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الأحد، 29 أغسطس 2021

 

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(محاضرات في فقه العبادات)

Rituelle Handlungen 

                                                                                      Prof: d. M. Shama 

      2  Woche1

Vorwort

Die Gebote, bzw. Vorschriften im Islam erstrecken sich auf alle Gebiete des Lebens, wie die Ehe, die Familie, die Erbschaft, Wirtschaft und rituelle Handlungen. In allen diesen Bereichen gibt es Vorschriften im Qurʾān und Beweise in den Über3lieferungen.

Die vorliegende Arbeit behandelt die Fragen der rituellen

 Handlungen, die im Islam wie folgend dargestellt werden:

1.  rituelle Reinigung. 

2.  Das Gebet.

3.   Fasten.                         

4.   Armensteuer.              

5.   Pilgerfahrt.

 

Die vorliegende Arbeit ist in arabischer Sprache unter dem Titel “Al-Islam ahārah wa Naqāʾ” 1993 veröffentlicht worden.

Ich danke Herrn assan Ndayisenga[1]und Herrn Mahmūd ağğāğ für ihre Hilfe bei der Übersetzung ins Deutsche.

Ich hoffe, dass diese Arbeit nutzvoll besonders für die Studenten ist, die im isla-mischen Zweig der Deutschen Abteilung in der Al-Azhar Universität (Sprachen- und Übersetzungsfakultät) studieren.

Muhammad Shama

Reinigungen
Einleitung

Der Islam ist eine Religion der Humanität und Zivilisation mit seinen Geboten und Gesetzen: Menschlich in der Vollziehung der religiösen Rituale eines Dogmas und seiner Ethik. Dies gilt ebenso für die Hand-habung des alltäglichen Geschäftsverkehrs und Handelsbeziehungen. Der Islam hat zum Ziel, die Reformierung des Einzelnen in der Gesellschaft.

Die Gesellschaft besteht aus Individuen vergleichbar mit Steinen in einem Gebäude. Solange diese Steine solide und unversehrt sind, bleibt das Gebäude stehen. Fangen die Steine an zu bröckeln, fällt mit der Zeit das ganze Gebäude zusammen.

Daher konzentrieren sich die islamischen Gebote auf die seelischen sowie körperlichen Verbesserungen des Einzelnen. Seelisch verlangt der Islam vom Menschen, an Gott zu glauben (Allāh), seine Mitmenschen zu lieben und dem Hass, Neid und der Götzendienerei fernzubleiben.

Die religiösen Gesetze des Islam im Bereich von Dogma und Ethik behüten und schützen den Gläubigen, seine Seele, seinen Geist, seine Nachkommen und seinen Besitz. Seine Gebote sind an die Erschaffung den Geist des Menschen angepasst und behindern nicht die Weiterent-wicklung in der Gesellschaft. 

Die Formulierung der religiösen Gesetze im Islam beschränkt sich nicht auf eine bestimmte Zeit oder einen speziellen Ort. Der vernünftige Mensch kann dies aus folgenden Qurʾānversen erkennen: „Sprich: Wer hat den Schmuck Allahs verboten, den er für seine Diener hervor-gebracht, und die guten Dinge der Versorgung?“ Sprich: „Sie sind für die Gläubigen in diesem Leben (und) ausschliesslich (für sie) am Tag der Auferstehung. Also machen wir die Zei-chen klar für Leute, die Kenntnis besitzen.

Sprich: „Mein Herr hat nur Schändlichkeiten verboten, seien sie offen oder verborgen, dazu Sünde und ungerechte Gewalt tat, und dass ihr Allah das zur Seite setzet, wozu er keine Vollmacht herabsa-ndte, und dass ihr von Allah aussaget, was ihr nicht wisset.“  (Surah 7, Vers 32-33)

„ ... doch meine Barmherzigkeit umfasst jedes Ding; so werde ich sie bestimmen für jene, die recht handeln und die Zakāt zahlen und die an unsere Zeichen glauben. Die da folgen dem Gesandten, dem Propheten, dem Makellosen, den sie bei sich in der Thora und im Evangelium erwähnt finden - er befiehlt ihnen das Gute und verbie-tet ihnen das Böse, und er erlaubt ihnen die guten Dinge und verwe-hrt ihnen die schlechten, und er nimmt hinweg von ihnen ihre Last und die Fesseln, die auf ihnen lagen -, die also an ihn glauben und ihn stärken und ihm helfen und dem Licht folgen, das mit ihm hinabgesandt ward, die sollen Erfolg haben.“   

(Surah 7, Vers 156-157)

Ein Ziel der islamischen Gesetze ist die Reinigung der Seele, das bedeutet, die Zufriedenheit mit sich selbst, Verstärkung der zwischen-menschlichen Beziehungen, die sich auf Liebe, Brüderlichkeit, Gleich-heit und Gerechtigkeit beruft. Der Muslim wird ebenso dazu angehalten, seinen Körper, seine Kleidung und Umwelt sauber und rein zu halten. Er soll sich fernhalten von allem Unsauberen, sei es im Haus, an seinem Arbeitsplatz oder Wohnort. Ferner sollen jegliche Benutzungsartikel in allen Lebensbereichen sauber gehalten werden. Das wird im Islam „Kultische Reinheit“ genannt.

Die Gelehrten definieren diese Reinheit folgendermassen:

Sauberkeit und Abwendung von Schmutz und Abfall, sei es äusserlich (Reinhaltung des Körpers, der Kleidung, des Ortes) sowie innerlich (Rein-haltung von Geist, Seele und Gewissen). Der Muslim ist verpflichtet, sich innerlich rein zu halten, indem er im Verhalten zu Anderen keinen Schaden anrichtet und Recht walten lässt.

Kultische Reinheit

 Die Bedingungen des Gebets

 

Vor dem Gebet muss sich ein Muslim ritual säubern. Sollte es zur Darmentleerung oder zum Geschlechtsverkehr zwischen den Gebeten gekommen sein, muss die rituale Säuberung (Wuḍūʾ oder Ġusl ) wiederholt werden. Nach dem Geschlechtsverkehr muss ein Bad genommen werden, wohingegen nach der Darmentleerung es genügt, sich mit Wasser zu waschen.

Im Qurʾān steht:

„ Oh, die ihr glaubt! Wenn ihr zum Gebet hintretet, waschet euer Gesicht und euere Hände bis zu den Ellbogen und fahret euch über den Kopf und (waschet) eure Füsse bis zu den Knöcheln. Und wenn ihr im Zustande der Unreinheit (hier bezieht sich Unreinheit auf den Zustand nach dem Geschlechtsverkehr) seid, reinigt euch durch ein Bad ..“       (Surah 5, Vers 6)

Baden oder Waschen mit Wasser

Erste Art von Wasser

Zur Reinigung von Körper und Kleidung soll sauberes Wasser ver-wendet werden. Dieses Wasser kann Regenwasser, Flusswasser oder Brunnenwasser sein (Süsswasser). Auch Meereswasser (Salzwasser) darf benutzt werden zur rituellen Reinigung. Dies stützt sich auf eine Überlieferung von  Abī Hureirah:

Ein Mann fragte den Gottesgesandten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!): „Wir fahren ans Meer und nehmen mit uns eine kleine Menge Trinkwasser. Wenn wir uns mit Trinkwasser vor dem Gebet reinigen, werden wir durstig. Dürfen wir uns mit Meereswasser vor dem Gebet waschen? Der Prophet antwortete: „Meereswasser ist ein geeignetes Reinigungsmittel, und seine toten Fische sind von religiöser Seite essbar.“

 

Zweite Art von Wasser

Benutztes Wasser

Einmal benutztes Wasser darf nicht zum rituellen Waschen oder Baden verwendet werden. Sollte aber etwas von diesem Wasser auf den Körper oder die Kleidung gelangen, bedeutet es nicht, dass man unrein geworden ist. Das Wasser zur rituellen Reinigung soll klares Wasser sein, d.h. keine Seifen oder andere Rückstände enthalten.

Dritte Art von Wasser

Wasser, in das etwas Unreines hineingefallen ist und wodurch sich Farbe, Geruch oder Geschmack verändert, darf nicht zur rituellen Wa-schung verwendet werden. Wenn etwas von diesem unreinen Wasser auf Körper oder Kleidung kommt, müssen diese Teile gewaschen werden.

Sollte es vorkommen, dass etwas ins Wasser fällt, ohne seinen Geschmack, Geruch oder Farbe zu verändern, darf es zur rituellen Wa-schung benutzt werden. Bei letzter Vorschrift wird kein Unterschied zwischen einer grossen (Meer, Fluss, See) oder kleinen Wassermenge (Waschschüssel, Brunnen) gemacht.

Dies stützt sich auf eine Überlieferung von Abī Hureirah:

Eines Tages kam ein Mann in die Moschee und urinierte in einer Ecke. Die Gefährten Muḥammads (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) empörten sich darüber. Der Prophet beruhigte seine Leute und sagte ihnen: „Euere Wasser und giesset ihn auf die unsaubere Stelle!“ Mission soll leicht und einfach für die Menschen sein. Gehet und nehmet einen Eimer Wasser und giesseet ihn auf die unsaubere Stelle.

Eine andere Überlieferung von Abī Saʿīd Al-udrī besagt: „Der Prophet wurde einmal gefragt, ob man sich mit dem Wasser von dem Buḍāʿah Brunnen rituell waschen darf. Er antwortete: „Dieses Wasser ist normalerweise rein; nichts macht es unrein.“

Zusammengefasst muss wiederholt werden:

1.  Wasser, das zur rituellen Reinigung benutzt wird, muss sauber sein und das zu Reinigende säubern können.

2.  Einmal benutztes Wasser darf nicht zur rituellen Reinigung genommen werden.

3.  Wasser,das mit einem reinen Material in Berührung gekommen ist und daher dadurch Farbe, Geruch oder Geschmack verän-dert wurde, darf nicht zur rituellen Waschung benutzt werden.

4.  Wasser, dessen Eigenschaften durch etwas Unreines verän-dert wurden, darf nicht zum kultischen Waschen benutzt wer-den.

5.  Wasser, dessen Eigenschaft durch langes Stehen verändert wurde, darf, solange es nicht der Gesundheit schadet, zur ritu-ellen Säuberung verwendet werden.

 

 

Veschiedene Arten von Unreinheiten:

    Um ein Gebet richtig zu verrichten, müssen Körper und Klei-dung sauber sein. Sollten Körper oder Kleidung verschmutzt sein, müssen sie vor dem Gebet gereinigt werden. Im Qurʾān steht: „Und reinige Deine Kleider“       (Surah 74, Vers 5)

 

      Ferner steht im Qurʾān: „Gott liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinhaltenden.“               ( Surah 2, Vers 222 )

 

In der Überlieferung wird gesagt: Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Reinheit ist die Hälfte (der grösste Teil) der religiösen Überzeugung.

Als Unreinheiten, die dem Menschen am häufigsten begegnen  oder mit denen er am häufigsten in Kontakt kommt, sind folgende zunennen :

1.    Ein totes Tier, auf nicht rituelle Weise geschlachtet.

2.    Ein abgeschnittener Teil eines lebenden Tieres.

 

Dieses beruft sich auf eine Aussage des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!):

„Was von einem lebenden Tier abgeschnitten ist, wird zu Aas”

Ist jede Art von Aas unrein?

Ja, ausser dem Fischfleisch und dem Heuschreckenfleisch. Wenn sie sterben, bleibt ihr Aas rein. Dieses stützt sich auf eine Überlieferung des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), der da sagte: „Zwei Arten von Aas und zwei Arten von Blut dürfen wir essen: Fisch, Heu-schrecke, Leber und Milz.“

Eine weitere Überlieferung des Propheten (Gott segne ihn und schen-ke ihm Heil!) besagt: „Sein Wasser (Meer) ist rein und seine Aase sind essbar.“

Alle Tiere, die kein fliessendes Blut haben, z.B. Ameisen, Bienen etc. sind rein, nachdem sie tot sind.

1.1.1.1                   Warum erwähnen wir die Ameisen und Bienen etc. in Bezug auf Unreinheit?

Wenn eine Ameise oder Biene in etwas Essbares oder Wasser fällt und stirbt, blei-ben die Nahrungsmittel bzw. bleibt das Wasser rein und verwendbar. Die Knochen, Hörner, Federn, Haare und Hufe aller toten Tiere (ausser vom Schwein) sind rein.

Es wurde vorher erwähnt, dass ein abgetrenntes Teil eines lebenden Tieres unrein ist. Wenn Blut dieses noch lebenden Tieres auf die Klei-dung spritzt, ist es erlaubt, dann noch zu beten? Nein, es sei denn, es handele sich nur um ein paar kleine Tropfen.

In der Überlieferung heisst es: Abū Hureirah fand nichts dabei, mit einem oder zwei Tropfen Blut auf seiner Kleidung sein Gebet zu verri-chten.

Auch wenn Flohblut oder entzündliche Ausschwitzungen des Men-schen auf Körper oder Kleidung kommen, ist es erlaubt zu beten.

Ein Gelehrter wurde gefragt, ob die Berührung mit Eiter, sei es auf Körper oder Kleidung,  unrein machen. Er antwortete darauf:

1.1.1.1.1     „Es gibt nichts dagegen einzuwenden.“

3.    Das Schwein wird als unrein angesehen.

Im Qurʾān steht: Sprich: „Ich finde in dem, was mir offenbart ward, nichts, das einem Essenden, der es essen möchte, ver-boten wäre, es sei denn, von selbst verendetes oder vergos-senes Blut oder Schweinefleisch, denn das ist unrein ...“      

(Surah 6, Vers 145)

4.      Wie urteilt die Religion über das, was von Menschen ausgeschieden wird?

 

Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass Brechmittel, Urin und Exkremente unrein sind.

