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الأحد، 12 أبريل 2020

Ein einziger Islam und vielfältiger Visionen


Ein einziger Islam und vielfältige Visionen 
Prof. Dr. M. Shama
Was ist Islam? Und was ist islamisches Denken? Geht beides hinsichtlich Bedeutung respektive Inhalt miteinander konform, oder gibt es zwi-schen beidem einen Unter-schied? Und welcher Art ist dann dieser Unterschied? Geht es um einen essenziellen oder formalen Unterschied? Und falls es zwischen beidem einen Unterschied gibt, in welchem Ausmaß hat dann dieser Unterschied einen Einfluss auf das Leben der Muslime und deren Verpflichtung gegenüber den Lehren deren Šarīʿah?

Dies sind Fragen, hinsichtlich derer ich – nach meinem Wissensstand – sehe, dass sie zum ersten Mal in der Historie der Muslime aufgeworfen werden, wie ich auch glaube, dass viele Muslime – zu denen eine große Anzahl von Experten in islamischen Studien gehört – sie missbilligen und meinen, dass sowohl ihr Aufwerfen als auch die Beschäf-tigung mit dem Suchen nach einer Antwort auf sie nutzlos sind. Dies ist ein eindeutiger Irrtum, in den wir schon seit langem geraten sind, obwohl die Ereignisse in den menschlichen Gesellschaften den Forschern ihre Untersuchung auferlegen. Darüber hinaus geben die kulturellen Gegebenheiten den Muslimen – insbesondere den Gebil-deten unter ihnen – Anlass zu ihrem Anvisieren mittels Untersuchung und Analyse sowie zu  ihrer Darlegung für die Menschen, so dass diese eventuell im Islam einen Ausweg aus ihren ideologischen Krisen und ein Fanal finden, das sie zu einem ihnen ihre Reli-gion bewahrenden Weg mit einer Erarbeitung von Verhältnissen für das Auskosten des-sen rechtleitet, was die neuzeitliche Kultur hervorbringt. Hinzu kommen noch der Bei-trag zu und das Kreieren von versch-iedenen wissenschaftlichen Domänen, damit sie Fuß fassen in den Reihen der  Kulturschaffenden und Fortschritt in allen Bereichen verzeichnen.

Islam bedeutet religiöses und weltliches Dasein sowie Anbetungshandlungen und Arbeitsaktivitäten, und zwar für alle Menschen verschiedenster Hautfarben und Ideen sowie zahlreicher Lebensordnungen und differenzierter Formen deren sozialen Lage. Oder wie ihn die Experten beschreiben: Es handelt sich um eine Religion, die für jede Zeit und jeden Ort geeignet ist. Wie ist Derartiges möglich, wo doch die Epochen unter-schiedlich, die Heimatländer in viele Richtungen auseinanderliegen und die Entwicklung in allen Lebensbereichen fortschreitet, was dazu führt, dass die für eine Epoche passen-den Normen und Systeme den Erfordernissen einer anderen Epoche nicht entsprechen? Darüber hinaus unterscheiden sich Lebensstil und Lebenslage von einer Region zur anderen. Ferner sind die Strukturen und Gegebenheiten gesellschaftlicher Ordnungen nicht bei allen Völkern ein und dieselbe. So schwanken die Lebensordnungen auf den Kontinenten. Ja es gibt sogar unter den Völkern auf einem einzigen Kontinent eine klare Differenzierung hinsichtlich der Gewohnheiten und Bräuche sowie eine tiefe Kluft hinsichtlich des Umgangs mit dem, was und wer zu ihrem Umfeld gehört. Ist also der Islam – wobei die Lage nun einmal so ist – für diese Völker insgesamt geeignet?

Einige Opponenten gegen das Prinzip der Religionshegemonie über Lebensorientie-rung und -planung in der Gesellschaft meinen, dass die Lebensweisen sich grundlegend veränderten, so dass es schier unmöglich wurde, die Prinzipien und die Lehren vergange-ner Epochen in der zeit-genössischen Gesellschaft in die Praxis umzusetzen. Denn wie kann ein Mensch der Moderne mit einem Lebensstil umgehen, der mit der Natur seines zeitgenössischen Lebens unvereinbar ist? Und wie steht ein Mensch im 21. Jahrhundert unter der Kontrolle von Normen, die für die Lebensplanung eines Menschen der ersten Jahrhunderte formuliert wurden, in denen es Beduinenleben, Einfachheit und keinerlei Komplizie-rtheit gab? Weiterhin wurde das, was in den primitiven Gesellschaften akzep-tabel war, beim zeitgenösssichen Menschen nicht hinnehmbar. Ja es gibt sogar einige Angelegenheiten, die zu den in der Vergangenheit auf keinerlei Skepsis stoßenden ele-mentaren Grundwahrheiten gehörten, jetzt indes vom Intellekt absolut abgelehnt werden und mit denen Gefühle und Empfindungen nicht harmonieren, weil sie der gegenwärti-gen Kulturstufe nicht entsprechen, die Erfordernisse des heutigen Lebens nicht erfüllen und mit den Gegebenheiten der Zeit nicht im Einklang stehen, ja vielmehr Antipathie gegen sie auslösen und sie nicht hinnehmbar machen.

Die Lehren des Islam teilen sich in zwei Teile:
Der erste: Das, dem man sich trotz unterschiedlicher Orte und Epochen verpflichten kann, und das sind die Anbetungshandlungen. Denn man kann sie in der Steppe und Wüste verrichten, wo das einfache Leben stattfindet, das nicht mit kulturellen Gegeben-heiten belastet ist und an keinerlei Fortschritts- und Aufwärtsentwicklungsansprüche gebunden ist. Daneben tritt auch zwischen dem, der in einer sesshaften Gesellschaft lebt, und dem Verrichten dieser Anbetungshandlungen kein Hindernis. Denn nach Meinung der Rechtsgelehrten gibt es trotz seiner Gebunden-heit an kulturbedingte Verhaltenswei-sen Raum für deren Verrichtung und für sein Festhalten an dem, was das Leben ihm dik-tiert – wie auch immer die Kultur- und Fortschrittsstufe dieses Lebens.

Zweitens: Was nun den weiteren Teil betrifft, und zwar den, der im Zusammenhang mit den praktischen Dingen des Lebens steht, so erlaubt der Islam den Muslimen sich um sie selbstständig zu bemühen. Und wenn die Situation ihre Entwicklung erfordert, dann haben sie eben dazu das Recht, sofern sie sich dem allgemeinen Rahmen verpflichten. Dies stellt sich dar als eine islamische Methode, die die Aufgeschlossenheit gegenüber allen Ideologien sowie politischen und wirtschaftlichen Erfahrungen in der Welt erlaubt  und deren Aufgreifen in einer Weise gestattet, die den  Muslimen den Aufbruch und Fortschritt sowie das Aufgreifen aller Elemente des wissenschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Aufschwungs ermöglicht, solange darin ein Interesse für die Gesell-schaft liegt, zumal zu den allgemeinen Grundsätzen in der islamischen Rechtswissen-schaft Folgendes gehört: „Wo ein Interesse vorliegt, da befindet sich die Šarīʿah Gotts.“  Da der Lebensstil sich erneuert und die Lebensordnungen sich entwickeln, setzte Gott die mit ihnen zusammenhängenden Rechtsvorschriften in Form von universalen Regeln fest, die für alle Zeiten und Epochen geeignet sind und mit dem, was an Stabilität respek-tive gelassener Zuversicht für das Leben wünschenswert sein sollte, Schritt halten und mit den Phänomenen, an denen alle Rassen teilhaben, im Einklang stehen. Was indes die Details und sekundären Begleitumstände betrifft, so überließ Gott sie dem Intellekt des Menschen, der sie je nach seiner Zeit und seinem Milieu auswählt und gemäß den Erfor-dernissen seiner ihm vertrauten Verhältnisse erschließt, damit sie den Zeiterfordernissen in einer Art entsprechen, dass sie gleichzeitig nicht von der vom Islam festgesetzten Hauptlinie abweichen, die der Islam als eine universale Maxime, der alle verpflichtet sind, respektive als eine Verfassung skizziert, die die Menschen als Ausgangsgrundlage für die Gesetzgebung verwenden, aus der all das hervorgeht, was sie beschließen und was sie an Richtlinien und Regeln entwerfen.

Es reicht ein einziger Blick auf das, womit sich  die Gesellschaften an bedeutsamen Themenkreisen beschäftigen. Dazu gehören, um nur einige Beispiele zu nennen:
-        Beratung im Herrschaftsbereich,
-        Kritikfreiheit in allen Lebensbereichen,
-       Frage der Gleichheit zwischen den Menschen auf Grundlage der Eigenleistung und nicht auf Grundlage einer Rasse, einer Farbe oder irgendeines Aspektes des mate-riellen Lebens und
-        Gerechtigkeit beim Verteilen des Volksvermögens.

Es gibt weitere fundamentale Angelegenheiten, auf denen das Leben der Gesell-schaf-ten beruht und die einen äußerst weitreichenden Einfluss auf den Aufwärtsentwick-lung der Völker und Gesellschaften ausüben. Der Standpunkt des Islam dazu legt dar, dass er in ihnen – wie  auch in anderen hinsichtlich von Fundamentalfragen – den Lebens-gesetzen entspricht. Denn er konzipierte konstante Regeln und überließ die Details und Einzelheiten den Rechtsgelehrten, damit dies einen Raum für das Sich-Bemühen um selbstständige Rechtsfindung sowie für Deduktion bildet, und zwar mit dem Ziel gesetzlicher Formulierungen, die für deren Milieu und deren Epochen günstig sind.

