الجزء الثالث من مقرر الدعوة
Die beiden Bereiche des Rechten
und
des Verwerflichen
Die Forscher sind sich hinsichtlich der Aktivität der
Anhänger im Bereich des einladenden Aufrufs zu Religionen in deren Einteilung in zwei Arten einig: Eine
Art, bei der deren Anhänger mit sich
selbst beschäftigt sind. Sie rufen andere nicht zum Anneh-men ihres Glaubens auf
und gehen davon aus, dass dieser deren Privatsache ist und sich bei ihnen
niemand daran beteiligt. Sie überzeugen andere nicht von ihrem Glauben, sondern
lehnen die Annahme ihrer Religion durch jemand anderen ab. Die
Religions-gelehrten nennen eine derartige Religion eine mit keiner Botschaft
verbundenen Religion – und sie meinen damit, dass sie keine Botschaft enthält,
die ihre Anhänger zur Verbrei-tung einer derartigen Religion unter den Leuten
verpflichtet – wie das Judentum, der Brahmanismus und der Zoroastrismus.
Die andere Art sind solche Religionen, die heilige Texte
enthält, die deren Anhänger zur Verbreitung unter den Leuten einladend
aufrufen. Die Religions-gelehrten nennen diese Religionen mit einer Botschaft verbundenen Religionen,
das heißt, dass deren Anhänger verantwortlich mit der Verbreitung ihrer religiösen Bot-schaft unter den Leuten
beauftragt sind. Die Religionsgelehrten erwähnten, dass zu diesen Religionen
der Buddhismus, das Christentum und der
Islam gehören. Max Müller erklärt, was
mit der Religion der Botschaft gemeint
ist, mit folgenden Worten: „Es handelt sich um die Religion, in der die
Verbreitung der Wahrheit und das Führen
der Leugner des Islam auf
den rechten Weg zu einer heiligen Pflicht durch den Religionsgründer oder
dessen Nachfolger nach ihm emporheben... Es handelt sich um den Geist der Wahrheit in den Herzen der Gläubigen, der
nicht gefestigt ist, bis er im Denken, im Reden und im Handeln zu Tage tritt,
und er wird sich nicht begnügen, bis er seine Botschaft zu jeder menschlichen
Seele gebracht haben wird und die Individuen der menschlichen Gemein-schaft das
anerkennen, von dem sie glauben, Dass es die
Wahrheit ist.“
Wenn der Buddhismus und das Christentum mit dem Islam in diesem Bereich auch
zusammengegangen sind, stützt sich dieses Zusammengehen dennoch nur auf ein
oder zwei Texte von ihren heiligen Texten; das heißt es ist ein schwaches Zusam-mengehen,
weil die Daʿwah zum Islam ein Kern des Islmischen Glaubens ist. Sie ist eine Pflicht
für jeden Muslim und jede Muslimin. Ein Beweis dafür ist, dass die Qurnischen
Verse, die den Muslim zur Daʿwah zu GOTT anspornen, zahlreich sind; die
heiligen Texte dieser beiden Religionen können bei ihr mit dem ehrwürdigen Qurʾān
nicht verglichen werden.. GOTT, der Hocherhabene, befiehlt dem Muslim in vielen
Versen, das Gute zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. So sagt der
Erhabene:
“Und es soll aus euch eine Gemeinschaft werden, die zum
Guten auffordert und das Rechte gebietet und Das Verwerfliche verbietet. Und
jene sind die Erfolgrei-chen.” (Qurʾān, Surah 3 Vers
104)
Und ER sagt:
„Sie sind nicht gleich.
Zum Volke der Schrift gehört eine immer feste Gemei-nschaft. Sie rezitiert
GOTTes Verse während der Nacht und sie wirft sich nieder. Sie glaubt an GOTT
und an den Jüngsten Tag und gebietet das Rechte und verbie-tet das Verwerfliche
und vollziehen eilends gute Werke. Und jene gehören zu den
Rechtschaffenen.“ (Qurʾān, Surah 3 Vers
113-114)
Und ER sagt:
„Und die gläubigen Männer
und die gläubigen Frauen sind einer von ihnen des anderen vertrauter Freund.