Brechmittel

Handelt es sich um eine geringe Menge von Brechmittel, wird dies nicht als unrein angesehen. Bei einer grösseren Menge mit Veränderung der Farbe muss jedoch die rituelle Waschung vor dem Gebet vorgenom-men werden. Diese ist die Meinung von einigen Rechtsschulen.

Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Wenn jemand von ihnen sich erbricht, muss er gehen (vor dem Gebet) und sich ritual waschen.“

Urin

Kommt man mit Urin eines männlichen Säuglings in Berührung, genügt es, diese Stelle mit Wasser abzuspritzen. Ommo Qays (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) berichtete: Sie kam mit ihrem männlichen Säugling zum Propheten (Gott  segne ihn und schenke ihm Heil!) , der das Kind auf den Schoss nahm. Das Kind urinierte auf ihn, worauf der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) Wasser verlangte, um ihn abzuspritzen.

Nach der Berührung mit Urin eines weiblichen Säuglings muss jedoch die Stelle gewaschen werden.

Wieso wird dieser Unterschied gemacht?

Der Unterschied ist nicht an das Geschlecht gebunden, sondern hängt von der Tradition ab. Traditionsgemäss wurden in der arabischen Gesell-schaft männliche Säug-linge lieber und öfter auf den Arm genommen. Dabei kam es weitaus häufiger zur Berührung mit ihrem Urin. Um den Leuten die Sache zu erleichtern, sagte man ihnen, es genüge ein Abspritzen mit Wasser der jeweiligen beschmutzten Stelle.

Al Wady (Ausfluss) 

Ein Sekret, was nach der Urinlassung ausflies-st, ist nach Meinung sämtlicher Gelehrten unrein.

Al Maniyy (Samenfluss)

Die Gelehrten sind nicht einer Meinung, ob die Berührung mit Samenfluss als unrein gilt. Diejenigen unter ihnen, die es als etwas Reines ansehen, empfehlen die betroffene Stelle zu waschen.

Urin und Mist von Tieren mit nicht essbarem Fleisch

Urin und Mist aller Tiere, deren Fleisch nicht essbar ist, sind unrein. Das stützt sich auf eine Überlieferung von Ibn Masʿūd (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ). Sie besagt: Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) ging zur Darmentleerung und befahl mir, ihm drei Steine zu bringen. Ich fand nur zwei Steine und nahm an Stelle des Dritten ein Stück trockenen Mist und gab sie ihm. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) nahm die beiden Steine und warf den trockenen Mist weg und sagte: „Das ist Dreck“ d. h. unrein.

Urin und Mist von Tieren mit essbarem Fleisch

Die Gelehrten Mālik, Aḥmad  Ibn anbal und einige Schüler von Šāfiʿī sagen, sie sind rein.

Auch wurde berichtet, dass Ibn Teimiyah sagte: Keiner von Muḥammads Gefährten betrachtete den Urin und Mist von Tieren mit essbarem Fleisch als unrein. Die Auffas-sung der Unreinheit entstand in einer sehr viel späteren Zeitepoche.

 

 

Ist die Auffassung der Unreinheit von Urin und Qut (Fleisch essbarer u. unessbarer Tiere) bei allen Rechtsschulen gültig?

Die Ḥanifīten sagten: Was von nichtessbaren Tieren ausgeschieden wird, ist je nach Spezie unterschiedlich:

Ausscheidungen eines Flugtieres wie eines Raben oder eines Falken werden als leichte Unreinheit betrachtet. Im Gegensatz zu Ausscheidun-gen der Säugetiere, die eine schwere Unreinheit sind. Ausgenommen sind Exkremente und der Urin des Esels, Maultiers und Pferdes, die unvermei-dlich auf der Strasse liegen.

Die Šāfiʿīten sagen: Ausscheidungen essbarer sowie nicht essbarer Tiere sind unrein.

Die Mālikīten sagen: Exkremente und Urin von essbaren Tieren wie Rindern, Schafen etc. sind rein, wenn sie mit reinem Futter ernährt wer-den.

Die  Ḥanbalīten sagen: Qut und Urin sind auch dann rein, wenn essbare Tiere mit unreinem Futter ernährt werden. Solange dies nicht die Haupt-nahrung wird, darf ihr Fleisch genossen werden. Ist ein Tier, welches mit unsauberem Hauptfutter gefüttert wird, drei Tage davon ferngehalten worden, so sind sein Qut und Urin rein und sein Fleisch ist wieder essbar.

Was wird weiter als etwas Unreines angesehen?

Wein wird von den meisten Rechtsschulen als unrein betrachtet und als Beweis zitiert der Qurʾān: „Oh, die ihr glaubt! Wein und Glücksspiele und Götzenbilder und Lospfeile sind ein Frevel.“    (Surah 5, Vers 91)

Das Wort „Frevel“ wird von manchen Gelehrten als unrein bezeichnet. Einige andere Gelehrte sehen Wein als rein an und kommentieren das Wort „Frevel“ mit verabscheuungswürdig.

Der Hund wird von allen Rechtsschulen als ein unreines Tier angesehen. Was vom Hund beleckt wird, muss sieben mal gereinigt werden, was früher mit Staub und heutzutage unter Anwendung von Seife geschieht. Das stützt sich auf einen Bericht von Abī Hureirah ( Gott möge an ihm Wohl-gefallen haben ), der berichtet, dass der Prophet (Gottsegne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt hat:

„Wenn der Hund dein Gefäss ausleckt, musst du es hinterher siebenmal waschen, einmal davon mit Staub.“

Wenn der Speichel eines Hundes die Kleidung oder den Körper berührt, sind sie unrein geworden. Aber der Hundekörper und seine Haare sind rein, denn die Māli-kiten sagten: „Alles Leben der Tiere ist rein, sogar das des Hundes und des Sch-weins.“

Die anifīten stimmen dieser Ansicht zu, schlossen jedoch das Schwein aus.

Können wir heute diese Meinung annehmen und den Hundekörper als etwas Reines betrachten, seinen Speichel jedoch als unrein?

Ja, denn das in-Berührungkommen mit einem Hund ist für viele Leute unvermei-dlich.

Was muss getan werden, wenn man mit einer der aufgezählten Unrein-heiten in Berührung gekommen ist?

Man muss dieseä Stellen (Körper oder Kleidung) mit Wasser und Seife waschen, bis diese nicht mehr sichtbar sind. Falls trotz mehrmaligen Waschens etwas sichtbar bleibt, weil es zu schwer zu entfernen ist, besteht keine Pflicht zu noch weiterer Reinigung. Wenn Unreines kaum sichtbar ist (z. B. Urin), genügt das einmalige Waschen.

1.1.1.2                   Einige Rechtsprechungen sollen hier erwähnt werden, die ein Muslim oft benötigt

1. Eine saubere Wäscheleine, auf die schmutzige Wäsche gehängt wurde, ist nach Abnahme dieser Wäsche durch Sonne und Wind rein geworden. Es ist nichts dagegen einzuwenden, danach auf diese Leine saubere Wäsche zu hängen.

2. Wenn etwas Flüssiges auf einen fällt, soll man nicht danach fragen, ob dieses Gefallene rein oder unrein ist. Und der danach Gefragte ist nicht verpflichtet zu antworten, auch wenn es sich um etwas Unreines handelt. Der, auf den so etwas gefallen ist, muss sich nicht waschen.

3.Wenn man im Dunkeln etwas Nasses an seinen Füssen oder den Saum der Kleidung bekommt, muss daran nicht gerochen werden, oder man nach dessen Ursprung fragen.

Dies stützt sich auf eine Überlieferung von Omar Ibn Al-Ḫaṭṭāb (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben):

Es wird berichtet, dass Omar auf der Strasse ging und etwas Abwasser auf ihn fiehl. Ein Freund, der mit ihm war, schrie : „Oh! Du Besitzer des Abwassers, ist dein Wasser rein oder nicht?“ Omar sagte daraufhin: „Oh! Du Besitzer des Abwassers, Gib uns keine Antwort!“ und sie gingen weiter.

4. Nach Schlammbespritzung (meistens von der Strasse) muss man sich nicht rituell waschen.

 

Ibn Ziyād sagte: „Ich habe Ali Ibn  Abi Ṭālib (Gott möge an ihm Wohlge-fallen haben) durch eine Schlammpfütze gehen sehen. Danach verrichtete er sein Gebet, ohne seine Füsse zu waschen.“

5. Nach der Verrichtung eines Gebetes bemerkt man etwas Unreines auf dem Körper oder der Kleidung, von dem man nichts vorher wusste bzw. wusste und vergessen hat oder aber versuchte, es zu reinigen ohne Erfolg. In allen diesen Fällen braucht das Gebet nicht wiederholt zu werden, und es ist gültig.

 

Gemäss dem Qurʾān: „Und was ihr versehentlich darin gefehlt habt, das ist auch keine Sünde, sondern nur das, was euere Herzen vorsätzlich tun.“        (Surah 33, Vers 5)

Viele von  Muhammads Gefährten und Gelehrte der zweiten Generation haben wie zu Punkt 5 begutachtet.

6.  Wenn nicht festzustellen ist, an welcher speziellen Stelle das Kleidungs-stück schmutzig ist, muss es im ganzen gewaschen werden.

Als Allgemeinregel soll gesagt werden:

Alles, was zur vollständigen Erfüllung einer Aufgabe gehört, muss verri-chtet werden.

 

 

 

3. und 4 Woche

2      Al-Istingāʾ und seine Vorschriften

 

Im vorherigen Kapitel haben wir über die verschiedenen Arten der Unreinheit und ihrer Beseitigung gesprochen. Unsere neue Lektion handelt von al-Istingāʾ als erstem Schritt zur Vorbereitung zum Gebet.

Was bedeutet al-Istingāʾ?

Al-Isting bedeutet das Säubern nach dem Toilettengang. Dies wird unter der Ben-utzung von Steinen, Wasser, Papier oder desgleichen vollzogen. Urin- und Exkreme-ntausscheidungen, sowie Blut und dergleichen werden unter Benutzung dieser Mittel gesäubert.

Ist es Pflicht vor dem Gebet?

 

Ja, es ist Pflicht und muss vor der Ritualwaschung vorgenommen werden.

Wie wird al-Istingāʾ durchgeführt?

Es gibt bestimmte Verhaltensregeln bei der Durchführung von al- Istingāʾ:

1. Der Körper muss vollständig entleert werden und wird dann gewaschen (al- Istingāʾ), danach folgt die Ritualwaschung (Wuḍūʾ) für das Gebet. Sollte es nach der Ritualwaschung zu noch einer weiteren Entleerung gekommen sein, muss al- Istingāʾ von Beginn an wiederholt werden.

2. Es ist verboten, sich über einer Grabstätte zu entleeren, da Gräber mit Respekt behandelt werden.

3. Es ist verboten, seine Bedürfnisse in stehendem Wasser zu verrichten.

Ç1ber berichtet über den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), der verbot, sich in stehendem Wasser zu entleeren. Eines der wichtigen Gebote, welches heutzutage und auch von der Weltgesund-heitsorganisation gefordert wird.

Der Islam hat dem Menschen nicht nur verboten, seine Entlee-rungen in stehendem Wasser zu verrichten, sondern auch an Trinkwasserstellen, Laufwegen und an schattigen Plätzen. Dieses beruft sich auf eine Überlieferung des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), die lautet : „Hütet euch vor zwei Untaten.“ Jemand fragte ihn darauf : „Welche zwei Untaten? “Der Prophet antwortete: „Menschliche Entleerungen auf belau-fenen Wegen oder schattigen Plätzen zu verrichten. Diejenigen, die sich so schlecht benehmen und ihren Urin oder Exkremente an diesen Stellen entleeren, werden von den Benutzern dieser Plätze als Verdammte bezeichnet.“

Der Islam hat in seinen Befehlen immer versucht, die mensch-lichen Bedürfnisse und Interessen zu berücksichtigen.

4. Es ist verboten, bei Verrichtung seiner Bedürfnisse im Freien, sich in Richtung oder Gegenrichtung von Mekka zu stellen. Davon ausgenom-men sind sanitäre Einrichtungen in geschlos-senen Gebäuden.

5. Es ist verwerflich, sich beim Wasserlassen im Freien gegen den Wind zu stellen. Durch eine unvermeidliche Bespritzung würden derjenigen sich unrein machen.

6. Es ist verwerflich, beim Toilettengang zu sprechen, da dies eine Vernach-lässigung der Sprache bedeutet. Eine Verachtung Gottes und des Pro-pheten, sollten ihre Namen über die Lippen kommen. Gesprochen werden soll nur in dem Verlangen nach Wasser oder Papier zur Reinigung. Ausgenommen sind ferner Situationen der Gefahr. (Rettung von Menschenleben, Hab und Gut)

7. Es ist verwerflich, sich bei der Entleerung im Freien zu Mond oder Sonne zu richten, da diese Werke Gottes sind und der Mensch-heit dienen. Gotteswerke werden im Islam mit Achtung angese-hen.

8. Man soll die linke Hand zur Säuberung nach dem Toilettengang benutzen, weil die rechte Hand oft zum Essen benutzt wird. Die linke Hand wird danach mit Wasser und Seife gewaschen.

Die vorher erklärten acht Punkte sind Verhaltensmassregeln zur Verri-chtung der menschlichen Bedürfnisse.

Säuberungsmethode

Erwähnt wurde bereits, die Säuberung mit sauberem Wasser oder mit Hilfe eines Steines vorzunehmen. Säubert man sich mit Wasser, müssen folgende Regeln eingehalten werden:

1. Das Wasser soll sauber sein und Schmutziges säubern können. Es muss unbenutztes Wasser sein. Es darf nichts, was Gesch-mack, Farbe oder Geruch verändern kann, hineingefallen sein.

