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السبت، 18 أبريل 2020

Problematik der Polygamie in den drei Religionen


Problematik der Polygamie in 
der drei Religionen
Das Problem der Polygamie tritt, durch die gesellschaftsbedingte Emanzipation der
 Frau, heutzutage sehr stark in den Vordergrund. Fragen zur Polygamie sind Gegenstand der Diskussionen zwischen den Vertretern der Frauenemanzipation und den Gelehrten des islamischen Rechtes geworden. Die Gegner der Frauen-emanzipation sehen die Monogamie als ein Mittel zur Verbreitung der Prostitution in der Gesellschaft, welches ein Verstoss  gegen die Gebote im Islam bedeutet.
Die Befürworter der Emanzipation der Frau meinen jedoch, dass Polygamie ein Zeichen der Rückständigkeit und der Erniedrigung der Frau bedeutet. Denn je niedriger das Bildungs-niveau der Frau ist, desto mehr verbreitet sich Polygamie; vor allem wenn der Mann imstande ist, seine Frauen in materiellem Wohlstand leben zu lassen. Mit zunehmendem Bildungsniveau der Frau verschwindet auch allmählich die Polygamie, da eine ausgebildete Frau nur selten mit dieser Gesellschaftsform für sich selbst einverstanden ist; ganz allmählich tritt dann die Monogamie als gesell-schaftliche Ethik ein. Auch von Seiten des Mannes, der, soweit es die materiellen Aspekte betrifft, sich nicht mehrere Frauen leisten kann.
Von der konservativen Seite werden diese Gründe abgelehnt und als falsch zurückgewiesen. Sie begründen dies einmal damit, dass die Polygamie ein Sozial-phänomen ist. Zum anderen, dass Polygamie seit eh und je praktiziert wird und beinahe bei allen Völkern und anderen Religionen neben dem Islam vorkommt.
Die Polygamie wird jedoch in den verschiedenen Gesellschaften unterschiedlich ausgeübt. Im Islam ist sie gesetzlich durch einen Ehevertrag erlaubt. In Gesell-schaften, in denen Monogamie herrscht, wird die Polygamie auch ausgeübt, nur in etwas anderer Form. Wie z. B. eine nebeneheliche Beziehung, oder auch der Austausch der Ehepartner untereinander, sowie freie sexuelle Beziehungen mit mehr als einem Partner. Alle diese Fälle gelten in Gesellschaften mit Monogamie als Freiheit jedes Einzelnen und sind normale Tatbestände in der Gesellschaft.
Die islamischen Rechtsgelehrten und Befürworter der Polygamie finden solche Vorkommnisse unbegreiflich und sehen darin keine Emanzipierung der Frau mit der Begründung, dass in der islamischen Gesellschaft die Polygamie eine soziale Notwendigkeit zum Schutz der Frau ist. Da viele Frauen in der islamischen Gesellschaft bis heute im Zustande der Verachtung und Demütigung leben, ist die Monogamie nicht einwandfrei befürwortet. Die Gefahr einer Herabsetzung ihrer Werke ist als Unverheiratete grösser als verheiratete Frau. Die Erlaubnis des Mannes zur Polygamie bewahrt sie vor dieser Herabsetzung und gibt ihr ein geachtetes Eheleben, in dem sie ihre Rechte, Würde und Selbstachtung erhält.
Jedoch werden wir selten in einer Gesellschaft mit männlichem Überschuss eine Frau finden, die die Rolle der zweiten Frau akzeptiert. Daher finden wir in solchen Gesellschaften die Polygamie fast ausgestorben. Genauso wie in Gesellschaften mit gleichem Anteil beider Geschlechter. Bei auftretendem Frauenüberschuss jedoch würden entstehende Probleme wie folgende gelöst:
Gehen wir davon aus, in einer monogamen Gesellschaft zu leben, so gäbe es (bei Frauenüberschuss) für viele Frauen keine Möglichkeit zu heiraten und das bedeutet ein Leben ohne Geschlechtsverkehr, welches wider der Natur ist.