Sie gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche und verrichten das
Gebet“ (Qurʾān, Surah 9, Vers
71)
ER erklärt den Gläubigen sogar, dass auf denjenigen, der
diese Pflicht nicht ausübt, die Flüche GOTTes fallen werden, wie es den
Kindern Israel geschah, als diese jene
Pflicht unterließen. Der Erhabene sagt:
„Verflucht wurden
diejenigen, die Ungläubigen unter den Kindern Israel, durch die Zunge Davids
und Jesu, des Sohnes der Maria. Dies, weil sie widerspenstig waren und sich zu vergehen pflegten. Sie
pflegten einander von nichts Verwerfli-chem, das sie verübten, abzuhalten.
Schlimm ist gewiss das, was sie zu tun
pfleg-ten.“ (Qurʾān, Surah 5, Verse 78-79)
Weiterhin erklärt ER den Muslimen, dass sie das beste
Volk auf Erden nur durch das sind, was sie im Bereich der Daʿwah für GOTT an
Anstrengungen unternehmen. So sagt der Erhabene:
„Ihr seid die beste
Gemeinschaft, hervorgebracht für die Menschen; ihr gebietet das Rechte und
verbietet das Verwerfliche …“
(Qurʾān, Surah 3, Vers 110)
Zu ihren religiösen Pflichten in diesem Leben gehören
also das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen nach besten
Kräften. Der Erhabene sagt:
„Denjenigen, die, wenn
WIR ihnen auf der Erde Macht geben, das Gebet verri-chten und die
Sozialpflichtabgabe zahlen und das Rechte gebieten sowie das Verwerfliche
verbieten…“ (Qurʾān, Surah 22, Vers 41)
Zu dem, was die
Bedeutung dieser Pflicht beweist, gehört auch, dass GOTT sie vor-züglicher als
die Anbetung machte, ja sogar des Anbetenden Erlangen einer Belohnung für seine
Anbetung GOTTes mit dessen Aktivität im Bereich der gesellschaftlichen
Wohltätigkeiten verbindet. So sagt der Erhabene:
„Nichts Gutes ist in
vielem ihrer heimlichen Reden - es sei denn, wer zu Almosen oder zum Rechten
oder zur Versöhnung unter den Menschen aufruft. Und wer das tut im Trachten
nach GOTTes Wohlgefallen, dem werden WIR einen gewaltigen Lohn gewähren.“ (Qurʾān, Surah 4,
Vers 114)
Der Erhabene verpflichtet ferner die Muslime, zwischen
miteinander Streitenden zu versöhnen,und zwar mit SEINEN Worten:
„Wenn zwei Parteien der
Gläubigen sich einander bekämpfen, dann stiftet Heil unter ihnen beiden! Und
wenn eine von ihnen beiden gegen die andere gewaltsam Unrecht begeht, so
bekämpft die Partei, die gewaltsam Unrecht begeht, bis sie zu GOTTes Anordnung
zurückkehrt. Kehrt sie zurück, dann stiftet Heil unter ihnen beiden nach
Gerechtigkeit und handelt gerecht! GOTT liebt für wahr die gerecht Handelnden.“ (Qurʾān, Surah 49, Vers 9)
Und diese Arbeit gehört zum Hauptanliegen des Gebietens
des Rechten und des Verbietens des Verwerflichen.