Wer die Veränderungen im Universum und im Leben als einen Beweis für die Untaug-lichkeit des Islam für das heutige Leben nimmt, da die Gegebenheiten der heutigen Zeit sich gänzlich von dem unterscheiden, was man im sechsten nachchristlichen Jahrhundert antraf, der kennt nicht die Charakteristika der islamischen Rechtsvorschriften und beg-reift nicht deren Stützpfeiler; denn die Elementarprinzipien im Leben der menschlichen Gesellschaften verändern sich nicht. Und genau das ist es, was die islamische Šarīʿah Wort für Wort festlegte. Was aber die Teilgebiete und Details betrifft, die zu den Verän-derungen passen, so überließ sie der Islam dem Sich-Bemühen der Rechtsgelehrten und der Gesetzgeber, die sie nach den Erfordernissen der Epoche und den Milieuverhält-nissen formulieren, und verlieh somit die Eignung für das Anwenden in allen Epochen und in unterschiedlichen Milieus.

Aus diesem Grund bemühten sich die Gelehrten um Erklärung und Analyse der Texte des ehrwürdigen Koran und um Deduktion dessen, was es in ihm an Normen gibt. Ferner gaben sie sich in einem vorher nicht bekannten Ausmaß die größte Mühe hinsichtlich der Überprüfung der Aussagen der Überlieferer über Gotts Gesandten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!!) und somit entstanden zahlreiche Disziplinen in den islamischen Wissenschaften: Koran-Wissenschaften und -Auslegung, Hadith-Wissenschaften, die Wissenschaft der Überlieferung und der auf Vernunft gestützten Erkenntnisse  (die Wissenschaft des Anfechtens und der Modifikation), scholastische Theologie, das Rechtswesen und seine Grundlagen und andere islamische Wissenschaften, die den ehrwürdigen Koran und die edle Propheten-Sunna als Angelpunkt haben.
Da der jeweilige Verstand beim Verstehen und Analysieren des Quellentextes unter-schiedlich ist, kommen die Meinungen der Gelehrten vielfältig vor und sind die aus einem einzigen Text deduzierten Normen zahlreich. Denn jeder einzelne Rechtsgelehrte von ihnen führt seine Meinung in Anlehnung an Überlieferungen an, die seiner Meinung nach authentisch sind, wohingegen andere sie für nicht authentisch halten, wobei sie sich bei einer einzigen Rechtsfrage auf einen der zahlreichen Aspekte der arabischen Gram-matik stützen. Also bildeten sich viele Schulen in allen islamischen Wissenschaftsdiszip-linen:

In der Koran-Exegese treten vielseitige Orientierungen hinsichtlich des Stützens auf Sprache oder adīṯe zutage, und eine dritte Gruppe neigt zur Exegese des Koran durch den Koran selbst. Es gibt noch weitere Schulen, die in der islamischen Gesellschaft hinsichtlich der Exegese des ehrwürdigen Koran erschienen, und zwar gemäß dem Geist des herrschenden Denkens. Bis dann im modernen Zeitalter die sogenannte wissenschaf-tliche Exegese des ehrwürdigen Koran erschien. Mit Wissenschaft ist hier "empirische Wissenschaft" gemeint. Aus diesem Grund wurde eine Disziplin dieser Orientierung unter dem Namen "wissenschaftlichse Wunder des ehrwürdigen Koran" bekannt.

Auch in der islamischen Rechtswissenschaft traten viele Rechtsschulen zutage. Bei den Sunniten sind vier Rechtsschulen wohlbekannt: die Malikiten, Hanafiten, Schafiiten und Hanbaliten. Darüber hinaus sind in zahlreichen Regionen der islamischen Welt wei-tere Rechtsschulen berühmt, wie etwa die Zahiriten, Dschafariten, Ibaditen und Zaiditen. Es gab noch andere Schulen, die ob des Nicht-Vorhandenseins von Schülern, die über die Verbreitung der Meinungen ihrer Lehrer wachen, in Vergessenheit gerieten, obwohl einige von ihnen bessere Kenner der Rechtswissenschaft und Deduktion von Rechts-normen waren als viele Rechtsgelehrte, deren Meinungen berühmt und unter ihren Namen bekannte Schulen bildeten. Die Anhänger dieser Schulen verpflichteten sich nicht nur einer einzigen Meinung bei allen Rechtsfragen. Oftmals differieren bei einigen Fragen die Meinungen der Rechtsgelehrten in einer einzigen Rechtschule. So sind die Meinungen innerhalb jeder Rechtsschule zahlreich.

In der scholastischen Theologie, die die Fragen der Glaubenslehre erforscht, gab es besonders starke Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich vieler Fragen zu ihr. Zu den bekanntesten von ihnen gehören die Erschaffenheit des Koran und die Eigenschaften Gotts. Dies ist so in allen islamischen Wissenschaftszweigen. Wir finden – bei den mei-sten Fragen – keinen Konsensus hinsichtlich dessen, was die Gelehrten an Rechts-nor-men aus den beiden Hauptquellen im Islam, nämlich dem ehrwürdigen Koran und der edlen Sunna, deduzierten. Sie alle erzielten nämlich ledig-lich in Folgendem Einigung:

a)       In den Texten des ehrwürdigen Koran,  nicht aber in ihrer Exegese;
b)      In der praktischen Sunna, wie etwa in der Art und Weise des rituellen Gebets, des Fastens, der Pilgerfahrt usw. und
c)        In den sicher auf den Propheten zurückführbaren adīṯen.

Folglich definierte man den Islam dahingehend, dass er der Quellentext des  Koran, die praktische Sunna und die sicher auf den Propheten zurückführbaren adīṯe sowie das islamische Gedankengut darstellt. Er ist das, was die Muslime über diese Quellentexte niederschrieben. Dementsprechend ist derjenige, der einen Text des ehrwürdigen Koran leugnet – und sei es auch nur ein einziger Buchstabe – oder  ein Element der in die praktischen Sunna zurückweist oder einen sicher auf den Propheten zurückführbaren adīṯ bestreitet, kein Muslim.

Davon abgesehen ist einem Muslim gestattet, dass er
·          Eine Meinung wahrscheinlicher als eine andere hält
·   Oder einen nicht sicher auf den Propheten zurückführbaren ÍadÐ× ob seiner Meinung nach mangelnder Beweiskraft für dessen Authentizität zurückweist
·       Oder eine Rechtsnorm deduziert, die von einer bei den Muslimen auf Grund frühe-rer Bemühungen gängigen Rechtsnorm abweicht, solange sich die neue Meinung auf authetische Beweise stützt und zum ehrwürdigen Koran nicht in einer Form in Widerspruch steht, in der es keinerlei Meinungsverschiedenheit gibt.

Dies darf jedoch nicht zum Auftreten von Konflikten zwischen den verschiedenen Rechtsschulen – oder vielmehr unter einigen von deren Anhängern – ob deren  Meinun-gsverschiedenheiten führen, und zwar nicht nur durch einen Stil des gegenseitigen Beschimpfens mittels Worten, Beweisen und Belegen, vielmehr kann die Angelegenheit eventuell auch zu gegenseitige Beschimpfung durch den Austausch von verletzenden Ausdrücken und zum Zurückgreifen auf Machtausübung zwecks exemplarischer Bestra-fung der Opponenten führen?

Ja, es wurden vielmals Diskussionsrunden abgehalten, bei denen jeder seine Meinung kundtut, und zwar unter Anführen von Beweisen und Überlieferungen, die seine Meinu-ng bekräftigen, sowie mittels Widerlegung der widersprüchlichen Meinung und Entkrä-ften deren Belege und Beweise. Zuweilen führte die Angelegenheit sogar zu einem Beschreiten von Wegen, die zum Zufügen von Körperverletzung bei den Opponenten führte, wie es etwa bei der Frage der Erschaffenheit des Koran der Fall war. Die Mutazi-liten – und sie sind diejenigen, die die Meinung vertreten, dass der Koran erschaffen und nicht ewig ist – baten Al-Mamun, den damaligen Herrscher der Gläubigen, um Hilfe, um die Gelehrten, die die Meinung vertraten, dass der Koran ewig ist, zur Abkehr von deren Meinung zu zwingen und sich zur Schule der Mutaziliten zu bekennen, nämlich zur Aussage, dass der Koran erschaffen ist. Al-Maʾmun entsprach ihrer Bitte, und zwar in einem Grad, dass er peinigte und ins Gefängnis warf, wer jenes zurückwies. Und zu den Berühmtesten, die jenes zurückwiesen, gehört Ahmad Ibn Ḥanbal, der trotz Peinigung und Gefängnis auf seiner Meinung beharrte.

Hierbei handelt es sich um Einzelvorkommnisse, die geschahen – trotz der Erklärun-gen der Imame dieser Rechtsschulen, dass ihre Exegese der Texte des ehrwürdigen Koran und die von ihnen deduzierten Normen ihrer Meinung nach zwar richtig seien, möglicherweise aber auch nicht richtig seien. Es ist auch denkbar, dass die Meinung derer, die anderer Meinung sind als sie, richtig ist, auch wenn sie nach ihrer Auslegung diese Meinung für falsch ansehen. Aš-Šāfiʿī (möge Gott an ihm Wohlgefallen finden!) sagte: "Meine Meinung besteht zu Recht, möglicherweise zu Unrecht; und die Meinung eines anderen außer mir besteht zu Unrecht, möglicherweise zu Recht." Darüber hinaus waren diese Imame hinsichtlich der von ihnen erzielten Meinungen nicht fanatisch. Ja, sie nahmen sogar von ihnen Abstand, falls es ihnen erschien, dass die Meinung der Opponenten die zu Recht bestehende war. Von Abu Hanifa ist überliefert, dass dieser sagte: "Das ist das Beste, was wir erzielten. Kommt jemand zu uns mit etwas Besserem, nehmen wir es an." Und Asch-Schafii sagte: "Wenn sich der adīṯ als authentisch erweist, dann lass meine Meinung außer Acht!"