Würde die Frau ihre natürlichen Begehren mit einem verheirateten Mann befrie-digen, so sei das für sie eine Schande und eine Beraubung der Rechte der Ehefrau dieses Mannes. Ehrenhafter für die Frau ist die Rolle der zweiten Frau; sie wird somit durch das Gesetz geschätzt und von der Gesellschaft anerkannt.
Für die erste Frau dieses Mannes wiederum bedeutet dies ein Leben ohne Furcht, dass ihr Mann fremdgehen könne. Denn durch die Heirat einer Zweitfrau (bzw. bis zu vier Frauen) ist der Frau genau bekannt, bei wem sich ihr Mann aufhält.
Genannte Gründe der Notwendigkeit der Polygamie in der Gesellschaft sind nicht nur Schutz gegen Geschlechtskrankheiten, sondern lösen auch das Problem des Frauenüberschusses.
Nicht nur der Islam, auch Judentum und Christentum erlauben die Polygamie.
Im Alten Testament (AT) steht, dass Salomon 700 Frauen und 300 Sklavinnen gehabt haben soll. „Aber der König Salomon liebte viele ausländische Weiber ... und er hatte siebenhundert Weiber zu Frauen und dreihundert Kebsweiber.“[1] 
Auch Jacob hatte zwei Frauen zur gleichen Zeit, Rahiel und Lea und zwei Kebsweiber, Silpa und Ṣilla.
Nicht nur die Propheten hatten mehrere Frauen zur gleichen Zeit, auch der einfache Mann im Volke. Im AT steht:
„Lamech aber nahm zwei Weiber; eine hiess ᶜAdah, die andere Ṣillah ... und Lamech sprach zu seinen Weibern ʿĀdah und illah: Ihr Weiber Lamechs höret meine Rede und merket, was ich sage: ...“[2] 
Dieser Text zeigt deutlich, dass die Polygamie im AT bei den Juden erlaubt und praktiziert wurde.
Für die Christen sind die Gebote des AT Pflicht, denn Jesus sagte im Neuen Testament (NT): „Ihr sollt nicht wähnen, dass ich gekommen bin, das Gesetz oder die Propheten aufzulösen; ich bin nicht gekommen aufzulösen, sondern zu erfüllen. Denn ich sage euch wahrlich: Bis dass Himmel und Erde vergehen, wird nicht vergehen, der kleinste Buchstabe noch ein Tüpfelchen vom Gesetz, bis dass es alles geschehe.“[3] 
Was bedeutet hier das Wort „Gesetz“, das Jesus nicht kam um aufzulösen, sondern zu erfüllen?
Mit „Gesetz“ sind die Thora und deren Gottesgebote gemeint. Insofern sind die Christen angewiesen, sich an die Gebote im AT zu halten, sofern keine Änderung im NT gegeben wurde.
Ethelbert Stauffer sagte in seinem Buch „Die Botschaft Jesus damals und heute“, dass sich die Botschaft Jesus auf Ethik konzentrierte. Sie „die Botschaft“ hat weder Gesetze erlassen, noch Angaben zu gesetzlichen Regelungen gegeben. Das beweist er uns durch das, was in Lukas steht:
„Es sprach aber einer aus dem Volk zu ihm: Meister, sage meinem Bruder, dass er mit mir das Erbe teile. Er aber sprach zu ihm: Mensch, wer hat mich zum Richter oder Erbteiler über euch gesetzt?“[4]
Weiter werden uns von Stauffer einige Gebote aus dem NT genannt, die das AT annullieren. Zu unserem Thema erwähne ich zwei dieser Gebote:
1) Die Qomranleute nehmen es mit mosaischen Ehegesetzen (Ehebruch)   beson-ders genau.