2. Die Wassermenge soll genügend sein, den Schmutz zu beseitigen. Reicht die Wassermenge nicht aus, muss zum Stein gegriffen werden. Der Stein soll hart, sauber, trocken und porös sein.

 

Darf Toilettenpapier, wie es heutzutage weit verbreitet ist, benutzt werden?

Ja, unter der Voraussetzung, dass es sauber und saugfähig ist.

 Welches Mittel der Säuberung ist zu bevorzugen, Wasser, Stein oder Papier?

Wasser als alleiniges Mittel wird bevorzugt, jedoch ist Wasser mit der Benutzung eines Steines oder Papiers als empfehlenswerter anzusehen.

Rituelle Waschung vor dem Gebet (Wuḍūʾ)

 

Nachdem wir im vorherigen Abschnitt über den ersten rituellen Schritt vor dem Gebet (al- istingāʾ) gesprochen haben, kommen wir nun zur rituellen Waschung (Wuḍūʾ). Um ein Gebet zu verrichten, muss zuerst die  rituelle Waschung vorgenommen werden. Es gibt zwei Arten von ritueller Waschung. Die erste  ist die obligatorische Waschung (Farāʾiḍ) und die Zweite ist eine überlieferte Norm (Sunnah).[2]

 

 Zur obligatorischen Waschung gehören:

 

1.     Die Intention, d. h. die innerliche Hinwendung, zur Waschung ohne es dabei stimmlich preiszugeben. Es gibt Gelehrte, die der Meinung sind, dass es nicht schade, es auszusagen. Die Obliga-tion zur Intention stützt sich auf eine Überlieferung von Omar Ibn Al- Ḫaṭṭāb (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ). Er sagte: „Ich hörte den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagen: „Die Taten sind entsprechend den Absichten, und jedem Menschen (gebührt), was er beabsichtigt.“

 

Andere Gelehrte sagten, die Intention ist nicht obligatorisch, sondern eine überlieferte Norm.

2. Das einmalige Waschen des Gesichts, wobei das Wasser über das Gesicht fliessen soll.

 

In der Länge muss vom oberen Haaransatz bis unter das Kinn und in der Breite von einem Ohrläppchen bis zum anderen gewaschen werden.

 

3. Beide Hände werden bis zu den Ellenbogen, angefangen bei der rechten Hand und dann zur linken, gewaschen.

 

4. Das Abwischen des Kopfscheitels mit der nassen Hand.

 

Die Rechtsschulen sind sich nicht einig darüber, wieviel von der Kopfflächebenässt werden soll. Eine Schule sagt: “Es genügt weniges vom Kopf und sei es nur ein Haar. “ Eine andere sagt: “ Es muss ein Viertel des Kopfes benässt werden.“ Eine dritte Schule sagt: „Es soll der gesamte Kopf nass gemacht werden.“

Ein Muslim hat die Wahl, welche der drei Meinungen er bevor-zugt. Jeder dieser Fälle wird bei der rituellen Waschung (Wuḍūʾ) anerkannt.

6.  Das Waschen der Füsse bis hinauf zu den Knöcheln.

 

Diese fünf Punkte der obligatorischen Waschung wurden von  Muhammad (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) durch Tat und Aussage überliefert.

Ebenso sagte Ibn Omar: „Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) blieb einmal auf einer Fahrt mit uns hinten zurück. Er erreichte uns, während wir das Waschritual vor dem Gebet verrichteten. Er sah, wie wir unsere Füsse nur mit der nassen Hand abrieben. Daraufhin rief er uns dreimal zu : “Wehe euere Knöchel vor der Hölle!“

Er meinte damit, sie müssen ihre Füsse nicht nur abreiben, sondern auch gründlich mit Wasser waschen, damit sie im Jenseits nicht wegen Vernachlässigung bei der rituellen Waschung bestraft werden.

 Sind sich alle vier Rechtsschulen über eine Obligation der fünf genannten Punkte einig?

 

Sie sind sich nur über die letzten vier Punkte einig, wie im Qurʾān offenbart:

„Oh die ihr glaubt! Wenn ihr zum Gebet hintretet, waschet euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und Fahrt euch über den kopf und ( Wachet) eure Füsse is zu den Knöcheln.“                   (Surah 5, Vers6)

 

Über die Reihenfolge beim Waschritual gibt es zwischen den Rechts-schulen veschiedene Meinungen. Bei den Ḥanbalīten und Šāfiʿīten ist folgende Reihenfolge einzuhalten: Gesicht, Hände, Scheitel und Füsse. Sie beziehen sich dabei auf die im Qurʾān angegebene Reihenfolge. Es gibt keine Überlieferung des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), die diese Reihenfolge ändert. Das religiöse Waschritual (Wuḍūʾ) ist Pflicht. Es muss gemäss des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) und der Aussage im Qurʾān verrichtet werden.

Die Ḥanifīten und Mālikīten sind gegen diese Meinung und sagen: Die Reihenfolge der Waschung ist nicht vorgeschrieben, sondern eine in der Ablässigkeit (muwālāh) beim Waschritual. Einige Rechtsschulen sagen, die Waschung muss ohne Unterbrechung nacheinander vollzogen werden. Andere wiederum sind der Auffassung, dass Unterbrechungen während des Rituals erlaubt sind. Mit Unterbrechung ist gemeint, das Trocken-werden bereits gewaschener Körperteile bei normalen Wetterbedingun-gen und Körpertemperatur.

 Wir nennen nun die Obligationen der veschiedenen Rechtsschulen:

 Ḥanifītenschule:

 

Das Waschen von: Gesicht, den Armen bis zu den Ellenbogen, dem Scheitel und den Füssen bis zu den Knöcheln.

 Mālikītenschule:

 

Intention (an-Niyyah), das Waschen von: Gesicht, den Armen bis zu den Ellenbogen, dem Scheitel und den Füssen bis zu den Knöcheln. Al- Dalk (die Reibung der gewaschenen Körperteile mit der Hand), und al-Muwālāh (Waschung ohne Unterbrechung durchführen).

Šāfiʿītenschule:

 

Intention (an-Niyyah), das Waschen von: Gesicht, den Armen bis zu den Ellenbogen, dem Scheitel, den Füssen bis zu den Knöcheln. At-Tart3b (in der Reihenfolge: Gesicht, Arme, Scheitel, Füsse).

 Ḥnbalītenschule:

 

Das Waschen von: Gesicht, den Armen bis zu den Ellenbogen, dem Scheitel (den gesamten Kopf) und den Füssen bis zu den Knöcheln. At- Tartīb (in der Reihenfolge: Gesicht, Arme, Scheitel, Füsse). und Al-Muālāh (Waschung ohne Unterbrechung durchführen).

Die vier Rechtsschulen sind sich über vier Punkte einig. Nämlich: Reinigung von Gesicht, Armen, Scheitel und Füssen. Eine Nichtüberein-stimmung besteht in den anderen vier Punkten: Intention, Reihenfolge,  Unterbrechung, Reibung.

Ist eines der letzten vier Punkte bei einer der Schulen nicht obligatorisch, so ist es eine überlieferte Norm (Sunnah).

 

5 und 6 Woche

Überlieferte Normen beim Waschritual für das Gebet (Sunan al- Wuḍūʾ).

 

Sunan sind die vom Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) überlieferten Normen, die von ihm mündlich oder durch Taten verbreitet wurden. Jemandem, der sie befolgt, wird Belohnung im Jenseits gesch-enkt. Jedoch sind sie weder Pflicht noch Vorschrift und ihre Unterlassung wird von Gott nicht bestraft. Von der Gesellschaft wird derjenige, der sie unterlässt, nicht getadelt noch verleugnet.

 

 

Die Sunan sind folgende:

 

1.  Vor Beginn des Waschrituals (Wuḍūʾ ) sagt man folgendes:

 

„Im Namen Gottes des Gnädigen, des Barmherzigen.“ Dieser Ausspruch stützt sich auf eine schwache Überlieferung. Da er aber in vielen schwachen Überlieferungen vorkam, gewann er an Stärke und wurde zur Sunnah.

 

Hinzukommt, dass die Nennung Gottes Namen eine gute Sache ist. Es wurde gesagt, dass alles ohne Nennung des Gottes-namen unvollkommen ist. Eine andere Form dieser Sunnah ist: Im Namen des grossen Gottes. Gott sei Dank dem Islam (Dank ein Muslim zu sein). Bei Abī anīfah und Šāfiʿītn ist diese Aussage Sunnah.

2. Die Benutzung eines Hölzchens (dessen Spritze weichgekaut oder gek-lopft ist) beim Mundwaschen (zur Reinigung und Polieren der Zähne). Heutzutage tritt an dessen Stellen die Zahnbürste. Es sollen in der Breite die Zähne und in der Länge das Zahnfleisch durch Reiben gereinigt werden.

3      Folgendes muss beachtet werden:

 

·     Das Hölzchen muss in die linke Hand genommen werden.

·     Reiben der Zähne und des Zahnfleisches.

·     Das Hölzchen soll weich und sauber sein.

 

Dies ist Sunnah bei den anbalīten und Šāfiʿīten. Das Putzen des Mundes ist zu jeder Zeit empfehlenswert, ausser am Nachmittag für denjenigen, der fastet. Dann wird es als verwerflich angesehen.

Das Putzen der Zähne ist Sunnah zu fünf verschiedenen Zeiten:

·     Bei Beginn des Waschrituals vor dem Gebet.

·     Direkt vor Gebetsbeginn.

·     Vor der Rezitierung des Quns.

·     Nach dem morgendlichen Aufstehen.

·     Bei Veränderung des Mundgeruchs.

 

3. Das Waschen der Handflächen soll dreimal vor dem Beginn des Waschrituals vorgenommen werden.

 

Ibn Aus a-aqafī ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) sagte: „Ich sah den Prophetn (Gottsegne ihn und schenke ihm Heil!) bei seinem Waschritual vor dem Gebet: er wusch seine Handflächen dreimal.“ Ebenso überliefert uns Abu Hureirah           (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben), dass der Prophet (Gottsegne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Nach dem Aufste-hen vom Schlaf sollen die Hände zuerst dreimal gewaschen werden, bevor man sie in ein Gefäss mit Wasser taucht. Denn man weiss nicht, wo die Hände während des Schlafens waren.“

 

Dies ist bei allen Rechtsschulen Sunnah.

 

4. Der Mund soll dreimal gewaschen werden.

 

Laqīṭ Ibn Ñabra ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) beri-chtete, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Bei dem Waschritual vor dem Gebet soll der Mund dreimal gespült werden.“ Dies ist bei allen Rechtsschulen Sunnah.

 

7.  Das Waschen der Nasenschleimhäute soll dreimal erfolgen.

 

Durch Abu Hureirah (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) wird überliefert, dass der Prophet sagte: „Beim Waschritual soll dreimal Wasser durch die Nase hochgezogen und mit starkem Druck wieder abgelassen werden.“ Laut der Überlieferung nimmt man das Wasser mit der rechten Hand zur Nase und mit der linken Hand wird es wieder herausgedrückt. Alī Ibn  Abī Ṭālib (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) erzählte, dass er sich Wasser bestellte, um seinen Mund und seine Nase zu waschen, wobei er seine linke Hand benutzte, um das Wasser aus der Nase zu drücken. Er wiederholte dies dreimal und sagte: „Das ist die Methode des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) beim Wasch-ritual.

“ Und dies ist Sunnah bei allen Rechtsschulen.“

6. Bei einem dicken Bartwuchs soll mit den nassen Händen durch diesen gefahren werden.

Das ist Sunnah bei anbalīten , welche sich dabei auf eine Über-lieferung von Oṯmān Ibn Affān (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) stützen, der sagte: „Der Prophet (Gott segne ihn und sche-nke ihm Heil!) hat seinen dichten Bart auf diese Weise durchnässt.“ Ebenso sagte Anas (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben): „Wenn sich der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) rituell wusch, nahm er eine Handvoll Wasser und fuhr sich damit von unten am Kinn bis hinauf zu den Schläfen durch den Bart. Er sagte, dass er so von Gott dem Allmächtigen beauftragt sei.“

7. Das Reinigen der Hände zwischen den Fingern und das Reinigen der Füsse zwischen den Zehen ist Sunnah bei den anifīten und  anbalīten.Sie stützen sich auf eine Überlieferung von Ibn ʿAbbās (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben), der berichtete, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt haben solle: „Beim rituellen Waschen der Hände sollen sie gegeneinander verschlungen werden. Beim Waschen der Füsse soll die linke Hand dem rechten Fuss zwischen die einzelnen Zehe fahren; ebenso soll die rechte Hand mit dem linken Fuss verfahren. Diese Art der Reinigung von Händen und Füssen ist die bevorzugte Art, wobei jedoch auch eine andere Weise angenommen wird.

8. Beim Waschritual sollen alle zu waschenden Körperteile dreimal gewaschen werden

Dies ist die uns überlieferte Methode, da sie normalerweise so aus-geführt wurde. Es ist jedoch nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand die zu waschenden Körperteile nur einmal wäscht. Das Wasser muss aber immer über die zu waschenden Teile fliessen. ʿAmr Ibn Šuʿeib berichtete: „Ein Bedouin kam zum Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) und befragte ihn über das Waschritual. Der Prophet (Gottsegne ihn undschenke ihm Heil!) zeigte ihm, wie man sich dreimal wäscht und sagte zu ihm: „Das ist die richtige Weise. Wenn jemand mehr tut, so wird dies als Missbrauch, Unrecht und Überschreitung angesehen.“

Wie überliefert ist, hat sich der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) ein-, zwei- und höchstens dreimal gewa-schen. Gemäss den meisten Überlieferungen ist die einzige Ausnahme der Scheitel, der nur einmal abgerieben wird.