So war das allgemeine Gepräge bei den verschiedenen Rechtsschulen. Fanatismus und Engstirnigkeit kamen jedoch erst in einer späteren Zeit vor, in der das islamische Denken auf ein niedrigeres Niveau sank. So maßten sich Pseudowissenschaftler und solche, die mit den Regeln der Deduktion nur wenig vertraut sind, das Wissen an. Diese Leute kennen nur in den seltensten Fällen das Forschungsinstrumentarium, das sie dazu quali-fizieren würde ihre Meinung auf diesem Gebiet kundzutun. Ja, diese Angelegenheit des wissenschaftlichen Verfalls reichte sogar bis an die Grenze des Erlassens einer Fatwa über das Nichterlaubtsein des Betens hinter einem Imam, der zu einer anderen Rechts-schule gehört, und über das Festhalten an den festen Regeln der eigenen Rechtsschule unter Zurückweisen der Gegenmeinung. Es kam sogar so weit, dass man die Schulen betrachtet, als ob sie unterschiedliche Religionen seien, obwohl die Gelehrten der Rechtsschulen – die in der Wissenschaft beschlagen waren, den Geist des Islam sowie dessen Philosophie verstanden und die Gründe der Meinungsverschiedenheit und deren Sinn begriffen – sahen, dass die Natur und Struktur der Quellentexte die Meinungs-verschiedenheit diktiert und es sich hierbei um etwas Unvermeidliches handelt. Aus diesem Grund betrachteten sie die Meinungen ihrer Opponenten mit einem Blick der Toleranz und deren Akzeptanz. Sie beschäftigten sich sogar mit ihnen und wandten sie zuweilen an. So ist überliefert, dass der hanafitische Rechtsgelehrte Al-Qadi Abu Issam Al-Ghamiri an der Tür der Moschee des schafiitischen Rechtsgelehrten Al-Qaffāl vorbei-kam, während der Gebetsrufer zum Abendgebet rief. Da stieg er vom seinem Reittier ab und betrat die Moschee. Als Al-Qaffal ihn nun sah, gab er dem Gebetsrufer die Anwei-sung, den Ruf zum unmittelbar bevorstehenden Gebetsbeginn  zweifach auszuführen – entsprechend der hanafitischen Rechtschule –  und ließ Al-Qādī Abu ʿIssam als Vorbeter den Vortritt. Al-Qāḍī betete also vor und sprach die Basmala hörbar aus und betete somit gemäß den schafiitischen Riten in seinem Gebet vor. Dies wurde von beiden als Eindä-mmen des Falles der Meinungsverschiedenheit in der angewandten Pflichtenlehre unter-nommen. Hier ließ der schafiitische Rechtsgelehrte Al-Qaffāl sogar von seiner Rechts-schule hinsichtlich des einzelnen Rufes zum unmittelbaren Gebetsbeginn ab und gab seinem Gebetsrufer die Anweisung zum zweifachen Ruf zum unmittelbar bevorstehen-den Gebetsbeginn – entsprechend der hanafitischen Rechtschule –  und  ließ dem ḥanafī-tischen Al-Qadi den Vortritt, den Leuten in einer Moschee vorzubeten, in der die Rechts-schule der meisten Betenden die schafiitische Rechtsschule bildete, wobei deren Imam ein großer Rechts-gelehrter unter den schafiitischen Rechtsgelehrten war. Al-Qāḍi hatte kein geringeres Wissen in der Rechtslehre, insofern als er sogar von seiner Rechtsschule abließ und die Rechtslehre der Schafiiten hinsichtlich des hörbaren Aussprechens der Basmala und des Wortes Amen und anderer Angelegenheiten, bei denen die Hanafiten eine andere Meinung als die Schafiiten haben, anwandte. Dies gilt als Belehrung sowie als Beweis für die Toleranz unter den Rechtsschulen.[1] Vertiefend für das, was wir bereits oben feststellten, können wir sagen, dass das, was die Muslime über Koran und Sunna niedergeschrieben und aus beidem an Rechtsnormen und Auffassungen erschlos-sen haben, ein menschliches Produkt darstellt, von dem ein Muslim das auswählen darf, was für seine Zeit passt und mit der Ordnung seines Lebens im Einklang steht.

Suggerieren nun nicht die Meinungsverschiedenheit der Gelehrten in einer einzigen Frage und das Festhalten der Bewohner einer jeden Region an einer Rechtsschule unter Ausschluss der anderen, wobei es dazu gekommen ist, dass jedes der islamischen Länder seine Rechtsschule hat, mit deren Austausch es nicht einverstanden ist, einigen Nicht-Muslimen, dass der Islam nicht in allen islamischen Ländern einheitlich ist, so dass es etwa einen Islam in Saudi-Arabien gibt, der unterschiedlich zu dem in Ägypten ist und sich konsequenterweise seinerseits hinsichtlich seines Verständnisses in weiteren Regio-nen unterscheidet?

Dies stellt eventuell tatsächlich das Verständnis vom Islam bei jemandem dar, der den eigentlichen Sinn des Islam und dessen Ziele nicht begreift. Da der Islam für alle Leute trotz Unterschiedlichkeit deren Milieus und Lebensordnungen gilt, zumal die Lebens-umstände in jeder Epoche und in jeder Region unterschiedlich sind und die Ereignisse im Laufe der Tage und Jahre immer wieder in neuer Form auftauchen und sich immer mehr verästeln, muss die Šarīʿah all dem entsprechen, dessen ein Individuum bedarf und was das Leben der Gesellschaften erfordert. Deshalb kam all das, was mit diesen Veränderun-gen zusammenhängt, in Form genereller Prinzipien und Regeln, die für alle menschli-chen Gesell-schaften passen und deren Umsetzung in die Praxis ebenfalls in allen Regio-nen der Erde trotz der Verschiedenheit des Lebensstils deren Bewohner und der Differen-ziertheit deren Lebensweise möglich ist. Dann überließ der Islam die angewandte Pflich-tenlehre – und sie bildet den Schauplatz der Meinungsverschiedenheit unter den Bewoh-nern der verschiedenen Gebiete – sowie die Behandlung dessen, was an Ereignissen neu eintritt – und sie stellen eine der Dringlichkeiten des menschlichen Lebens dar – den Rechtsgelehrten, die ihre Rechtsnormen aus allgemeinen Grundregeln in Analogie oder Übertragen auf Sonderfälle respektive Übertragen vom Absoluten auf das Zweckgebun-dene  deduzieren oder aus Anderem an Deduktionsmethoden für Rechtsnormen inner-halb des allgemeinen Rahmens der islamischen Normen.

Daher wird die islamische Šarīʿah für alle menschlichen Gesellschaften in allen Regionen und in allen Epochen geeignet, da bei allen Menschen trotz der Unterschied-lichkeit deren Lebensstile und Lebensformen das Umsetzen in die Praxis möglich ist. Denn die Unterschiedlichkeit zwischen den  Gesellschaften besteht ja lediglich in Sekun-därdingen. Was aber das primäre Gestaltung des Lebens betrifft, so sind alle Menschen gleich. Aus diesem Grund kam die Šarīʿah Gotts hinsichtlich dessen, was im Zusammen-hang mit diesem Teil steht, über den die Menschen Keine Meinungsverschiedenheit haben, präzise und konkret. Was hingegen die Einzelheiten der angewandten Pflichten-lehre anbelangt, auf die sich ob der Unterschiedlichkeit der Regionen oder ständigen Modernisierung der Zeit und Aufeinanderfolge der Epochen die Änderungen erstrecken, so wurde die Angelegenheit deren Deduktion den Rechtsgelehrten unter der Bedingung überlassen, dass sie in den allgemeinen Rahmen der islamischen Gesetzgebung passen.

Die Meinungsverschiedenheit in dieser Sicht ist positiv und nicht negativ, weil sie die Realisierung des Prinzips der Globalisierung im Islam unterstützt und der Islam es somit allen Menschen auf Erden ermöglicht sich zu ihm  ohne sich zu genieren zu bekennen und sich dem Praktizieren seiner Rechtsvorschriften in Unbeschwertheit und Leichtig-keit zu verpflichten, ohne dass er ein Hindernis auf dem Weg des Fortschritts und der Weiterentwicklung errichtet. Wer nun die Eignung des Islam für die heutige Zeit unter dem Vorwand negiert, dass sich die Lebensstile grundlegend verändert haben, so dass das Praktizieren der Prinzipien und Lehren der früheren Epochen in der zeitgenössischen Gesellschaft unmöglich wurde, fragt, wie sich denn ein Mensch in der modernen Zeit in einer Weise verhalten kann, die mit der Natur seines zeitgenössischen Lebens unverein-bar ist? und wie ein Mensch des 21. Jahrhunderts sich den Rechtsnormen unterwirft, die für die Lebensplanung eines Menschen der ersten Jahrhunderte angesichts des Wüsten-lebens, der Schlichtheit und der Unkompliziertheit geschaffen wurden? Hinzu kommt, dass das, was in den primitiven Gesellschaften annehmbar war, für den zeitgenössischen Menschen unakzeptabel wurde. Einige Angelegenheiten, die als unbestrittene Grund-wahrheiten galten und früher keinerlei Zweifel zuließen, werden sogar zur Zeit vom Intellekt ganz und gar abgelehnt und harmonieren nicht mit den Gefühlen und Empfin-dungen, da sie nicht mit der heutigen Kulturebene korrespondieren und weder den Erfordernissen des zeitgenössischen Lebens entsprechen noch mit den Gegebenheiten der Zeit übereinstimmen, sondern auf Abneigung stoßen und nicht gelitten werden.

