Schutz des islamischen Staates aus. Ja die Antwort auf ʿOmar gilt sogar als eine ehrende Auszeichnung, mit der sich die Nationen in ihrer Geschichte schmücken, und als ein leuchtendes Licht auf den Seiten der Muslime, das die Behauptungen der Sprecher im Namen der politischen Freiheit in dieser Zeit verstummen lässt. Da traten keine Sicherheitskräfte dem Mann ent-gegen um diesen zum Schweigen zu bringen oder ihn von der Versam-mlung zu entfernen, weil er den Anstand bei seinem Gespräch mit dem ersten Mann im Staat nicht einhält. Sie peitschten ihn auch nicht aus oder warfen ihn in die finsteren Tiefen des Gefängnisses, wo seine Leute seine Spur verlieren, sobald er sich von ihnen entfernt hat – wie es die meisten Herrschaftsregime in dieser Zeit machen, in der deren Zeitgenossen auf den Aufstieg und Fortschritt stolz sind. Vielmehr sprach ʿOmar Ibn Al-Ḫaṭṭāb (GOTT möge an ihm Wohlgefallen haben!) seine bekannten Worte: „Lob gebührt GOTT, DER in der Nation Muhammads jemanden erschaffen hat, der  die Unebenheiten bei ʿOmar mit seinem Schwert gerade richtet.“

 

 

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