 

 

9. Tayāmun:

 

Das bedeutet, die rechte Hand wird vor der linken, sowie der rechte Fuss vor dem linken gewaschen.

 

ʿĀʾišah (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) sagte: „Der Pro-phet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) möchte at-Tayāmun wie z. B. beim Anziehen seiner Schuhe, beim Eintreten in eine Örtlichkeit, beim Waschen der Arme und Füsse, sowie bei allen seinen Verrichtungen.“ Ab Hureirah (Gott möge an ihm Wohl-gefallen haben) berichtete, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Wenn ihr euch waschen oder anzie-hen wollt, so beginnt mit eurer Rechten. “

 

10.Reibung (ad- Dalk ):

Das Reiben der gewaschenen Körperteile während oder nach der Waschung. Die Reibung ist Sunnah bei den Íanbal3ten. Sie berufen sich auf eine Überlieferung von Abdi-All1h Ibn Zeid (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) der sagte, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) seine Arme mit Wasser gerieben hat.

 

 

11.Al-Muwālāh:

Das ohne Unterbrechung vollzogene Waschritual. Das gewa-schene Körperglied darf nicht getrocknet sein, bevor das nächste Glied gewaschen wird, unter Voraussetzung normaler Körpertem-peratur und gemässigtem Klima.

 

Diese Bedingung wird ungültig bei Ausgang des Wassers zwi-schen zwei zu waschenden Körperteilen.

Al-Muwālāh ist von den Šāfiʿītinten und Ḥanifīten zur Sunnah ge-macht worden.

12.Waschen der Ohren.

Das Waschen der Ohren ist Sunnah bei allen vier Rechtsschulen.

 

13. Iṭālat al-Ġurrah und at-Taḥǧīl

 

Das meint das Waschen des Gesichts nach allen Seiten etwas weiter hinaus. Ebenso bei Armen und Füssen soll etwas weiter als bis zu den Ellenbogen und bis zur Knöchellinie gegangen werden.

Abu Hureirah (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) berichtete, dass der Prophet (Gott  segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Meine Gemeinde kommt am Auferstehungstage mit Glanz auf den gewaschenen Körperteilen, als Ergebnis des vollkommenen Wuḍūʾ“ Abu Hureirah (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) fügte hinzu: „Wer seinen Glanz erweitern will, soll so tun.“

„Glanz“ ist nicht nur gemeint im Bezug auf Sauberkeit, sondern in der Vollständigkeit jeglichen erledigten Tuns.

 

14.Das Sparen mit Wasser:

 

ʿAbdu-Allāh Ibn ʿOmar (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) berichtete, wie der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) auf seinen Weg Saʿd sah, der sich rituell wusch, und ihm zurief: „Oh Saʿd, was ist das für eine Wasserverschwendung!“ Worauf Saʿd ihm antwortete: „Gibt es eine Verschwendung mit Wasser?“ Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) antwortete darauf: „Ja, sollte sogar ein Fluss vor dir liegen.“

 

15.Anrufung Gottes während oder nach Beendigung des Wasch-rituals:

 

Darüber ist überliefert: Es wird angefangen mit folgendem Spruch: „Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen. Gott sei gedankt für den Isl1m und seine Wohltaten. Gepriesen sei Gott für die Schaffung sauberen Wassers und die Erleuch-tung durch den Islam. Oh Gott, behüte mich vor den Versuchun-gen der Teufel. Behüte meine Hände vor Ungehorsamkeit.“

 

Beim Waschen des Mundes wird gesagt:

„Gott helfe mir, Dir zu gedenken, Dir zu danken und Dir meine Vorzüglichkeit anzubieten.“

Beim Waschen der Nase wird gesagt:

„Oh Gott, lass mich den Geruch des Paradieses riechen.“

 Beim Waschen des Gesichts wird gesagt:

„Oh Gott, lass mein Gesicht glänzen an dem Tage, an dem manche Gesichter weiss und andere schwarz sind.“

 Beim Waschen des rechten Armes wird gesagt:

„Oh Gott, gib mir mein Buch im Jenseits in die rechte Hand und erlei-chtere mir meine Gerichtsverhandlung.“

 Beim Waschen des linken Armes wird gesagt:

„Oh Gott, gib mir mein Buch weder in die linke Hand, noch von hinter meinem Rücken.“

 Beim Scheitelwaschen wird gesagt:

„Oh Gott, bewahre meine Haare und meinen Leib vor der Hölle. Lass mich im Schatten Deines Thrones stehen an dem Tage, an dem es keinen Schatten gibt ausser Deinem.“

 Beim Waschen der Ohren wird gesagt:

„Oh Gott, lass mich Einer von Deinen sein, die Gesagtes hören und dem Besten folgen.“

 Beim Waschen der Füsse wird gesagt :

„Oh Gott, setze meine Füsse auf den geraden Weg an dem Tage, an dem die Füsse ausrutschen.“

 Nach Beendung des Waschrituals wird gesagt :

„Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt ausser Allah und bezeuge, dass Muhammad sein Diener und Gottesgesandte ist. Oh Gott, lass mich einer derjenigen sein, die sich von Sünde abwenden, und einer derjenigen, die unschuldig sind. O Gott Dir sei Lob gepriesen und gedankt. Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt ausser Dir. Ich bitte um Verzeihung und bekehre mich zu Dir.“

 

7. und 8. Woche

Wann ist das Waschritual Pflicht ?

 

 1. Gebet:

Das Waschritual ist vor jedem Gebet Pflicht. Sei es zum obligatorischen Gebet oder zur Sunnah (Gebet) und zum Totengebet. Das stützt sich auf den Qurʾān: „Oh die ihr glaubt! Wenn ihr zum Gebet hintretet, waschet euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und fahrt euch über den Kopf und (waschet) eure Füsse bis zu den Knöcheln.“ (Surah 5, Vers 6) D. i., will man ein Gebet verrichten und ist unrein (nach dem Toilettengang), muss man sich rituell waschen. Das Gebet wird nur von Gott angenommen, wenn der Betende sauber ist. In einer Überlieferung des Propheten (Gott segne ihn undschenke ihm Heil!) heisst es: „Gott nimmt kein Gebet ohne Wuḍūʾ an.“

Über diesen Punkt besteht bei allen Rechtsschulen Übereinstimmung.

 2.  Rundlauf um die Kaʿbah (Ṭawāf = isl. Wallfahrtszermoniell):

 

Die meisten Rechtsschulen sagen, dass die rituelle Waschung vor dem Rundlauf um die Kaʿbah vorgenommen werden muss.

Ibn ʿAbbās (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) berichtete über den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), der gesagt hat: „Der Rundlauf um die Kaʿbah ist wie ein Gebet. Jedoch darf man dabei sprechen. Wer spricht, soll Gutes sprechen.“

Die anifīten sagten: „Derjenige, der den Rundlauf um die Kaʿbah ohne vorherige rituelle Waschung macht, wird bestraft, jedoch der Rundlauf wird als gültig angenommen.“

 

 3.Berührung der heiligen Schrift (Qurʾān):

 

Einige Gelehrte sagen, dass man sich rituell waschen muss, bevor man den Qurʾān in die Hand nimmt. Ferner muss der Qurʾān in arabischer Sprache geschrieben sein.

Sie stützen sich dabei auf folgenden Qurʾān vers: „Keiner kann es berühren, ausser den Gereinigten.“             (Surah 56, Vers 79)

Ausserdem gehen sie auf eine Überlieferung zurück, in der nach Ab2 Bakr Ibn  Muhammad Ibn ʿAmr Ibn  azm, und dieser nach seinem Vater, und dieser nach seinem Grossvater (Gott möge an ihnen Wohlgefallen haben), der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) einen Brief zu den Jemeniten geschrieben haben soll, in dem stand: „Keiner darf den Qurʾān in die Hand nehmen, es sei denn diejenigen, die gereinigt sind.“

Eine Ausnahme sind Qurʾānverse auf Medaillen, Goldstücken etc. Bei Benutzung dieser Stücke ist es keine Vorschrift, sich rituell zu wa-schen.Von anderen Gelehrten wiederum wird gesagt, dass sie das Wasch-ritual bei der Berührung des Qurʾāns nicht vorgeschrieben haben. Sie weisen den vorher zitierten Qurʾānvers als unzulässig ab und erklären ihn folgendermassen :

 

Mit „es“ sei nicht der Qurʾān, sondern eine wohlverwahrte Tafel gemeint. Und mit (den Gereinigten) sind die Engel gemeint. Als Beweis geben sie folgende Qurʾān stelle an:

„Dieser (Qurʾān) ist eine Ermahnung, wer nun guten Willen hat, behält ihn im Gedächtnis, niedergeschrieben auf ehrwürdigen, erhabenen und reinen Blättern, mit den Händen erhabener und gerechter Schreiber (der Engel)..“ (Surah 80, Vers 12-17)

Die Gelehrten setzten als einziges Verbot die Berührung des Qurʾāns nach dem Geschlechtsverkehr (Çunub).

Wann ist das Waschritual eine überlieferte Norm (Sunnah) ?

1.  Bei der Anrufung Gottes:

 

Al Muhāǧer Ibn Qunfuḍ ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) überlieferte, dass er den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), während dieser sein Waschritual verrichtete, begrüsste. Der Pro-phet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihm nicht bis er mit seinem Ritual fertig war und sagte: „Ich habe Dir nicht geantwortet, weil ich Gott nicht erwähnen wollte, ohne gereinigt zu sein.“

Die Anrufung Gottes ist zu jeder Zeit und in jeder Haltung (sitzend, stehend, laufend, liegend etc.) erlaubt, sogar im Zustand der grossen Unreinheit. Bevorzugt aber wird es nach der Reinigung. ʿĀʾišah (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) sagte: „Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) hat Gott zu jeder Zeit angerufen.“

 2. Vor dem Schlaf:

 

Ibn ʿĀzib (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) berichtete, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Wenn Du schlafen gehen willst, wasche Dich wie zum Gebet, lege Dich auf Deine rechte Seite und sage: „Oh Gott, ich unterwerfe mich Dir und richte mein Gesicht zu Dir, überlasse alles Dir, stütze meinen Rücken zu Dir, bekehre mich zu Dir und fürchte mich vor Dir. Es gibt weder Zuflucht noch Sicherheit, es sei denn bei Dir. Oh Gott, ich glaube an Dein Buch, das Du offenbart hast und an Deinen Propheten, den Du gesandt hast.“

Der Prophet fuhr fort: Wenn Du das alles gemacht hast und stirbst in dieser Nacht, wirst Du rein wie ein Neugeborenes sein. Lass dies das Letzte sein vor dem Schlaf, was Du sprichst.“

Nach einem Waschritual dürfen mehrere Gebete verrichtet werden, vorausgesetzt es fand kein Gang auf die Toilette statt, oder kein Wind wurde abgelassen.

     Es ist jedoch zu empfehlen, das Waschritual, vor jedem Gebet zu wiederholen.

 

Bureidah (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) berichtete: „Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) wusch sich vor jedem Gebet.“

Abu  Hureirah (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) überlieferte, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt hat : „Wenn es für meine Gemeinde nicht so hart wäre, hätte ich ihnen befohlen, sich vor jedem Gebet zu waschen und bei jedem Waschen, sich die Zähne zu putzen.“

 Es ist hier zu erwähnen:

 

1. Sprechen beim Waschritual ist erlaubt, da aus keiner Überlie-ferung ein Verbot hervorgeht.

2.Die Anrufung Gottes siehe wie bereits erwähnt beim Waschritual (Sunnah).

3. Wenn man im Zweifel ist, wie oft die einzelnen Glieder gewa-schen werden sollen, lässt man das Mindeste gelten.

4.Die nassen Glieder dürfen im Sommer sowie im Winter abgetro-cknet werden.

Brechung des Waschrituals

 

(I) Mit Brechung ist ein Vorkommen gemeint, das das Wasch-ritual nichtig macht. Die Ursache der Brechung besteht aus zwei Teilen:

 

I.            Ausscheidungen von Penis und Anus, die wiederum in zwei Arten aufgeteilt werden:

II.          Auf natürlichem Wege Ausgeschiedenes (Urin und Qut)

 

      Im Qurʾān steht: „... oder wenn einer von euch vom Abtritt kommt ...“  (Surah 5, Vers 6) Vom (Abtritt), das heisst, nach dem Gang auf die Toilette.

Sollte ein Gang auf die Toilette nach dem Waschritual stattgefunden haben, so muss die Waschung wiederholt werden. Das gleiche gilt, wenn nach dem Waschritual Wind abgelassen wurde. Abu Hureirah (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) berichtet in einer Überlieferung, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt haben soll:

 

     „Gott nimmt das Gebet nicht an von dem, der sein Waschritual durch Ablassen von Wind bricht.“

 

a)Al-Maḍy = Ausscheidung einer gelblichen Flüssigkeit beim Gefühl von Wonne durch den Penis.

b) al-Hādī= Austritt von Fruchtwasser bei schwangeren Frauen kurz vor der Entbindung.

c) al-Wady = Dicklicher, weisser Ausfluss, ähnlich des Samens, der oft nach der Urinentleerung abgeht.

d) al-Maniyy = Samenerguss, das Waschritual wird gebrochen beim Samenerguss ohne Lustgefühle.

   

    Nach lustbetontem Samenerguss muss ein Vollbad genommen werden.

III.        Die zweite Art von Ausscheidung ist das auf unnatürlichem Wege Abgesonderte.

 

    Zu unnatürlichen Ausscheidungen gehören Steine, Würmer und Eiter. Sie machen das Waschritual ungültig.