Aus dem Erwähnten wird klar, dass die Daʿwah zu GOTT eine
Hauptgrundlage im Islam darstellt. An ihr zeigt sich nur uninteressiert und ihre Ausführung unter-lässt nur, wessen
Glaube in seinem Herzen in Folge des Versinkens in den Meeren des Materiel-len,
deren Wogen ihn von der Küste der Sicherheit entfernen, schwach wurde:
„Und wer ist
besser hinsichtlich des Redens als derjenige, der zu GOTT einla-dend aufruft und
Rechtschaffenes tut und sagt: „Für wahr, ich bin einer der ergebenen Bekenner.“ (Qurʾān, Surah 41, Vers 33)
Es sind zahlreiche Ḥadīṯe
überliefert, die bestätigen, was im
ehrwürdigen Qurʾān von der Pflicht, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche
zu verbieten, steht und die Muslime vor der Vernachlässigung dieser Pflicht in
ihrem Leben warnen. Über Abū Bakr Aṣ-Ṣiddīq (GOTT möge an ihm Wohlgefallen haben!) wird berichtet, dass er in einer
von ihm gehaltenen Ansprache sagte: „O Leute! Für wahr, ihr lest folgenden
Vers und interpretiert ihn im Gegensatz zu seiner Interpretation:
„O ihr, die glauben! Ihr
obliegt euch selbst! Es fügt euch keinen Schaden zu, wer irregeht, sofern ihr
rechtgeleitet seid“ (Qurʾān, Surah 5, Vers 105)
Ich, Abū Bakr, habe den Gesandten
GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagen hören: „Es existiert kein
Volk, das Sünden begeht und in dem es
jeman-den gibt, der ihm dies zu verargen in der Lage ist, dies jedoch nicht
tut, ohne dass wenig daran fehlt, dass GOTT dieses Volk allgemein mit einer
Strafe von IHM belegt.“ Und es wird über Abū Ṯaʿlabah Al-Ḫašnī berichtet, dass er den Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm
Heil!) nach der Interpretation der Worte des Erhabenen „Es fügt euch keinen
Schaden zu, wer irregeht, sofern ihr rechtgeleitet seid“ gefragt und der
Gesandte geantwortet habe: „O Abā Ṯaʿlabah!
Gebiete das Rechte und verbiete das Verwerfliche! Wenn du jemanden siehst, der
einer Gier ergeben ist oder einer Leiden-schaft folgt oder von der Welt
beeindruckt ist oder jemanden, der eine Ansicht vertritt und diese seine
Meinung bewundert, dann beschäftige dich mit dir selbst und lass die breite
Masse!“
In der Sunnah steht geschrieben, welchen Nutzen es hat,
dass jedes Volk Schicksals-schläge heimsuchen, wenn es dieses Islamische Prinzip leugnet
und unbeachtet lässt. Der Prophet (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte:
„Ihr sollt gewiss das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten, oder GOTT
wird gewiss auf euch die schlechten Leute unter euch hetzen; dann werden die
gute Leute unter euch einladend aufrufen, aber man wird ihnen keine Folge
leisten!“
Des Weiteren ist überliefert, dass alle gute Handlungen
geringerwertig gegenüber dem Gebieten des Rechten und das Verbieten des
Verwerflichen sind. Es wird beri-chtet, dass der Gesandte GOTTes (GOTT segne
ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Die pietätvollen Handlungen sind gegenüber
dem Kampf um GOTTes willen lediglich wie ein Tropfen aus einem unergründlich
tiefen Meer, und die gesamten pietätvollen Hand-lungen und der Kampf um GOTTes
willen sind gegenüber dem Gebieten des Rechten und dem Verbieten des
Verwerflichen lediglich wie ein Tropfen aus einem unergründlich tiefen Meer.“
Abū
ʿObeidah Ibn Al-Ğarrāḥ sagte: „Ich fragte: ‚O Gesandter GOTTes!
Welcher Märtyrer ist vornehmer bei GOTT, dem Hocherha-benen?‘“ Der Prophet
ant-wortete: „Ein Mann ging zu einem despotischen Herrscher und gebot ihm das Rechte
und verbot ihm das Verwerfliche. Da tötete der Herrscher ihn. Hätte er ihn
indes nicht getötet, wäre danach nichts Negatives über den Mann in dessen
Lebensbuch geschrieben worden, solange er auch gelebt hätte.“ Und Al-Ḥasan Al-Baṣrī sagte: „Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte:
‚Der beste Märtyrer in meinem Volk ist ein Mann, der zu einem despoti-schen
führenden Mann geht und ihm das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet,
wonach ihn der führende Mann deswegen tötet. Jener ist ein Märtyrer, und sein
Rang im Paradies liegt zwischen Ḥamzah und Ğaʿfar.‘“
Ob der enormen Bedeutung dieser Arbeit und der
Erhabenheit ihres Ranges unter allen Aktivitäten des Menschen in dessen Leben
verzeiht GOTT, was man dabei an kleinen
Fehlern macht. Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!)