„Wer die Ehe bricht mit jemandes Weibe, der soll des Todes sterben, beide, Ehebrecher und Ehebrecherin, darum, dass er mit seines Nächsten Weibe die Ehe gebrochen hat. Wenn jemand bei seines Vaters Weibe schläft, dass er seines Vaters Blässe aufgedeckt hat, die sollen beide des Todes sterben; ihr Blut sei auf ihnen. Wenn jemand bei seiner Schwiegertochter schläft, so sollen sie beide des Todes sterben; denn sie haben eine Schande begangen; ihr Blut sei auf ihnen.[5]
Jesus aber begnadigte die Ehebrecherin, die nach Moses den Tod verdient. Das NT sagt:
„Aber die Schriftgelehrten und Pharisäer brachten eine Frau zu ihm, im Ehebruch ergriffen, und stellten sie in die Mitte und sprachen zu ihm: Meister, diese Frau ist ergriffen auf frischer Tat im Ehebruch. Moses aber hat uns im Gesetz geboten, solche zu steinigen. Was sagst du? Das sprachen sie aber, ihn zu versuchen, auf dass sie eine Sache wider ihn hätten. Aber Jesus bückte sich nieder und schrieb mit dem Finger auf die Erde. Als sie nun anhielten, ihn zu fragen, richtete er sich auf und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie.  Und bückte sich wieder nieder und schrieb auf die Erde. Da sie aber das hörten, gingen sie hinaus, einer nach dem anderen, von dem Ältesten an; und Jesus ward allein gelassen und die Frau in der Mitte stehend. Jesus aber richtete sich auf und sprach zu ihr: Weib, wo sind sie, deine Verkläger? Hat dich niemand verdammt? Sie aber sprach: Herr, niemand. Jesus aber sprach: So verdamme ich dich auch nicht; gehe hin und sündige hinfort nicht mehr.“[6]
2)  Das zweite Gebot, was sich im NT vom AT unterscheidet, ist die Eheschei-dung.
Im AT ist die Ehescheidung erlaubt:
„Wenn jemand ein Weib nimmt und ehelicht sie und sie keine Gnade findet vor seinen Augen, weil er etwas Schändliches an ihr gefunden hat, so soll er einen Schei-debrief schrei-ben und ihr in die Hand geben und sie aus seinem Hause entlassen.“1
Das NT verbietet die Scheidung und sagt folgendes:
Da traten zu ihm die Pharisäer, versuchten ihn und sprachen: Ist es auch recht, dass sich ein Mann von seiner Frau um irgendeiner Ursache willen scheide? Er antwortete aber und sprach : Habt ihr nicht gelesen, dass, der am Anfang den Menschen geschaffen hat, schuf sie als Mann und Weib und sprach (1. Mose,24) „Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und werden die zwei ein Fleisch sein.“
So sind sie nun nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was nun Gott zusammen-gefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.
Da sprachen sie: Warum hat dann Mose geboten, einen Scheidebrief zu geben, wenn man sich scheidet? Er sprach zu ihnen: Mose hat euch erlaubt, euch von euren Frauen zu scheiden, um eueres Herzens Härtigkeit willen; von Anbeginn ist es nicht so gewesen. Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn um der Hurerei willen, und freit eine andere, der bricht die Ehe. Da sprachen die Jünger zu ihm: Steht die Sache eines Mannes mit seiner Frau so, dann ist es nicht gut, ehelich zu werden.[7]
In Stauffers Aufzählungen der Gebotsabweichungen im AT und NT gibt er uns keinen Hinweis darauf, dass Jesus die Polygamie verbot.
Die Kirche stützt sich zwar beim Polygamie verbot auf Texte aus dem NT, ist aber in ihrer Auslegung weit entfernt von der philologischen Bedeutung. Einige dieser Texte sind folgende:
1)  Die christlichen Theologen[8] behaupten, dass mit der Aussage Jesus „... und an seinem Weibe hangen“ (Matthäus 19, Vers 3 - 6), ein Verbot der Polygamie gemeint ist. Sie haben vergessen, dass es sich bei der Aussage Jesus um die Singularform gehandelt hat. Dementsprechend wie es die Grammatik verlangt, werde auf eine Frage in der Singularform mit der Sigularform geant-wortet. Das bedeutet also, dass man aus diesem Text nicht ein Verbot der Polygamie verstehen kann; Polygamie ist eine Mehrzahlform.