 

2.Teil zwei der Brechung teilt sich wiederum in zwei Arten auf:

1.   Art

 

a)     Epilepsie, Ohnmacht, Verrücktheit, Einnahme von Rauschmi-tteln (Haschisch, Alkohol, Narkotika etc.).

b) Einschlafen beim Sitzen. Hiermit ist das Nichtwahrnehmen der Umgebung gemeint und nicht richtige Sitzen auf den Gesäss-backen, sodass Luft entweichen kann.

 

Ṣafwān Ibn ʿAssāl (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) sagte:

   „Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) hat uns befohlen, auf einer Reise die Schuhe bis zu drei Tagen anzubehalten, es sei denn, wir haben Frauen berührt.“ Das Waschritual ist obligatorisch nach dem Gang auf die Toilette und nach dem Schlaf. Bei leichtem Schlaf und richtigem Sitz auf den Gesässbacken, ohne Luft ablassen zu können, wird das Waschritual nicht gebrochen. Anas ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) berichtete: „Die Gefährten des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) nickten ein, während sie auf das späte Abendgebet warteten und beteten dann, ohne das Waschritual zu wiederholen.“

 

 

2.   Art

a)  Berührung von Anus und Penis.

 

     Nach einer Überlieferung von Busra Bint Ṣafwān (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) sagte der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!): „Wer seinen Penis anfasst, darf nicht beten, bevor er sich nicht rituell wäscht.“

Ebenso wissen wir von Abī Hureirah (Gott möge an ihr Wohlgefa-llen haben), dass der Prophet sagte: „Wenn einer mit seiner blossen Hand seinen Penis berührt, muss er das Waschritual vor dem Gebet wiederholen.“

     Die anifīten sind jedoch der Meinung, dass die Berührung des Penis mit der blossen Hand nicht das Waschritual bricht und stützen sich auf folgende Überlieferung: Ein Mann fragte den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), ob nach Berüh-rung des Penis das Waschritual wiederholt werden muss. Worauf er antwortete: „Nein, denn es ist ein Stück von Dir.“

     Für den Muslim gibt es die Alternative, diese oder jene Methode anzunehmen. In verschiedenen anderen Fällen sind sich die Gele-hrten nicht einig, ob dadurch das Waschritual gebrochen wird oder nicht.

b)     Berührung der Frau mit der blossen Hand

 

       In einer Überlieferung von ʿĀʾišah (Gott möge an ihr Wohl-gefallen haben) wird berichtet, dass sie vom Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) geküsst wurde, während er fastete. Er sagte: „Ein Kuss macht weder das Fasten noch das Waschritual nichtig.“ Von ihr (ʿĀʾišah, Gott möge an ihr Wohl-gefallen haben) wird weiter berichtet, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), nachdem er eine seiner Frauen gekü-sst hatte, zum Gebet ging, ohne das Waschritual zu wiederholen.

 

c)     Blutung durch Verwundung oder Tätowierung

 

     Al-asan (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) sagte: „Die Muslime beteten mit ihren Verwundungen.“ Weiter berichtete er: „Ibn ʿOmar (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) drückte seine Pickel aus bis es blutete. Dann ging er zum Gebet, ohne das Waschritual zu wiederholen.“

Ibn ʾAbī ʾAufā ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) spuckte einmal Blut und ging danach beten, ohne das Waschritual zu wiederholen. ʿOmar Ibn al-Ḫaṭṭāb  (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) betete einmal, während seine Wunden bluteten.

 

 

d) Erbrechen

 

     Es ist uns keine Überlieferung bekannt, in der gesagt wird, dass Erbrechen das Waschritual nichtig macht.

e)Genuss von Kamelfleisch

 

Alle vier Kalifen (Abu Bakr, ʿOmar, ʿOṯmān, ʿAlī) und eine Vielzahl von  Muhammads Gefährten meinen, dass das Waschritual nicht nach dem Genuss von Kamelfleisch wiederholt werden muss. Jedoch gibt es eine Überlieferung, aus der eine gegensätzliche Meinung hervorgeht. Gāber Ibn Samrah ( Gott möge an ihm Wohl-gefallen haben ) berichtet über einen Mann, der den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) fragte:

„Sollen wir das Waschritual nach dem Genuss von Schaffleisch wiederholen?“ Worauf der Prophet ihm antwortete:

    „Je nachdem, wie Du willst.“ Woraufhin ihn der Mann weiter-fragte: „Und wie ist es nach dem Verzehr von Kamelfleisch?“ Darauf antwortete ihm der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!): „Ja, wiederhole es!“

       Trotzdem sind die meisten Rechtsschulen der Auffassung, dass die rituelle Waschung nicht nach dem Verzehr von Kamelfleisch wiederholt zu werden braucht.

f) Zweifel an der Brechung des Waschrituals

 

        In diesem Fall soll nicht der Zweifel, sondern die Sicherheit bestimmen. Zweifel können vor oder während des Gebets aufkom-men.

    Es wurde von ʿAbbād Ibn Tamīm und dieser nach seinem Onkel berichtet, welcher sagte, dass sich jemand bei dem Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) über die Einbildung des Ablassens von Luft beim Gebet beklagte. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihm, das Gebet nicht zu unterbrechen, es sei denn, er höre oder rieche etwas.

       Abu Hureirah (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) berichtete über den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), der da sagte: „Wenn Du in Deinem Bauch etwas fühlst und Dir ist nicht klar, ob Luft entwichen ist, so verlasse nicht die Moschee, es sei denn, Du riechst oder hőrst etwas.“ Nicht das Füh-len und Hören sind hier ausschlaggebend, sondern die vollständige Sicherheit in der Brechung des Waschrituals.

g)     Lautes und schallendes Lachen

 

      Hierzu gibt es keine stichhaltige Überlieferung, ob das Wasch-ritual nach lautem, schallendem Lachen wiederholt werden muss.

 

h)     Totenwaschung

 

Die Überlieferung über den Bruch des Waschrituals durch die Totenwäsche ist schwach.

 

 

 Symbolische Reinigung

  (Tayammum)

 

Tayammum ist das Reiben des Gesichts und der Arme mit sauberem Staub in der Absicht, das Gebet und andere rituelle Handlungen zu verrichten. Es wird wie folgt durchgeführt:

Man schlägt mit den flachen Händen auf den Staub und reibt dann sein Gesicht ab. Dieses erfolgt ein zweites Mal, wobei man mit der rechten Handfläche den linken Arm bis zu den Ellenbogen reibt und umgekehrt mit der linken Hand den rechten Arm. Diese Handlung wird durch den Qurʾān und Überlieferungen bewiesen.

Im Qurʾān steht: „... und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise (im Zustand der Unreinheit), oder einer von euch kommt vom Abtritt und wenn ihr Frauen berührt habt und findet kein Wasser, dann nehmt reinen Sand und reibt euch damit Gesicht und Hände. Wahr-lich, Allah ist nachsichtig, allverzeihend.“       (Surah 4, Vers 43)

 

    In einer Überlieferung von Abī Omāma (Gott möge an ihm Wohl-gefallen haben) wird berichtet, dass der Prophet sagte: „Gott hat mir und meiner Gemeinde erlaubt, an jedem Platz der Erde zu beten und Staub zur symbolischen Reinigung zu benutzen. Jeder Muslim darf an jedem Platz beten, und er findet überall ein Mittel zur Reinigung.“

Der Grund dieser Legitimität geht auf folgende Geschehnisse zurück:

 

     ʿĀʾišah (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) berichtete: „Ich begleitete den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) auf seiner Reise. Als wir in der tiefen Wüste waren, verlor ich meine Halskette, worauf der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) und seine Gefährten eine lange Zeit nach ihr suchten. An dieser Stelle gab es kein Wasser, und wir trugen auch kein Wasser mit uns. Die Gefährten beklagten sich bei meinem Vater (Abu Bakr) über diese Reiseunterbre-chung. Mein Vater kam zu mir und sah den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) auf meinen Schenkeln schlafen. Er tadelte mich, wobei er mir mehrmals auf die Schenkel schlug. Ich konnte mich nicht bewegen, da der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) auf meinen Schenkeln lag. Wir mussten bis zum nächsten Morgen über-nachten, wobei uns der Vers der symbolischen Reinigung (Tayammum) von Gott offenbart wurde.“

Seit dieser Offenbarung verrichten die Muslime, wenn es die Situation verlangt, eine symbolische Reinigung vor dem Gebet.

 

Warum schreibt die symbolische Reinigung nur das Abreiben von Gesicht und Armen vor?   

    Als Erleichterung lässt man bei dieser Situation nur ein Teil der rituellen Waschung durchführen. Dieser Teil ist Gesicht und Arme, da diese stets gewaschen werden müssen.

Im Gegensatz dazu braucht der Scheitel nur nass abgerieben zu werden oder die Füsse, die im Falle des Tragens von Strümpfen und Schuhen, nur mit den nassen Händen[3]

 Die symbolische Reinigung (Tayammum) teilt sich in zwei Arten :

 

1. Tayammum ist für alle obligatorischen Handlungen, die ein ritu-elles Waschen oder Baden erfodern, vorgeschrieben.

2. Tayammum ist eine überlieferte Norm (Sunnah) für alle Handlun-gen die nicht  Pflicht sind, aber ein rituelles Waschen oder Baden benötigen.

 

Die symbolische Reinigung wird nur dann zur Pflicht, wenn es zur Gebetszeit kein Wasser gibt. Also soll man damit warten, bis die jeweilige Zeit zum Gebet gekommen ist, da die Möglichkeit der Wasserauffindung immer noch gegeben ist. Die mit Staub zu reibenden Glieder müssen ohne Fett, Wachs und dgl. sein, um das Reiben auf der Haut nicht zu behindern.

Als Gründe für eine symbolische Reinigung werden folgende Unstände genannt:

 

a)     Das Nichtauffinden von Wasser bzw. eine ungenügende Wassermenge zur Reinigung.

 

ʿOmrān  Ibn uṣein (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) sagte: Wir begleiteten den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) auf einer Reise. Er führte das Gebet an. Nach dem Gebet sah er einen Mann, der nicht mitgebetet hatte. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) fragte ihn, was ihn daran gehindert habe? Der Mann antwortete ihm, dass er habe baden müssen und kein Wasser gehabt habe. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihm, dass die symbolische Reinigung genüge.

Ebenso wurde von Aī Ḍarr (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) überliefert, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt hat: „Reiner Sand ist das Reinigungsmittel für den, der kein Wasser findet. Auch wenn dieser Zeitraum zehn Jahre andauern sollte.“

        Die symbolische Reinigung soll nur dann vollzogen werden, wenn mit Sicherheit das Nichtvorhandensein von Wasser in der nahen oder weiteren Umgebung geprüft wurde.

b) Eine Wunde oder Krankheit, deren Waschen mit Wasser die-se verschlimmern könnte, gewusst aus Erfahrung oder durch Anweisung eines Arztes.

     Ğāber (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) überlieferte und sagte: „Wir waren auf der Reise und unterwegs fiel ein Stein auf einen unserer Mitreisenden, wobei sein Kopf aufplatzte. Da ein Umstand ihm zum Baden zwang, fragte er seine Gefährten, ob sie ihm die Erlaubnis zur symbolischen Reinigung vor dem Gebet erteilen. Die Gefährten lehnten dies ab, worauf er mit Wasser badete, was zu seinem Tode führte. Als wir zum Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) zurückkamen, benachrichtigte man ihn über das, was passiert war und er antwortete:

      „Sie haben ihn getötet. Gott möge sie töten. Sie hätten fragen müssen, wenn sie es nicht wussten. Fragen heilt Unwissen. Es hätte ihm genügt, nachdem die Wunde gereinigt und verbunden war, die symbolische Reinigung zu verrichten. Anschliessend können dann die übrigen Körperteile gewaschen werden. Über den verbundenen Teil wird nur mit feuchten Händen gestrichen.“

b)   Bei zu kaltem Wasser, was schaden könnte, ohne die Möglichkeit zu haben, es anzuwärmen. Ein nicht in der Lage-Sein, ein öffentliches Badehaus zu besuchen.

    ʿAmr Ibn Al- ʿĀ (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) über-lieferte, dass er in den Feldzug nach Ḏāt as-Salāsil geschickt wurde: „In einer sehr kalten Nacht passierte mir ein Umstand, der mich zu baden zwang. Ich hatte Angst, das kalte Wasser könnte zu meinem Tod führen. Ich verrichtete daher die symbolische Reinigung und leitete meine Gefährten zum Morgengebet. Als wir zum Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) zurück-kehrten, berichteten ihm meine Gefährten über das Geschehene, worauf mich der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) fragte: Oh ʿAmr, hast Du mit deinem Gefährten das Gebet ange-führt, obwohl Dein Zustand ein Baden nötig hatte? Ich antwortete ihm: „Ich habe mich an die Gottesoffenbarung erinnert, die da lautet: ” ... und tötet euch nicht selber. Siehe, Allah ist Barm-herzig gegen euch ...“       (Surah 4, Vers 29)

 

      Demzufolge habe ich mich symbolisch gereinigt und betete. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) lachte und erwiderte nichts darauf.

 

d)Das Vorhandensein von Wasser in nächster Nähe, aber:

1. Aus Furcht um das eigene Leben, um die Ehre oder um Vermögen wagt man nicht hinzugehen.

2. Aus Angst von der Karawane zurückgelassen zu werden. 

3. Aus Angst vor Feinden   (Mensch oder Tier) , die den Weg zur Wasserquelle unerreichbar machen.

4. Das Einsitzen im Gefängnis oder das Nicht- vorhanden sein eines Gerätes, womit Wasser aus einem Brunnen geschöpft werden kann.