sagte: „Hütet euch vor dem Sitzen auf den Straßen!“ Sie erwiderten: „Wir
brauchen das unbedingt. Es bildet unser
gesellschaftliches Beisammensein, bei dem wir uns miteinan-der unterhalten.“ Er
sagte: „Wenn ihr das ablehnt, gebt der Straße ihr Recht!“ Sie frag-ten: „Und
worin besteht das Recht der Straße?“ Er antwortete: „Das Senken des Blickes und
das Absehen von Belästigungen sowie die Erwiderung des Grußes und das Gebieten
des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen.“
Die Muslime entsprachen dem, was der ehrwürdige Qurʾān gebietet und was die prophetischen Ḥadīṯen bekräftigen. Sie nahmen also ihre Religion und fuhren
mit ihr in die fernsten Gebiete der Erde, um zu GOTT einladend aufzurufen, das
Rechte zu gebie-ten und das Verwerfliche zu verbieten. Ihre Tätigkeit breitete
sich vom Norden der Erde bis zu ihrem Süden und von ihrem Osten bis zu ihrem
Westen aus, so dass die Gruppen der einladend Aufrufenden China und Russland
erreichten und sie beim einladenden Aufrufen der Leute zu GOTT aktiv wahren. So nahmen viele Menschen die Religion
GOTTes an und so sehen wir jetzt Muslime an jedem Ort auf dem Erdenrund, so
dass es jetzt für den Islam Anhänger in Amerika, Australien, Japan, Sibirien und auf den meis-ten in
den Meeren und Ozeanen der Welt verstreuten Inseln gibt. Und das geschah nur
durch die Anstrengungen der einladend Aufrufen-den und deren Aufopferung im
Dienste der Ausbreitung des Islam.
Wenn der Ausdruck im ehrwürdigen
Qurʾān über die Pflicht des einladenden Aufrufs zu GOTT deutlich vorkommt,
steht die Arbeit der einladend Aufrufenden in Deutlich-keit der Willfährigkeit
der Muslimen gegenüber der Aufforderung GOTTes, des Hocher-habenen, in diesem
Bereich in nichts nach; sie geduldeten sich vielmehr und wetteifer-ten in Geduld
bei ihrer Arbeit und nahmen sich ein Beispiel am Gesandten GOTTes (GOTT segne
ihn und schenke ihm Heil!) und folgten dessen Vorgehensweise beim einladenden
Aufrufen zu GOTT als eine Verwirklichung der Worte GOTTes, des Erhabenen:
„Ihr habt
im Gesandten GOTTes gewiss ein schönes Vorbild für den, der auf GOTT und den
Jüngsten Tag hofft und GOTTes viel gedenkt.“
(Qurʾān,
Surah 33, Vers 21)
Sie gaben das höchste Beispiel im Bereich des einladenden
Aufrufens insofern als sie ihm ihr Leben widmeten sowie um seinetwillen die
Annehmlichkeiten des Lebens opferten und auf vieles vom Lebenswohlstand
verzichteten – im Wunsche nach Erlangen der Belohnung GOTTes für ihre Arbeit in
einem Bereich, der der ehrenhafteste Bereich menschlichen Wirkens ist. Und das
ist der einladende Aufruf zu GOTT. Es ist die Arbeit der Propheten und
Gesandten. Wie glücklich ist der Mensch, wenn er fühlt, dass er das macht, was die, die GOTT unter den Weltbewohnern
ausgewählt hat, gemacht haben. Bei GOTT gehören sie zu den nahestehenden
Vortrefflichen.
