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(محاضرات في فقه العبادات)
Rituelle Handlungen
Prof: d. M. Shama
2 Woche1
Vorwort
Die Gebote, bzw. Vorschriften im
Islam erstrecken sich auf alle Gebiete des Lebens, wie die Ehe, die Familie,
die Erbschaft, Wirtschaft und rituelle Handlungen. In allen diesen Bereichen
gibt es Vorschriften im Qurʾān und Beweise in den Über3lieferungen.
Die vorliegende Arbeit behandelt die Fragen der rituellen
Handlungen, die im
Islam wie folgend dargestellt werden:
2. Das Gebet.
3. Fasten.
4. Armensteuer.
5. Pilgerfahrt.
Die vorliegende Arbeit ist in arabischer Sprache unter dem
Titel “Al-Islam Ṭahārah wa Naqāʾ” 1993 veröffentlicht
worden.
Ich danke Herrn Ḥassan Ndayisenga[1]und
Herrn Mahmūd Ḥağğāğ für ihre Hilfe bei der
Übersetzung ins Deutsche.
Ich hoffe, dass diese Arbeit nutzvoll besonders für die
Studenten ist, die im isla-mischen Zweig der Deutschen Abteilung in der
Al-Azhar Universität (Sprachen- und Übersetzungsfakultät) studieren.
Muhammad Shama
Reinigungen
Einleitung
Der
Islam ist eine Religion der Humanität und Zivilisation mit seinen Geboten und
Gesetzen: Menschlich in der Vollziehung der religiösen Rituale eines Dogmas und
seiner Ethik. Dies gilt ebenso für die Hand-habung des alltäglichen
Geschäftsverkehrs und Handelsbeziehungen. Der Islam hat zum Ziel, die Reformierung
des Einzelnen in der Gesellschaft.
Die
Gesellschaft besteht aus Individuen vergleichbar mit Steinen in einem Gebäude.
Solange diese Steine solide und unversehrt sind, bleibt das Gebäude stehen.
Fangen die Steine an zu bröckeln, fällt mit der Zeit das ganze Gebäude
zusammen.
Daher
konzentrieren sich die islamischen Gebote auf die seelischen sowie körperlichen
Verbesserungen des Einzelnen. Seelisch verlangt der Islam vom Menschen, an Gott
zu glauben (Allāh), seine Mitmenschen zu lieben und dem Hass, Neid und der
Götzendienerei fernzubleiben.
Die
religiösen Gesetze des Islam im Bereich von Dogma und Ethik behüten und
schützen den Gläubigen, seine Seele, seinen Geist, seine Nachkommen und seinen
Besitz. Seine Gebote sind an die Erschaffung den Geist des Menschen angepasst
und behindern nicht die Weiterent-wicklung in der Gesellschaft.
Die
Formulierung der religiösen Gesetze im Islam beschränkt sich nicht auf eine bestimmte
Zeit oder einen speziellen Ort. Der vernünftige Mensch kann dies aus folgenden
Qurʾānversen erkennen: „Sprich: Wer hat
den Schmuck Allahs verboten, den
er für seine Diener hervor-gebracht, und die guten Dinge der Versorgung?“
Sprich: „Sie sind für die Gläubigen in diesem Leben (und) ausschliesslich (für
sie) am Tag der Auferstehung. Also machen wir die Zei-chen klar für Leute, die
Kenntnis besitzen.
Sprich: „Mein Herr hat nur Schändlichkeiten
verboten, seien sie offen oder verborgen, dazu Sünde und ungerechte Gewalt tat,
und dass ihr Allah das zur Seite setzet, wozu er keine Vollmacht herabsa-ndte,
und dass ihr von Allah aussaget, was ihr nicht wisset.“ (Surah 7, Vers 32-33)
„ ... doch meine Barmherzigkeit
umfasst jedes Ding; so werde ich sie bestimmen für jene, die recht handeln und
die Zakāt zahlen und die an unsere Zeichen glauben. Die da folgen dem
Gesandten, dem Propheten, dem Makellosen, den sie bei sich in der Thora und im
Evangelium erwähnt finden - er befiehlt ihnen das Gute und verbie-tet ihnen das
Böse, und er erlaubt ihnen die guten Dinge und verwe-hrt ihnen die schlechten,
und er nimmt hinweg von ihnen ihre Last und die Fesseln, die auf ihnen lagen -,
die also an ihn glauben und ihn stärken und ihm helfen und dem Licht folgen,
das mit ihm hinabgesandt ward, die sollen Erfolg haben.“
(Surah 7, Vers 156-157)
Ein Ziel
der islamischen Gesetze ist die Reinigung der Seele, das bedeutet, die Zufriedenheit
mit sich selbst, Verstärkung der zwischen-menschlichen Beziehungen, die sich
auf Liebe, Brüderlichkeit, Gleich-heit und Gerechtigkeit beruft. Der Muslim
wird ebenso dazu angehalten, seinen Körper, seine Kleidung und Umwelt sauber
und rein zu halten. Er soll sich fernhalten von allem Unsauberen, sei es im
Haus, an seinem Arbeitsplatz oder Wohnort. Ferner sollen jegliche
Benutzungsartikel in allen Lebensbereichen sauber gehalten werden. Das wird im
Islam „Kultische Reinheit“ genannt.
Die
Gelehrten definieren diese Reinheit folgendermassen:
Sauberkeit
und Abwendung von Schmutz und Abfall, sei es äusserlich (Reinhaltung des
Körpers, der Kleidung, des Ortes) sowie innerlich (Rein-haltung von Geist,
Seele und Gewissen). Der Muslim ist verpflichtet, sich innerlich rein zu
halten, indem er im Verhalten zu Anderen keinen Schaden anrichtet und Recht
walten lässt.
Kultische Reinheit
Die Bedingungen des Gebets
Vor dem
Gebet muss sich ein Muslim ritual säubern. Sollte es zur Darmentleerung oder
zum Geschlechtsverkehr zwischen den Gebeten gekommen sein, muss die rituale
Säuberung (Wuḍūʾ oder Ġusl
) wiederholt werden. Nach dem Geschlechtsverkehr muss ein Bad genommen werden,
wohingegen nach der Darmentleerung es genügt, sich mit Wasser zu waschen.
Im
Qurʾān steht:
„ Oh, die ihr glaubt! Wenn ihr zum Gebet
hintretet, waschet euer Gesicht und euere Hände bis zu den Ellbogen und fahret
euch über den Kopf und (waschet) eure Füsse bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr
im Zustande der Unreinheit (hier bezieht sich Unreinheit auf den Zustand nach
dem Geschlechtsverkehr) seid, reinigt euch durch ein Bad ..“ (Surah 5, Vers 6)
Baden oder Waschen mit Wasser
Erste Art von Wasser
Zur Reinigung von Körper und Kleidung soll sauberes Wasser ver-wendet
werden. Dieses Wasser kann Regenwasser, Flusswasser oder Brunnenwasser sein
(Süsswasser). Auch Meereswasser (Salzwasser) darf benutzt werden zur rituellen
Reinigung. Dies stützt sich auf eine Überlieferung von Abī Hureirah:
Ein Mann
fragte den Gottesgesandten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!): „Wir fahren
ans Meer und nehmen mit uns eine kleine Menge Trinkwasser. Wenn wir uns mit
Trinkwasser vor dem Gebet reinigen, werden wir durstig. Dürfen wir uns mit
Meereswasser vor dem Gebet waschen? Der Prophet antwortete: „Meereswasser ist
ein geeignetes Reinigungsmittel, und seine toten Fische sind von religiöser
Seite essbar.“
Zweite Art von Wasser
Benutztes Wasser
Einmal
benutztes Wasser darf nicht zum rituellen Waschen oder Baden verwendet werden.
Sollte aber etwas von diesem Wasser auf den Körper oder die Kleidung gelangen,
bedeutet es nicht, dass man unrein geworden ist. Das Wasser zur rituellen Reinigung
soll klares Wasser sein, d.h. keine Seifen oder andere Rückstände enthalten.
Dritte Art von Wasser
Wasser,
in das etwas Unreines hineingefallen ist und wodurch sich Farbe, Geruch oder Geschmack
verändert, darf nicht zur rituellen Wa-schung verwendet werden. Wenn etwas von
diesem unreinen Wasser auf Körper oder Kleidung kommt, müssen diese Teile gewaschen
werden.
Sollte
es vorkommen, dass etwas ins Wasser fällt, ohne seinen Geschmack, Geruch oder
Farbe zu verändern, darf es zur rituellen Wa-schung benutzt werden. Bei letzter
Vorschrift wird kein Unterschied zwischen einer grossen (Meer, Fluss, See) oder
kleinen Wassermenge (Waschschüssel, Brunnen) gemacht.
Dies stützt sich auf eine Überlieferung von Abī Hureirah:
Eines
Tages kam ein Mann in die Moschee und urinierte in einer Ecke. Die Gefährten
Muḥammads (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) empörten sich darüber. Der
Prophet beruhigte seine Leute und sagte ihnen: „Euere Wasser und giesset ihn
auf die unsaubere Stelle!“ Mission soll leicht und einfach für die Menschen
sein. Gehet und nehmet einen Eimer Wasser und giesseet ihn auf die unsaubere
Stelle.
Eine
andere Überlieferung von Abī Saʿīd Al-Ḫudrī besagt: „Der Prophet wurde einmal gefragt, ob man
sich mit dem Wasser von dem Buḍāʿah Brunnen rituell waschen darf. Er
antwortete: „Dieses Wasser ist normalerweise rein; nichts macht es unrein.“
Zusammengefasst
muss wiederholt werden:
1. Wasser,
das zur rituellen Reinigung benutzt wird, muss sauber sein und das zu
Reinigende säubern können.
2. Einmal
benutztes Wasser darf nicht zur rituellen Reinigung genommen werden.
3. Wasser,das
mit einem reinen Material in Berührung gekommen ist und daher dadurch Farbe,
Geruch oder Geschmack verän-dert wurde, darf nicht zur rituellen Waschung
benutzt werden.
4. Wasser,
dessen Eigenschaften durch etwas Unreines verän-dert wurden, darf nicht zum
kultischen Waschen benutzt wer-den.
5. Wasser,
dessen Eigenschaft durch langes Stehen verändert wurde, darf, solange es nicht
der Gesundheit schadet, zur ritu-ellen Säuberung verwendet werden.
Veschiedene Arten von Unreinheiten:
Um ein Gebet richtig zu verrichten,
müssen Körper und Klei-dung sauber sein. Sollten Körper oder Kleidung verschmutzt sein, müssen sie vor dem Gebet gereinigt
werden. Im Qurʾān steht: „Und reinige Deine Kleider“ (Surah 74, Vers 5)
Ferner
steht im Qurʾān: „Gott liebt die sich Bekehrenden und liebt
die sich Reinhaltenden.“ (
Surah 2, Vers 222 )
In der
Überlieferung wird gesagt: Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!)
sagte: „Reinheit ist die Hälfte (der grösste Teil) der religiösen Überzeugung.
Als Unreinheiten, die dem Menschen am
häufigsten begegnen oder mit denen er am
häufigsten in Kontakt kommt, sind folgende zunennen :
1.
Ein totes Tier, auf nicht rituelle Weise geschlachtet.
2. Ein
abgeschnittener Teil eines lebenden Tieres.
Dieses beruft sich auf eine Aussage
des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!):
„Was von einem lebenden Tier abgeschnitten ist, wird
zu Aas”
Ist jede Art von Aas unrein?
Ja,
ausser dem Fischfleisch und dem Heuschreckenfleisch. Wenn sie sterben, bleibt ihr
Aas rein. Dieses stützt sich auf eine Überlieferung des Propheten (Gott segne
ihn und schenke ihm Heil!), der da sagte: „Zwei Arten von Aas und zwei Arten
von Blut dürfen wir essen: Fisch, Heu-schrecke, Leber und Milz.“
Eine
weitere Überlieferung des Propheten (Gott segne ihn und schen-ke ihm Heil!)
besagt: „Sein Wasser (Meer) ist rein und seine Aase sind essbar.“
Alle
Tiere, die kein fliessendes Blut haben, z.B. Ameisen, Bienen etc. sind rein,
nachdem sie tot sind.
1.1.1.1
Warum erwähnen wir die Ameisen und
Bienen etc. in Bezug auf Unreinheit?
Wenn
eine Ameise oder Biene in etwas Essbares oder Wasser fällt und stirbt, blei-ben
die Nahrungsmittel bzw. bleibt das Wasser rein und verwendbar. Die Knochen,
Hörner, Federn, Haare und Hufe aller toten Tiere (ausser vom Schwein) sind
rein.
Es wurde
vorher erwähnt, dass ein abgetrenntes Teil eines lebenden Tieres unrein ist.
Wenn Blut dieses noch lebenden Tieres auf die Klei-dung spritzt, ist es
erlaubt, dann noch zu beten? Nein, es sei denn, es handele sich nur um ein paar
kleine Tropfen.
In der
Überlieferung heisst es: Abū Hureirah fand nichts dabei, mit einem oder
zwei Tropfen Blut auf seiner Kleidung sein Gebet zu verri-chten.
Auch
wenn Flohblut oder entzündliche Ausschwitzungen des Men-schen auf Körper oder
Kleidung kommen, ist es erlaubt zu beten.
Ein
Gelehrter wurde gefragt, ob die Berührung mit Eiter, sei es auf Körper oder
Kleidung, unrein machen. Er antwortete
darauf:
1.1.1.1.1 „Es gibt
nichts dagegen einzuwenden.“
3. Das Schwein wird als unrein angesehen.
Im Qurʾān steht: Sprich: „Ich finde in dem, was mir offenbart ward,
nichts, das einem Essenden, der es essen möchte, ver-boten wäre, es sei denn,
von selbst verendetes oder vergos-senes Blut oder Schweinefleisch, denn das ist
unrein ...“
(Surah 6,
Vers 145)
4. Wie urteilt die Religion über das, was von Menschen
ausgeschieden wird?
Die
Gelehrten sind sich darüber einig, dass Brechmittel, Urin und Exkremente unrein
sind.