5. Das Aufkommen schlechter Gedanken über andere während des Badens.

 

e)    Das Vorhandensein von Wasser, das aber momentan oder später zum Trinken (Selbstverbrauch, Verbrauch durch andere oder Tiere) gebraucht wird. Selbst der zahme Hund wird dabei berücksichtigt. Ebenso wird wenig vorhandenes Wasser zuerst zum Teigmachen, kochen und Waschen beschmutzter Kleidung und Körperteile (wenn ihre Beseitigung obligatorisch wird = nagāsa) benutzt.

Von ʿAlī Ibn Abī Ṭālib (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) wird berichtet, dass er sagte: „Ist man auf der Reise und wird ein rituelles Bad erforderlich, aber mitgeführtes Wasser ist knapp und wird zum Trinken gebraucht, darf man sich symbolisch reinigen.“

f) Die symbolische Reinigung ist erlaubt, wenn, obwohl Wasser vorhanden ist, die Zeit vor dem Gebet nicht zu einer rituellen Reinigung (bzw. Baden) ausreicht.

 

 

 

 

      Welche Art von Staub oder Sand darf zur symbolischen Reinigung benutzt werden?

 

       Es darf sauberer Sand, Staub, Gips oder Steinstaub sein. Im Qurʾān steht: „... so nehmet reinen Sand ...“       (Surah 5, Vers 8)

 

      Sprachforscher erklären „reinen Sand“ mit „jede trockene Stelle auf der Erde“

Was wird getan, wenn weder eine rituelle noch symbolische Reinigung vorgenommen werden kann?

       Auf Grund schwerer Krankheit oder durch Einsperrung an einem Ort ohne Wasser und Staub darf, nach Meinung der anifīten, das Gebet formel verrichtet werden. Es dürfen dabei weder der Qurʾān zitiert, noch Gottes Name angerufen werden. (Tasbīh und Tašahhud)

 

     Sind zu einem späteren Zeitpunkt Wasser oder Staub auffind-bar, muss das Gebet wiederholt werden.

 

    Die Mālikīten sagen: Wer kein anerkanntes Reinigungsmittel hat ist, nach akkreditierter Meinung, vom Gebet befreit und braucht es später auch nicht nachzuholen. Sie stützen sich auf eine Überlie-ferung, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Gott nimmt kein Gebet an, ohne rituelle Reinigung.“

Die Šāfiʿīten sagen: Wer keine Reinigungsmittel hat (Wasser oder Sand etc.) bzw. sie aus irgendwelchen Gründen nicht benutzen kann, soll sein Gebet zur rechten Zeit verrichten. Ausser der ersten Surah soll nichts vom Qurʾān zitiert werden. Nachdem Wasser gefunden ist, müssen das Waschritual und das Gebet wiederholt werden.

Die  anbalīten stimmen mit den Šāfiʿīten überein, fordern aber nicht die Wiederholung des Gebets.

 

Als Zusammenfassung kann kurz gesagt werden:

 

       Wer keine Möglichkeit zur rituellen Reinigung hat, darf bei den anifīten, Šāfiʿīten und anbalīten beten. anifīten und Šāfiʿīten fordern eine Wiederholung des Gebets. (anbalīten fordern keine Wiederholung)

 

9.und 10 Woche

 

Rituelles Pflichtbaden

Das rituelle Pflichtbaden ist durch den Qurʾān offenbart:

„..und wenn ihr im Zustande der Unreinheit seid, reinigt euch durch ein Bad ..“  (Surah 5, Vers 6)

„Auch über die monatliche Reinigung der Frauen werden sie dich befragen; sage: „Diese (Zeit) bringt euch Schaden; darum haltet euch während ihrer monatlichen Reinigung von ihnen fern, kommt ihnen nicht nahe, bis sie sich gereinigt haben. Haben sie sich aber gereinigt, mögt ihr nach Vorschrift Allahs zu ihnen kommen; Allah liebt die bekehrten Gläubigen und Reinen .“               (Surah 2, Vers 222)

 

Rituelles Baden

 wird in fünf Fällen zur Pflicht

 

1)     Samenfluss durch das Begehren bei der Frau bzw. beim Mann im wachen oder schlafenden Zustand.

Als Beweis berichtet Abu Saʿīd, dass der Prophet sagte: „Wasser ist wegen Wasser“, damit ist gemeint: „Wasser ist wegen Samen“ und es erfordert das Baden.

          Ommo Salama (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) berichtete über Ommo Suleim, die zu dem Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Oh Gottes Gesandter, Gott schämt sich nicht vor der Wahrheit. Muss die Frau baden, wenn sie träumt (und Samen entlehrt)?“ Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihr: „Ja, bei der Sicht von Flüssig-keit.“

        Samenfluss ohne Lust des Begehrens, sondern auf Grund von Kälte oder Krankheit machen rituelles Baden nicht zur Pflicht. Abu Dāwūd berichtete über Mugāhid, der sagte: „Als wir in der Moschee sassen, kam ein Mann zu uns und fragte: Gibt es hier einen Gutachter (Muftī)? Wir fragten ihn, was er wolle: worauf er uns sagte, dass nach dem Wasserlassen seine Flüssigkeit abging. Wir fragten ihn, ob es sich bei dieser Flüssigkeit um Samen han-delte, worauf er dies bejahte. Wir wiesen ihn an, rituell zu baden.“

       Wie Muǧāhid weiter berichtete, entfernte sich der Mann murmelnd. Zu dieser Zeit war Ibn ʿAbbās beim Beten und als er das Gespräch hörte, beendete er es schnell. Er bat ʿIkrimah, den Mann zurückzuholen. Als der Mann zurückkam, lief ihm Ibnn ʿAbbās entgegen und fragte: „Fühltest Du dabei Begehren?“ Und der Mann antwortete ihm mit Nein. Er fragte weiter: „Fühltest Du danach Gefühllosigkeit in Deinem Körper?“ Worauf er zur Antwort gab: „Doch, ich habe Gefühle.“ Ibn ʿAbbās sagte ihm darauf, dass es sich um innere Kälte handele und ein rituelles Waschen genüge.

Geträumter Samenerguss beim Schlafen, ohne die Schlafstelle feucht zu finden, erfordert kein rituelles Baden. Findet man nach dem Erwachen die Schlafstelle nass, ohne die Erinnerung an einen Traum, muss die Nässe geprüft werden. Besteht auch nur der geringste Zweifel, dass es sich um Samen handeln könnte, muss rituell gebadet werden.

2)  Geschlechtsverkehr mit und ohne Orgasmus erfordert das ritu-elle Baden.

      Saʿīd Ibn al-Mussayyab berichtet, dass Abu Musā al-ʾAšʿarī (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) zu ʿĀʾišah sagte: „Ich möchte Dich über etwas fragen, aber ich schäme mich Dir gegen-über.ah antwortete ihm : „Ich bin wie Deine Mutter“ Au Musā fragte sie über jemanden, der seine Frau berührte, wobei es aber nicht zum Samenerguss kam. ʿĀʾišah antwortete ihm: „Nach Einführung des Penis in die Vagina muss ein rituelles Bad genommen werden.“

3)Nach Beendung der monatlichen Periode (Menstruation) der Frau.

      Im Qurʾān steht: „...und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie sich gereinigt ...“     ( Surah 2, Vers 222 )

4)  Nach Eintritt des Todes, muss die Leiche rituell gewaschen wer-den.

5) Nach dem Übertritt zum Islam.

       Abu Hureirah (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) berichtet über Ṯumāmah AL- anafī, der als Kriegsgefangener im Gefängnis sass, wo ihn der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) oft besuchte und sich nach seinem Ergehen erkundigte. Ṯumāmah al-anafī antwortete dem Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) „Wenn Du mich töten würdest, dann wäre es Dein Recht. Wenn Du mir vergeben würdest, so wäre ich Dir dankbar. Und wenn Du mir das genommene Vermögen zurückge-ben würdest, so gebe ich Dir davon, was Du willst.“ Abu Hureirah berichtet weiter, dass die Gefährten das Lösegeld, an Stelle von Tötung der Gefangenen, bevorzugten. Als der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) eines Tages bei Ṯumāmah al- anafī vorbeikam, erfuhr er von seinem Übertritt zum Ism. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) löste seine Fesseln, schickte ihn zum Garten von Abī  Ṭalḥah und befahl ihm, sich rituell zu baden. Ṯumāmah al-anafī befolgte diese Anweisung und betete. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte daraufhin zu seinen Gefährten: „Euer Bruder trat auf richtige Weise zum Islam über.“

Vorschriften zum rituellen Pflichtbaden

Bei den vier Rechtsschulen gibt es unterschiedliche Meinungen über die Vorschriften zum rituellen Baden

 

1.  Intention  (an-Niyyah), Obligatorisch: Mālikīten,

        Nicht obligatorisch : Ḥanifīten, Ḥabalīten

                   

2) Mundwaschung,  Obligatorisch:  anifīten, Mālikīten

       Nicht obligatorisch: Šāfiʿīten, anbalīten

3)  Nasenwaschung   Obligatorisch: anifīten.

     Nicht obligatorisch: Mālikīten, Šāfiʿīten, anbalīten

                                             

4)  Wasserfluss über den gesamten Körper

              Obligatorisch: anifīten, Mālikīten, Šāfiʿīten, anbalīten.

 

      Vor dem Baden müssen Hinderungsstoffe wie Öl, Fett, Wachs und dergleichen vom Körper entfernt werden. Ebenso wird die Reinigung der Fingernägel verlangt. Das Wasser muss alle Körperteile erreichen kön-nen. Ist eine Körperstelle nicht vollständig benässt, wird das Badritual ungültig.

Einzige Ausnahme zu dieser Regel bilden Berufssparten, bei denen die Rückstände auf der Haut unvermeidbar sind. (Bäcker, Färber, Maler etc.) Im islamischen Recht werden bei erzwungenen Notständen keine Einwä-nde gemacht.

a)     Die Frauen brauchen ihre geflochtenen Zöpfe nicht aufzufle- chten, jedoch muss das Wasser die Haarwurzeln erreichen.

b) Bei offen getragenen Haaren muss das Wasser durch die Haare fliessen.

c) Sind die Haare mit einem fettigen Mittel eingerieben, so müssen diese zuerst entfernt werden, damit das Wasser sie erreichen kann.

d) Eventueller Schmuck auf dem Körper muss beweglich sein; somit kann das Wasser die Haut berühren.

e)     Bei Ohrlöchern (ohne Schmuck) muss das Wasser durch die Löcher laufen.

f) Bei dem Bart eines Mannes muss das Wasser durch den Bart fliessen.

g)  Alle einsinkenden Körperstellen müssen mit Wasser bedeckt werden.

 

   Empfehlenswertes rituelles baden 

       Mit „empfehlenswert“ sind Handlungen gemeint, deren Unterlassung von Gott nicht bestraft, jedoch ihre Verrichtung belohnt wird.

       Das rituelle Baden wird bei sechs Anlässen empfohlen :

1. Baden zum Freitagsgebet

      Da die Muslime sich am Freitag zum Gottesdienst und zur Gottesanbetung zusammenfinden, hat der islamische Gesetzgeber dem Muslim das rituelle Baden empfohlen, damit er bei dieser Versammlung in sauberem Zustand erscheint.

Abū Saʿīd al-udrī (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) über-lieferte, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt hat: „Baden vor dem Freitagsgebet ist für jeden Erwachsenen vorgesch-rieben. Je nach seiner Möglichkeit soll er sich mit wohlriechenden Wässern einreiben und bespritzen.“

  Mit „vorgeschrieben“ ist hier keine Obligation, sondern eine Verstär-kung in der Empfehlung gemeint.

 

    Als Beweis dafür berichtete uns Ibn Omar, dass Omar Ibn al-Ḫaṭṭāb, während er am Freitag predigte, einen von Muhammads Gefährten (ʿOṯmān) zu spät in die Moschee kommen sah. Omar fragte ihn nach dem Grund seines Zuspätkommens. Worauf ʿOmān ihm antwortete, dass er beschäftigt gewesen sei und als er den Gebetsruf hörte, nur noch Zeit hatte, sich rituell zu waschen. Worauf  Omar ihm erwiderte : „Du hast Dich nur rituell gewaschen, obwohl Dir vom Propheten (Gott  segne ihn und schenke ihm Heil!) das Baden empfohlen worden ist.“

Aš-Šāfiʿī sagte : „ ʿOṯmān ist nicht nach Hause geschickt worden, um das rituelle Bad nachzuholen, da beide Männer (Omar Ibn al-Ḫaṭṭāb und ʿOṯmān) wussten, das rituelle Bad ist kein Zwang, sondern nur eine Empfehlung.“

Weiter wird von Abī Hureirah ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) berichtet, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Wer das rituelle Waschen am Freitag richtig durchführt, zum Gottes-dienst geht und dem Prediger richtig zuhört, dem vergibt Gott seine Missetaten von Freitag zu Freitag und dazu noch drei Tage.“

 

   Das soll heissen: Das Waschritual genügt zum Freitagsgottesdienst. Es sei denn, der Körper ist sehr beschmutzt und sein Geruch würde Mit-betende belästigen, dann wird das Baden am Freitag zur Vorschrift.

   Der geeignete Zeitpunkt des rituellen Bades erstreckt sich von der Morgendämmerung bis kurz vor dem Zeitpunkt des Freitagsgebets. Zu empfehlen ist, das Baden kurz vor dem Gottesdienst stattfinden zu lassen.

 

     Wenn man sich nach Verrichtung des rituellen Bades auf der Toilette entleert, genügt danach ein rituelles Waschen.

Al-AŠram berichtet, dass A0mad Ibn Íanbal gefragt wurde, ob diejenigen, die sich nach dem rituellen Baden entleeren, mit dem rituellen Waschen begnügen dürfen? Worauf er dies bejahte.