Der Begriff des Gebietens des
Rechten und des Verbietens des Verwerflichen im
Islam beschränkt sich nicht auf eine Ansprache, die den Massen gehalten wird, oder auf einen Unterricht, den sie ihnen erteilen, oder auf
einen gut gemeinten Rat, der von Zeit zu Zeit erteilt wird. Das Rechte umfasst
vielmehr jede Äußerung oder Handlung, die in Übereinstimmung mit den Texten der Islamischen Šarīʿah sowie deren allgemeinen Prinzipen und deren Geist
unternommen werden soll, wie et wah das Annehmen untade-liger
Charaktereigenschaften, das Verzeihen nach Vermögen, die Versöhnung zwischen
Streitenden, Das Bevorzugen des Jenseits vor dem Dies-seits, die Wohltätigkeit
gegen-über den Armen und Bedürftigen, die Gründung von Instituten, Waisen- und Obdach-losenheimen und
Krankenhäusern, der Beistand des Unterdrückten, die Schlichtung zwischen
Prozessgegnern beim Urteilen, der Aufruf zur Beratung, die Demut gegenüber der
Meinung der Gemeinschaft und die Ausführung von deren Willen, das Zahlen
öffentlicher Gelder ... sowie andere Tätigkeiten, die zum Dienst des
Individuums und der Gesellschaft beitragen, so dass das Leben in
Übereinstimmung mit der Ordnung der Islamischen Gesetzgebung läuft.
Das Verwerfliche hingegen, dessen
Bekämpfung Pflicht ist, ist jede Wider-spenstig-keit, die die Islamische Šarīʿah verbietet, wobei es gleich ist, ob sie von jemandem
ausgeführt wird, der zur Einhaltung der religiösen Vorschriften verpflichtet ist,
oder von jemandem, der zur Einhaltung der religiösen Vorschriften nicht
verpflichtet ist.. Wer also einen Knaben oder einen Irren ein alkoholisches
Getränk trinken sieht, muss es ihm verbieten und dessen alkoholisches Getränk
wegschütten lassen sowie die Maßnahmen ergreifen, die jenem bei dessen
Erziehung und beim Abbringen von der Widerspenstig-keit gegen GOTT helfen. Wenn
derjenige, der sich diese Widerspenstigkeit zu Schulden kommen lässt, indes ein
Rechtsfähiger ist, soll er durch das abgehalten werden, was den Umständen und der Art der von ihm
begangenen Widerspenstigkeit entsprechend am besten passt. Vielleicht besteht
das Abhalten aus Worten wie etwa das Verbieten des Trinkens alkoholischer
Getränke. Vielleicht besteht es aber auch aus einer Handlung wie etwa das
Wegschütten des alkoholischen Getränks oder das Verhindern seines Trinkens mit
Gewalt oder das Ergreifen gesetzlicher Maßnahmen zu dessen Bestrafung. Wenn es
sich um Worte handelt, dann bildet es das Verbieten des Verwerflichen. Und wenn
es aus einer Handlung besteht, dann bildet es die Umwandlung des Verwerflichen.
Wenn es sich in das Stadium der Ausführung der der Šarīʿah gemäßen Bestrafung des das Verwerfliche Begehenden
verlagert, ist dies ein Schutz und eine Vorbeugung für die Gesellschaft.
So sind das Gebieten des Rechten
und das Verbieten des Verwerflichen nicht eine Tat für nur eine Einzelperson
allein oder einen Beruf einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht. Vielmehr
ist jeder Muslim verantwortlich zur Durchführung dieser Tätigkeit verpflichtet,
wie seine Position in der Gesellschaft auch immer aussehen mag. Die Regierung
gebietet das Rechte und verbietet das Verwerfliche, die Gemeinschaften gebieten
das Rechte und verbieten das Verwerfliche und auch die Einzelpersonen gebie-ten
das Rechte und verbieten das Verwerfliche. Und damit bleibt das Gebieten des
Guten innerhalb der Gemeinschaft stabil und das Verwer-fliche und die
Verderbtheit werden durch das Zusammenwirken von Jugendlichen und Älteren
sowie von Herr-schern und Beherrschten ausgerottet.