Brechmittel
Handelt
es sich um eine geringe Menge von Brechmittel, wird dies nicht als unrein
angesehen. Bei einer grösseren Menge mit Veränderung der Farbe muss jedoch die
rituelle Waschung vor dem Gebet vorgenom-men werden. Diese ist die Meinung von
einigen Rechtsschulen.
Der
Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Wenn jemand von ihnen
sich erbricht, muss er gehen (vor dem Gebet) und sich ritual waschen.“
Urin
Kommt
man mit Urin eines männlichen Säuglings in Berührung, genügt es, diese Stelle
mit Wasser abzuspritzen. Ommo Qays (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben)
berichtete: Sie kam mit ihrem männlichen Säugling zum Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) , der das
Kind auf den Schoss nahm. Das Kind urinierte auf ihn, worauf der Prophet (Gott
segne ihn und schenke ihm Heil!) Wasser verlangte, um ihn abzuspritzen.
Nach der
Berührung mit Urin eines weiblichen Säuglings muss jedoch die Stelle gewaschen
werden.
Wieso wird dieser Unterschied gemacht?
Der
Unterschied ist nicht an das Geschlecht gebunden, sondern hängt von der
Tradition ab. Traditionsgemäss wurden in der arabischen Gesell-schaft männliche
Säug-linge lieber und öfter auf den Arm genommen. Dabei kam es weitaus häufiger
zur Berührung mit ihrem Urin. Um den Leuten die Sache zu erleichtern, sagte man
ihnen, es genüge ein Abspritzen mit Wasser der jeweiligen beschmutzten Stelle.
Al Wady (Ausfluss)
Ein
Sekret, was nach der Urinlassung ausflies-st, ist nach Meinung sämtlicher Gelehrten
unrein.
Al Maniyy (Samenfluss)
Die
Gelehrten sind nicht einer Meinung, ob die Berührung mit Samenfluss als unrein
gilt. Diejenigen unter ihnen, die es als etwas Reines ansehen, empfehlen die
betroffene Stelle zu waschen.
Urin und Mist von Tieren mit
nicht essbarem Fleisch
Urin und
Mist aller Tiere, deren Fleisch nicht essbar ist, sind unrein. Das stützt sich
auf eine Überlieferung von Ibn Masʿūd (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ).
Sie besagt: Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) ging zur
Darmentleerung und befahl mir, ihm drei Steine zu bringen. Ich fand nur zwei
Steine und nahm an Stelle des Dritten ein Stück trockenen Mist und gab sie ihm.
Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) nahm die beiden Steine und
warf den trockenen Mist weg und sagte: „Das ist Dreck“ d. h. unrein.
Urin und Mist von Tieren mit essbarem Fleisch
Die
Gelehrten Mālik, Aḥmad Ibn Ḥanbal und einige Schüler von Šāfiʿī sagen, sie sind rein.
Auch
wurde berichtet, dass Ibn Teimiyah sagte: Keiner von Muḥammads Gefährten
betrachtete den Urin und Mist von Tieren mit essbarem Fleisch als unrein. Die
Auffas-sung der Unreinheit entstand in einer sehr viel späteren Zeitepoche.
Ist die Auffassung der Unreinheit von Urin und
Qut (Fleisch essbarer u. unessbarer Tiere) bei allen Rechtsschulen gültig?
Die Ḥanifīten sagten: Was von nichtessbaren Tieren
ausgeschieden wird, ist je nach Spezie unterschiedlich:
Ausscheidungen
eines Flugtieres wie eines Raben oder eines Falken werden als leichte
Unreinheit betrachtet. Im Gegensatz zu Ausscheidun-gen der Säugetiere, die eine
schwere Unreinheit sind. Ausgenommen sind Exkremente und der Urin des Esels,
Maultiers und Pferdes, die unvermei-dlich auf der Strasse liegen.
Die
Šāfiʿīten sagen: Ausscheidungen essbarer sowie nicht essbarer Tiere sind
unrein.
Die
Mālikīten sagen: Exkremente und Urin von essbaren Tieren wie Rindern, Schafen
etc. sind rein, wenn sie mit reinem Futter ernährt wer-den.
Die Ḥanbalīten sagen: Qut und Urin sind auch dann
rein, wenn essbare Tiere mit unreinem Futter ernährt werden. Solange dies nicht
die Haupt-nahrung wird, darf ihr Fleisch genossen werden. Ist ein Tier, welches
mit unsauberem Hauptfutter gefüttert wird, drei Tage davon ferngehalten worden,
so sind sein Qut und Urin rein und sein Fleisch ist wieder essbar.
Was wird weiter
als etwas Unreines angesehen?
Wein
wird von den meisten Rechtsschulen als unrein betrachtet und als Beweis zitiert
der Qurʾān: „Oh, die ihr glaubt! Wein
und Glücksspiele und Götzenbilder und Lospfeile sind ein Frevel.“ (Surah 5, Vers 91)
Das Wort
„Frevel“ wird von manchen Gelehrten als unrein bezeichnet. Einige andere
Gelehrte sehen Wein als rein an und kommentieren das Wort „Frevel“ mit
verabscheuungswürdig.
Der Hund
wird von allen Rechtsschulen als ein unreines Tier angesehen. Was vom Hund
beleckt wird, muss sieben mal gereinigt werden, was früher mit Staub und
heutzutage unter Anwendung von Seife geschieht. Das stützt sich auf einen
Bericht von Abī Hureirah ( Gott möge an ihm Wohl-gefallen haben ), der
berichtet, dass der Prophet (Gottsegne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt hat:
„Wenn
der Hund dein Gefäss ausleckt, musst du es hinterher siebenmal waschen, einmal
davon mit Staub.“
Wenn der
Speichel eines Hundes die Kleidung oder den Körper berührt, sind sie unrein
geworden. Aber der Hundekörper und seine Haare sind rein, denn die Māli-kiten
sagten: „Alles Leben der Tiere ist rein, sogar das des Hundes und des Sch-weins.“
Die Ḥanifīten stimmen dieser Ansicht zu, schlossen jedoch das Schwein
aus.
Können
wir heute diese Meinung annehmen und den Hundekörper als etwas Reines
betrachten, seinen Speichel jedoch als unrein?
Ja, denn
das in-Berührungkommen mit einem Hund ist für viele Leute unvermei-dlich.
Was
muss getan werden, wenn man mit einer der aufgezählten Unrein-heiten in
Berührung gekommen ist?
Man muss
dieseä Stellen (Körper oder Kleidung) mit Wasser und Seife waschen, bis diese
nicht mehr sichtbar sind. Falls trotz mehrmaligen Waschens etwas sichtbar
bleibt, weil es zu schwer zu entfernen ist, besteht keine Pflicht zu noch
weiterer Reinigung. Wenn Unreines kaum sichtbar ist (z. B. Urin), genügt das
einmalige Waschen.
1.1.1.2
Einige Rechtsprechungen sollen hier
erwähnt werden, die ein Muslim oft benötigt
1. Eine saubere
Wäscheleine, auf die schmutzige Wäsche gehängt wurde, ist nach
Abnahme dieser Wäsche durch Sonne und Wind rein geworden. Es ist nichts dagegen
einzuwenden, danach auf diese Leine saubere Wäsche zu hängen.
2. Wenn etwas
Flüssiges auf einen fällt, soll man nicht danach fragen, ob dieses Gefallene
rein oder unrein ist. Und der danach Gefragte ist nicht verpflichtet zu
antworten, auch wenn es sich um etwas Unreines handelt. Der, auf den so etwas
gefallen ist, muss sich nicht waschen.
3.Wenn man im Dunkeln etwas
Nasses an seinen Füssen oder den Saum der Kleidung bekommt, muss daran nicht
gerochen werden, oder man nach dessen Ursprung fragen.
Dies stützt sich auf eine
Überlieferung von Omar Ibn Al-Ḫaṭṭāb (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben):
Es wird berichtet, dass Omar
auf der Strasse ging und etwas Abwasser auf ihn fiehl. Ein Freund, der mit ihm
war, schrie : „Oh! Du Besitzer des Abwassers, ist dein Wasser rein oder nicht?“
Omar sagte daraufhin: „Oh! Du Besitzer des Abwassers, Gib uns keine Antwort!“
und sie gingen weiter.
4. Nach
Schlammbespritzung (meistens von der Strasse) muss man sich nicht rituell
waschen.
Ibn Ziyād
sagte: „Ich habe Ali Ibn Abi Ṭālib (Gott möge an ihm Wohlge-fallen
haben) durch eine Schlammpfütze gehen sehen. Danach verrichtete er sein Gebet,
ohne seine Füsse zu waschen.“
5. Nach der
Verrichtung eines Gebetes bemerkt man etwas Unreines auf dem Körper oder der
Kleidung, von dem man nichts vorher wusste bzw. wusste und vergessen hat oder
aber versuchte, es zu reinigen ohne Erfolg. In allen diesen Fällen braucht das
Gebet nicht wiederholt zu werden, und es ist gültig.
Gemäss dem Qurʾān: „Und was ihr versehentlich darin gefehlt habt, das ist auch keine
Sünde, sondern nur das, was euere Herzen vorsätzlich tun.“ (Surah 33, Vers 5)
Viele von Muhammads Gefährten und Gelehrte der
zweiten Generation haben wie zu Punkt 5 begutachtet.
6. Wenn
nicht festzustellen ist, an welcher speziellen Stelle das Kleidungs-stück
schmutzig ist, muss es im ganzen gewaschen werden.
Als Allgemeinregel soll
gesagt werden:
Alles, was zur vollständigen
Erfüllung einer Aufgabe gehört, muss verri-chtet werden.
3. und 4 Woche
2 Al-Istingāʾ und seine Vorschriften
Im vorherigen Kapitel haben wir über die verschiedenen
Arten der Unreinheit und ihrer Beseitigung gesprochen. Unsere neue Lektion
handelt von al-Istingāʾ als erstem Schritt zur Vorbereitung zum Gebet.
Was bedeutet al-Istingāʾ?
Al-Isting bedeutet das Säubern nach dem Toilettengang.
Dies wird unter der Ben-utzung von Steinen, Wasser, Papier oder desgleichen
vollzogen. Urin- und Exkreme-ntausscheidungen, sowie Blut und dergleichen
werden unter Benutzung dieser Mittel gesäubert.
Ist es Pflicht vor dem
Gebet?
Ja, es ist Pflicht und muss vor der
Ritualwaschung vorgenommen werden.
Wie wird al-Istingāʾ durchgeführt?
Es gibt bestimmte Verhaltensregeln bei der Durchführung von al- Istingāʾ:
1. Der Körper
muss vollständig entleert werden und wird dann gewaschen (al- Istingāʾ), danach
folgt die Ritualwaschung (Wuḍūʾ) für das Gebet. Sollte es
nach der Ritualwaschung zu noch einer weiteren Entleerung gekommen sein, muss
al- Istingāʾ von Beginn an wiederholt
werden.
2. Es ist
verboten, sich über einer Grabstätte zu entleeren, da Gräber mit Respekt
behandelt werden.
3. Es ist verboten, seine Bedürfnisse in stehendem
Wasser zu verrichten.
Ç1ber berichtet über den
Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), der verbot, sich in stehendem
Wasser zu entleeren. Eines der wichtigen Gebote, welches heutzutage und auch
von der Weltgesund-heitsorganisation gefordert wird.
Der Islam
hat dem Menschen nicht nur verboten, seine Entlee-rungen in stehendem Wasser zu
verrichten, sondern auch an Trinkwasserstellen, Laufwegen und an schattigen Plätzen.
Dieses beruft sich auf eine Überlieferung des Propheten (Gott segne ihn und
schenke ihm Heil!), die lautet : „Hütet euch vor zwei Untaten.“ Jemand fragte
ihn darauf : „Welche zwei Untaten? “Der Prophet antwortete: „Menschliche
Entleerungen auf belau-fenen Wegen oder schattigen Plätzen zu verrichten.
Diejenigen, die sich so schlecht benehmen und ihren Urin oder Exkremente an
diesen Stellen entleeren, werden von den Benutzern dieser Plätze als Verdammte
bezeichnet.“
Der Islam
hat in seinen Befehlen immer versucht, die mensch-lichen Bedürfnisse und
Interessen zu berücksichtigen.
4. Es ist verboten,
bei Verrichtung seiner Bedürfnisse im Freien, sich in Richtung oder
Gegenrichtung von Mekka zu stellen. Davon ausgenom-men sind sanitäre
Einrichtungen in geschlos-senen Gebäuden.
5. Es ist verwerflich, sich beim Wasserlassen im
Freien gegen den Wind zu stellen. Durch eine unvermeidliche Bespritzung würden
derjenigen sich unrein machen.
6. Es ist
verwerflich, beim Toilettengang zu sprechen, da dies eine Vernach-lässigung der
Sprache bedeutet. Eine Verachtung Gottes und des Pro-pheten, sollten ihre Namen
über die Lippen kommen. Gesprochen werden soll nur in dem Verlangen nach Wasser
oder Papier zur Reinigung. Ausgenommen sind ferner Situationen der Gefahr.
(Rettung von Menschenleben, Hab und Gut)
7. Es ist
verwerflich, sich bei der Entleerung im Freien zu Mond oder Sonne zu richten,
da diese Werke Gottes sind und der Mensch-heit dienen. Gotteswerke werden im Islam
mit Achtung angese-hen.
8. Man soll die
linke Hand zur Säuberung nach dem Toilettengang benutzen, weil die rechte Hand
oft zum Essen benutzt wird. Die linke Hand wird danach mit Wasser und Seife
gewaschen.
Die vorher erklärten acht Punkte sind
Verhaltensmassregeln zur Verri-chtung der menschlichen Bedürfnisse.
Säuberungsmethode
Erwähnt
wurde bereits, die Säuberung mit sauberem Wasser oder mit Hilfe eines Steines
vorzunehmen. Säubert man sich mit Wasser, müssen folgende Regeln eingehalten
werden:
1. Das
Wasser soll sauber sein und Schmutziges säubern können. Es muss unbenutztes
Wasser sein. Es darf nichts, was Gesch-mack, Farbe oder Geruch verändern kann,
hineingefallen sein.
2. Die
Wassermenge soll genügend sein, den Schmutz zu beseitigen. Reicht die
Wassermenge nicht aus, muss zum Stein gegriffen werden. Der Stein soll hart,
sauber, trocken und porös sein.