 

2.  Baden zum Fest

 

Die Gelehrten empfehlen ein rituelles Baden zu beiden grossen Festen (ʿId al-Fiṭr und ʿīd al-Aḍḥā), obwohl uns keine stichhaltige Überlieferung bekannt ist. Die Empfehlung ist gegeben, da bei diesen Festen sich die Gemeinde zum Gottesdienst versammelt, wobei ein Erscheinen in sauberem Zustand erwartet wird, um den Nächsten nicht durch eventuelle üble Gerüche zu belästigen.

3.  Nach der Totenwaschung

 

Viele Gelehrte sind der Meinung, dass derjenige, der einen Toten gewa-schen hat, sich danach rituell baden soll.

 

Abu Hureirah ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) berichtet, dass der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) gesagt hat: „Wer einen Toten wäscht, muss sich rituell baden. Und wer ihn zu Grabe trägt, soll sich rituell waschen.“

Dieser Ausspruch ist als Empfehlung zu verstehen. ʿOmar Ibn al-Ḫaṭṭāb (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) sagte : „Wir wuschen die Toten, worauf einige von uns sich rituell badeten und wiederum einige nicht.“

Ferner wurde von Asmāʾ Bint ʿOmeis berichtet, dass sie sagte: „Ich wusch meinen Mann Ab Bakr Aṣ-Ṣiddīq (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben), als er starb. Danach fragte ich einige von Muhammads Gefährten, die mit dem Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) von Mekka nach Medina auswanderten (al-Muhāǧerūn), ob ich mich rituell baden müsse, obwohl es sehr kalt sei und ich fastete. Worauf sie mir mit „nein“ antworteten.“

      4.  Pilgerfahrt  

 

Baden ist empfehlenswert, bevor man Iḥrām[4] macht.

  Die meisten Gelehrten empfehlen das rituelle Baden für diejenigen, die die Pilgerfahrt (Ḥaǧǧ) oder Wallfahrt (ʿomrah) verrichten.

 

    Bewiesen wird dies durch eine Überlieferung von Zeid Ibn Ṯābit (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ), der den Propheten sah, wie er seine Kleidung auszog, sich rituell wusch und dann die Gewänder zur Pilgerfahrt anlegte.

 

5.  Das Betreten Mekkas

 

      Derjenige, der in Mekka eintritt, soll vorher rituell gebadet haben.

Überliefert wird von Ibn Omar ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben), dass er immer, bevor er Mekka betrat, in einem Ort namens  awā übernachtet hat. Dort verrichtete er sein rituelles Bad und machte sich dann auf den Weg nach Mekka und sagte wörtlich: „So machte es der Prophet.“ (rituelles Baden) Ebenso sagte Ibn al-Munḍir: „Das rituelle Baden, vor Eintritt in Mekka, ist von allen Gelehrten empfohlen.“

Wird dieser Empfehlung nicht stattgegeben, muss keine andere Ersatz-leistung (Fidyah) vollbracht werden.“

    Von den meisten Gelehrten wird ein rituelles Waschen als Ausgleich zum rituellen Baden anerkannt.

 

6. Am Berg ʿArafāt [5]

   Bevor man sich zum Berg  Arafāt begibt, ist das rituelle Baden zu empfehlen. Als Beweis berichtete uns Mālik Ibn Nāfiʿ über Abd Allāh Ibn Omar ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ), der sich vor iḥrām badete, d. i. vor dem Betreten von Mekka und bevor er zum Berg Arafāt ging.

 

11. und 12 Woche

 Verbotenes beim Zustand der grossen rituellen Unreinheit (Ğunub)

 

   Çunub : Zustand der grossen rituellen Unreinheit nach dem Geschle-chtsverkehr oder Samenerguss.Wer sich in diesem Zustand befindet, dem ist verboten: das Beten, der Rundlauf um die Kaʿbah, Berührung und Lesen des heiligen Buches (Queʾān) und der Aufenthalt  in der Moschee.

    Bei allen Rechtsschulen besteht Übereinstimmung des Verbots bzgl. der ersten zwei Punkte (Beten, Rundlauf um die Kaʿbah). Bei den anderen zwei Punkten (Berührung und Lesen des heiligen Buches, Aufenthalt in der Moschee) besteht Uneinigkeit zwischen ihnen.

Ibn azm erlaubt dem, der sich im Zustand des Çunub befand, die Berü-hrung des Qurʾāns. Er beweist dies mit dem, was in den zwei grossen Büchern der Überlieferung (al-Buḫāri und Muslim) steht, dass der Gottes-gesandte (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) einen Brief zu Heraklios schickte, in dem u. a. stand: „Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen“. Weiter wird folgender Queʾānvers zitiert: „Oh Volk der Schrift (Bibel), kommt herbei zu einem Wort, das gleich ist zwi-schen uns und euch: dass wir keinen anderen denn All1h und dass wir ihm keinen Nebenbuhler zur Seite stellen und dass nicht die einen unter uns die anderen zu Herren nehmen statt Allah.“ Doch wenn sie sich abkehren, dann spricht: „Bezeugt, dass wir uns (Gott) ergeben haben.“            (Surah 3, Vers 64)

   Ibn  azm nahm seinen Beweis aus diesem Brief und sagte: „So schi-ckte der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) einen solchen Brief zu einem Christen, der einen Vers aus dem Qurʾān enthält. Er wusste ganz genau, dass der ihn berührte.“

Die Gelehrten wiesen diese Auslegung mit folgendem Argument zurück: Dieser Brief sei nicht das heilige Buch, auch wenn etwas von ihm darin zitiert wurde. Genauso wie die Bücher der Qurʾān- exegese und Bücher über das isl1mische Recht. Dergleichen sind Schriften erlaubt zu berühren, die Verse aus dem Qurʾān enthalten. Von den meisten Rechts-gelehrten wird das Rezitieren aus dem Qurʾān verboten (im Çunub). Dieses wird bewiesen durch eine Überlieferung von ʿAlī  Ibn Abī Ṭālib ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) , welcher sagte: „Der Gottes-gesandte (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) entfernte sich nicht von der Heiligen Schrift, es sei denn, er war im Zustand des “Ğunub“. ʿAlī berichtete weiter: „Ich habe den Propheten (Gottsegne ihn undschenke ihm Heil!) sich rituell waschen sehen, dann zitierte er etwas vom Qurʾān und sagte: „So soll es derjenige machen, der nicht im Zustand des „gunub“

   Al-Šaukānī sagte: „Wären diese Überlieferungen authentisch, wären sie ein Beweis des Verbotes ..., aber ʿAlīs erste Überlieferung gibt keinen Beweis zum Verbot, da der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) nur davon (Qurʾān) fernblieb.“

 

    Al-Buḫārī, Aṭ-Ṭabarānī, Dāwūd und Ibn azm sind der Meinung, dass das Rezitieren des Qurʾān s im Zustande des Çunub erlaubt ist.

 

   Al-Buḫārī sagte: „Ibn ʿAbbās fand keinen Schaden, im Çunub zu sein und den Qurʾān zu zitieren und Gott wurde vom Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) in alle Situationen angerufen.

 

   Al-Ḥāfiẓ fügte hinzu: „Es gibt bei al- Buḫārī keine stichhaltige Überlieferung, die das Zitieren des Qurʾāns (im Ğunub) verbietet.“

 

  Die meisten Überlieferungen zu diesem Verbot werden von vielen Gelehrten anders ausgelegt.

Das sich Aufhalten in der Moschee (im Ğunub) wird durch eine Über-lieferung von ʿĀʾišah bewiesen. Sie sagte: „Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) kam und fand die Türen der Häuser seiner Gefäh-rten zur Moschee gerichtet. Woraufhin er sagte: ändert eure Hauseingänge in eine andere Richtung!“ In sein Haus zurückgekehrt erfuhr er, dass seine Gefährten, in der Hoffnung auf eine offenbarte Erlaubnis, nichts geändert hatten. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) trat aus sei-nem Haus und sagte: „ändert eure Hauseingänge in eine andere Richtung! Ich gebe denjenigen keine Erlaubnis, in der Moschee zu bleiben, die im Zustande der grossen rituellen Unreinheit (Ğunub) sind.“

 

   Diese Überlieferung beweist das Verbot des sich Aufhaltens in der Moschee im Zustande der grossen Unreinheit (Ğunub). Erlaubt ist das Passieren wie es im Qurʾān lautet : „Oh die ihr glaubt, nahet nicht dem Gebet, wenn ihr nicht bei Sinnen seid, bis ihr versteht, was ihr spre-cht, noch im Zustande der Unreinheit - ausgenommen als Reisende unterwegs -, bis ihr gebadet habt..“ (Surah 4, Vers 43)

 

   Auch Ğāber ( Gott möge an ihm Wohlgefallen haben ) berichtete, dass sie im Zustande der grossen Unreinheit durch die Moschee gingen.

 

    Zeid Ibn Aslam sagte: „Muhammads Gefährten gingen durch die Moschee, als sie im Zustande der grossen Unreinheit waren.“

 

   Jazid Ibn abīb : „Einige Bewohner Madinas (al-Anṣār) hatten ihre Haustüren zur Moschee. Manchmal waren sie im Zustande der grossen Unreinheit (Çunub) und hatten kein Wasser zum rituellen Baden. Es gab keinen anderen Ausgang für sie, als durch die Moschee. Und dann wurde von Gott folgender Vers offenbart:   „ ... noch im Zustande der Unreinheit - ausgenommen als Reisende unterwegs ...“

                                                            ( Surah 4, Vers 43 )

Die Menstruation und ihre Vorschriften

 

Folgende sechs Punkte werden dazu behandelt:

1. Definition zur Menstruation

2. Bedeutung des Menstruationsblutes

3. Farbe des Menstruationsblutes

4. Menge des Menstruationsblutes

5. Alter der Frau

6. Anzahl der Menstruationstage

 

Die Rechtsschulen haben die Menstruation folgendermassen definiert :

Es ist das Blut, welches aus der Scheide (Vagina) der Frau fliesst, in dem Alter, in dem sie normalerweise blutet. Auch wenn dieser Blutfluss aus nur einem einmaligen Fluss besteht.

    Die meisten Gelehrten sind der Auffassung, dass dieses beim Mäd-chen nicht vor Erreichung des 9. Lebensjahres passiert.

    Blutet ein Mädchen vor diesem Zeitpunkt, ist anzunehmen, dass der Grund eine Krankheit sei.

    Fängt ein Mädchen zwischen dem 9. und 13. Lebensjahr zum ersten Mal an zu bluten, sollte zuerst ein Arzt befragt werden, ob es sich hierbei um die Menstruation handelt. Bei Eintritt einer Blutung nach dem 13. Lebensjahr ist es als sicher anzunehmen, dass es sich hierbei um die Menstruation handelt. Eine Frau, die nach dem 50. und bis zur Erreichung des 70. Lebensjahres noch  blutet, sollte einen Arzt befragen. kommt es danach zu einer etwaigen Blutung, ist es mit Sicherheit keine Monatsblu-tung

        Die Farbe des Menstruationsblutes ist normalerweise dunkelrot.

        Fāṭimah Bint Abī ubeiš berichtete, dass sie dauernd blutete. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte zu ihr : „das Blut in der Menstruation ist normalerweise dunkelrot. Wenn es so ist, darfst du nicht beten. Hat es eine andere Farbe, so verrichte deine rituelle Waschung und bete, weil es sich bei diesem Blut um Blut einer Krankheit handelt.“  (ʿIrq)

 

         Das Blut kann auch eine hellrote oder gelbe Farbe haben; es kann sich aus einer wässrigen Flüssigkeit zusammensetzen und gelben Schleim absondern, dessen Farbe ähnlich schmutzigen Wassers, weiss-grau ist.

     ʿAlqamah Ibn abī ʿAlqamah berichtete über seine Mutter Morgāna, die bei ʿĀʾišah Sklavin war.

       Morǧānah sagte: „Die Frauen schickten immer die mit Blut befleck-ten Einlagen zu ʿĀʾišah zur Prüfung. ʿĀʾišah bestand darauf, dass sie war-ten müssen, bis die Einlagen sauber sind, um wieder beten zu dürfen.

 

       Die Gelehrten setzten die Zeit der Monatsblutung zwischen 24 Stunden und 15 Tagen an. Ist diese Zeit kürzer oder länger, wird es nicht als Monatsblutung betrachtet.

 

      Über die Frage der Anzahl der monatsblutenden Tage sind die Rechts-schulen unterschiedlicher Meinung.

    

      Die Šāfʿīten und anbalīten sagen, dass eine monatliche Blutung bis zu 15 Tagen eine Menstruation ist.

 

      Die Mālikīten setzten, um beten zu dürfen, keine bestimmte Zeitdauer für die Regelblutung fest. Aber wenn es sicher ist, dass sie nicht schwan-ger ist, muss die Blutung mindestens 24 Stunden andauern.

 

      Die anifīten sagten, dass die Mindestdauer der blutenden Tage min-destens 72 Stunden betragen soll; die Höchsdauer ist zehn Tage und zehn Nächte. Was darüber ist, ist nicht als Menstruationsblut zu betrachten.

 

Der Wochenfluss

 

       Der Ausfluss bei Wöchnerinnen als Folge der Rückbildung der Gebä-rmutter (Wochenfluss)

 

       In den ersten Tagen nach der Geburt besteht der Wochenfluss aus reinem Blut. Die islamischen Rechtsschulen haben verschiedene Meinun-gen darüber:

 

       Die Mālikīten sagten, dass das Blut während und nach einer Geburt Wochenfluss ist. Blutet die Frau vor der Entbindung, so ist dies als Mens-truationsblut anzusehen.