Das ist nicht korrekt. Denn sämtliche Angelegenheiten im Islam sind die Grundregeln der Gesetzgebung, die für alle Völker brauchbar sind und den Bedürfnissen aller men-schlichen Gruppierungen trotz ihrer unterschiedlichen Farben und Rassen entsprechen sowie zu jeder Zeit und in jedem Milieu zweckmäßig sind, da alle Menschen sie als Grundlage nehmen, aus der sich Rechtsnormen für alle Angelegenheiten und Lösungen für alle Probleme ergeben, mit denen Individuum und Kollektiv konfrontiert werden.  Diese Elementarprinzipien der Rechtsvorschriften stellen also eine Grundlage für das Sich-Bemühen um eine selbstständige Rechtsfindung auf dem Gebiet der schariatischen Normen dar, demgemäß sich die Rechtsschulen bildeten. Diese sind somit reich an Rechtsnormen und Herleitungen, zu denen Hypothesen gehören, deren Geschehen in künftigen Zeiten erwartet wird.
Dieses Verhalten im Gesetzgebungsbereich gilt als Beweis für die Flexibilität der islamischen Rechtswissenschaft und deren Eignung für die Konfrontation mit den Ereig-nissen, die kraft der Dynamik der Bewegung in den verschiedenen Lebensbereichen zutage treten, sowie als wesentliches Element im Globalisierungskonzept des Islam.

Im ehrwürdigen Koran stehen viele Verse, die die gesamten Fälle in den mannigfachen Lebensbereichen skizzieren. Als Beispiel für sie erwähnen wir die folgenden Worte des Erhabenen:

Und  deren Angelegenheit gegenseitige Beratung ist, .." (Sure 42, Vers 38) "

Dieser Fall zeigt deutlich, dass der Islam dazu anhält, dass die Angelegenheit in der Gesellschaft keine diktatorische ist, sondern vielmehr auf der Grundlage der Beratung beruhen soll, wobei er für diese Beratung keine bestimmte Form festlegte, sondern sie den Umständen einer jeden Epoche und der Natur eines jeden Milieus überließ.

Und ebenso konkretisierte der Islam in den Worten des Erhabenen

Sprich: "Wer hat den Schmuck Gotts verboten, den ER für SEINE anbetend Dienenden hervorgebracht, und die guten Dinge vom Lebens-unterhalt?" Sprich:  "Sie   sind für diejenigen, die im diesseitigen Le ben glauben ..."          32                                (Sure 7, Vers 
keine Arten des Schmucks oder dessen Form und Aussehen. Er überließ dies vielmehr den Erfordernissen der Zeit und des Orts, voraus-gesetzt, dass darin weder das Begehen einer Sünde noch das Zu-sich-Nehmen von etwas  widerwärtig Schlechtem liegen – wie es in den folge-nden Worten des Erhabenen steht:

... er gewährt ihnen die guten Dinge und verwehrt ihnen die wider-wärtigen ...        (Sure 7, Vers 157)    

Dies und Ähnliches – und das findet sich in der islamischen Gesetzgebung häufig – sind universale Angelegenheiten, die die den Bestand der Gesellschaft wahrende Grund-lage festsetzten und den Rahmen bestimmten, innerhalb dessen sich die Rechtsgelehrten und die Gesetzgeber zum Konfrontieren der Erfordernisse der Zeit und des Milieus bewegen, so dass die islamische Religion kein Hindernis auf dem Weg des Fortschritts und der Weiterentwicklung errichtet.

Die negative Wirkung der Meinungsverschiedenheit der Gelehrten bei der Deduktion der Rechtsnormen beschränkt sich nicht nur auf die Nicht-Muslime, sondern zeigt sich auch bei den Muslimen, insbesondere bei denen, die über kein wissenschaftliches Rüst-zeug für das hinreichende Verstehen der Philosophie dieses Phänomens verfügen. Ja, die breite Masse unter den Muslimen ist sogar für diese Meinungsverschiedenheit nicht empfänglich, da sich hinsichtlich einer derartigen Akzeptanz bei ihnen Verwirrung einstellt, so dass sie in Ratlosigkeit stürzen, wenn sie um eine Fatwa bei irgendeiner Frage bitten. Ein Fachmann wird für sie eine Fatwa gemäß einer Lehrmeinung erlassen. Falls sie dann einen anderen Fachmann fragen, wird er eine von der ersten Fatwa abweichende Meinung offerieren. Und eventuell hören sie eine dritte Meinung von einer dritten Quelle und so weiter – etwas, was sie betroffen werden lässt. Sie werden sich deshalb fragen, welche dieser mehrfachen Meinungen richtig sei, damit sie ihr folgen, und welche von ihnen falsch sei, damit sie sie zurückweisen.

Dies trat in der islamischen Gesellschaft ob der sich überall in der islamischen Welt ausbreitenden und in diese tief eindringenden religiösen Unwissenheit offen zutage, so dass die Angelegenheit immenser Bemühungen zwecks Erklärung dieses Aspektes im islamischen Denken bedarf – und auch der Darlegung, dass es keinen Mechanismus für das Klarstellen gibt, dass eine dieser Meinungen absolut richtig und die andere absolut falsch ist, da sich jeder Gelehrte bei der Deduktion einer Rechtsnorm, die er ins Auge fasst, auf in der wissenschaftlichen Forschung befindliche unbestrittene Grundlagen stützt. Als Beispiel dafür dienen die folgenden Worte Gotts:

O ihr, die glauben! Wenn ihr euch zum rituellen Gebet anschickt, so reinigt euer Gesi-cht und eure Arme bis zu den Ellbogen und streicht über euren Kopf!...        (Sure 5, Vers 6) 

Hinsichtlich der Art und Weise des Streichens über den Kopf haben die Gelehrten drei unterschiedliche Meinungen:

Die erste Meinung: Einige sehen, dass das Streichen über den ganzen Kopf bei der rituellen Waschung eine schariatische Pflicht sei, und zwar mit der  Beweisführung, dass die arabische Präposition  بـِ (= über) am Wort برؤوسـكم  (= über euren Kopf) eine zusätzliche, die Bedeutung verstärkende sei – was eine linguistische Regel darstellt – und der Sinn der Worte "und streicht über euren Kopf" sei, das heißt den ganzen Kopf.

Die zweite Meinung: Einige sehen, dass die schariatische Pflicht lediglich im Strei-chen über einen Teil des Kopfes bestehe, weil die arabische Präposition بـِ  (= über) am Wort برؤوسـكم  (= über euren Kopf) einen Teilbereich  ausdrückt, wobei der mindeste Teil ein Viertel ist. 

Die dritte Meinung entspricht der zweiten Meinung hinsichtlich dessen, dass zur schariatischen Pflicht das Streichen lediglich über einen Teil des Kopfes gehört. Sie unterscheidet sich indes von der zweiten hin-sichtlich des Festsetzens des Umfangs dieses Teils. Denn es handelt sich um eine Meinung, dass man linguistisch gesehen das arabische Wort بعض (= Teil) auf den kleinsten Teil eines Ganzen anwendet. Dem-entsprechend reicht das Streichen über ein einziges Haar bei den schariatischen Pflich-ten für das Streichen über den Kopf bei der rituellen Waschung, da ja ein Haar – irgend-ein Haar – einen Teil des Kopfes darstellt.

Kann jemand sicher entscheiden, dass eine dieser drei Meinungen hundertprozentig richtig ist und die beiden anderen Meinungen absolut falsch sind? 

Niemand riskiert es dies freimütig zu sagen. Sogar der Vertreter einer Meinung selbst behauptet nicht, dass seine Meinung die richtige und die anderen außer ihm falsch seien. Diese Angelegenheit liegt also im Wahrscheinlichkeitsbereich. Aš-ŠāfiʿĪ sagte: "Meine Meinung besteht zu Recht, möglicherweise zu Unrecht; und die Meinung eines anderen außer mir besteht zu Unrecht, möglicherweise zu Recht." 

Des Weiteren enthält die Vielzahl der Meinungen Barmherzigkeit für die Muslime, was wiederum zu den Erfordernissen ihres Lebens gehört. Ein Mensch gerät eventuell in eine Situation, in der er das Streichen über den ganzen Kopf nicht vermag. So kann er auf die andere Meinung zurückgreifen. Vielleicht sehen einige Leute, dass das Streichen über ein einziges Haar einfach in die Praxis umzusetzen ist, und sie sich mithin daran halten. Und aus diesem Grund ist in Berichten überliefert, dass ihre Meinungsverschie-denheit – also die der Rechtsgelehrten – Barmherzig-keit, das heißt eine Erleichterung für die Muslime darstellt, damit sie nicht in eine schwierige Lage geraten, falls alle Rechtsgelehrten sich auf eine einhellige Meinung festlegten, die für die Situation einiger Leute nicht geeignet ist oder den Erfordernissen der Zeit nicht entspricht.