Darf Toilettenpapier, wie es
heutzutage weit verbreitet ist, benutzt werden?
Ja, unter der Voraussetzung, dass es sauber und saugfähig
ist.
Welches Mittel der Säuberung ist zu
bevorzugen, Wasser, Stein oder Papier?
Wasser als alleiniges Mittel wird bevorzugt, jedoch ist
Wasser mit der Benutzung eines Steines oder Papiers als empfehlenswerter
anzusehen.
Rituelle Waschung vor dem Gebet (Wuḍūʾ)
Nachdem wir im vorherigen Abschnitt über den ersten
rituellen Schritt vor dem Gebet (al- istingāʾ) gesprochen haben, kommen wir nun
zur rituellen Waschung (Wuḍūʾ). Um ein Gebet zu verrichten, muss zuerst
die rituelle Waschung vorgenommen
werden. Es gibt zwei Arten von ritueller Waschung. Die erste ist die obligatorische Waschung (Farāʾiḍ)
und die Zweite ist eine überlieferte Norm (Sunnah).[2]
Zur obligatorischen Waschung gehören:
1. Die Intention, d. h. die innerliche
Hinwendung, zur Waschung ohne es dabei stimmlich preiszugeben. Es gibt
Gelehrte, die der Meinung sind, dass es nicht schade, es auszusagen. Die Obliga-tion
zur Intention stützt sich auf eine Überlieferung von Omar Ibn Al- Ḫaṭṭāb
(Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ). Er sagte: „Ich hörte den Propheten
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagen: „Die Taten sind entsprechend den
Absichten, und jedem Menschen (gebührt), was er beabsichtigt.“
Andere Gelehrte sagten, die Intention ist nicht obligatorisch, sondern
eine überlieferte Norm.
2. Das einmalige
Waschen des Gesichts, wobei das Wasser über das Gesicht fliessen soll.
In der Länge muss vom oberen
Haaransatz bis unter das Kinn und in der Breite von einem Ohrläppchen bis zum
anderen gewaschen werden.
3. Beide Hände
werden bis zu den Ellenbogen, angefangen bei der rechten Hand und dann zur
linken, gewaschen.
4. Das Abwischen
des Kopfscheitels mit der nassen Hand.
Die Rechtsschulen sind sich
nicht einig darüber, wieviel von der Kopfflächebenässt werden soll. Eine Schule
sagt: “Es genügt weniges vom Kopf und sei es nur ein Haar. “ Eine andere sagt:
“ Es muss ein Viertel des Kopfes benässt werden.“ Eine dritte Schule sagt: „Es
soll der gesamte Kopf nass gemacht werden.“
Ein Muslim hat
die Wahl, welche der drei Meinungen er bevor-zugt. Jeder dieser Fälle wird bei
der rituellen Waschung (Wuḍūʾ) anerkannt.
6. Das
Waschen der Füsse bis hinauf zu den Knöcheln.
Diese
fünf Punkte der obligatorischen Waschung wurden von Muhammad (Gott segne ihn und schenke
ihm Heil!) durch Tat und Aussage überliefert.
Ebenso sagte Ibn Omar: „Der Prophet (Gott segne ihn
und schenke ihm Heil!) blieb einmal auf einer Fahrt mit uns hinten zurück. Er
erreichte uns, während wir das Waschritual vor dem Gebet verrichteten. Er sah,
wie wir unsere Füsse nur mit der nassen Hand abrieben. Daraufhin rief er uns
dreimal zu : “Wehe euere Knöchel vor der Hölle!“
Er meinte damit, sie müssen ihre Füsse nicht nur
abreiben, sondern auch gründlich mit Wasser waschen, damit sie im Jenseits
nicht wegen Vernachlässigung bei der rituellen Waschung bestraft werden.
Sind sich alle vier Rechtsschulen über eine
Obligation der fünf genannten Punkte einig?
Sie sind sich nur über die letzten vier Punkte einig, wie im Qurʾān
offenbart:
„Oh die ihr glaubt! Wenn ihr zum
Gebet hintretet, waschet euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und
Fahrt euch über den kopf und ( Wachet) eure Füsse is zu den Knöcheln.“ (Surah 5, Vers6)
Über die Reihenfolge beim Waschritual gibt es zwischen
den Rechts-schulen veschiedene Meinungen. Bei den Ḥanbalīten und Šāfiʿīten ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
Gesicht, Hände, Scheitel und Füsse. Sie beziehen sich dabei auf die im Qurʾān
angegebene Reihenfolge. Es gibt keine Überlieferung des Propheten (Gott segne
ihn und schenke ihm Heil!), die diese Reihenfolge ändert. Das religiöse
Waschritual (Wuḍūʾ)
ist Pflicht. Es muss gemäss des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm
Heil!) und der Aussage im Qurʾān verrichtet werden.
Die Ḥanifīten und Mālikīten sind gegen diese Meinung und sagen: Die
Reihenfolge der Waschung ist nicht vorgeschrieben, sondern eine in der
Ablässigkeit (muwālāh) beim Waschritual. Einige Rechtsschulen sagen, die Waschung muss ohne
Unterbrechung nacheinander vollzogen werden. Andere wiederum sind der
Auffassung, dass Unterbrechungen während des Rituals erlaubt sind. Mit
Unterbrechung ist gemeint, das Trocken-werden bereits gewaschener Körperteile
bei normalen Wetterbedingun-gen und Körpertemperatur.
Wir nennen nun die Obligationen der
veschiedenen Rechtsschulen:
Ḥanifītenschule:
Das
Waschen von: Gesicht, den Armen bis zu den Ellenbogen, dem Scheitel und den
Füssen bis zu den Knöcheln.
Mālikītenschule:
Intention (an-Niyyah), das Waschen von: Gesicht, den
Armen bis zu den Ellenbogen, dem Scheitel und den Füssen bis zu den Knöcheln.
Al- Dalk (die Reibung der gewaschenen Körperteile mit der Hand), und al-Muwālāh (Waschung ohne Unterbrechung durchführen).
Šāfiʿītenschule:
Intention (an-Niyyah), das Waschen von: Gesicht, den
Armen bis zu den Ellenbogen, dem Scheitel, den Füssen bis zu den Knöcheln. At-Tart3b (in der Reihenfolge: Gesicht, Arme,
Scheitel, Füsse).
Ḥnbalītenschule:
Das Waschen von: Gesicht, den Armen bis zu den
Ellenbogen, dem Scheitel (den gesamten Kopf) und den Füssen bis zu den
Knöcheln. At- Tartīb (in der Reihenfolge: Gesicht, Arme, Scheitel, Füsse). und Al-Muālāh (Waschung ohne Unterbrechung durchführen).
Die vier Rechtsschulen sind sich über vier Punkte
einig. Nämlich: Reinigung von Gesicht, Armen, Scheitel und Füssen. Eine
Nichtüberein-stimmung besteht in den anderen vier Punkten: Intention,
Reihenfolge, Unterbrechung, Reibung.
Ist eines der letzten vier Punkte bei einer der
Schulen nicht obligatorisch, so ist es eine überlieferte Norm (Sunnah).
5 und 6 Woche
Überlieferte Normen beim Waschritual
für das Gebet (Sunan al- Wuḍūʾ).
Sunan sind die vom Propheten (Gott segne ihn und
schenke ihm Heil!) überlieferten Normen, die von ihm mündlich oder durch Taten
verbreitet wurden. Jemandem, der sie befolgt, wird Belohnung im Jenseits gesch-enkt.
Jedoch sind sie weder Pflicht noch Vorschrift und ihre Unterlassung wird von
Gott nicht bestraft. Von der Gesellschaft wird derjenige, der sie unterlässt,
nicht getadelt noch verleugnet.
Die Sunan sind folgende:
1. Vor
Beginn des Waschrituals (Wuḍūʾ ) sagt man folgendes:
„Im Namen Gottes des Gnädigen,
des Barmherzigen.“ Dieser Ausspruch stützt sich auf eine schwache
Überlieferung. Da er aber in vielen schwachen Überlieferungen vorkam, gewann er
an Stärke und wurde zur Sunnah.
Hinzukommt, dass die Nennung Gottes
Namen eine gute Sache ist. Es wurde gesagt, dass alles ohne Nennung des Gottes-namen
unvollkommen ist. Eine andere Form dieser Sunnah ist: Im Namen des grossen
Gottes. Gott sei Dank dem Islam (Dank ein Muslim zu sein).
Bei Abī Ḥanīfah
und Šāfiʿītn ist diese Aussage Sunnah.
2. Die Benutzung
eines Hölzchens (dessen Spritze weichgekaut oder gek-lopft ist) beim
Mundwaschen (zur Reinigung und Polieren der Zähne). Heutzutage tritt an dessen
Stellen die Zahnbürste. Es sollen in der Breite die Zähne und in der Länge das
Zahnfleisch durch Reiben gereinigt werden.
3 Folgendes muss beachtet werden:
· Das
Hölzchen muss in die linke Hand genommen werden.
· Reiben
der Zähne und des Zahnfleisches.
· Das
Hölzchen soll weich und sauber sein.
Dies ist Sunnah bei den Ḥanbalīten und Šāfiʿīten. Das Putzen des Mundes ist zu jeder Zeit
empfehlenswert, ausser am Nachmittag für denjenigen, der fastet. Dann wird es
als verwerflich angesehen.
Das Putzen der Zähne ist Sunnah zu
fünf verschiedenen Zeiten:
· Bei
Beginn des Waschrituals vor dem Gebet.
· Direkt
vor Gebetsbeginn.
· Vor der
Rezitierung des Quns.
· Nach dem
morgendlichen Aufstehen.
· Bei
Veränderung des Mundgeruchs.
3. Das Waschen
der Handflächen soll dreimal vor dem Beginn des Waschrituals vorgenommen
werden.
Ibn Aus aṯ-Ṯaqafī (
Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) sagte: „Ich sah den Prophetn (Gottsegne
ihn und schenke ihm Heil!) bei seinem Waschritual vor dem Gebet: er wusch seine
Handflächen dreimal.“ Ebenso überliefert uns Abu
Hureirah (Gott möge an ihr
Wohlgefallen haben), dass der Prophet (Gottsegne ihn und schenke ihm Heil!)
sagte: „Nach dem Aufste-hen vom Schlaf sollen die Hände zuerst dreimal
gewaschen werden, bevor man sie in ein Gefäss mit Wasser taucht. Denn man weiss
nicht, wo die Hände während des Schlafens waren.“
Dies ist bei
allen Rechtsschulen Sunnah.
4. Der Mund soll dreimal gewaschen werden.
Laqīṭ
Ibn Ñabra ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) beri-chtete,
dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Bei dem
Waschritual vor dem Gebet soll der Mund dreimal gespült werden.“ Dies ist bei
allen Rechtsschulen Sunnah.
7. Das
Waschen der Nasenschleimhäute soll dreimal erfolgen.
Durch
Abu Hureirah (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben) wird überliefert, dass der Prophet sagte: „Beim Waschritual
soll dreimal Wasser durch die Nase hochgezogen und mit starkem Druck wieder
abgelassen werden.“ Laut der Überlieferung nimmt man das Wasser mit der rechten
Hand zur Nase und mit der linken Hand wird es wieder herausgedrückt. Alī
Ibn Abī Ṭālib (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben) erzählte, dass er sich Wasser bestellte, um seinen Mund und
seine Nase zu waschen, wobei er seine linke Hand benutzte, um das Wasser aus
der Nase zu drücken. Er wiederholte dies dreimal und sagte: „Das ist die
Methode des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) beim Wasch-ritual.
“ Und dies ist Sunnah bei allen Rechtsschulen.“
6. Bei einem dicken Bartwuchs soll mit den nassen Händen durch
diesen gefahren werden.
Das
ist Sunnah bei Ḥanbalīten
, welche sich dabei auf eine Über-lieferung von Oṯmān
Ibn Affān (Gott möge an ihm Wohlgefallen
haben) stützen, der sagte: „Der Prophet (Gott segne ihn und sche-nke ihm Heil!)
hat seinen dichten Bart auf diese Weise durchnässt.“ Ebenso sagte Anas (Gott
möge an ihm Wohlgefallen haben): „Wenn sich der Prophet (Gott segne ihn und
schenke ihm Heil!) rituell wusch, nahm er eine Handvoll Wasser und fuhr sich
damit von unten am Kinn bis hinauf zu den Schläfen durch den Bart. Er sagte,
dass er so von Gott dem Allmächtigen beauftragt sei.“
7. Das Reinigen der Hände zwischen den Fingern und das Reinigen der
Füsse zwischen den Zehen ist Sunnah bei den Ḥanifīten
und Ḥanbalīten.Sie
stützen sich auf eine Überlieferung von Ibn ʿAbbās (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben), der berichtete, dass der Prophet
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt haben solle: „Beim rituellen
Waschen der Hände sollen sie gegeneinander verschlungen werden. Beim Waschen
der Füsse soll die linke Hand dem rechten Fuss zwischen die einzelnen Zehe
fahren; ebenso soll die rechte Hand mit dem linken Fuss verfahren. Diese Art
der Reinigung von Händen und Füssen ist die bevorzugte Art, wobei jedoch auch
eine andere Weise angenommen wird.
8. Beim Waschritual sollen alle zu waschenden Körperteile dreimal
gewaschen werden
Dies ist die uns überlieferte
Methode, da sie normalerweise so aus-geführt wurde. Es ist jedoch nichts
dagegen einzuwenden, wenn jemand die zu waschenden Körperteile nur einmal
wäscht. Das Wasser muss aber immer über die zu waschenden Teile fliessen. ʿAmr
Ibn Šuʿeib berichtete: „Ein Bedouin
kam zum Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) und befragte ihn über
das Waschritual. Der Prophet (Gottsegne ihn undschenke ihm Heil!) zeigte ihm,
wie man sich dreimal wäscht und sagte zu ihm: „Das ist die richtige Weise. Wenn
jemand mehr tut, so wird dies als Missbrauch, Unrecht und Überschreitung
angesehen.“
Wie überliefert ist, hat sich der
Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) ein-, zwei- und höchstens
dreimal gewa-schen. Gemäss den meisten Überlieferungen ist die einzige Ausnahme
der Scheitel, der nur einmal abgerieben wird.