Allerdings ist jede Einzelperson nach deren besten
Kräften und innerhalb der Mög-lichkeiten deren Stellung in der Gesellschaft zu
dieser Angelegenheit aufgefordert. So liegt der Bereich des Gelehrten im Reden
und im gut gemeinten Rat sowie im Unter-richten der Leute in deren Pflichten und
Aufgaben. Der Herrscher soll die im Wider-spruch zu GOTTes Anweisungen Stehenden
bestrafen und zwar durch das, was er an Durchsetzungskraft der Ausführung
von Urteilen besitzt. Andere außer
diesen beiden geben mit Worten gute Ratschläge in Dingen, in denen man gute Rat-schläge
geben kann. Darüber hinaus muss jeder Muslim – sei es nun ein Gelehrter oder
ein Unwis-sender, ein Herrschender oder ein Beherrschter – in seiner Arbeit und
in seinem Verhalten eine Dauwah zu GOTT Darstellen, und zwar indem er das gute
Arbeiten als Pflicht sieht und alles vermeidet, von dem sein Verstand nichts
wissen will und was die Šarīʿah verbietet.
Obwohl die Daʿwah zu GOTT – oder
das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen – eine Pflicht für
jeden Muslim ist, bedingen die Rechtsgelehrten aus, dass wer das Rechte
gebietet und das Verwerfliche verbietet ein Rechtsfähiger sein muss, das heißt
im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und auf Grund freier Wahl han-delnd, und
Dass er an die Islamische
Religion glaubt. Einzig und allein dem Muslim ist die Pflicht auferlegt das
Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Dahin-gegen ist der
Nicht-Muslim nicht mit dieser Pflicht beauftragt.
Im Bedingen dieser Voraussetzung
wird auf die volle Freiheit für den Nicht-Muslim Rücksicht genommen ihn glauben
zu lassen, was er will, sowie auf dessen
Schutz vor dem Zwang zur Annahme dessen,
was seiner Religion zuwiderläuft. In das Gebieten des Guten und das
Verbieten des Verwerflichen fließt das Anordnen all dessen ein, was die Šarīʿah auszuüben befiehlt oder den Leuten zu tun anempfiehlt
wie etwa das Gebet, das Fasten, die Pilgerfahrt, die Lehre vom Eins-Sein GOTTes
und anderes Und in das Verbieten des Verwerflichen fließt das Verbieten all
dessen ein, was der Šarīʿah an Worten und Handlungen zuwiderläuft. So umfasst es
das Verbot der Trinität und der Äußerung, der Messias sei gekreuzigt und
getötet worden. Es beinhaltet ferner das Verbot des Mönchslebens, das Trinken
alkoholi-scher Getränke, das Essen von Schwei-nefleisch und Weiteres, in dem
andere Religionen der Islamischen Šarīʿah zuwider-laufen. Wenn der Nicht-Muslim mit dem Gebieten
des Rechten und Verbieten des Verwerflichen beauftragt würde, hätte er ja auch
die Pflicht zu sagen, was der Muslim
sagt, und zu glauben, was der Muslim
glaubt. Und er wäre verpflichtet sein religiöses Bekenntnis abzulegen und offen
den Glauben des Islam zu
erklären. Aber das ist der Zwang in der Religion, den die Islamische Šarīʿah auf Grund folgender Worte GOTTes, der Erhabenen,
verbietet:
„Es gibt keinen Z wahng in der
Religion ...“
(Qurʾān,
Surah 2, Vers 256)
Für den Schutz der Glaubensfreiheit wurde also nur dem
Muslim diese Pflicht aufer-legt und sonst niemandem.
Vom Muslim wird nur dann gefordert, dass er das Rechte
gebietet und das Verwer-fliche verbietet, wenn er in der Lage ist beeinflussend
Eindruck in diesem Bereich zu machen. Falls er nicht fähig ist, soll er
lediglich mit dem Herzen Anstoß nehmen, das heißt an den Widerspenstigkeiten
Anstoß nehmen und das Verhalten der schlechten und unmoralischen Leute auf der
Erde missbilligen. sowie keinerlei Beziehung mit dem aufnehmen, der die Erde
verheert oder beim Begehen von Widerspenstigkeiten hilft.