Kurz gesagt: Der Islam stellt den Text des ehrwürdigen Koran sowie die praktische Sunna und den Mutawatir-adī dar. Und genau das ist es, worüber die Muslime einen Konsensus erreichten, wobei dies die Grundregel für alle Meinungen und Denkrichtun-gen in allen islamischen Gebie-ten ist. Dies bildet gleichsam eine Verfassung, von deren Texten kein Gesetz abweicht – und ihnen schon gar nicht widerspricht –, und zwar  trotz deren Verschiedenheit, Vielzahl und Verästelung. Die islamische Denkweise mit ihren Rechtsschulen und den Haltungen ihrer Gelehrten hinsichtlich der Akzeptanz von Propheten-adīen außer den Mutawatir-adīṯen sowie der Vielzahl ihrer Schulen bezüglich der Exegese des ehrwürdigen Koran und der Vielfalt ihrer philosophischen Orientierungen ist eine vielfältige menschliche Leistung, die den Bedürfnissen aller menschlichen Gesellschaften entspricht und in ihren Ansichten mit dem im Einklang steht, dessen der Kurs des kulturellen Fortschritts bedarf. Somit gilt für das islamische Denken Folgendes:
·          Es entkräftet den Beweis desjenigen, der entsprechend der Anzahl von Staaten und Metropolen eine Multiplizität des Islam sieht.
·          Es liefert auch den Beweis, dass er – nämlich der Islam – sich für alle Menschen eignet, wie unterschiedlich auch immer deren Lebensordnungen, wie mannigfach auch immer der Grad deren kulturellen Fortschritts und wie aufeinanderfolgend auch immer die Zeiten und die Epochen bei ihnen sein mögen.
·          Es zeigt ferner klar und deutlich, dass die Meinungen der Gelehrten nicht unantastbar sind und es durchaus zulässig ist ihnen zu widersprechen. Daher ist es jedem Muslim gestattet einer bestimmten Meinung unter Ausschluss einer anderen zu folgen, auch wenn es sich um eine von allen islamischen Rechtsschulen abwei-chenden Meinung handelt, solange sie in irgendeiner Weise der wissenschaftli-chen Forschung dem Text des ehrwürdigen Koran entspricht.

Falls es einen einzigen Quellentext gibt und die Exegese zahlreich ist – das heißt, der Text ist hinsichtlich der Bedeutung hypothetisch –, ergeben sich infolgedessen aus diesem Text zahlreiche zu deduzierende Rechtsnormen, wie etwa:
-       Ist es also gestattet einem um eine Fatwa Bittenden mit irgendeiner der zahlreichen Meinungen zu antworten?
-       Und ist es einer jeglichen Person, die lediglich eine dieser zahlreichen Rechtsnormen kennt – und der anderen Meinungen unkundig ist –, gestattet sich selbst als Mufti einzuschätzen, der vorgibt, dass diese Meinung, die er kennt, die richtige sei, der ein Muslim, wie auch immer die Umstände und Verhältnisse seien,  nicht zuwiderhandeln darf?
-       Ist weiterhin das Erstellen einer Fatwa in den Massenmedien, und besonders im Fernsehen, trotz Unterschiedlichkeit der Verhältnisse der Leute korrekt?

Die Beantwortung dieser Fragen unterscheidet sich entsprechend der Unterschiedlich-keit deren Beteiligten und deren Begleitumständen:

-       Hängt die Angelegenheit mit dem Lernen respektive Lehren zusa-mmen, soll der Lehrer seinen Studierenden – insbesondere auf Universitätsebene – all das erklä-ren, was in der Exegese des Quellentextes gesagt wird und was aus diesem an Normen mittels  unterschiedlicher Belege, auf die sich jede Schule stützt, sowie an Richtung, die jeder Gelehrte zwecks Beweisführung für die Richtigkeit seiner Meinung einschlug, deduziert wurde. Er soll sich nicht auf das beschränken, was er selbst als richtig betrachtet, wie sich auch der  Studierende nicht nur mit dem Studieren seiner Rechtsschule begnügen soll, denn er bildet sich ja für das Erteilen von Fatwas heran. Die Situation des um eine Fatwa Bittenden ist eventuell derart, dass diesem die praktische Umsetzung der Meinung der Rechtsschule des Studie-renden nicht hilft, da zu ihm möglicherweise die Rechtsnorm passt, die ein anderer Gelehrter von einer anderen Schule als der Rechtsschule des Studierenden dedu-zierte. Deshalb erfordert es die Weisheit – wie auch die Philosophie des islami-schen Denkens –, dass sich beide, nämlich Lehrer und Lernender, nicht auf die Meinungen ihrer jeweiligen Rechtsschule oder auf das beschränken, was jeder von den beiden als richtig betrachtet. 
-       Der eine Fatwa Erteilende muss die Situation des um eine Fatwa Bittenden berück-sichtigen und somit diesem die zu dessen Lage passende Antwort geben, auch wenn er im Vergleich zu ihr eine andere Meinung als die überwiegende betrachtet. Aš-Šāfiʿī änderte, als er nach Ägypten kam, einige Meinungen, auf Grund derer er im Irak Fatwas erlassen hatte. Als er danach gefragt wurde, legte er den Frage-stellern dar, dass der Grund für die Verschiedenheit bei den Fatwas die Unter-schiedlichkeit des Lebens beider Völker sei. Seine im Irak erlassene Fatwas wur-den als die frühere Rechtschule und die zu diesen differenten, in Ägypten erlas-senen Fatwas als die spätere Rechtsschule bekannt. Dementsprechend ist nicht jeder, der die vielzähligen Rechtsnormen in der islamischen Rechtslehre kennt, in der Lage Fatwas zu erlassen. Er muss vielmehr die Fähigkeit besitzen die Unter-schiedlichkeit zwischen den Menschen zu erkennen, egal ob es dabei um die Ebene von Individuen oder um den Rahmen der Sitten und Bräuche der Völker geht.
-       Aus einer Fatwa per Massenmedien – und insbesondere im Fernsehen –ergeben sich eventuell negative Folgen, die zur Antipathie von Nicht-Muslimen gegen den Islam führen und die Zerrüttung familiärer Beziehungen und das Zerschneiden die Bande der Symp-athie und Liebe zwischen Blutverwandten verursachen. Zur Dar-legung dieses Bildes führen wir folgendes Beispiel an: Die Gelehrten sind unter-schiedlicher Meinung hinsichtlich der Zulässigkeit der Eheschließung einer Frau ohne deren Sachwalter. Die Šāfiʿīten, Mālikīten und anbalīten sagen: Dies ist für eine Frau nicht zulässig, da ihr Sachwalter sie bei der Eheschließung vertreten muss, wobei sie dabei die folgende Aussage des Gesandten Gotts (Gott segne ihn und schenke ihm Heil!!) als Beweis dafür anführen: "Es gibt keine Eheschließung ohne einen Sachwalter und zwei Zeugen." Abu anīfah hat indes hierbei eine widersprüchliche Meinung, insofern als er der Frau erlaubt, ihre Ehe allein ohne deren Sachwalter abzuschließen, falls sie erwachsen ist und sich im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte befindet. Er erwidert auf die Beweisführung des obigen adīṯes, dass damit die nicht erwachsene Frau gemeint ist. Falls also ein Gelehrter eine Fatwa gemäß der Meinung der drei Rechtsschulen in einem Massenmedium erlässt und jemand aus einem Volk, in dem die Frau hohe Posten bekleidet und Verträge über Millionen – ja sogar über Milliarden – Dollar abschließt, ihn hört – oder seine Fatwa liest –, wird ihn diese Fatwa vor den Kopf stoßen. Wie kann nämlich eine Frau – so wird er sich fragen – zu erwähnten Handlungen fähig und dann nicht in der Lage sein einen Vertrag abzuschließen, der sie selbst betrifft und ihre Zukunft bestimmt. Diese Frage lässt ihn eventuell vom Denken über den Islam absehen, wenn bei ihm die Intention zu Studium dieser Religion vorlag. Mithin wird er dadurch von einem Weg vertrieben, der ihn möglicherweise zur Annahme des Islam geführt hätte. Und falls der erwähnte Erteilende der Fatwa per Massenmedium eine Fatwa gemäß der Meinung von Abu anīfah erlässt und ihn ein Mädchen in einer konservativen Gesellschaft hört – oder seine Fatwa liest –, so dass es seinen eigenen Ehevertrag ohne einen Sachwalter abschließt, wird dies eine Auswirkung auf die Lage der Familie in der Gesellschaft haben, da dies in einer konservativen Gesellschaft als Unehre für die Familie des Mädchens und in deren Milieu als ein Schandfleck betrachtet wird, derentwegen ihr die Nachbarn und die Leute der Stadt – und insbesondere Dorfbewohner– Vorwürfe machen. Somit muss die Fatwa personengebunden sein. Für einen Konservativen soll also eine Fatwa gemäß der Meinung der drei Rechtsschulen erteilt werden und für Andere wird eine Fatwa erlassen, die zum Grad deren Kultur passt und mit der Lage der Frau in deren Leben in Einklang steht. Die Muslime sollen demge-mäß ihre religiösen Fragen an die Imame ihrer sowohl in allen Bezirken der Städte, in den Dörfern und Weilern befindlichen Moscheen richten. Denn dies gilt als die sicherste Methode für die Verbreitung der Religion Gotts und für das Kennen-lernen der Rechtsnormen der islamischen Šarīʿah.
-       Was das Maß voll macht und dieses Phänomen hervorruft -nämlich die hohe Anzahl von Ignoranten und Pseudogelehrten auf dem Gebiet des Predigens und Unterweisens – besteht darin, dass der Mensch von Natur aus dazu neigt, dass er im Mittelpunkt des Interesses der Leute seines Umfeldes steht und diese auf ihn bewundernd und überwältigt blicken, sich in Hochachtung und voll des Lobes um ihn scharen, seinen Anweisungen Folge leisten um sich beliebt zu machen und Beifall zu zollen und ihm an führender Rolle zuzuschreiben, was seine zentrale Stellung unter ihnen festigt und seinen Einfluss im weitesten Umkreis ihrer Gesellschaft verst-ärkt. Aus diesem Grund sehen wir viele Leute, die jedweden Weg beschreiten, von dem sie glauben, dass er sie zu diesem Rang unter den Leuten gelangen lässt, und sich mit sozialen Aktivitäten in einer Weise beschäf-tigen, mittels derer sie Sympathien unter ihren Mitbürgern erwerben und Einfluss auf deren Geist und Denkvermögen nehmen.