9. Tayāmun:
Das bedeutet, die rechte Hand
wird vor der linken, sowie der rechte Fuss vor dem linken gewaschen.
ʿĀʾišah (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) sagte: „Der Pro-phet (Gott segne
ihn und schenke ihm Heil!) möchte at-Tayāmun wie z. B. beim Anziehen
seiner Schuhe, beim Eintreten in eine Örtlichkeit, beim Waschen der Arme und
Füsse, sowie bei allen seinen Verrichtungen.“ Ab Hureirah (Gott möge an ihm
Wohl-gefallen haben) berichtete, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm
Heil!) sagte: „Wenn ihr euch waschen oder anzie-hen wollt, so beginnt mit eurer
Rechten. “
10.Reibung (ad- Dalk ):
Das Reiben der
gewaschenen Körperteile während oder nach der Waschung. Die Reibung ist Sunnah
bei den Íanbal3ten. Sie berufen sich auf eine
Überlieferung von Abdi-All1h Ibn Zeid (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben) der sagte, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm
Heil!) seine Arme mit Wasser gerieben hat.
11.Al-Muwālāh:
Das ohne
Unterbrechung vollzogene Waschritual. Das gewa-schene Körperglied darf nicht
getrocknet sein, bevor das nächste Glied gewaschen wird, unter Voraussetzung
normaler Körpertem-peratur und gemässigtem Klima.
Diese Bedingung wird ungültig bei
Ausgang des Wassers zwi-schen zwei zu waschenden Körperteilen.
Al-Muwālāh ist von den Šāfiʿītinten und Ḥanifīten zur Sunnah ge-macht worden.
12.Waschen der Ohren.
Das Waschen der Ohren ist
Sunnah bei allen vier Rechtsschulen.
13. Iṭālat al-Ġurrah und at-Taḥǧīl
Das meint das Waschen des
Gesichts nach allen Seiten etwas weiter hinaus. Ebenso bei Armen und Füssen
soll etwas weiter als bis zu den Ellenbogen und bis zur Knöchellinie gegangen
werden.
Abu
Hureirah (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) berichtete, dass der Prophet
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte:
„Meine Gemeinde kommt am Auferstehungstage mit Glanz auf den gewaschenen
Körperteilen, als Ergebnis des vollkommenen Wuḍūʾ“
Abu Hureirah (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben) fügte hinzu: „Wer seinen Glanz erweitern will, soll so
tun.“
„Glanz“ ist nicht nur gemeint im
Bezug auf Sauberkeit, sondern in der Vollständigkeit jeglichen erledigten Tuns.
14.Das Sparen mit Wasser:
ʿAbdu-Allāh
Ibn ʿOmar (Gott möge an ihm Wohlgefallen
haben) berichtete, wie der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) auf
seinen Weg Saʿd sah, der sich rituell wusch,
und ihm zurief: „Oh Saʿd, was ist das für eine
Wasserverschwendung!“ Worauf Saʿd ihm antwortete: „Gibt es
eine Verschwendung mit Wasser?“ Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm
Heil!) antwortete darauf: „Ja, sollte sogar ein Fluss vor dir liegen.“
15.Anrufung Gottes während oder nach Beendigung des
Wasch-rituals:
Darüber ist überliefert: Es wird
angefangen mit folgendem Spruch: „Im Namen Gottes, des Gnädigen, des
Barmherzigen. Gott sei gedankt für den Isl1m und seine Wohltaten.
Gepriesen sei Gott für die Schaffung sauberen Wassers und die Erleuch-tung
durch den Islam. Oh Gott, behüte mich vor
den Versuchun-gen der Teufel. Behüte meine Hände vor Ungehorsamkeit.“
Beim Waschen des Mundes wird gesagt:
„Gott helfe mir, Dir zu
gedenken, Dir zu danken und Dir meine Vorzüglichkeit anzubieten.“
Beim Waschen der Nase wird gesagt:
„Oh Gott, lass mich den Geruch des Paradieses
riechen.“
Beim Waschen des Gesichts wird gesagt:
„Oh Gott, lass mein Gesicht glänzen an dem Tage, an
dem manche Gesichter weiss und andere schwarz sind.“
Beim Waschen des rechten Armes wird gesagt:
„Oh Gott, gib mir mein Buch im Jenseits in die rechte
Hand und erlei-chtere mir meine Gerichtsverhandlung.“
Beim Waschen des linken Armes wird gesagt:
„Oh Gott, gib mir mein Buch weder in die linke Hand,
noch von hinter meinem Rücken.“
Beim Scheitelwaschen wird gesagt:
„Oh Gott, bewahre meine Haare und meinen Leib vor der
Hölle. Lass mich im Schatten Deines Thrones stehen an dem Tage, an dem es keinen
Schatten gibt ausser Deinem.“
Beim Waschen der Ohren wird gesagt:
„Oh Gott, lass mich Einer von Deinen sein, die
Gesagtes hören und dem Besten folgen.“
Beim Waschen der Füsse wird gesagt :
„Oh Gott, setze meine Füsse auf den geraden Weg an dem
Tage, an dem die Füsse ausrutschen.“
Nach Beendung des Waschrituals wird gesagt :
„Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt ausser Allah und bezeuge, dass Muhammad sein Diener und Gottesgesandte ist. Oh
Gott, lass mich einer derjenigen sein, die sich von Sünde abwenden, und einer
derjenigen, die unschuldig sind. O Gott Dir sei Lob gepriesen und gedankt. Ich
bezeuge, dass es keinen Gott gibt ausser Dir. Ich bitte um Verzeihung und
bekehre mich zu Dir.“
7. und 8. Woche
Wann ist das Waschritual
Pflicht ?
1. Gebet:
Das Waschritual ist vor jedem Gebet Pflicht. Sei es
zum obligatorischen Gebet oder zur Sunnah (Gebet) und zum Totengebet. Das
stützt sich auf den Qurʾān: „Oh die ihr
glaubt! Wenn ihr zum Gebet hintretet, waschet euer Gesicht und eure Hände bis
zu den Ellenbogen und fahrt euch über den Kopf und (waschet) eure Füsse bis zu
den Knöcheln.“ (Surah 5, Vers 6)
D. i., will man ein Gebet verrichten und ist unrein (nach dem Toilettengang),
muss man sich rituell waschen. Das Gebet wird nur von Gott angenommen, wenn der
Betende sauber ist. In einer Überlieferung des Propheten (Gott segne ihn
undschenke ihm Heil!) heisst es: „Gott nimmt kein Gebet ohne Wuḍūʾ an.“
Über diesen Punkt besteht bei allen Rechtsschulen
Übereinstimmung.
2. Rundlauf
um die Kaʿbah (Ṭawāf = isl. Wallfahrtszermoniell):
Die meisten Rechtsschulen sagen, dass die rituelle
Waschung vor dem Rundlauf um die Kaʿbah vorgenommen werden muss.
Ibn ʿAbbās (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben)
berichtete über den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), der
gesagt hat: „Der Rundlauf um die Kaʿbah ist wie ein Gebet. Jedoch darf man
dabei sprechen. Wer spricht, soll Gutes sprechen.“
Die Ḥanifīten sagten: „Derjenige, der den Rundlauf um die Kaʿbah
ohne vorherige rituelle Waschung macht, wird bestraft, jedoch der Rundlauf wird
als gültig angenommen.“
3.Berührung der heiligen Schrift (Qurʾān):
Einige Gelehrte sagen, dass man sich rituell waschen
muss, bevor man den Qurʾān in die Hand nimmt. Ferner muss der Qurʾān in
arabischer Sprache geschrieben sein.
Sie stützen sich dabei auf folgenden Qurʾān vers: „Keiner kann es berühren, ausser den
Gereinigten.“ (Surah 56,
Vers 79)
Ausserdem gehen sie auf eine Überlieferung zurück, in
der nach Ab2 Bakr Ibn
Muhammad Ibn ʿAmr Ibn Ḥazm, und dieser nach seinem Vater, und dieser
nach seinem Grossvater (Gott möge an ihnen Wohlgefallen haben), der Prophet
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) einen Brief zu den Jemeniten geschrieben
haben soll, in dem stand: „Keiner darf den Qurʾān in die Hand nehmen, es sei
denn diejenigen, die gereinigt sind.“
Eine Ausnahme sind Qurʾānverse auf Medaillen,
Goldstücken etc. Bei Benutzung dieser Stücke ist es keine Vorschrift, sich
rituell zu wa-schen.Von anderen Gelehrten wiederum wird gesagt, dass sie das
Wasch-ritual bei der Berührung des Qurʾāns nicht vorgeschrieben haben. Sie
weisen den vorher zitierten Qurʾānvers als unzulässig ab und erklären ihn
folgendermassen :
Mit „es“ sei nicht der Qurʾān, sondern eine
wohlverwahrte Tafel gemeint. Und mit (den Gereinigten) sind die Engel gemeint.
Als Beweis geben sie folgende Qurʾān stelle an:
„Dieser (Qurʾān) ist eine Ermahnung, wer nun guten
Willen hat, behält ihn im Gedächtnis, niedergeschrieben auf ehrwürdigen,
erhabenen und reinen Blättern, mit den Händen erhabener und gerechter Schreiber
(der Engel)..“ (Surah 80, Vers
12-17)
Die Gelehrten setzten als einziges Verbot die
Berührung des Qurʾāns nach dem Geschlechtsverkehr (Çunub).
Wann ist das Waschritual eine überlieferte Norm (Sunnah) ?
1. Bei
der Anrufung Gottes:
Al Muhāǧer Ibn Qunfuḍ ( Gott möge an ihm Wohlgefallen
haben ) überlieferte, dass er den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm
Heil!), während dieser sein Waschritual verrichtete, begrüsste. Der Pro-phet
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihm nicht bis er mit seinem
Ritual fertig war und sagte: „Ich habe Dir nicht geantwortet, weil ich Gott
nicht erwähnen wollte, ohne gereinigt zu sein.“
Die Anrufung Gottes ist zu jeder Zeit und in jeder
Haltung (sitzend, stehend, laufend, liegend etc.) erlaubt, sogar im Zustand der
grossen Unreinheit. Bevorzugt aber wird es nach der Reinigung. ʿĀʾišah (Gott
möge an ihr Wohlgefallen haben) sagte: „Der Prophet (Gott segne ihn und schenke
ihm Heil!) hat Gott zu jeder Zeit angerufen.“
2. Vor dem Schlaf:
Ibn ʿĀzib (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben)
berichtete, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte:
„Wenn Du schlafen gehen willst, wasche Dich wie zum Gebet, lege Dich auf Deine
rechte Seite und sage: „Oh Gott, ich unterwerfe mich Dir und richte mein
Gesicht zu Dir, überlasse alles Dir, stütze meinen Rücken zu Dir, bekehre mich
zu Dir und fürchte mich vor Dir. Es gibt weder Zuflucht noch Sicherheit, es sei
denn bei Dir. Oh Gott, ich glaube an Dein Buch, das Du offenbart hast und an
Deinen Propheten, den Du gesandt hast.“
Der Prophet fuhr fort: Wenn Du das alles gemacht hast
und stirbst in dieser Nacht, wirst Du rein wie ein Neugeborenes sein. Lass dies
das Letzte sein vor dem Schlaf, was Du sprichst.“
Nach einem Waschritual dürfen mehrere Gebete verrichtet
werden, vorausgesetzt es fand kein Gang auf die Toilette statt, oder kein Wind
wurde abgelassen.
Es ist
jedoch zu empfehlen, das Waschritual, vor jedem Gebet zu wiederholen.
Bureidah (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben)
berichtete: „Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) wusch sich vor
jedem Gebet.“
Abu Hureirah
(Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) überlieferte, dass der Prophet (Gott
segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt hat : „Wenn es für meine Gemeinde nicht
so hart wäre, hätte ich ihnen befohlen, sich vor jedem Gebet zu waschen und bei
jedem Waschen, sich die Zähne zu putzen.“
Es ist hier zu
erwähnen:
1. Sprechen beim
Waschritual ist erlaubt, da aus keiner Überlie-ferung ein Verbot hervorgeht.
2.Die Anrufung Gottes siehe
wie bereits erwähnt beim Waschritual (Sunnah).
3. Wenn man im
Zweifel ist, wie oft die einzelnen Glieder gewa-schen werden sollen, lässt man
das Mindeste gelten.
4.Die nassen Glieder dürfen
im Sommer sowie im Winter abgetro-cknet werden.
Brechung des Waschrituals
(I) Mit Brechung ist ein
Vorkommen gemeint, das das Wasch-ritual nichtig macht. Die Ursache der Brechung
besteht aus zwei Teilen:
I.
Ausscheidungen von Penis und Anus,
die wiederum in zwei Arten aufgeteilt werden:
II.
Auf natürlichem Wege Ausgeschiedenes (Urin
und Qut)
Im Qurʾān
steht: „... oder wenn einer von euch vom
Abtritt kommt ...“ (Surah 5, Vers 6) Vom (Abtritt), das
heisst, nach dem Gang auf die Toilette.
Sollte ein Gang auf die Toilette nach dem Waschritual
stattgefunden haben, so muss die Waschung wiederholt werden. Das gleiche gilt,
wenn nach dem Waschritual Wind abgelassen wurde. Abu Hureirah (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben) berichtet in einer Überlieferung, dass der Prophet (Gott
segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt haben soll:
„Gott nimmt das Gebet nicht an von dem,
der sein Waschritual durch Ablassen von Wind bricht.“
a)Al-Maḍy =
Ausscheidung einer gelblichen Flüssigkeit beim Gefühl von Wonne durch den
Penis.
b) al-Hādī=
Austritt von Fruchtwasser bei schwangeren Frauen kurz vor der Entbindung.
c) al-Wady =
Dicklicher, weisser Ausfluss, ähnlich des Samens, der oft nach der Urinentleerung
abgeht.
d) al-Maniyy = Samenerguss, das Waschritual
wird gebrochen beim Samenerguss ohne Lustgefühle.
Nach
lustbetontem Samenerguss muss ein Vollbad genommen werden.
III.
Die zweite Art von Ausscheidung ist
das auf unnatürlichem Wege Abgesonderte.