 

       Die anbalīten sagten, dass das Blut drei bis vier Tage vor der Geburt Wochenfluss ist, ebenso das Blut während und nach der Geburt.

 

      Die Šāfiʿīten sagten, dass das Blut nach einer Geburt Wochenfluss ist. Während aufretende Blutungen vor und während der Geburt als Menst-ruationsblut angesehen werden. Das gleiche gilt, wenn bei der Frau nach der Geburt und dem Ende des Wochenflusses eine Pause bis zu 15 Tagen eingetreten ist.

Die anifīten sagten, dass eine Blutung vor einer Geburt kein Wochen-fluss ist; die Frau ist in diesem Zustand rein und darf ihren religiösen Pflichten nachgehen. Eine Blutung während und nach der Geburt wird bei ihnen als Wochenfluss betrachtet.

 

Dauer des Wochenflusses

 

Im Bezug auf die Mindestdauer gibt es bei den Rechtsschulen keine Begr-enzung. Hört der Wochenfluss schon kurz nach einer Geburt auf, kann die Frau ihre religiösen Pflichten wie Gebet, Fasten etc. verrichten.

 

       Die Höchstdauer des Wochenflusses wird auf 40 Tagen begrenzt. Ommo Salama ( Gott möge an ihr Wohlgefallen haben ) berichtete, dass die Frauen zur Zeit des Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) nach einer Geburt 40 Tage ihren religiösen Verrichtungen fernblieben.

At-Tirmḏī sagte: Die Gelehrten zur Zeit des Propheten und der nachfol-genden Generationen sind sich einig, dass die Frau normalerweise 40 Tage nach einer Geburt keine religiösen Pflichten verrichten darf. Hört der Wochenfluss früher auf, muss sich die Frau rituell baden und kann dann wie gewohnt ihre religiösen Handlungen verrichten. Ist auch nach 40 Tagen die Blutung nicht beendet, muss die Frau sich baden und darf ihren religiösen Pflichten nicht fernbleiben.

 

      Die Gelehrten sind sich nicht einig über unregelmässige Blutungen.

Die anafīten sagten: Jeder blutende und nichtblutende Tag wird als Wochenfluss betrachtet. Sogar wenn die Intervalle zwischen den Blutun-gen 15 Tage und mehr dauern.

 

      Die Šāfiʿīten sagten: Nach einer Unterbrechung des Wochenflusses von 15 Tagen ist das Wochenbett beendet. Eine danach auftretende Blutu-ng ist Menstruationsblut. Bei einer Unterbrechung von weniger als 15 Tagen bleibt die Frau Wöchnerin. Gibt es nach der Geburt bis zu 15 Tagen keinen Ausfluss, ist die Frau während aller dieser Tage rein. Blutungen nach diesem Zeitraum sind Menstruationsblut.

 

       Die Mālikīten sagten: Nach Unterbrechung des Wochenflusses von 15 Tagen ist damit das Wochenbett beendet. Eine Blutung danach ist Menstruationsblut. Unterbricht eine Blutung in weniger als 15 Tagen, sind darauffolgende Blutungen wieder als Wochenfluss zu betrachten. Die blutenden Tage müssen gezählt werden, bis sie die Höchsdauer von 40 Tagen erreichen. An den dazwischenliegenden blutfreien Tagen ist die Frau rein, muss baden und ihre religiösen Pflichten verrichten.

         Die anbalīten sagten: An blutfreien Tagen nach der Geburt muss die Frau baden und ihren religiösen Pflichten nachkommen.

 

Verbote für die Frau in der Menstruation

 und im Wochenbett

 

      Die Rechtsschulen sind sich einig, dass wenn die Frau in den Tagen der Menstruation oder im Wochenbett ist, keine religiösen Handlungen verrichten darf (Gebet, Fasten, Rezitierung und Berü-hrung des Qurʾāns etc.). Die vorgeschriebenen von der Frau nicht gefasteten Tage müssen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Anders ist das beim von ihr ausgelassenen Gebet, welches nicht nachgeholt werden muss.

 

      ʿĀʾišah (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) berichtete, dass sie von einer Frau gefragt wurde, ob die ausgelassenen Gebete während der Menstruation nachgeholt werden müssen. Worauf sie antwortete: „Es ist uns empfohlen worden, das ausgelassene Gebet nicht nachzuholen.“

        Das Verbot der Berührung und Rezitierung des Qurʾāns  wird in einer Überlieferung von Ibn Omar (Gott möge an ihm Wohlgefallen haben) folgendermassen bestätigt: Der Prophet sagte: „Weder die Mens-truierende, noch die sich im Zustande der Unreinheit (ĞÇunub) Befind-liche, darf etwas vom Qurʾān zitieren.“

 

       Alle Rechtsschulen verbieten einer unreinen Frau das sich Aufhalten in der Moschee, während ihr ein Passieren durch sie erlaubt ist.

 

      ʿĀʾišah (Gott möge an ihr Wohlgefallen haben) gibt uns dazu folgende Beweise: Einmal sagte der Prophet zu ihr : „Bringe mir die Matte aus der Moschee!“ Worauf sie ihm antwortete: „Ich bin im Zustande der Menstruation.“ Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihr: „Dein Zustand liegt nicht in Deiner Hand.“

 

      Alle gegebenen Verbote, die beim Zustand der grossen Unreinheit (Ğunub) gelten, müssen auch von der Menstruierenden und Wöchnerin befolgt werden. Ein Zusatzverbot sind das vorgeschriebene (Rama51n) und empfohlene (Sunnah) Fasten. Fastet die Frau trotz dieses Verbotes, so ist das nichtig und für sie eine Sünde.

 

       Durch die Vielzahl der Gebete ist es für die Menstruierende und Wöchnerin nicht möglich, sämtliche ausgelassenen Gebete nachzuholen. Da die Fastenzeit jedoch nur einmal jährlich vorkommt, können die nicht gefasteten  Tage  zu jeder Zeit nachgeholt werden.

 

    Im Qurʾān steht: „.Er hat euch erwähnt und hat euch keine Härte auferlegt in der Religion ...“

                          (Surah 22, Vers 78)

Geschlechtsverkehr

 

Die Rechtsschulen sind sich einig, dass die Frau, während sie  menstru-iert oder im Wochenbett ist, keinen Geschlechtsverkehr haben darf.

 

    Im Qurʾān steht: „Und sie fragen dich wegen der monatlichen Reinigung. Sprich: Das ist schadenbringend, so haltet euch fern von Frauen während der Reinigung, und geht nicht ein zu ihnen, ehe sie sich nicht gereinigt haben. Haben sie sich durch ein Bad gereinigt, so geht ein zu ihnen, wie Allah es euch geboten. Allah liebt die sich Bekehrenden und liebt die sich Reinhaltenden.“            (Surah 2, Vers 222)

Ebenso berichtete Anas, dass bei den Juden vermieden wurde, mit menstruierenden Frauen zu essen und Geschlechtsverkehr zu haben.    

Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) wurde daraufhin von seinen Gefährten über dieses Verhalten bei den Juden befragt, worauf vorstehender Qurʾānvers (2, 222) geoffenbart wurde. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte ihnen: „Tut alles, ausser dem Geschlechtsverkehr.“

 

   Al-Nawāwī sagte: „Wenn ein Muslim glaubt, mit einer Menstruie-renden Geschlechtsverkehr haben zu dürfen, wird er zum Abtrünnigen. Passiert einem Muslim Geschlechtsverkehr durch Vergessenheit, Unwis-senheit des Verbots oder durch Nichtwissen über den Zustand der Frau, so macht er sich nicht sündig und wird nicht zum Büsser. Kommt es zum Geschlechtsverkehr mit Absicht und genauem Wissen des Verbots, so macht er sich sündig und muss seine Schuld büssen. Auch die Frau macht sich zur Mitschuldigen, da sie ihn (den Mann) trotz Wissen des Verbots, gewähren liess.“  

 

    Darf der Ehemann Genuss an dem Körper der Frau, ausser dem Teil zwischen Bauchnabel und Knie, während der verbotenen Tage, haben?

     Die Rechtsschulen erlauben dies einstimmig. Während der Teil zwi-schen Bauchnabel und Knie nach Ansicht der meisten Gelehrten, dem Genuss des Mannes während dieser Zeit verboten ist.

 

Al-Istiḥaḍah und ihre Vorschriften

 

Al-Istiḥādah ist blutiger Ausfluss; jedoch nicht zu verwechseln mit dem Blut der monatlichen Periode oder nach einer Entbindung.

 

      Mit al-Istiḥāḍah bezeichnet man blutigen Ausfluss bei einem Mädchen vor Erreichung des 9. Lebensjahres; eine etwaige Blutung der Frau nach Beendigung der Wechseljahre oder wenn die Zeit der normalen Periode weniger als 24 Stunden und mehr als 15 Tage dauert.

 

   Die Frau ist in den drei folgenden Fällen im Zustand  al-Istiḥāḍah:

1. Eine Frau, der genau die Tage der monatlichen Blutung bekannt sind, die aber länger blutet. Zusätzliche Tage werden als al-Istiḥāḍah bezeichnet.

 

      Ommo Salama berichtete. dass sie den Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) nach einer Frau fragte, die ständig blutete. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!) antwortete ihr darauf, dass die Frau die Tage der Menstru-ation zählen soll (an denen nicht gebetet werden darf), dann baden muss und wie gewohnt ihre Schutzeinlagen anlegen soll. Dann darf sie zum Gebet gehen.

2.  Der Frau sind die Zahl ihrer menstruierenden Tage nicht bekannt (aus Vergessenheit). Oder aber ein Mädchen fängt vor dem 9. Lebensjahr an zu bluten und weiss noch nicht, ob dies der Beginn der Monatsperiode ist.

     In diesen Fällen soll die Frau bzw. das Mädchen sechs bis sieben Tage als normale Periodentage zählen, dann rituell baden, woraufhin sie beten darf.    

      amnah Bint Ğaḥš sagte: „Ich blutete ständig, worauf ich zum Propheten ging, um ihn darüber zu befragen. Ich fand ihn bei meiner Schwester Zeinab Bint Ğaḥš (Frau des Propheten) und fragte ihn: Oh Prophet, (Gottsegne ihn und schenke ihm Heil!) ich blute dauernd, was mich am Beten und Fasten hindert.“ Woraufhin ihr der Prophet antwortete: „Benutze ständig eine Schutzeinlage; ich gebe Dir zwei Vorschläge, was Du tuen kannst. Entweder zählst Du 6-7 Tage als Menstruationszeit und badest dann, damit Du beten und fasten kannst. So fährst Du 23 Tage jeden Monat fort. Oder, falls Du kannst, badest Du Dich dreimal täglich; Einmal vor dem Morgengebet (al-Faǧr), das zweite Mal am Spät- nachmittag, um das Mittags- und Nachmit-tagsgebet zusammen zu verrichten. Das dritte Mal ist am späten Abend zur Verrichtung des Abend- und Spätabendgebetes.

3.Die Menstruationstage variieren von Monat zu Monat, aber der Frau ist bekannt, ob es sich um Menstruationsblut oder Istiḥāḍah handelt. In diesem Fall richtet sie sich in der Verrichtung ihrer religiösen Pflichten nach ihrer eigenen Kenntnis.

 

      Fāṭimah Bint  Abī ubeiš berichtete dem Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!), dass sie dauernd blutete, worauf er ihr sagte: „Wenn Dein Blut eine dunkelrote Farbe hat, darfst Du keine religiösen Handlungen verrichten, denn es handelt sich dann um Menstruationsblut. Bei anderer Farbe musst Du Dich baden und kannst dann Deinen religiösen Aufgaben nachgehen.“

 

     Die Frau, die im Zustande der Istiḥāḍah (al-Mustaḥāḍah) ist, braucht sich nur nach Beendigung der monatlichen Periode, rituell zu baden; danach erfolgt die rituelle Waschung vor jedem anstehenden Gebet.

 

        Auch darf sie, nach Beendigung der Menstruation (noch im Zustande der Istiḥāḍah), von ihrem Mann berührt werden.

 

      Der sich im Zustande der Istiḥāḍah Befindlichen, sind alle religiösen Handlungen wie Fasten, Beten, Qurʾān lesen etc. erlaubt.

  

                                                                                  Prof. d. Muhammad Shama

[1] ) Herr asan Ndayisenga bestand darauf das Wort “ Allah “ nicht mit Gott zu übersetzen. Ich meine jedoch es sollte mit Gott übersetzt werden, damit der deutsche Leser  versteht : Allah ist kein Anderer als Gott in den Offenbarungsreligionen .

 [2] Durch die Sunnah wird die praktische Anwendung und die verwirklichung der koranischen Botschaft durch den Propheten Muhammad (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!!) im menschlichen Leben dargelegt .

 

[3] )Nach Verrichtung des Waschrituals und des Überziehens von Strümfen und Schuhen genügt es innerhalb von 24 Stunden bei einer Wiederholung des Rituals nur symbolisch mit feuchten Händen über die Schuhe zu fahren.              (Von einigen Gelehrten wird dieser Zeitraum bis zu drei Tagen verlängert.)

   [4] )Iḥrām = Zustand der Weihe des Mekkapilgers, der während der Weihe nur zwei weisse Tücher aus Leinen oder Wolle für den Oberkörper und Lenden als Kleidung trägt. Der sich nicht rasiert, nicht kämmt und in sexueller Abstinenz lebt.

 

[5] Arafāt = Der Ort das sich Aufhaltens aller Pilger an einem bestimmten Tag der Pilgerfahrt.

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                  مقدمة المدونة تعددت الأصوات المطالبة بتجديد الخطاب الديني؛ إذ أدلى بدلوه في هذا المجال المتخصصون وغير المتخصصين ...