Die Bereiche in den menschlichen Gesellschaften sind – hinsichtlich der Beeinflus-sung der Leute – entsprechend der Unterschiedlichkeit der Bindung an sie unterschied-lich. Je mehr die Leute an einen bestimmten Bereich gebunden sind, desto mehr ist dieser Bereich eins der Mittel um in ihre Herzen und Seelen zu gelangen. In dem Maß, in dem seine Beein-flussung Allgemeingut wird, so dass seine Auswirkungen mit sämtli-chen Individuen der Gesellschaft Fühlung nehmen, ist er tauglicher und nützlicher zum Erreichen einer angesehenen Position als der, der sich einer bestimmten Gesellschafts-schicht unter Ausschluss der anderen widmet. Denn wer die Allgemeinheit ins Auge fasst, der spricht jedes einzelne Individuum der Gemeinschaft an. Wer sich indes auf ein Problem beschränkt, das lediglich für eine bestimmte Schicht wichtig ist, dessen Einflus-nahme erstreckt sich ausschließlich auf diejenigen, die für dieses Problem Interesse haben.        

Betrachten wir unter diesem Blickwinkel die Interessen der Leute, finden wir, dass die meisten Fragen mit Religion und Politik verbunden sind, da jeder Mensch unter den Einfluss politischer Entscheidungen gerät, deren Folgen ihn betreffen – sind sie gut, ist die Folge gut, sind sie schlecht, ist die Folge schlecht – und die sein Arbeits-, Wirt-schafts- und Sozialleben dadurch beeinflussen, egal ob dies in einer indirekten oder direkten Weise geschieht. Denn seine Lebensordnung hängt ja von Art und Stil des politischen Systems ab, in dessen Schatten er lebt. Und daher interessiert sich jedes Individuum in der Gesellschaft für diesen Aspekt entsprechend der Unterschiedlichkeit, die zwischen den Individuen herrscht.   

Deshalb finden wir, dass jeder, der sich um das Erreichen einer angesehenen Stellung in der Gesellschaft bemüht, wobei die Leute sich um ihn scharen, sich in diese Richtung bewegt – das gilt auch für den, der nach Macht und Herrschaft strebt. Man sieht ihn über die verschiedensten Themen sprechen, die in Verbindung mit Herrschaft;  Politik, Wirt-schaft, Verfassungsorganen, Parteiorganisationen u.a. stehen, was ihm einen Nimbus verleiht, der die Leute zu ihm lockt und um ihn sammelt. Weil dieser Bereich für alle Menschen verführerisch ist, macht von ihm jeder Gebrauch, der sich nach dem Thron der Macht den Hals verrenkt, und dringt jeder in ihn ein, der einen Rang unter seinen Gefäh-rten begehrt. Und so sehen wir die stattliche Menge der Redner in der Politik und hören wir die große Vielzahl von Meinungen zu den meisten komplizierten Problemen – kompliziert sogar für diejenigen, die in diesem Bereich lernten und sich darauf speziali-sierten.

Das Gespräch über Politik und Rechtsgutachten dazu insgesamt ist erlaubt für jeden, der das will, und eine offene Arena für jeden, der sich das anmaßt. Es gibt hierbei keinen Unterschied zwischen einem unwissenden Ungebildeten und einem glänzenden Spezia-listen der Kenntnis politischer Theorien und internationaler Gegebenheiten, die einen Einfluss auf den Lauf von Ereignissen und auf das Fassen von Beschlüssen haben. Dieses Phänomen bestätigt die  Wahrheit  dessen, der behauptet: Es gibt zwei Bereiche, von denen jeder –  sei er nun ein Ungebildeter oder ein Universitätsprofessor – behaup-tet, dass er in ihnen ein Experte sei, nämlich die Politik und die Religion. Jeder Mensch unternimmt – wenn sich ihm eine Gelegenheit dazu bietet – ein Gespräch über Religion und Politik, auch wenn er ein A nicht von einem B unterscheiden kann, da es sich um zwei Bereiche handelt, die vom Leben eines jeden Menschen abhängen. Wer ein breites Publikum gewinnen will, soll sich mit Politik oder Religion beschäftigen.

Die Religion ist der zweite Bereich, der alle Leute dazu veranlasst, dar-über zu spre-chen – nicht als ein Verlangen nach Erlangen einer weltlichen angesehenen Stellung, sondern als eine Befriedigung des religiösen Gefühls und als ein Bekunden – oder eine Vortäuschung  von Merkmalen der GOTTesfurcht. Wer sich dem Gespräch über religiöse Dinge zuwendet, dessen Wunsch ist es – meistens –, dass die Leute von ihm wissen, dass er eine gute Verbindung zu GOTT hat. Er hält die Erfüllung seiner religiösen Pflichten ein und meidet die verbotenen Dinge, die im ehrwürdigen Qurʾān stehen. Die Unter-haltung über diese Themen ist eine Bestätigung für die Leute, dass er religiös und fromm ist und deshalb auf religiöse Themen eingeht. Er gibt oft ein Rechtsgutachten in den heikelsten Fragen ab und insistiert auf einer Meinung zu etwas, in dem die Rechts-gelehrten  unterschiedlicher Meinung sind,  was eine schlechte Auswirkung auf das Verhalten der Leute und deren Beziehung zur religiösen Seite hat. Zu den Merkmalen dieses Phänomens gehört,  was wir von Jugendlichen sehen und hören, die keine Verbin-dung zu religiösen Stud-ien haben. Sie verbreiten an Meinungen und Belehrungen im Namen des  Islam,  was weit entfernt vom Geist des  IslÁm und dessen Lehre ist. Sie glauben, dass sie damit der  Islamischen Daʿwah einen dienst leisten. In Wirklichkeit stellen sie jedoch den  IslÁm in einer Form dar, die viel Abneigung bei menschlichen Gesellschaften wie auch bei Individuen gegen die Religion bewirkt,  was wiederum deren Verhalten zu einem Werk-zeug der Abneigung gegen den  Islam macht und nicht zu einer Methode der Daʿwah zu GOTT. Und das nur deshalb, weil sie unfähig sind die  wahren Sachverhalte der Religion und deren Gesetzeswissenschaft zu verstehen. Aus diesem Grund soll ihnen keine Erlaubnis zum Eingehen auf die Auslegung religiöser Texte gegeben werden, denn  was sich aus ihrem Eingehen auf das, wovon sie keine Ahnung haben, an Fehlerhaftigkeit ergibt, passt nicht zu dem,  was sie an geistigem Einfluss auf die Gesellschaft bewirken. Sie verderben mehr als sie reformieren.

Wenn es auch jedem Menschen erlaubt ist über Politik zu sprechen – da es kein Gesetz gibt, das dies verbietet –, so ist es doch seitens der Religion verboten, dass jemand in der Religion über etwas spricht, wovon er keine Ahnung hat, weil das ihn in die Bestra-fungssphäre GOTTes führt. Es steht im ehrwürdigen Qurʾān, was dem religiösen Menschen verboten ist, dass er auf Bereiche, die er nicht kennt, nicht eingeht. Wenn es jedoch notwendig ist, dann muss man der  Wahrheit in den Dingen, über die man spricht, verpflichtet sein und darf eine Erklärung nur zu dem,  was man weiß, abgeben. Der Erhabene sagt:

“Und es folgen die meisten von ihnen nur einer Vermutung. Für wahr, die Vermutung nutzt nichts gegenüber der  wahrheit.”
(Qurān, Surah 10,Vers 36)

Und ER sagt:

“Und kleidet nicht die  Wahrheit in Lüge …”    (Qurān, Surah 2, Vers 42)

Und ER sagt:

 “Heute wird euch mit der Pein der Schmach vergolten für das,  was ihr über GOTT an Unwahrem zu reden pflegtet “ (Qurān, Surah 6, Vers 93)            

Und ER sagt:

“Und befasse dich mit nichts, wovon du kein Wissen hast! Für wahr, das Ohr, das Auge und das Herz  - all jene werden dafür zur Rechenschaft gezogen.”               (Qurān, Surah 17, Vers 36)
                                                     
Die Verantwortung des Muslim für alles, über  was er in religiösen An-gelegenheiten spricht, ist groß, weil ein Fehler darin nicht wie ein Fehler im Politikbereich ist. Wenn es auch in der Politik Raum zum Beheben von Fehlern geben mag oder für das Nichtvor-handensein eines klar ersch-einenden Fehlers bei der Unterhaltung über sie oder für das Fehlen des Gewissens, das seinen Besitzer tadelt, wenn dieser weiß, dass er ein Fehler macht, so sind die Fehler im Bereich der Religion verschieden, zumal der Mensch in religiösen Dingen große Scham und Gewissensbisse fühlt, wenn ihm klar wird, dass er eine Meinung abgibt, die der Lehre des  Islam nicht entspricht. Denn die Stellung des Glaubens bei ihm treibt ihn dazu an darauf bedacht zu sein, nicht gegen diesen auf irgendeine Art durch etwas Schlechtes zu verstoßen. Und der Glaube selbst hat ihn zum Versuch angetrieben, über ihn zu sprechen in dem Glauben, dass er sich dadurch GOTT nähert.

Somit soll der Muslim sich nicht von seinen Gefühlen leiten lassen und über religiöse Dinge sprechen, von denen er keine Ahnung hat, damit er kein Opfer der Gewissensbisse wird, wenn sich bei ihm ein Fehler zeigt, und jene Stärke zementiert, die seinem religiö-sen Einsatz dem  Islam in seinem Arbeitsbereich einen Dienst zu erweisen entspringt, wobei er das Gespräch über den Glauben und die Šarīāah mit ihren Teilgebieten und Details den Fachleuten überlässt, die das Reden darüber beherrschen – durch  das Wissen, Das sie im Fiqh des Qurān und der Sunnah erlangt haben.