Die Pflicht der Dawah zu GOTT entfällt für den Muslim
nicht nur ob des sinnli-chen Unvermögens, sondern es entfällt für jeden diese
Pflicht auch ob all dessen, was ihm
möglicherweise Schaden zufügt. Wenn er sich et wah vor der Gewalttätigkeit
eines Herrschers oder vor der Schädigung eines Tyrannen auf Erden fürchtet und
er von dieser Gewalttätigkeit, die zu seinem Verderben führen wird, überzeugt
ist, entfällt für ihn diese Pflicht. Auch wer sicher ist, dass sein Gebieten
oder Verbieten nutzlos sein und er geschlagen wird, wenn er spricht, soll
nicht gebieten oder verbieten. Er soll lediglich die Widerspenstigkeit hassen,
an ihr mit seinem Herzen Anstoß nehmen, die Beziehung mit dem abbrechen, der
sie ausübt, und auch nicht zu den Stätten von Widerspenstigkeiten und von
Verwerflichem gehen.
Wer weiß, dass sein Verbieten – wenn er das Verwerfliche verbietet
– zu dessen Beseitigung führen wird oder dazmu, dass es beseitigt wird und ihm
et was folgt, was sich auf einer
niedrigeren Stufe als jenes befindet, muss das Verwerfliche verbieten. Wenn er
hingegen sicher ist, dass sein Verbieten des Verwerflichen zu einem anderen
Verwerflichen auf derselben Stufe führen wird, steht er vor der Wahl: Wenn er will, verhindert er das
Verwerfliche und verbietet es, und wenn er will, lässt er es. Das hängt davon,
wozu sein Fleiß[1] führt. Wenn er hingegen
weiß, dass sein Beseitigen des Verwerflichen zu etwas führen wird, was schlechter ist, entfällt für ihn die
Pflicht, ja das Verbieten ist ihm sogar nicht erlaubt. Wenn er als Beispiel
dazu jemanden ein erlaubtes Getränk, das unrein ist, weil etwas Unsauberes in
es gefallen ist, trinken sieht, soll er ihm verbieten dieses Getränk zu sich zu
nehmen. Wenn er jedoch weiß, dass diese Person dazu übergehen wird ein alkoholisches
Getränk zu trinken, falls er ihn davon abhält dieses Getränk zu sich zu nehmen,
dann ist es nutzlos ihm daran zu hindern das Unreine zu trinken und es wegzuschütten,
da dies zum Begehren einer höheren Widerspenstigkeit führen wird, nämlich zum
Trinken des alkoholischen Getränkes. Es wird berichtet, dass Ibn Teimijah mit
einigen seiner Gefährten zur Zeit der Tataren bei einer Menschen-menge
vorbeikam, die alkoholische Getränke trank. Die Gefährten Ibn Taimijas warfen ihnen das Trinken des Alkohols vor,
Ibn Teimijah aber wiederum warf seinen
Gefährten deren Äußerung vor und sagte zu ihnen: „GOTT hat ja alkoholische
Getränke verboten, da sie vom Gedenken GOTTes und vom Gebet abhalten. Und der
Alkohol hielt diese Leute vom Töten von Menschenseelen ab, von der Gefangennahme
von Nachkommen und vom Wegnehmen des Geldes von Leuten. Lasst sie also und ihre
alkoholischen Getränke!“
Vielleicht hängt das Unvermögen nicht von der Furcht vor
einem Schaden oder von der Angst vor einer Reaktion mit viel schlechteren
Auswirkungen, sondern vom wissen-schaftlichen Unvermögen des Muslim ab, dem
Verwerflichen entgegenzutreten oder die positiven Seiten im Islam im Entgegentreten der
fremden Gedanken deutlich zu machen. Wenn er ein einfacher Mensch ist, braucht
er nicht das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten, es sei denn
in den Sachen, die beim gemeinen Volk bekannt sind, wie das Trinken
alkoholischer Getränke, Unzucht, das Lassen des Gebets, die Diebstahl … und
andere Sachen, die den Muslimen der breiten Masse nicht unbekannt sind. was jedoch darüber hinausgeht, so braucht der
einfache Mensch den Zuwider-handelnden und Unmoralischen nicht entgegenzutreten
und zu fürchten, die Leute mit Rechtsgutachten, die keine Grundlage in der Islamischen Šarīʿah haben,
irrezuführen.