2)   Mafūẓ übersetzt uns aus dem NT folgendermassen:
 „Wer seine Frau scheiden lässt und eine andere heiratet, wird Ehebruch begehen. Und wer die geschiedene Frau heiratet, wird Ehebruch begehen.“
Dazu erklärt Mafūẓ, dass dieser Text von der christlichen Kirche als Beweis des Polygamie Verbotes angeführt wird und sagt wörtlich:
"Es ist bekannt, dass es kein Ehebruch des Mannes ist, solange er mit der ihm lebenden Frau einen Ehevertrag hat. (Scheidung ist im Christentum verboten) Und da das Zusammenleben mit einer Zweitfrau in der christlichen Religion als Ehebruch betrachtet wird - wie obiger Vers lautet - ist die Polygamie absolut verboten."
Die Auslegung von Mafūẓ zu obigem Text aus dem NT ist nicht richtig. Denn, wenn aus dem ersten Satz zu verstehen wäre, dass der Mann durch die Heirat einer zweiten Frau Polygamie begeht, so ist das nicht aus dem zweiten Satz zu verstehen. Denn es kann sein, dass die Geschiedene für denjenigen, der sie dann ehelicht, die erste Frau ist. Also muss somit von Ehebruch, nicht von Polygamie gesprochen wer-den, da die christliche Kirche die Scheidung nicht akzeptiert. 
Der von Mafūẓ angegebene Text wurde von ihm falsch zitiert; in Matthäus steht: Es ist auch gesagt (5. Mose, 24, 1): „Wer sich von seiner Frau scheidet, der soll ihr einen Scheidebrief geben.“ Ich aber sage euch: „Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Ehebruchs, der macht, dass sie die Ehe bricht; und wer eine Geschiedene freit, der bricht die Ehe.[9]
Dieser Text besagt eindeutig das Verbot der Ehescheidung, nicht aber der Poly-gamie.
3)   Paulus schrieb in seinem 1. Brief an die Korinther:
Doch um der Unkeuschheit willen habe ein jeglicher seine eigene Frau, und eine jegliche ihren eigenen Mann. Der Mann leiste der Frau die schuldige Pflicht, desglei-chen die Frau dem Manne.[10]
Mafūẓ legt diesen Text folgendermassen aus:
Die Kirche stützt sich bei diesen Versen auf ein Verbot der Polygamie und behau-ptet, dass daraus hervorgeht, dem Manne sei befohlen, nur mit einer Frau zu leben.
Diese Schlussfolgerung ist philologisch falsch. Es heisst doch „... ein jeglicher seine eigene Frau ...“ und nicht seine einzige Frau. Um diese Auslegung noch besser zu verstehen, gebe ich nur folgendes Beispiel an: Auf einem Tisch liegen mehrere Bücher und ich fordere die Studenten auf, jeder soll sein eigenes Buch nehmen. Dann könnte es geschehen, dass ein Student zu mehr als einem Buch greift, denn es sind seine eigenen. Die Paulusaussage „ein jeglicher seine eigene Frau“ kann also mehr als nur eine Frau meinen. Das Paulusgebot ist ein Verbot der Ehebrechung. Ein jeder soll sich mit seiner oder seinen angeheirateten Frauen begnügen. Die Beziehung zwi-schen Mann und Frau soll sich im Rahmen der Ehe bewegen.
Aus allen vorher angeführten Beispielen geht klar hervor, dass es für ein Verbot der Polygamie seitens der Kirche keine eindeutigen Beweise gibt.
Es wäre nun zu fragen, woher das Verbot zur Polygamie im christlichen Dog-ma kommt?
Westermark antwortet auf diese Frage und sagte: „Bei vielen Völkern - in vorchri-stlicher sowie neuerer Zeit -, sei es in primitiven sowie zivilisierten Kulturen, bestand das System der Monogamie. In alter Zeit bei den Griechen und Römern und dann auch in neuer Zeit bei den Europäern in Amerika und Australien. Das Chris-tentum fand dieses System ideal, obwohl kein eindeutiger Text im NT dazu steht. Als in frühchristlicher Zeit sich das Christentum in Europa verbreitete, beliess die Kirche es bei der Tradition der Monogamie. Später dann hat man versucht, Beweise zum Polygamie verbot aus dem NT zu bringen, was zu angeführten Versen, die nicht eindeutig sind, führte.