Zu
unnatürlichen Ausscheidungen gehören Steine, Würmer und Eiter. Sie machen das
Waschritual ungültig.
2.Teil zwei der Brechung teilt sich wiederum in zwei Arten
auf:
1. Art
a) Epilepsie,
Ohnmacht, Verrücktheit, Einnahme von Rauschmi-tteln (Haschisch, Alkohol,
Narkotika etc.).
b) Einschlafen
beim Sitzen. Hiermit ist das Nichtwahrnehmen der Umgebung gemeint und nicht
richtige Sitzen auf den Gesäss-backen, sodass Luft entweichen kann.
Ṣafwān Ibn ʿAssāl (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) sagte:
„Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm
Heil!) hat uns befohlen, auf einer Reise die Schuhe bis zu drei Tagen
anzubehalten, es sei denn, wir haben Frauen berührt.“ Das Waschritual ist
obligatorisch nach dem Gang auf die Toilette und nach dem Schlaf. Bei leichtem
Schlaf und richtigem Sitz auf den Gesässbacken, ohne Luft ablassen zu können,
wird das Waschritual nicht gebrochen. Anas ( Gott möge an ihm Wohlgefallen
haben ) berichtete: „Die Gefährten des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm
Heil!) nickten ein, während sie auf das späte Abendgebet warteten und beteten
dann, ohne das Waschritual zu wiederholen.“
2. Art
a) Berührung von Anus und Penis.
Nach einer Überlieferung von Busra Bint Ṣafwān
(Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) sagte der Prophet (Gott segne ihn und
schenke ihm Heil!): „Wer seinen Penis anfasst, darf nicht beten, bevor er sich
nicht rituell wäscht.“
Ebenso wissen wir von Abī
Hureirah (Gott möge an ihr Wohlgefa-llen haben), dass der Prophet sagte: „Wenn
einer mit seiner blossen Hand seinen Penis berührt, muss er das Waschritual vor
dem Gebet wiederholen.“
Die Ḥanifīten sind jedoch der
Meinung, dass die Berührung des Penis mit der blossen Hand nicht das
Waschritual bricht und stützen sich auf folgende Überlieferung: Ein Mann fragte
den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), ob nach Berüh-rung des
Penis das Waschritual wiederholt werden muss. Worauf er antwortete: „Nein, denn
es ist ein Stück von Dir.“
Für den Muslim gibt es die Alternative,
diese oder jene Methode anzunehmen. In verschiedenen anderen Fällen sind sich
die Gele-hrten nicht einig, ob dadurch das Waschritual gebrochen wird oder
nicht.
b) Berührung
der Frau mit der blossen Hand
In einer Überlieferung von ʿĀʾišah (Gott
möge an ihr Wohl-gefallen haben) wird berichtet, dass sie vom Propheten (Gott
segne ihn und schenke ihm Heil!) geküsst wurde, während er fastete. Er sagte:
„Ein Kuss macht weder das Fasten noch das Waschritual nichtig.“ Von ihr (ʿĀʾišah,
Gott möge an ihr Wohl-gefallen haben) wird weiter berichtet, dass der Prophet
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), nachdem er eine seiner Frauen gekü-sst
hatte, zum Gebet ging, ohne das Waschritual zu wiederholen.
c) Blutung durch Verwundung oder Tätowierung
Al-Ḥasan (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben) sagte: „Die Muslime beteten mit ihren Verwundungen.“ Weiter
berichtete er: „Ibn ʿOmar (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) drückte seine
Pickel aus bis es blutete. Dann ging er zum Gebet, ohne das Waschritual zu
wiederholen.“
Ibn ʾAbī ʾAufā ( Gott möge an
ihm Wohlgefallen haben ) spuckte einmal Blut und ging danach beten, ohne das
Waschritual zu wiederholen. ʿOmar Ibn al-Ḫaṭṭāb
(Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) betete einmal, während seine
Wunden bluteten.
d) Erbrechen
Es ist uns keine Überlieferung bekannt, in
der gesagt wird, dass Erbrechen das Waschritual nichtig macht.
e)Genuss von
Kamelfleisch
Alle vier Kalifen (Abu Bakr, ʿOmar, ʿOṯmān, ʿAlī)
und eine Vielzahl von Muhammads
Gefährten meinen, dass das Waschritual nicht nach dem Genuss von Kamelfleisch
wiederholt werden muss. Jedoch gibt es eine Überlieferung, aus der eine
gegensätzliche Meinung hervorgeht. Gāber Ibn Samrah ( Gott möge an ihm Wohl-gefallen
haben ) berichtet über einen Mann, der den Propheten (Gott segne ihn und
schenke ihm Heil!) fragte:
„Sollen wir das Waschritual nach dem
Genuss von Schaffleisch wiederholen?“ Worauf der Prophet ihm antwortete:
„Je nachdem, wie Du willst.“ Woraufhin ihn
der Mann weiter-fragte: „Und wie ist es nach dem Verzehr von Kamelfleisch?“
Darauf antwortete ihm der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!): „Ja,
wiederhole es!“
Trotzdem sind die meisten Rechtsschulen der Auffassung, dass die
rituelle Waschung nicht nach dem Verzehr von Kamelfleisch wiederholt zu werden
braucht.
f) Zweifel
an der Brechung des Waschrituals
In diesem Fall soll nicht der Zweifel,
sondern die Sicherheit bestimmen. Zweifel können vor oder während des Gebets
aufkom-men.
Es wurde von ʿAbbād Ibn Tamīm und dieser
nach seinem Onkel berichtet, welcher sagte, dass sich jemand bei dem Propheten
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) über die Einbildung des Ablassens von
Luft beim Gebet beklagte. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!)
antwortete ihm, das Gebet nicht zu unterbrechen, es sei denn, er höre oder
rieche etwas.
Abu Hureirah (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben) berichtete über den Propheten (Gott segne ihn und schenke
ihm Heil!), der da sagte: „Wenn Du in Deinem Bauch etwas fühlst und Dir ist nicht
klar, ob Luft entwichen ist, so verlasse nicht die Moschee, es sei denn, Du
riechst oder hőrst etwas.“ Nicht das Füh-len und Hören sind hier
ausschlaggebend, sondern die vollständige Sicherheit in der Brechung des
Waschrituals.
g) Lautes
und schallendes Lachen
Hierzu gibt es keine stichhaltige
Überlieferung, ob das Wasch-ritual nach lautem, schallendem Lachen wiederholt
werden muss.
h) Totenwaschung
Die Überlieferung über den
Bruch des Waschrituals durch die Totenwäsche ist schwach.
Symbolische Reinigung
(Tayammum)
Tayammum
ist das Reiben des Gesichts und der Arme mit sauberem Staub in der Absicht, das
Gebet und andere rituelle Handlungen zu verrichten. Es wird wie folgt
durchgeführt:
Man
schlägt mit den flachen Händen auf den Staub und reibt dann sein Gesicht ab.
Dieses erfolgt ein zweites Mal, wobei man mit der rechten Handfläche den linken
Arm bis zu den Ellenbogen reibt und umgekehrt mit der linken Hand den rechten
Arm. Diese Handlung wird durch den Qurʾān und Überlieferungen bewiesen.
Im Qurʾān steht: „... und wenn
ihr krank seid oder auf einer Reise (im Zustand der Unreinheit), oder einer von
euch kommt vom Abtritt und wenn ihr Frauen berührt habt und findet kein Wasser,
dann nehmt reinen Sand und reibt euch damit Gesicht und Hände. Wahr-lich, Allah
ist nachsichtig, allverzeihend.“ (Surah 4, Vers 43)
In einer
Überlieferung von Abī Omāma (Gott möge an ihm Wohl-gefallen haben) wird
berichtet, dass der Prophet sagte: „Gott hat mir und meiner Gemeinde erlaubt,
an jedem Platz der Erde zu beten und Staub zur symbolischen Reinigung zu
benutzen. Jeder Muslim darf an jedem Platz beten, und er findet überall ein
Mittel zur Reinigung.“
Der Grund dieser Legitimität geht auf folgende Geschehnisse zurück:
„ʿĀʾišah (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) berichtete: „Ich begleitete
den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) auf seiner Reise. Als wir
in der tiefen Wüste waren, verlor ich meine Halskette, worauf der Prophet (Gott
segne ihn und schenke ihm Heil!) und seine Gefährten eine lange Zeit nach ihr
suchten. An dieser Stelle gab es kein Wasser, und wir trugen auch kein Wasser
mit uns. Die Gefährten beklagten sich bei meinem Vater (Abu Bakr) über diese
Reiseunterbre-chung. Mein Vater kam zu mir und sah den Propheten (Gott segne
ihn und schenke ihm Heil!) auf meinen Schenkeln schlafen. Er tadelte mich,
wobei er mir mehrmals auf die Schenkel schlug. Ich konnte mich nicht bewegen,
da der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) auf meinen Schenkeln lag.
Wir mussten bis zum nächsten Morgen über-nachten, wobei uns der Vers der
symbolischen Reinigung (Tayammum) von Gott offenbart wurde.“
Seit
dieser Offenbarung verrichten die Muslime, wenn es die Situation verlangt, eine
symbolische Reinigung vor dem Gebet.
Warum schreibt
die symbolische Reinigung nur das Abreiben von Gesicht und Armen vor?
Als
Erleichterung lässt man bei dieser Situation nur ein Teil der rituellen
Waschung durchführen. Dieser Teil ist Gesicht und Arme, da diese stets
gewaschen werden müssen.
Im
Gegensatz dazu braucht der Scheitel nur nass abgerieben zu werden oder die
Füsse, die im Falle des Tragens von Strümpfen und Schuhen, nur mit den nassen
Händen[3]
Die symbolische Reinigung (Tayammum) teilt
sich in zwei Arten :
1. Tayammum ist
für alle obligatorischen Handlungen, die ein ritu-elles Waschen oder Baden
erfodern, vorgeschrieben.
2. Tayammum ist
eine überlieferte Norm (Sunnah) für alle Handlun-gen die nicht Pflicht sind, aber ein rituelles Waschen oder
Baden benötigen.
Die symbolische Reinigung wird nur dann zur Pflicht,
wenn es zur Gebetszeit kein Wasser gibt. Also soll man damit warten, bis die
jeweilige Zeit zum Gebet gekommen ist, da die Möglichkeit der Wasserauffindung
immer noch gegeben ist. Die mit Staub zu reibenden Glieder müssen ohne Fett,
Wachs und dgl. sein, um das Reiben auf der Haut nicht zu behindern.
Als
Gründe für eine symbolische Reinigung werden folgende Unstände genannt:
a) Das
Nichtauffinden von Wasser bzw. eine ungenügende Wassermenge zur Reinigung.
ʿOmrān Ibn Ḥuṣein (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben) sagte: Wir begleiteten den Propheten (Gott segne ihn und
schenke ihm Heil!) auf einer Reise. Er führte das Gebet an. Nach dem Gebet sah
er einen Mann, der nicht mitgebetet hatte. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke
ihm Heil!) fragte ihn, was ihn daran gehindert habe? Der Mann antwortete ihm,
dass er habe baden müssen und kein Wasser gehabt habe. Der Prophet (Gott segne
ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihm, dass die symbolische Reinigung
genüge.
Ebenso wurde von Aī Ḍarr (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) überliefert, dass der Prophet
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt hat: „Reiner Sand ist das
Reinigungsmittel für den, der kein Wasser findet. Auch wenn dieser Zeitraum
zehn Jahre andauern sollte.“
Die symbolische Reinigung soll nur dann
vollzogen werden, wenn mit Sicherheit das Nichtvorhandensein von Wasser in der
nahen oder weiteren Umgebung geprüft wurde.
b) Eine Wunde
oder Krankheit, deren Waschen mit Wasser die-se verschlimmern könnte, gewusst
aus Erfahrung oder durch Anweisung eines Arztes.
Ğāber (Gott möge an ihm Wohlgefallen
haben) überlieferte und sagte: „Wir waren auf der Reise und unterwegs fiel ein
Stein auf einen unserer Mitreisenden, wobei sein Kopf aufplatzte. Da ein Umstand
ihm zum Baden zwang, fragte er seine Gefährten, ob sie ihm die Erlaubnis zur
symbolischen Reinigung vor dem Gebet erteilen. Die Gefährten lehnten dies ab,
worauf er mit Wasser badete, was zu seinem Tode führte. Als wir zum Propheten
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) zurückkamen, benachrichtigte man ihn
über das, was passiert war und er antwortete:
„Sie haben ihn getötet. Gott möge sie
töten. Sie hätten fragen müssen, wenn sie es nicht wussten. Fragen heilt
Unwissen. Es hätte ihm genügt, nachdem die Wunde gereinigt und verbunden war,
die symbolische Reinigung zu verrichten. Anschliessend können dann die übrigen
Körperteile gewaschen werden. Über den verbundenen Teil wird nur mit feuchten
Händen gestrichen.“
b)
Bei zu kaltem Wasser, was schaden könnte,
ohne die Möglichkeit zu haben, es anzuwärmen. Ein nicht in der Lage-Sein, ein
öffentliches Badehaus zu besuchen.
ʿAmr Ibn Al- ʿĀṣ (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) über-lieferte, dass er
in den Feldzug nach Ḏāt as-Salāsil geschickt wurde:
„In einer sehr kalten Nacht passierte mir ein Umstand, der mich zu baden zwang.
Ich hatte Angst, das kalte Wasser könnte zu meinem Tod führen. Ich verrichtete
daher die symbolische Reinigung und leitete meine Gefährten zum Morgengebet.
Als wir zum Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) zurück-kehrten,
berichteten ihm meine Gefährten über das Geschehene, worauf mich der Prophet
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) fragte: Oh ʿAmr, hast Du mit deinem
Gefährten das Gebet ange-führt, obwohl Dein Zustand ein Baden nötig hatte? Ich
antwortete ihm: „Ich habe mich an die Gottesoffenbarung erinnert, die da
lautet: ” ... und tötet euch nicht
selber. Siehe, Allah ist Barm-herzig gegen euch ...“ (Surah 4, Vers 29)
Demzufolge habe ich mich symbolisch
gereinigt und betete. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) lachte
und erwiderte nichts darauf.
d)Das Vorhandensein von Wasser in nächster Nähe, aber:
1. Aus Furcht um
das eigene Leben, um die Ehre oder um Vermögen wagt man nicht hinzugehen.