Wenn die Stellung des Menschen in diesem Leben es ihm auch erlaubt sich in die Welt der Politik zu stürzen und sich in ihr frei zu bewegen, soll er doch seinen inneren Trotz bändigen und dem Reden auf dem Gebiet der Religion nicht freien Lauf lassen, außer wenn er in Kenntnis und sich im Klaren darüber ist,  was er sagt.

Und demgemäß gibt es niemanden, dem es gestattet ist das Ermahnen und Leiten auszuüben, außer dem für diese Aufgabe wissenschaftlich Qualifizierten. Somit kann man das verstehen,  was einige Rechtsgelehrte für den, der das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet, ausbedingten, dass nämlich ein Imam oder Herrscher ihm dies erlaubt. Sie beweisen das damit, dass der Imam in der Lage ist jemanden auszuwählen, der diesen Beruf gut ausübt. Und sie meinen damit, dass mit dieser Aufgabe einen wissenschaftlich Qualifizierten betraut, damit nichts geschieht,  was ob des Eindringens des in diesem Bereich nicht Qualifizierten zu Verderbtheit und Aufruhr führt, indem sie nämlich – in ihrer Unkenntnis der Bestimmungen – durch ihr äußerst widersprüchliches Gerede, das sich auf keinerlei Beweise stützt, zu keinerlei Weisheit führt oder Lebens-respektive Glaubensinteressen darlegt, Unruhe unter den Leuten verbreiten und in deren Herzen Ratlosigkeit ausstreuen.

Vollkommene Redefreiheit für alle Leute im religiösen Bereich hat böse Folgen im Bereich der Daʿwah zu GOTT. Wenn sie auch in mancherlei Hinsicht gute Auswir-kungen in der Gesellschaft hat, entstehen aus ihr doch Wolken, die die Toleranz des  IslÁms verdecken und dessen Wirksamkeit auf die modernen Wissenschaftsdisziplinen sowie die Möglichkeiten der Beteiligung dessen, der sich beim Aufbau der modernen Kultur mit all ihren Teilgebieten an ihn hält, den Blicken der Nicht- Muslime – und auch vieler  Muslime – entziehen,  was die Schultern des einladend Aufrufenden beim Entge-gentreten der gedanklichen Strömung belastet, die dem  Islam Feind sind.

Sind die Fülle an Normen der islamischen Rechtswissenschaft und die Vielzahl der Meinungen der Gelehrten bei einer einzigen Frage ein Grund für die Verbreitung des Phänomens des Fanatismus und Extremismus in allen Winkeln der islamischen Welt vom Osten bis zum Westen und vom Norden bis zum Süden?

Das ist nicht der Hauptgrund, sondern vielmehr ein unterstützender Faktor bei der Festigung und Verstärkung dieses Phänomens. Dies ist indes auf Ignoranz zurückzu-führen sowie auf die Unfähigkeit zum Begreifen der zahlreichen Meinungen und zum Verstehen der Philosophie dieser Meinungsverschiedenheit, zumal viele derjenigen, die nach Ansa-mmeln von Vermögen streben – wobei ihre Fähigkeit ihnen dies nicht durch Arbeit und Produktivität ermöglicht – auf die Religion zurückgreifen. So lesen sie einige Bücher über Religion und glauben, dass sie damit ein Ausmaß erreichen, das sie zum Reden über religiöse Angelegenheiten qualifiziert. Auf diese Weise erlassen sie Fatwas, die zu den Erfordernissen der Zeit nicht passen und mit den Lebensverhältnissen nicht in Einklang stehen, weil sie nämlich nur das wissen, was sie gelesen haben. Meistens wurde das, was der breiten Masse zum Lesen verfügbar ist, von Vertretern fanatischer Meinungen und extremer Richtungen verfasst. Hinzu kommt noch, dass die wirtschaft-liche und soziale Lage sowie das politische Klima die Jugendlichen zum Zurückgreifen auf die Religion treiben, damit diese sie vor der Lebenspression schützt. Denn sie glau-ben, dass diese es ist, die sie vor dem, was sie an Wechselfällen der Zeit trifft, und vor der Ungerechtigkeit der Starken rettet sowie sie von der Gewalt der Staatsmacht und Tyrannei der Herrscher befreit.

Es gehört zur Ironie des Schicksals und den Eigentümlichkeiten der sich in den jüngsten Dekaden in der islamischen Gesellschaft verbreitenden Phänomene, wessen wir im Namen der Religion an massenhaftem Gerede über Aberglaube und Mär Zeuge werden. So sehen wir Pseudoreligionswissenschaftler, die in Satellitenprogrammen über die Ehe eines Mannes mit einer Dämonin respektive einer Dämonin mit einem Mann schwatzen. Sie erklären ferner, dass psychische Krankheiten – oder Epilepsie – zu den Auswirkungen des Einfahrens eines Dschinn in den menschlichen Körper gehörten, wobei sie behaupten, dass sie die Fähigkeit zur Heilung organischer Krankheiten durch den ehrwürdigen Koran besäßen. Sie sprechen ferner über andere Angelegenheiten, die mit der Religion nichts zu tun haben (wie etwa Traumdeutung, Beschwörung und Schrei-ben von Talismanen und andere Dinge, die nach dem Ansammeln von Geld der breiten Masse gierige Leute unternehmen, wobei sie deren Naivität und angeborene Religiosität ausnutzen). Denn die Hauptaufgabe des Islam besteht im Verbessern des Verhaltens eines Menschen und dessen Rechtleitung zum Weg Gotts, der dessen Zustand im Diesseits mittels Wissenschaft, Produktivität, Verantwortungsgefühl, Läuterung dessen Herzens, Reinigen dessen Gewissens von Groll, Hass, Gier, Neid usw. dient. Und dies ist mit den folgenden Worten des Erhabenen gemeint:

Und WIR senden vom Koran hinab, was er Heilung und Barmherzigkeit ist für die Gläubigen...         (Sure 17, Vers 82)

Was aber organische Krankheiten betrifft, so sucht man deren Heilung bei einem Facharzt. Das gilt auch für psychische Krankheiten. Freilich mag das Lesen des ehrwür-digen Koran zum Beschleunigen der Reaktion des Körpers auf die vom behandelnden Arzt verschriebenen Medikamente beitragen.

Wenn man ein Volk mit milder Leichtigkeit führen will, wird man nur in der Religion einen Weg finden, der einem diese Führung erleichtert. Erstrebt man absolutes Ansehen, wobei sich niemand einem zwecks Verschmähen dieses Ansehens oder Herabsetzens dessen Angelegenheit anzunähern in der Lage ist, findet man vor sich nichts außer dem Sprechen im Namen der Religion. Trachtet man irgendwann nach Reichtum, gilt die Religion hierbei als der kürzeste Weg zu dessen Ansammeln. Dies ist so, weil ein Mensch schwach wird vor demjenigen, der mit ihm im Namen der Religion spricht, da diese eine angeborene Veranlagung in ihm darstellt. Die Religion ist also mit dem Leben des Menschen untrenn-bar verbunden. Man fand bereits Nationen ohne Kultur, wohin-gegen es weder ein Individuum noch eine Nation ohne Religion gibt, wie auch immer die Form und das Wesen dieser Religion seien.

Und genau das ist der Schlüssel zum Verstehen dieses Phänomens, das in den islami-schen Gesellschaften verbreitet ist, wo die Sprecher im Namen des Islam in den ver-schiedenen (schriftlichen, visuellen und hörbaren) Massenmedien immer mehr werden. So wetteifern Satellitenprogramme und andere miteinander bei der Zusammenstellung von Sendun-gen, die ein propagandistisches religiöses Gepräge haben um kommerzielle Werbeträger anzulocken. Denn dies enthält Bekanntheit und Reichtum für den Sprecher, finanzielle Unterstützung für den Kanal und einen adäquaten Ertrag für die Besitzer der Waren,  für die man Reklame macht. Niemand denkt an die Auswirkung dieser Progra-mme auf die Mentalität der islamischen Gemeinschaft und deren Kultur, wobei alle Schichten die Orientierung dieser Gemeinschaft auf das übersahen, was dieser es ermöglicht sich aus deren Straucheln wieder aufzurichten und den Zug der modernen Zivilisation zu erreichen. Die meisten – nicht alle– dieser Sendungen beruhen auf dem Anlocken und zielen auf das Erwecken von Sympathien und das Stimulieren religiöser Empfindungen ungeachtet dessen, zu was diese Methode an Ausschließen des Intellekts und Auslöschen der Charakteristika der schöpferischen religiösen Werte führt, die dem Menschen sowohl in dessen Diesseits als auch in dessen Jenseits Nutzen bringen.