Die Monogamie ist also keine Erscheinung der Neuzeit, sondern bestand bereits vor dem Christentum. (Vgl. Wāfī: Geschichte der Heirat und Ehelosigkeit in der Welt, S. 57)
In unseren Tagen wird die christliche Lehre sehr unter-schiedlich praktiziert. Z. B. herrscht unter den Christen in Schwarzafrika die Polygamie und um noch weiter zu gehen, führe ich nur an, dass ein katholischer Priester im christlichen Afrika heiraten darf, was seinem Bruder in z. B. Europa verboten ist; dies hat der Zweck Anhänger nicht zu verlieren, sondern dazu zu gewinnen.

Im Qurʾān ist nur aus einem Vers die Erlaubnis zur Polygamie zu verstehen.
Er lautet: „Und gebt den (eurer Obhut anvertrauten) Waisen ihr Vermögen und (dabei) tauscht nicht etwas Schlechtes gegen etwas Gutes aus, zehrt nicht ihr Vermö-gen auf, indem ihr es eurem eigenen zuschlagt! Das wäre eine schwere Sünde. Und wenn ihr fürchtet in den Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann nur eine, oder was ihr an Sklavinnen besitzt.“ (4,2 f) Dieser Vers wird in vierfacher Weise ausgelegt:
1) Wenn jemand begüterte weibliche Waisen in seiner Obhut hat, und sie wegen ihrer Schönheit und ihres Geldes heiraten möchte, so sollte er dieses nicht tun, wenn er befürchtet, der Waisen Unrecht zuzufügen, da die Waise keinen anderen Beschützer ausser ihm hat. Er hat das Recht, statt der Waise zwei bis vier andere Frauen zu heiraten.[11]  
2) Als dieser Vers (4,2) geoffenbart wurde, fürchteten sich viele Männer, Vormu-nd einer Waisen zu werden, um nicht in Gefahr zu geraten, unrecht zu handeln. Viele dieser Männer hatten jedoch zehn oder mehr Frauen. Hier    laufen sie gleichermassen Gefahr, gegenüber den Frauen ungerecht zu sein. Infolgedes-sen folgte der Vers 3 der Surah 4, d. h. sie sollten sich auf vier oder weniger Frauen beschränken.[12]
3) Wenn sich ein Mann fürchtet, gegenüber einer Waisen ungerecht zu sein, so soll er sich auch vor der Unzucht (zina) fürchten, und Frauen heiraten, die ihm erlaubt sind und nicht anderen nachlaufen.[13]
4)  Wenn jemand eine begüterte Waise in seiner Obhut hat, und er ist mit mehreren Frauen verheiratet, dann sollte er sich mit so viel Frauen begnügen, wie er aus seinem Vermögen ernähren kann. Er sollte das Vermögen der Waise für den Unterhalt seiner Frau (en) nicht antasten. Wenn er vier Frauen nicht unter-halten kann, sollte er notfalls nur eine Frau haben.[14] 
Da diese Qurʾānstelle die einzige ist, die eine Mehrehe erlaubt, behandelten die Kommentatoren die Mehrehe hier stets im Zusammenhang mit dem Verhältnis eines Vormundes zu der von ihm beschützten Waisen. Die Version zwei bis vier gibt dane-ben noch eine Begründung der Mehrehe bzw. der Beschränkung in der Anzahl der Ehefrauen. Eine Mehrehe sollte der Mann eingehen, wenn zu befürchten ist, dass er mit einer Frau nicht auskommt, und er deshalb Ehebruch betreibt. Mehr als vier Frauen sollte er aber nicht heiraten, da es ihm nicht möglich sein wird, wenn er mehr Frauen hat, seine Frauen gerecht zu behandeln. Ausserdem sollte er nur so viele (aber höchstens vier) Frauen heiraten, wie er ernähren kann.
Die modernen Kommentatoren sehen die Polygamie ebenfalls als rechtmässig an. Qub führt hierzu folgende Gründe an:
1) Durch einen Krieg wird stets die Anzahl der Männer verringert, so dass in diesem Fall Frauenüberschuss herrscht.
2)  Falls eine Frau schwer krank oder unfruchtbar ist, und der Mann sich trotzdem nicht von ihr trennen möchte, ist die Mehrehe hier ein Ausweg.