2. Aus Angst von
der Karawane zurückgelassen zu werden.
3. Aus Angst vor
Feinden (Mensch oder Tier) , die den
Weg zur Wasserquelle unerreichbar machen.
4. Das Einsitzen
im Gefängnis oder das Nicht- vorhanden sein eines Gerätes, womit Wasser aus
einem Brunnen geschöpft werden kann.
5. Das Aufkommen
schlechter Gedanken über andere während des Badens.
e) Das Vorhandensein von Wasser, das aber momentan oder später zum
Trinken (Selbstverbrauch, Verbrauch durch andere oder Tiere) gebraucht wird. Selbst
der zahme Hund wird dabei berücksichtigt. Ebenso wird wenig vorhandenes Wasser
zuerst zum Teigmachen, kochen und Waschen beschmutzter Kleidung und Körperteile
(wenn ihre Beseitigung obligatorisch wird = nagāsa) benutzt.
Von ʿAlī Ibn Abī Ṭālib (Gott möge an
ihm Wohlgefallen haben) wird berichtet, dass er sagte: „Ist man auf der Reise
und wird ein rituelles Bad erforderlich, aber mitgeführtes Wasser ist knapp und
wird zum Trinken gebraucht, darf man sich symbolisch reinigen.“
f) Die
symbolische Reinigung ist erlaubt, wenn, obwohl Wasser vorhanden ist, die Zeit
vor dem Gebet nicht zu einer rituellen Reinigung (bzw. Baden) ausreicht.
Welche Art von Staub oder Sand darf zur
symbolischen Reinigung benutzt werden?
Es darf sauberer Sand, Staub, Gips oder
Steinstaub sein. Im Qurʾān steht: „...
so nehmet reinen Sand ...“ (Surah 5, Vers 8)
Sprachforscher erklären „reinen Sand“ mit
„jede trockene Stelle auf der Erde“
Was wird getan, wenn weder eine rituelle noch symbolische Reinigung
vorgenommen werden kann?
Auf Grund schwerer Krankheit oder durch
Einsperrung an einem Ort ohne Wasser und Staub darf, nach Meinung der Ḥanifīten, das Gebet formel
verrichtet werden. Es dürfen dabei weder der Qurʾān zitiert, noch Gottes Name
angerufen werden. (Tasbīh und Tašahhud)
Sind zu einem späteren Zeitpunkt Wasser
oder Staub auffind-bar, muss das Gebet wiederholt werden.
Die Mālikīten sagen: Wer kein anerkanntes
Reinigungsmittel hat ist, nach akkreditierter Meinung, vom Gebet befreit und
braucht es später auch nicht nachzuholen. Sie stützen sich auf eine Überlie-ferung,
dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Gott nimmt kein
Gebet an, ohne rituelle Reinigung.“
Die Šāfiʿīten sagen: Wer keine
Reinigungsmittel hat (Wasser oder Sand etc.) bzw. sie aus irgendwelchen Gründen
nicht benutzen kann, soll sein Gebet zur rechten Zeit verrichten. Ausser der
ersten Surah soll nichts vom Qurʾān zitiert werden. Nachdem Wasser gefunden
ist, müssen das Waschritual und das Gebet wiederholt werden.
Die Ḥanbalīten stimmen mit den Šāfiʿīten überein, fordern aber
nicht die Wiederholung des Gebets.
Als Zusammenfassung kann kurz gesagt werden:
Wer keine Möglichkeit zur rituellen
Reinigung hat, darf bei den Ḥanifīten, Šāfiʿīten und Ḥanbalīten beten. Ḥanifīten und Šāfiʿīten fordern eine Wiederholung
des Gebets. (Ḥanbalīten fordern keine Wiederholung)
9.und 10 Woche
Rituelles Pflichtbaden
Das rituelle Pflichtbaden ist durch den Qurʾān offenbart:
„..und wenn ihr im Zustande der Unreinheit
seid, reinigt euch durch ein Bad ..“
(Surah 5, Vers 6)
„Auch über die monatliche
Reinigung der Frauen werden sie dich befragen; sage: „Diese (Zeit) bringt euch
Schaden; darum haltet euch während ihrer monatlichen Reinigung von ihnen fern,
kommt ihnen nicht nahe, bis sie sich gereinigt haben. Haben sie sich aber
gereinigt, mögt ihr nach Vorschrift Allahs zu ihnen kommen; Allah liebt die
bekehrten Gläubigen und Reinen .“
(Surah 2, Vers 222)
Rituelles Baden
wird in fünf Fällen zur Pflicht
1) Samenfluss
durch das Begehren bei der Frau bzw. beim Mann im wachen oder schlafenden
Zustand.
Als Beweis berichtet Abu Saʿīd,
dass der Prophet sagte: „Wasser ist wegen Wasser“, damit ist gemeint: „Wasser
ist wegen Samen“ und es erfordert das Baden.
Ommo Salama (Gott möge an ihr
Wohlgefallen haben) berichtete über Ommo Suleim, die zu dem Propheten (Gott
segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Oh Gottes Gesandter, Gott schämt sich
nicht vor der Wahrheit. Muss die Frau baden, wenn sie träumt (und Samen
entlehrt)?“ Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihr:
„Ja, bei der Sicht von Flüssig-keit.“
Samenfluss ohne Lust des Begehrens,
sondern auf Grund von Kälte oder Krankheit machen rituelles Baden nicht zur
Pflicht. Abu Dāwūd berichtete über Mugāhid, der sagte: „Als wir in der Moschee
sassen, kam ein Mann zu uns und fragte: Gibt es hier einen Gutachter (Muftī)?
Wir fragten ihn, was er wolle: worauf er uns sagte, dass nach dem Wasserlassen
seine Flüssigkeit abging. Wir fragten ihn, ob es sich bei dieser Flüssigkeit um
Samen han-delte, worauf er dies bejahte. Wir wiesen ihn an, rituell zu baden.“
Wie Muǧāhid weiter berichtete, entfernte
sich der Mann murmelnd. Zu dieser Zeit war Ibn ʿAbbās beim Beten und als er das
Gespräch hörte, beendete er es schnell. Er bat ʿIkrimah, den Mann
zurückzuholen. Als der Mann zurückkam, lief ihm Ibnn ʿAbbās entgegen und
fragte: „Fühltest Du dabei Begehren?“ Und der Mann antwortete ihm mit Nein. Er
fragte weiter: „Fühltest Du danach Gefühllosigkeit in Deinem Körper?“ Worauf er
zur Antwort gab: „Doch, ich habe Gefühle.“ Ibn ʿAbbās sagte ihm darauf, dass es
sich um innere Kälte handele und ein rituelles Waschen genüge.
Geträumter Samenerguss beim
Schlafen, ohne die Schlafstelle feucht zu finden, erfordert kein rituelles
Baden. Findet man nach dem Erwachen die Schlafstelle nass, ohne die Erinnerung
an einen Traum, muss die Nässe geprüft werden. Besteht auch nur der geringste
Zweifel, dass es sich um Samen handeln könnte, muss rituell gebadet werden.
2) Geschlechtsverkehr
mit und ohne Orgasmus erfordert das ritu-elle Baden.
Saʿīd Ibn al-Mussayyab berichtet, dass Abu
Musā al-ʾAšʿarī (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) zu ʿĀʾišah sagte: „Ich
möchte Dich über etwas fragen, aber ich schäme mich Dir gegen-über.ah
antwortete ihm : „Ich bin wie Deine Mutter“ Au Musā fragte sie über jemanden,
der seine Frau berührte, wobei es aber nicht zum Samenerguss kam. ʿĀʾišah
antwortete ihm: „Nach Einführung des Penis in die Vagina muss ein rituelles Bad
genommen werden.“
3)Nach Beendung der
monatlichen Periode (Menstruation) der Frau.
Im Qurʾān steht: „...und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie sich gereinigt ...“ ( Surah 2, Vers 222 )
4) Nach Eintritt des Todes, muss die Leiche
rituell gewaschen wer-den.
5) Nach dem Übertritt zum Islam.
Abu Hureirah (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben) berichtet über Ṯumāmah AL- Ḥanafī, der als
Kriegsgefangener im Gefängnis sass, wo ihn der Prophet (Gott segne ihn und
schenke ihm Heil!) oft besuchte und sich nach seinem Ergehen erkundigte. Ṯumāmah
al-Ḥanafī antwortete dem Propheten (Gott segne ihn und schenke
ihm Heil!) „Wenn Du mich töten würdest, dann wäre es Dein Recht. Wenn Du mir
vergeben würdest, so wäre ich Dir dankbar. Und wenn Du mir das genommene
Vermögen zurückge-ben würdest, so gebe ich Dir davon, was Du willst.“ Abu
Hureirah berichtet weiter, dass die Gefährten das Lösegeld, an Stelle von
Tötung der Gefangenen, bevorzugten. Als der Prophet (Gott segne ihn und schenke
ihm Heil!) eines Tages bei Ṯumāmah al- Ḥanafī vorbeikam, erfuhr er
von seinem Übertritt zum Ism. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm
Heil!) löste seine Fesseln, schickte ihn zum Garten von Abī Ṭalḥah und befahl ihm, sich rituell zu baden. Ṯumāmah al-Ḥanafī befolgte diese
Anweisung und betete. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte
daraufhin zu seinen Gefährten: „Euer Bruder trat auf richtige Weise zum Islam
über.“
Vorschriften zum rituellen Pflichtbaden
Bei den vier Rechtsschulen
gibt es unterschiedliche Meinungen über die Vorschriften zum rituellen Baden
1. Intention
(an-Niyyah), Obligatorisch: Mālikīten,
Nicht obligatorisch : Ḥanifīten, Ḥabalīten
2)
Mundwaschung, Obligatorisch: Ḥanifīten, Mālikīten
Nicht obligatorisch: Šāfiʿīten, Ḥanbalīten
3) Nasenwaschung Obligatorisch:
Ḥanifīten.
Nicht obligatorisch: Mālikīten, Šāfiʿīten, Ḥanbalīten
4) Wasserfluss über den gesamten Körper
Obligatorisch: Ḥanifīten, Mālikīten, Šāfiʿīten, Ḥanbalīten.
Vor dem
Baden müssen Hinderungsstoffe wie Öl, Fett, Wachs und dergleichen vom Körper
entfernt werden. Ebenso wird die Reinigung der Fingernägel verlangt. Das Wasser
muss alle Körperteile erreichen kön-nen. Ist eine Körperstelle nicht
vollständig benässt, wird das Badritual ungültig.
Einzige Ausnahme zu dieser Regel bilden Berufssparten,
bei denen die Rückstände auf der Haut unvermeidbar sind. (Bäcker, Färber, Maler
etc.) Im islamischen Recht werden bei erzwungenen Notständen keine Einwä-nde
gemacht.
a) Die Frauen
brauchen ihre geflochtenen Zöpfe nicht aufzufle- chten, jedoch muss das Wasser
die Haarwurzeln erreichen.
b) Bei offen
getragenen Haaren muss das Wasser durch die Haare fliessen.
c) Sind die
Haare mit einem fettigen Mittel eingerieben, so müssen diese zuerst entfernt
werden, damit das Wasser sie erreichen kann.
d) Eventueller
Schmuck auf dem Körper muss beweglich sein; somit kann das Wasser die Haut
berühren.
e) Bei Ohrlöchern
(ohne Schmuck) muss das Wasser durch die Löcher laufen.
f) Bei dem Bart
eines Mannes muss das Wasser durch den Bart fliessen.
g) Alle
einsinkenden Körperstellen müssen mit Wasser bedeckt werden.
Empfehlenswertes rituelles baden
Mit „empfehlenswert“ sind Handlungen
gemeint, deren Unterlassung von Gott nicht bestraft, jedoch ihre Verrichtung
belohnt wird.
Das rituelle Baden wird bei sechs
Anlässen empfohlen :
1. Baden
zum Freitagsgebet
Da die Muslime sich am Freitag zum
Gottesdienst und zur Gottesanbetung zusammenfinden, hat der islamische
Gesetzgeber dem Muslim das rituelle Baden empfohlen, damit er bei dieser
Versammlung in sauberem Zustand erscheint.
Abū Saʿīd al-Ḫudrī (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) über-lieferte,
dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt hat: „Baden vor
dem Freitagsgebet ist für jeden Erwachsenen vorgesch-rieben. Je nach seiner
Möglichkeit soll er sich mit wohlriechenden Wässern einreiben und bespritzen.“
Mit „vorgeschrieben“
ist hier keine Obligation, sondern eine Verstär-kung in der Empfehlung gemeint.
Als Beweis
dafür berichtete uns Ibn Omar, dass Omar Ibn al-Ḫaṭṭāb, während er am Freitag predigte, einen von Muhammads
Gefährten (ʿOṯmān) zu spät in die Moschee kommen sah. Omar fragte ihn nach dem
Grund seines Zuspätkommens. Worauf ʿOmān ihm antwortete, dass er beschäftigt
gewesen sei und als er den Gebetsruf hörte, nur noch Zeit hatte, sich rituell
zu waschen. Worauf Omar ihm erwiderte : „Du hast Dich nur rituell
gewaschen, obwohl Dir vom Propheten (Gott
segne ihn und schenke ihm Heil!) das Baden empfohlen worden ist.“
Aš-Šāfiʿī sagte : „ ʿOṯmān ist nicht nach Hause geschickt worden, um das
rituelle Bad nachzuholen, da beide Männer (Omar Ibn al-Ḫaṭṭāb und ʿOṯmān)
wussten, das rituelle Bad ist kein Zwang, sondern nur eine Empfehlung.“
Weiter wird von Abī Hureirah ( Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben) berichtet, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm
Heil!) sagte: „Wer das rituelle Waschen am Freitag richtig durchführt, zum
Gottes-dienst geht und dem Prediger richtig zuhört, dem vergibt Gott seine
Missetaten von Freitag zu Freitag und dazu noch drei Tage.“
Das soll
heissen: Das Waschritual genügt zum Freitagsgottesdienst. Es sei denn, der Körper
ist sehr beschmutzt und sein Geruch würde Mit-betende belästigen, dann wird das
Baden am Freitag zur Vorschrift.