Das geschah am Ende der umaijadischen und während der abbasidischen Epoche, in der Veranstaltungen von Erzählern in den Moscheen verbreitet waren. Diese pflegten die Leute zum Hören der von ihnen erzählten Fabeln und Legenden in einem religiösen Kontext anzulocken, der die Gefühle der Hörer in einem Ausmaß beherrschte, dass ihre Avant-gardisten und die ihnen Zuhörenden sich auf Hunderte beliefen, wohingegen an den Sitzungen der Gelehrten und bedeutenden Imame nur eine kleine Anzahl von Leuten teilnahm. Und genau dies geschieht auch heutzutage, insofern als wir riesige Volksmas-sen finden, die Laien in den Religionsstudien zuhören, die religiöse Erzählungen und Geschichten vermitteln, deren Auswirkung über den Augenblick des Zuhörens hinaus-geht, ganz abgesehen davon, dass sie voller Fehler und unsinniger Schwatzhaftigkeit sind, die keinen effektiven Einfluss auf das Kulturschaffen der religiösen Gemeinschaft haben. Sie sind vielmehr Seifenblasen ähnlich, die Geschrei und Gezeter hervorrufen, und dann dauert es nicht lange und sie sind nutzlos. Zu den kuriosen Anekdoten, die von jenen Erzählern der abbasidischen Epoche überliefert sind, gehört, dass eines Tages Imam Ahmad Ibn Hanbal und der adīṯgelehrte Jaḥja Ibn Maʿān eine Moschee betraten. Da sahen sie einen dieser Leute zu vielen Menschen sprechen. So setzten sie sich um zu hören, was er sagt. Sie hörten ihn immer wieder sagen, dass er dies von Aḥmad Ibn Ḥanbal und jenes von Jaḥja Ibn Maʿīn gehört habe. Als er seine Lektion beendet hatte und die Leute weggegangen waren, fragten ihn beide nach der Authentizität dessen, was er von beiden berichtet hatte. Er bestätigte ihnen das. Da informierten sie ihn, dass sie Ahmad Ibn Hanbal und Jahja Ibn Maʿīn sind und dass sie jenes nie gesagt haben. Er entgegnete: „Ich habe keinen dümmeren Menschen als euch beide gesehen! Glaubt ihr denn, dass es ausschließlich einen einzigen Aḥmad Ibn Ḥanbal und einen einzigen Jaḥja Ibn Maʿīn gibt? Ich habe vierzig Aḥmad Ibn Ḥanbals und vierzig Jaḥja Ibn Maʿīns getroffen.“ Man sehe also, wie die Antwort eines derjenigen war, die im Namen des Islam sprachen – und bis zum heutigen Tag immer noch sprechen – und Fatwas und Rechtsnormen ohne Überlegung und ohne Nachdenken erlassen und diese auf keiner authentischen.
Diese Erscheinung gilt als ein Hauptfaktor der Rückständigkeit des islamischen Den-kens, weil sie die Aberglauben und die Ammenmärchen verbreiten ließ. Sie hat auch einige Sitten und Gebräuche in der islamischen Gesellschaft ins Leben gerufen, die der Islam für verboten erklärte, nämlich:
1.      Die Sorge um die Äußerlichkeit ohne Rücksicht auf die Wesenheit.
2.     Formale Religiosität
3.     Die unterschiedlichen Formeln der Bittgebete und der zusätzlichen rituellen Handlungen
4.     Vernachlässigung der moralischen Werte, zu denen der Islam aufruft.
5.     Die Abwendung von den Geboten Gottes, über das Globus mit den wissen-schaftlichen Methoden und den von Gott dem Menschen zum Kultivieren und Aufbau  gegebenen Möglichkeiten und nicht nur mit den Bittgebeten, in dem man die Hand hoch hebt.
Das liegt vor allem darin, dass diese beim Chor der Wissenschaft schmarotzenden Menschen die Gefühle der Muslime mit bezaubernden Worten beherrschten und ihnen davon überzeugten, dass sie den Wohl Gottes nur durch folgende Dinge erlangen kön-nen; und zwar:
   
-            Anbetung in den Moscheen.
-            Tagsüber und Nachts dauernde Bittgebete.
-           Wenn jemand krank ist, hat er nur einige Koranverse zu lesen, weil der Koran die physischen Krankheiten heilt.  
-           Wenn man psychisch krank ist, dann geht man zu den Gauklern und den Hexen, damit sie man heilen… und viele andere Verhalte-nsweisen, die den Verstand nicht anerkennen und nicht auf die Anspornung des Islam achtet, in der er die Menschen immer dazu aufruft,  die Welt zu kultivieren, über koranische Verse nachzuden-ken, die zur Forschung aufrufen und die Rolle des Verstandes zum Wohl der Menschen funktionieren zu lassen.
Zu den Beispielen, die uns  den auf die Einflüsse solcher Leute zurückgegangenen Niedergang des Denkens in den islamischen Gesellschaften  und deren Abweichungen vom Verständnis der früheren Muslime zeigen, zählt was nach ʿUmar Ibn Al-Ḫattāb (Zweiter Kalif der Muslime) überliefert wurde, dass er in einem Gerichtsfall einen Zeu-gen brauchte. Da brachte man ihm einen Zeugen, der selbst  einen Anderen braucht, damit er für lauter erklärt werden soll, um seine Zeugenaussagen zu vernehmen. Umar fragte diesen Anderen: Wohnst du neben demjenigen, den du läutern willst?. Der Mann sagte: Nein. Daraufhin fragte ihm Umar erneut: Hast du ihn vorher in einer Reise beglei-tet? Dieser erwiderte: Nein. Dann fragte ihn Umar: Gab es zwischen euch Handels-geschäfte? Der Mann antwortete zum dritten Mal auch mit "Nein". Da sagte  ʿOmar zu diesem Mann: Ich denke, du siehst ihn nur in der Moschee bei den Gebeten. Der Mann erwiderte "Ja". Daraufhin wandte sich Umar zum Zeugen und sagte: "Geh und bringe mir einen, der dich kennt, weil dieser dich gar nicht kennt"
Der Islam sorgt also nicht nur um die formale Religiosität, sondern auch um Arbeit und richtige Verhaltensweise. Die Gottes Dienstleistungen sind auch kein Ziel, sie sind vielmehr ein Mittel zur Auswertung und Verbesserung des menschlichen Verhaltens. So, wenn der Muslim sie nur formal zu verrichten pflegte, dann sind diese sinnlos. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil) sagt: "Wem sein Gebet nicht das Verw-erfliche verbietet, dann hat sein Gebete überhaupt keinen Sinn"
Es gibt auch religiöse Texte, die die Muslime darauf aufmerksam machen, dass sie immer bei ihren Problemen nach den Ursachen fragen bzw. suchen und nicht zu den von den heutigen Islam-Angebern häufig überlieferten Aberglauben zu zuwenden. Der Prophet (Gott segne ihn und schenke ihm Heil) sagt: "Gott hat keine Krankheit ohne jegliches mögli-che Heilmittel. Die Unwissenden haben davon keine Ahnung, jedoch die Wissensstreber werden davon gewisse Erkenntnis haben"[2]. Weiter hat er gesagt: "Wer einen Talisman an seinen Hals hängt, Gott wird ihn nicht segnen. Und wer ein balsamier-tes Papier um seinen Hals hängt, Gott wird ihn nicht heilen" Über ʿUrwa wurde nach seinem Vater überliefert, dass er eines Tages ʿĀiša sagte: Du hast ja die adīṯe, Poesie und Sprachlehre vom Propheten (Gott segne ihn und schenke ihm Heil) aufgenommen. Von wem hast du denn Medizin gelernt? Sie sagte: Der Prophet war häufig krank und es kamen ihm viele arabische Ärzte vorbei, von denen ich viel gelernt habe.[3] D.h. Der Prophet selbst hatte sich nicht mit den im Namen des Islam von diesen Hochstaplern eingeführten Mitteln  heilen lassen. Zaid Ibn ʾAslam überlieferte auch nach seinem Vater, dass er sagte: "Ich habe in der Zeit Ibn-l-Ḫaṭṭābs an einer schweren Krankheit erli-tten und mein Onkel hat mir einen Arzt gebracht".[4] Er hatte ihm also niemanden gesandt, der die Leute mit den Koranversen heilt. Der hatte auf seinem Kopf auch keinen einzigen Koranvers gelesen oder ihm auch einen Bann geschrieben, wie es heutzutage im Namen der Religion verbreitet ist. Diese Denkart existierte nicht zur Zeit der frühen Muslime, sondern in einer späteren Epoche, in der Aufruf zum Islam von Leuten über-nommen wurde, die nur von den islamischen Lehren wenige Erkenntnis hatten, die mit vielen von dem richtigen islamischen Denken weit entfernten Märchen und Aberglauben gemischt sind.
Deswegen muss ein in den Islamwissenschaften nicht spezialisierter Mensch nicht darüber aus Eifersucht und Begeisterung reden, wenn er davon keine Ahnung hat, weil es auch dem Aufruf zu Islam mehr Schaden hinzufügen, als was sie dem nützen könne, besonders wenn es sich dabei um moderne Lebenssysteme mit ihren Neuigkeiten, Vielfältigkeit und  kulturellen Komplikationen handelt.
Solche Personen können eher dadurch  ihre Religion dienen und ihren Glauben schützen, indem sie in ihren eigenen  Fachbereichen bewandert sind. Wenn einer z.B Ingenieur sei, so er kann mit seinen in seinem Fachbereich hervorragenden Leistungen den Islam bedienen, damit die islamische Gesellschaft später keine ausländischen Ingenieure braucht. Genauso kann auch ein Arzt, Buchhalter, Wirtschaftswissenschaftler, ein Agronom u.a sein. Da die Überlegenheit der Muslime in diesen Bereichen beschützt sie von den Beeinflussungen der Ausländer, von denen die Muslime in diesen Bereichen heute Hilfe brauchen. Will ein der oben genannten Pers-onen danach im Rahmen des Aufrufs zu Islam aktiv sein, dann soll das nur durch seine Verhalten und Moralen mit seinen Kollegen und Kolleginnen, weil diese eine nachhaltigere Auswirkung haben, als    die Worten der Prediger und Religionsunterrichten


[1] )  vgl. die Forschungsarbeit von Prof. Dr. ʿAṭā As-Sunbaṭī unter dem Titel Meinungsverschie-denheit der Rechtsschulen und ihr Einfluss auf die Anbetungshandlungen!).
[2]  Ṣaḥīḥ Ibn Ḥibbān, Band 13, S. 327, Hadith Nr. 6062.
[3] Al-mustadrak ʿala-l-ṣaḥīḥeen, Band 4, S. 218, Hadith Nr. 7426
[4] Ebenda, S. 230, Hadith Nr. 7465

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