3)  Wenn ein Mann ein so starkes Triebleben hat, dass er mit einer Frau nicht auskommt, dann darf er noch weitere Frauen heiraten.[15]
Šaltūt sagt zum Problem der Polygamie, dass einige Wissenschaftler der Ansicht seien, die Polygamie sei ein Ergebnis des Egoismus des Mannes, der von vielen Frauen Besitz ergreifen möchte. Das Phänomen der Polygamie leite sich aber nicht vom Egoismus des Mannes ab, sondern von seiner natürlichen Veranlagung und seien Lebensumständen:
1) Die Sexualität des Mannes ist stärker und länger andauernd.
2) Während der Menstruation, Schwangerschaft und Niederkunft kann der Mann seiner Frau nicht beiwohnen.
3) Eine Frau altert schneller als der Mann und ihr Verlangen nach einem Mann nimmt schnell ab.
4) Die Männer werden durch Krieg dezimiert, ausserdem ist die Rate der Sterbli-chkeit bei männlichen Kleinkindern höher.
5) Das Berufsleben bringt es mit sich, dass der Mann grösseren gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt ist.
Die Polygamie ist nach Šaltūt nicht erst vom Islam eingeführt, sondern diese Eheform leitet sich aus dem Daseinskampf des Menschen ab.
Der Islam hat die Mehrehe aus zwei Gesichtspunkten eingeführt:
1)  Der Mann soll nicht in Versuchung kommen, Unzucht zu betreiben oder zu leiden, wenn er seiner Frau nicht beiwohnen kann.
2)  Die Zahl der Frauen wurde beschränkt, damit der Mann seine Frauen gerecht behandeln kann, und der Frieden innerhalb der Familie nicht gestört wird.[16]
Qāsim Amīn versucht dagegen durch den Qurʾān zu beweisen, dass die Polygamie abgeschafft werden muss. Er vergleicht den Vers 3 Surah 4 mit dem Vers 129 der gleichen Surah und kommt zu dem Urteil, dass man aus diesen Versen auch ablei-ten könne, dass die Polygamie nicht erlaubt ist. Diese Auslegung stehe aber der Tradition entgegen. Nehmen wir nun an, die Gesellschaft hätte die Polygamie nicht verwirklicht, hätte man aus diesen beiden Versen entnehmen können, die Poly-gamie ist verboten.[17] Amīn sieht die Mehrehe nur in zwei Fällen als gerechtfertigt an:
1)  Wenn die Frau unheilbar krank ist.
2) Wenn die Frau unfruchtbar ist.[18]
Nach ʿAbduh hat eine Mehrehe zur Voraussetzung, dass der Mann charakterfest genug und wirtschaftlich imstande ist, seine Frauen gleich zu behandeln. Da es aber menschlich kaum denkbar ist, dass jener Bedingung entsprochen werden könne, so wird dieses koranische Zugeständnis der Polygamie von selbst hinfällig.[19] Weiter leitet ʿAbduh das Gebot zur Einehe aus dem islamischen Erbrecht ab, indem bestimmt wird, dass nach dem Tod des Ehemannes in einer polygamen Ehe die Gattinnen zusammen nur einen Gattenanteil erhalten.[20]
Die Opposition gegen das Recht des Mannes zur Mehrehe hat bisher keinen Erfolg gehabt.[21] Ein Sprecher des Familienausschusses gab bekannt, dass eingebrachte Ent-würfe zum Verbot der Polygamie von ihnen abgelehnt werden, da sich heutzutage nur noch 0, 02 % zur Mehrehe entschliessen. Für eine solche Minderheit sei ein solches Gesetz nicht erforderlich. Trotzdem wurde der ersten Ehefrau das Recht gegeben, die Ehescheidung zu verlangen, falls sie mit einer weiteren Eheschliessung ihres Mannes nicht einverstanden ist und dies als Beleidigung ansieht. Diese Zubil-ligung stützt sich auf die Ansicht der Fuqahāʾ, die der Frau das Recht geben, die Ehescheidung zu verlangen, sollte sie sich durch ihren Ehemann beleidigt fühlen.[22]
Für den Propheten r galt die Beschränkung auf vier Frauen nicht. Über die Sonderstellung der Propheten hinsichtlich der Ehe gibt die Surah 33 Vers 50 ff. Auskunft.[23] Die muslimischen Gelehrten versuchten zu beweisen, dass der Prophet nicht aus sexuellen Gründen die erlaubte Zahl an Ehefrauen überschritten hat, sondern  folgende Gründe eine Ausnahme bildeten:
1)  Er heiratete ʿĀʾišah und afah, um ihre Väter Abū Bakr und ʿOmar zu ehren.