Der geeignete
Zeitpunkt des rituellen Bades erstreckt sich von der Morgendämmerung bis kurz
vor dem Zeitpunkt des Freitagsgebets. Zu empfehlen ist, das Baden kurz vor dem
Gottesdienst stattfinden zu lassen.
Wenn man
sich nach Verrichtung des rituellen Bades auf der Toilette entleert, genügt
danach ein rituelles Waschen.
Al-AŠram berichtet, dass A0mad Ibn Íanbal gefragt wurde, ob diejenigen, die sich nach dem
rituellen Baden entleeren, mit dem rituellen Waschen begnügen dürfen? Worauf er
dies bejahte.
2. Baden zum Fest
Die
Gelehrten empfehlen ein rituelles Baden zu beiden grossen Festen (ʿId al-Fiṭr
und ʿīd al-Aḍḥā), obwohl uns keine stichhaltige Überlieferung bekannt ist. Die
Empfehlung ist gegeben, da bei diesen Festen sich die Gemeinde zum Gottesdienst
versammelt, wobei ein Erscheinen in sauberem Zustand erwartet wird, um den
Nächsten nicht durch eventuelle üble Gerüche zu belästigen.
3.
Nach der Totenwaschung
Viele Gelehrte sind der Meinung, dass derjenige, der
einen Toten gewa-schen hat, sich danach rituell baden soll.
Abu Hureirah ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben )
berichtet, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt hat:
„Wer einen Toten wäscht, muss sich rituell baden. Und wer ihn zu Grabe trägt,
soll sich rituell waschen.“
Dieser Ausspruch ist als Empfehlung zu verstehen. ʿOmar
Ibn al-Ḫaṭṭāb (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) sagte : „Wir wuschen die
Toten, worauf einige von uns sich rituell badeten und wiederum einige nicht.“
Ferner wurde von Asmāʾ Bint ʿOmeis berichtet, dass sie
sagte: „Ich wusch meinen Mann Ab Bakr Aṣ-Ṣiddīq (Gott möge an ihm Wohlgefallen
haben), als er starb. Danach fragte ich einige von Muhammads Gefährten, die mit
dem Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) von Mekka nach Medina
auswanderten (al-Muhāǧerūn), ob ich mich rituell baden müsse, obwohl es sehr
kalt sei und ich fastete. Worauf sie mir mit „nein“ antworteten.“
4.
Pilgerfahrt
Baden
ist empfehlenswert, bevor man Iḥrām[4] macht.
Die meisten
Gelehrten empfehlen das rituelle Baden für diejenigen, die die Pilgerfahrt (Ḥaǧǧ)
oder Wallfahrt (ʿomrah) verrichten.
Bewiesen
wird dies durch eine Überlieferung von Zeid Ibn Ṯābit (Gott möge an ihm
Wohlgefallen haben ), der den Propheten sah, wie er seine Kleidung auszog, sich
rituell wusch und dann die Gewänder zur Pilgerfahrt anlegte.
5.
Das Betreten Mekkas
Derjenige,
der in Mekka eintritt, soll vorher rituell gebadet haben.
Überliefert wird von Ibn Omar ( Gott möge an ihm Wohlgefallen
haben), dass er immer, bevor er Mekka betrat, in einem Ort namens Ṭawā übernachtet hat. Dort verrichtete er sein
rituelles Bad und machte sich dann auf den Weg nach Mekka und sagte wörtlich:
„So machte es der Prophet.“ (rituelles Baden) Ebenso sagte Ibn al-Munḍir: „Das
rituelle Baden, vor Eintritt in Mekka, ist von allen Gelehrten empfohlen.“
Wird dieser Empfehlung nicht stattgegeben, muss keine
andere Ersatz-leistung (Fidyah) vollbracht werden.“
Von den
meisten Gelehrten wird ein rituelles Waschen als Ausgleich zum rituellen Baden
anerkannt.
6. Am Berg ʿArafāt [5]
Bevor man sich zum Berg Arafāt
begibt, ist das rituelle Baden zu empfehlen. Als Beweis berichtete uns Mālik
Ibn Nāfiʿ über Abd Allāh Ibn Omar ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ), der
sich vor iḥrām badete, d. i. vor dem Betreten von Mekka und bevor er zum Berg
Arafāt ging.
11. und 12 Woche
Verbotenes beim Zustand der grossen rituellen
Unreinheit (Ğunub)
Çunub : Zustand der grossen rituellen
Unreinheit nach dem Geschle-chtsverkehr oder Samenerguss.Wer sich in diesem
Zustand befindet, dem ist verboten: das Beten, der Rundlauf um die Kaʿbah,
Berührung und Lesen des heiligen Buches (Queʾān) und der Aufenthalt in der Moschee.
Bei allen
Rechtsschulen besteht Übereinstimmung des Verbots bzgl. der ersten zwei Punkte
(Beten, Rundlauf um die Kaʿbah). Bei den anderen zwei Punkten (Berührung und
Lesen des heiligen Buches, Aufenthalt in der Moschee) besteht Uneinigkeit
zwischen ihnen.
Ibn Ḥazm erlaubt dem, der sich im Zustand des Çunub befand, die Berü-hrung des Qurʾāns. Er
beweist dies mit dem, was in den zwei grossen Büchern der Überlieferung (al-Buḫāri
und Muslim) steht, dass der Gottes-gesandte (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!)
einen Brief zu Heraklios schickte, in dem u. a. stand: „Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen“. Weiter wird
folgender Queʾānvers zitiert: „Oh Volk der Schrift (Bibel), kommt herbei zu
einem Wort, das gleich ist zwi-schen uns und euch: dass wir keinen anderen denn
All1h
und dass wir ihm keinen Nebenbuhler zur Seite stellen und dass nicht die einen
unter uns die anderen zu Herren nehmen statt Allah.“ Doch wenn sie sich
abkehren, dann spricht: „Bezeugt, dass wir uns (Gott) ergeben haben.“ (Surah 3, Vers 64)
Ibn Ḥazm nahm seinen Beweis aus diesem Brief und sagte: „So
schi-ckte der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) einen solchen
Brief zu einem Christen, der einen Vers aus dem Qurʾān enthält. Er wusste ganz
genau, dass der ihn berührte.“
Die Gelehrten wiesen diese Auslegung mit folgendem
Argument zurück: Dieser Brief sei nicht das heilige Buch, auch wenn etwas von
ihm darin zitiert wurde. Genauso wie die Bücher der Qurʾān- exegese und Bücher
über das isl1mische Recht. Dergleichen sind Schriften
erlaubt zu berühren, die Verse aus dem Qurʾān enthalten. Von den meisten Rechts-gelehrten
wird das Rezitieren aus dem Qurʾān verboten (im Çunub). Dieses wird bewiesen durch eine
Überlieferung von ʿAlī Ibn Abī Ṭālib ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) ,
welcher sagte: „Der Gottes-gesandte (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!)
entfernte sich nicht von der Heiligen Schrift, es sei denn, er war im Zustand
des “Ğunub“. ʿAlī berichtete weiter: „Ich habe den Propheten (Gottsegne ihn
undschenke ihm Heil!) sich rituell waschen sehen, dann zitierte er etwas vom Qurʾān
und sagte: „So soll es derjenige machen, der nicht im Zustand des „gunub“
Al-Šaukānī sagte: „Wären diese Überlieferungen
authentisch, wären sie ein Beweis des Verbotes ..., aber ʿAlīs erste
Überlieferung gibt keinen Beweis zum Verbot, da der Prophet (Gott segne ihn und
schenke ihm Heil!) nur davon (Qurʾān) fernblieb.“
Al-Buḫārī, Aṭ-Ṭabarānī,
Dāwūd und Ibn Ḥazm sind der Meinung, dass das Rezitieren des
Qurʾān s im Zustande des Çunub erlaubt ist.
Al-Buḫārī
sagte: „Ibn ʿAbbās fand keinen Schaden, im Çunub zu sein und den Qurʾān zu zitieren und
Gott wurde vom Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) in alle
Situationen angerufen.
Al-Ḥāfiẓ fügte hinzu: „Es gibt bei al- Buḫārī keine
stichhaltige Überlieferung, die das Zitieren des Qurʾāns (im Ğunub) verbietet.“
Die meisten
Überlieferungen zu diesem Verbot werden von vielen Gelehrten anders ausgelegt.
Das sich Aufhalten in der Moschee (im Ğunub) wird
durch eine Über-lieferung von ʿĀʾišah bewiesen. Sie sagte: „Der Prophet (Gott
segne ihn und schenke ihm Heil!) kam und fand die Türen der Häuser seiner Gefäh-rten
zur Moschee gerichtet. Woraufhin er sagte: ändert eure Hauseingänge in eine
andere Richtung!“ In sein Haus zurückgekehrt erfuhr er, dass seine Gefährten,
in der Hoffnung auf eine offenbarte Erlaubnis, nichts geändert hatten. Der
Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) trat aus sei-nem Haus und sagte:
„ändert eure Hauseingänge in eine andere Richtung! Ich gebe denjenigen keine
Erlaubnis, in der Moschee zu bleiben, die im Zustande der grossen rituellen
Unreinheit (Ğunub) sind.“
Diese
Überlieferung beweist das Verbot des sich Aufhaltens in der Moschee im Zustande
der grossen Unreinheit (Ğunub). Erlaubt ist das Passieren wie es im Qurʾān
lautet : „Oh die ihr glaubt, nahet nicht
dem Gebet, wenn ihr nicht bei Sinnen seid, bis ihr versteht, was ihr spre-cht,
noch im Zustande der Unreinheit - ausgenommen als Reisende unterwegs -, bis ihr
gebadet habt..“ (Surah 4, Vers 43)
Auch Ğāber (
Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) berichtete, dass sie im Zustande der
grossen Unreinheit durch die Moschee gingen.
Zeid Ibn
Aslam sagte: „Muhammads Gefährten gingen durch die Moschee, als sie im Zustande
der grossen Unreinheit waren.“
Jazid Ibn Ḥabīb : „Einige Bewohner Madinas (al-Anṣār)
hatten ihre Haustüren zur Moschee. Manchmal waren sie im Zustande der grossen
Unreinheit (Çunub) und hatten kein Wasser zum rituellen
Baden. Es gab keinen anderen Ausgang für sie, als durch die Moschee. Und dann
wurde von Gott folgender Vers offenbart: “ „ ... noch im Zustande der Unreinheit -
ausgenommen als Reisende unterwegs ...“
( Surah
4, Vers 43 )
Die Menstruation und ihre Vorschriften
Folgende sechs Punkte werden dazu
behandelt:
1. Definition
zur Menstruation
2. Bedeutung
des Menstruationsblutes
3. Farbe
des Menstruationsblutes
4. Menge
des Menstruationsblutes
5. Alter
der Frau
6. Anzahl
der Menstruationstage
Die Rechtsschulen haben die
Menstruation folgendermassen definiert :
Es ist das Blut, welches aus der Scheide (Vagina) der
Frau fliesst, in dem Alter, in dem sie normalerweise blutet. Auch wenn dieser
Blutfluss aus nur einem einmaligen
Fluss besteht.
Die meisten
Gelehrten sind der Auffassung, dass dieses beim Mäd-chen nicht vor Erreichung
des 9. Lebensjahres passiert.
Blutet ein
Mädchen vor diesem Zeitpunkt, ist anzunehmen, dass der Grund eine Krankheit
sei.
Fängt ein
Mädchen zwischen dem 9. und 13. Lebensjahr zum ersten Mal an zu bluten, sollte
zuerst ein Arzt befragt werden, ob es sich hierbei um die Menstruation handelt.
Bei Eintritt einer Blutung nach dem 13. Lebensjahr ist es als sicher
anzunehmen, dass es sich hierbei um die Menstruation handelt. Eine Frau, die
nach dem 50. und bis zur Erreichung des 70. Lebensjahres noch blutet, sollte einen Arzt befragen. kommt es
danach zu einer etwaigen Blutung, ist es mit Sicherheit keine Monatsblu-tung
Die Farbe des Menstruationsblutes ist
normalerweise dunkelrot.
Fāṭimah Bint Abī Ḥubeiš berichtete, dass sie dauernd blutete.
Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte zu ihr : „das Blut in
der Menstruation ist normalerweise dunkelrot. Wenn es so ist, darfst du nicht
beten. Hat es eine andere Farbe, so verrichte deine rituelle Waschung und bete,
weil es sich bei diesem Blut um Blut einer Krankheit handelt.“ (ʿIrq)
Das Blut kann auch eine hellrote oder
gelbe Farbe haben; es kann sich aus einer wässrigen Flüssigkeit zusammensetzen
und gelben Schleim absondern, dessen Farbe ähnlich schmutzigen Wassers,
weiss-grau ist.
ʿAlqamah
Ibn abī ʿAlqamah
berichtete über seine Mutter Morgāna, die bei ʿĀʾišah Sklavin war.
Morǧānah sagte: „Die Frauen schickten
immer die mit Blut befleck-ten Einlagen zu ʿĀʾišah zur Prüfung. ʿĀʾišah bestand
darauf, dass sie war-ten müssen, bis die Einlagen sauber sind, um wieder beten
zu dürfen.
Die Gelehrten setzten die Zeit der
Monatsblutung zwischen 24 Stunden und 15 Tagen an. Ist diese Zeit kürzer oder
länger, wird es nicht als Monatsblutung betrachtet.
Über die Frage der Anzahl der
monatsblutenden Tage sind die Rechts-schulen unterschiedlicher Meinung.
Die Šāfʿīten und Ḥanbalīten sagen, dass eine monatliche Blutung
bis zu 15 Tagen eine Menstruation ist.
Die Mālikīten setzten, um beten zu
dürfen, keine bestimmte Zeitdauer für die Regelblutung fest. Aber wenn es
sicher ist, dass sie nicht schwan-ger ist, muss die Blutung mindestens 24
Stunden andauern.
Die Ḥanifīten sagten, dass die Mindestdauer der
blutenden Tage min-destens 72 Stunden betragen soll; die Höchsdauer ist zehn
Tage und zehn Nächte. Was darüber ist, ist nicht als Menstruationsblut zu
betrachten.