2)  Ğuweiriyyah nahm er zur Frau, um ihren Stamm an den Islam zu binden.
3)  Ommo ubeibah und Ommo Salamah ehelichte er, weil ihre Ehemänner gestorben waren, und er sie in seine Obhut nehmen wollte.
4)  Zeinab bint Ğaḥš nahm er zur Frau, weil sie von seinem Adoptivsohn geschieden war, und der Prophet zeigen wollte, dass es entgegen der Ansicht der Araber erlaubt war, die geschiedene Frau des Adoptivsohns zu heiraten.[24]
Für die übrigen Eheschliessungen des Propheten werden ebenfalls Begründungen aus dem politischen und sozialen Bereich gegeben.[25]
Dirwazah[26] meint, dass die Vielehe Muammads r den normalen Gepflogen-heiten der Araber entsprochen habe. Später hatte er durch eine Offenbarung die Zahl der Ehefrauen eingeschränkt. Alle Muslime liessen sich daraufhin von den über-schüssigen Frauen scheiden. Da die geschiedenen Frauen des Propheten r nicht hätten heiraten dürfen,[27] habe sich der Prophet r von keiner Frau getrennt, aber auch keine weitere Frau geheiratet.[28]
Aus dem vorher Erwähnten erklärt sich, dass die drei prophetischen Religionen (Judentum, Christentum und Islam) die Polygamie erlauben. Sie ist eine soziale Notwendigkeit und ein Schutz für die Frauen; durch Polygamie wird die Gesell-schaft vor der freien Ausübung des Geschlechtsverkehrs bewahrt

*     *     *


[1])  1. Könige 11: 3
[2])   1. Mose 4: 19-23
[3])   Matthäus 5: 17-18
[4])  Lukas 12: 13-14
[5])  3. Moses 20: 10-13
[6])  Johannes 8: 3-11
1)  5. Moses 24: 1
[7])   Matthäus 19: 3-10
[8])  Mafūẓ: Libanesische Zeitschrift „al fikr al - Islāmī“ Volumen 12,1. Jahr. S. 60 - 62.  
[9])   Matthäus 5: 31-32
[10])   1. Korinther 7: 2-3
[11])   Ar-Rāzī III, 135. In der gleichen Weise kommentiert A-abarī: Ğāmiʿ ... IV,14.
[12])   Ar-Rāzī  III, 135  u. A-abarī: Ğāmiʿ ... IV, 141 u. Az-Zamaḫšarī I, 265.
[13])   Ar-Rāzī III,135 u. Az-Zamaḫšarī I, 265.
[14])   Ar-Rāzī III, 135 u. A-abarī:Ğāmiʿ ... IV, 141.
[15])   QuÔb IV, 85.
[16]) Šaltūt: al-Islām ... 169 ff.
[17])  Qāsim Amīn: Tarīr ... 128 . Vgl. auch Goldziher: Die Richtungen ... 360 f.
[18])  Qāsim Amīn: Tarīr ... 127 f.
[19])   Goldziher: Die Richtungen ... 360 f.
[20])   Ebenda 362.
[21])   Vgl. al-ʿAṭṭār, 168.
[22])   Al-Ahram-Zeitung v. 9.4.1967 u. Al-ʿAṭṭār, 195 ff.
[23])   Über Muhammads Ehen s. Watt 393 ff.
[24])   Surah 33,37.
[25])   Vgl. Al-ʿAqqād 89 ff. Bint Aš-Šāṭiʾ 19 ff. Al-Alūsī II, 7 u. Al-ʿAṭṭār 79 ff.
[26])   Dirwaza VII, 276 ff.
[27])   s. Surah 33, 53.
[28])   In Befolgung des Gebotes aus. Surah 33, 52.





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