Der Wochenfluss
Der Ausfluss bei Wöchnerinnen als Folge
der Rückbildung der Gebä-rmutter (Wochenfluss)
In den ersten Tagen nach der Geburt
besteht der Wochenfluss aus reinem Blut. Die islamischen Rechtsschulen haben
verschiedene Meinun-gen darüber:
Die Mālikīten sagten, dass das Blut
während und nach einer Geburt Wochenfluss ist. Blutet die Frau vor der
Entbindung, so ist dies als Mens-truationsblut anzusehen.
Die Ḥanbalīten sagten, dass das Blut drei bis vier
Tage vor der Geburt Wochenfluss ist, ebenso das Blut während und nach der
Geburt.
Die Šāfiʿīten sagten, dass das Blut nach
einer Geburt Wochenfluss ist. Während aufretende Blutungen vor und während der Geburt
als Menst-ruationsblut angesehen werden. Das gleiche gilt, wenn bei der Frau
nach der Geburt und dem Ende des Wochenflusses eine Pause bis zu 15 Tagen
eingetreten ist.
Die Ḥanifīten sagten, dass eine Blutung vor einer
Geburt kein Wochen-fluss ist; die Frau ist in diesem Zustand rein und darf
ihren religiösen Pflichten nachgehen. Eine Blutung während und nach der Geburt
wird bei ihnen als Wochenfluss betrachtet.
Dauer des
Wochenflusses
Im Bezug auf die
Mindestdauer gibt es bei den Rechtsschulen keine Begr-enzung. Hört der
Wochenfluss schon kurz nach einer Geburt auf, kann die Frau ihre religiösen
Pflichten wie Gebet, Fasten etc. verrichten.
Die Höchstdauer des Wochenflusses wird
auf 40 Tagen begrenzt. Ommo Salama ( Gott möge an ihr Wohlgefallen haben )
berichtete, dass die Frauen zur Zeit des Propheten (Gott segne ihn und schenke
ihm Heil!) nach einer Geburt 40 Tage ihren religiösen Verrichtungen
fernblieben.
At-Tirmḏī sagte: Die
Gelehrten zur Zeit des Propheten und der nachfol-genden Generationen sind sich
einig, dass die Frau normalerweise 40 Tage nach einer Geburt keine religiösen
Pflichten verrichten darf. Hört der Wochenfluss früher auf, muss sich die Frau
rituell baden und kann dann wie gewohnt ihre religiösen Handlungen verrichten.
Ist auch nach 40 Tagen die Blutung nicht beendet, muss die Frau sich baden und
darf ihren religiösen Pflichten nicht fernbleiben.
Die Gelehrten sind sich nicht einig über
unregelmässige Blutungen.
Die Ḥanafīten sagten: Jeder blutende und
nichtblutende Tag wird als Wochenfluss betrachtet. Sogar wenn die Intervalle
zwischen den Blutun-gen 15 Tage und mehr dauern.
Die Šāfiʿīten sagten: Nach einer Unterbrechung des
Wochenflusses von 15 Tagen ist das Wochenbett beendet. Eine danach auftretende
Blutu-ng ist Menstruationsblut. Bei einer Unterbrechung von weniger als 15
Tagen bleibt die Frau Wöchnerin. Gibt es nach der Geburt bis zu 15 Tagen keinen
Ausfluss, ist die Frau während aller dieser Tage rein. Blutungen nach diesem
Zeitraum sind Menstruationsblut.
Die Mālikīten sagten: Nach Unterbrechung
des Wochenflusses von 15 Tagen ist damit das Wochenbett beendet. Eine Blutung
danach ist Menstruationsblut. Unterbricht eine Blutung in weniger als 15 Tagen,
sind darauffolgende Blutungen wieder als Wochenfluss zu betrachten. Die
blutenden Tage müssen gezählt werden, bis sie die Höchsdauer von 40 Tagen
erreichen. An den dazwischenliegenden blutfreien Tagen ist die Frau rein, muss
baden und ihre religiösen Pflichten verrichten.
Die Ḥanbalīten sagten: An blutfreien Tagen nach der
Geburt muss die Frau baden und ihren religiösen Pflichten nachkommen.
Verbote
für die Frau in der Menstruation
und im Wochenbett
Die Rechtsschulen sind
sich einig, dass wenn die Frau in den Tagen der Menstruation oder im Wochenbett
ist, keine religiösen Handlungen verrichten darf (Gebet, Fasten, Rezitierung
und Berü-hrung des Qurʾāns etc.). Die vorgeschriebenen von der Frau nicht gefasteten
Tage müssen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Anders ist das beim
von ihr ausgelassenen Gebet, welches nicht nachgeholt werden muss.
ʿĀʾišah
(Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) berichtete, dass sie von einer Frau
gefragt wurde, ob die ausgelassenen Gebete während der Menstruation nachgeholt
werden müssen. Worauf sie antwortete: „Es ist uns empfohlen worden, das
ausgelassene Gebet nicht nachzuholen.“
Das Verbot der Berührung und
Rezitierung des Qurʾāns wird in einer Überlieferung
von Ibn Omar (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) folgendermassen bestätigt:
Der Prophet sagte: „Weder die Mens-truierende, noch die sich im Zustande der
Unreinheit (ĞÇunub) Befind-liche, darf etwas vom Qurʾān
zitieren.“
Alle Rechtsschulen verbieten einer
unreinen Frau das sich Aufhalten in der Moschee, während ihr ein Passieren
durch sie erlaubt ist.
ʿĀʾišah
(Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) gibt uns dazu folgende Beweise: Einmal
sagte der Prophet zu ihr : „Bringe mir die Matte aus der Moschee!“ Worauf sie
ihm antwortete: „Ich bin im Zustande der Menstruation.“ Der Prophet (Gott segne
ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihr: „Dein Zustand liegt nicht in Deiner
Hand.“
Alle gegebenen Verbote, die beim Zustand
der grossen Unreinheit (Ğunub) gelten, müssen auch von der Menstruierenden und
Wöchnerin befolgt werden. Ein Zusatzverbot sind das vorgeschriebene (Rama51n) und empfohlene (Sunnah) Fasten. Fastet die
Frau trotz dieses Verbotes, so ist das nichtig und für sie eine Sünde.
Durch die Vielzahl der Gebete ist es für
die Menstruierende und Wöchnerin nicht möglich, sämtliche ausgelassenen Gebete
nachzuholen. Da die Fastenzeit jedoch nur einmal jährlich vorkommt, können die
nicht gefasteten Tage zu jeder Zeit nachgeholt werden.
Im Qurʾān steht: „.Er hat euch erwähnt und
hat euch keine Härte auferlegt in der Religion ...“
(Surah
22, Vers 78)
Geschlechtsverkehr
Die Rechtsschulen sind sich einig, dass die Frau,
während sie menstru-iert oder im
Wochenbett ist, keinen Geschlechtsverkehr haben darf.
Im Qurʾān steht: „Und sie fragen dich wegen
der monatlichen Reinigung. Sprich: Das ist schadenbringend, so haltet euch fern
von Frauen während der Reinigung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie sich
nicht gereinigt haben. Haben sie sich durch ein Bad gereinigt, so geht ein zu
ihnen, wie Allah es euch geboten. Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt
die sich Reinhaltenden.“ (Surah 2, Vers 222)
Ebenso berichtete Anas, dass bei den Juden vermieden
wurde, mit menstruierenden Frauen zu essen und Geschlechtsverkehr zu
haben.
Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!)
wurde daraufhin von seinen Gefährten über dieses Verhalten bei den Juden
befragt, worauf vorstehender Qurʾānvers (2, 222) geoffenbart wurde. Der Prophet
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte ihnen: „Tut alles, ausser dem
Geschlechtsverkehr.“
Al-Nawāwī
sagte: „Wenn ein Muslim glaubt, mit einer Menstruie-renden Geschlechtsverkehr
haben zu dürfen, wird er zum Abtrünnigen. Passiert einem Muslim
Geschlechtsverkehr durch Vergessenheit, Unwis-senheit des Verbots oder durch
Nichtwissen über den Zustand der Frau, so macht er sich nicht sündig und wird
nicht zum Büsser. Kommt es zum Geschlechtsverkehr mit Absicht und genauem
Wissen des Verbots, so macht er sich sündig und muss seine Schuld büssen. Auch
die Frau macht sich zur Mitschuldigen, da sie ihn (den Mann) trotz Wissen des
Verbots, gewähren liess.“
Darf der
Ehemann Genuss an dem Körper der Frau, ausser dem Teil zwischen Bauchnabel und
Knie, während der verbotenen Tage, haben?
Die
Rechtsschulen erlauben dies einstimmig. Während der Teil zwi-schen Bauchnabel
und Knie nach Ansicht der meisten Gelehrten, dem Genuss des Mannes während
dieser Zeit verboten ist.
Al-Istiḥaḍah und ihre Vorschriften
Al-Istiḥādah ist blutiger Ausfluss; jedoch nicht zu
verwechseln mit dem Blut der monatlichen Periode oder nach einer Entbindung.
Mit al-Istiḥāḍah
bezeichnet man blutigen Ausfluss bei einem Mädchen vor Erreichung des 9.
Lebensjahres; eine etwaige Blutung der Frau nach Beendigung der Wechseljahre
oder wenn die Zeit der normalen Periode weniger als 24 Stunden und mehr als 15
Tage dauert.
Die Frau ist in den drei folgenden Fällen im Zustand al-Istiḥāḍah:
1. Eine Frau, der
genau die Tage der monatlichen Blutung bekannt sind, die aber länger blutet.
Zusätzliche Tage werden als al-Istiḥāḍah bezeichnet.
Ommo Salama berichtete. dass sie den Propheten (Gott segne ihn und
schenke ihm Heil!) nach einer Frau fragte, die ständig blutete. Der Prophet
(Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihr darauf, dass die Frau die
Tage der Menstru-ation zählen soll (an denen nicht gebetet werden darf), dann
baden muss und wie gewohnt ihre Schutzeinlagen anlegen soll. Dann darf sie zum
Gebet gehen.
2. Der Frau
sind die Zahl ihrer menstruierenden Tage nicht bekannt (aus Vergessenheit).
Oder aber ein Mädchen fängt vor dem 9. Lebensjahr an zu bluten und weiss noch
nicht, ob dies der Beginn der Monatsperiode ist.
In diesen Fällen soll die Frau bzw. das Mädchen sechs bis sieben Tage
als normale Periodentage zählen, dann rituell baden, woraufhin sie beten darf.
Ḥamnah Bint Ğaḥš sagte: „Ich
blutete ständig, worauf ich zum Propheten ging, um ihn darüber zu befragen. Ich
fand ihn bei meiner Schwester Zeinab Bint Ğaḥš (Frau des Propheten) und
fragte ihn: Oh Prophet, (Gottsegne ihn und schenke ihm Heil!) ich blute
dauernd, was mich am Beten und Fasten hindert.“ Woraufhin ihr der Prophet
antwortete: „Benutze ständig eine Schutzeinlage; ich gebe Dir zwei Vorschläge,
was Du tuen kannst. Entweder zählst Du 6-7 Tage als Menstruationszeit und
badest dann, damit Du beten und fasten kannst. So fährst Du 23 Tage jeden Monat
fort. Oder, falls Du kannst, badest Du Dich dreimal täglich; Einmal vor dem
Morgengebet (al-Faǧr), das zweite Mal am Spät- nachmittag, um das Mittags- und
Nachmit-tagsgebet zusammen zu verrichten. Das dritte Mal ist am späten Abend
zur Verrichtung des Abend- und Spätabendgebetes.
3.Die Menstruationstage
variieren von Monat zu Monat, aber der Frau ist bekannt, ob es sich um
Menstruationsblut oder Istiḥāḍah handelt. In diesem Fall richtet sie sich in
der Verrichtung ihrer religiösen Pflichten nach ihrer eigenen Kenntnis.
Fāṭimah Bint Abī Ḥubeiš berichtete dem
Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), dass sie dauernd blutete,
worauf er ihr sagte: „Wenn Dein Blut eine dunkelrote Farbe hat, darfst Du keine
religiösen Handlungen verrichten, denn es handelt sich dann um
Menstruationsblut. Bei anderer Farbe musst Du Dich baden und kannst dann Deinen
religiösen Aufgaben nachgehen.“
Die Frau, die im Zustande der Istiḥāḍah (al-Mustaḥāḍah) ist, braucht
sich nur nach Beendigung der monatlichen Periode, rituell zu baden;
danach erfolgt die rituelle Waschung vor jedem anstehenden Gebet.
Auch darf sie, nach Beendigung der
Menstruation (noch im Zustande der Istiḥāḍah), von ihrem Mann berührt werden.
Der sich
im Zustande der Istiḥāḍah Befindlichen, sind alle religiösen Handlungen wie
Fasten, Beten, Qurʾān lesen etc. erlaubt.
[1] ) Herr Ḥasan Ndayisenga bestand darauf das Wort “ Allah “ nicht mit Gott zu
übersetzen. Ich meine jedoch es sollte mit Gott übersetzt werden, damit der
deutsche Leser versteht : Allah ist kein
Anderer als Gott in den Offenbarungsreligionen .
[2] Durch die
Sunnah wird die praktische Anwendung und die verwirklichung der koranischen
Botschaft durch den Propheten Muhammad (Gott segne ihn und schenke
ihm Heil!!) im menschlichen Leben dargelegt .
[3] )Nach Verrichtung des Waschrituals und des Überziehens von Strümfen
und Schuhen genügt es innerhalb von 24 Stunden bei einer Wiederholung des
Rituals nur symbolisch mit feuchten Händen über die Schuhe zu fahren. (Von einigen Gelehrten wird
dieser Zeitraum bis zu drei Tagen verlängert.)
[4]
)Iḥrām = Zustand der Weihe des Mekkapilgers, der während der Weihe nur zwei
weisse Tücher aus Leinen oder Wolle für den Oberkörper und Lenden als Kleidung
trägt. Der sich nicht rasiert, nicht kämmt und in sexueller Abstinenz lebt.
[5] Arafāt = Der Ort das sich Aufhaltens aller Pilger an einem bestimmten
Tag der Pilgerfahrt.
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