Was nun aber den Gebildeten ohne Islmische Bildung betrifft, so geht er nicht
auf die religiösen Problemstellungen ein, es sei denn innerhalb dessen, was er aus Religions-büchern weiß oder was er sich in guter Weise in seinem
Gedächtnis von dem, was er von den
Fachgelehrten hört, einprägt. Er braucht nicht auf Grund von Eifer für die
Religion und Begeisterung im Bereich der Daʿwah in etwas einzudringen, was er nicht kennt. Möglicherweise ergeben
sich daraus Auswirkungen, die die Daʿwah mehr schädi-gen als ihr dienen,
insbesondere was im Zusammenhang steht
mit modernen Lebens-systemen mit kulturellen Verwicklungen in ihnen und mit
dem, was auf deren Ober-fläche an neu
entwickelten Formen und mannigfachen Erscheinungen in allerlei Berei-chen
treibt.
Darum ist der Jugendliche, der sich nicht auf
Religionswissenschaften spezialisiert hat, verpflichtet, seiner Religion zu
dienen und seinen Glauben durch die Überlegenheit im Bereich seiner
Spezialisierung zu schützen. Ist er Ingenieur, dann ist das, was er dem
Islam darbringt, seine Fertigkeit in seiner Arbeit und seine Überlegenheit im
Bereich des Ingenieurwesens, damit die
Islamische Gesellschaft keine Hilfe von Nicht- Muslimen auf diesem Gebiet
braucht. Und genauso verhält es sich mit dem Arzt, dem Buchhalter, dem Ökonom,
dem Agronom, usw. Die Stärke der Muslime in diesen Berei-chen schützt sie vor
dem Fallen in den Einflussbereich von Fremden, die den Muslimen auf diesen
Gebieten helfen, die hinsichtlich des modernen Lebens vital geworden sind. Will
der Jugendliche dann für sich eine Tätigkeit im Bereich der Daʿwah zu GOTT, so
soll das durch sein Verhalten unter seinen Mitarbeitern und durch seine
Charakterzüge mit den Kunden und Geschäftspartnern in seinem Bereich sein,
zumal dies Widerhall in deren Seelen findet, der meist die Wirkung einer
Ansprache der Prediger und des Unter-richts der Religionswissenschaftler
übersteigt.
Wolken
Der Mensch neigt von seiner Natur her dazu, dass er ein
Mittelpunkt des Intere-sses für die Leute um ihn herum wird. Sie schauen auf
ihn bewundernd und über-wältigt, versammeln sich um ihn in Hochachtung, leisten
seinen Anordnungen sich annähernd und mit Beifall aufnehmend Folge und
schreiben ihm Meisterleistungen zu, was
seine Stellung zwischen ihnen stärkt und seinen Einfluss im größeren Kreis in
ihrer Gesell-schaft vertieft. Deshalb sehen wir viele Leute jeden Weg verfolgen,
von dem sie glauben, dass er sie zu dieser Stellung unter den Leuten führt. Und
sie beschäftigen sich mit sozialen Aktivitäten, durch die sie die Gefühle ihrer
Mitbürger gewinnen und auf deren Verstand und deren Gedanken einwirken.
Die Bereiche in den menschlichen Gesellschaften
unterscheiden sich – hinsichtlichth des Einflusses auf die Leute – nach der Art
der Verbindung der Leute mit ihnen. Je mehr deren Verbindung mit einem Bereich
zunimmt, desto mehr wird dieser Bereich ein Mittel zum Erreichen derer Herzen
und Sinne. Wenn seine Auswirkung Allgemeingut wird, dann verbindet sich sein
Einfluss mit allen Individuen der Gesellschaft, und er ist für das Erreichen
der angesehenen Stellung geeigneter und besser als wenn er sich nur auf eine
einzige Gruppe der Gesellschaftsschichten beschränkt; denn wer das Allgemeine zum Thema nimmt, spricht jedes einzelne
Individuum des Volkes an. Wer sich jedoch auf ein Problem beschränkt, das nur
eine bestimmte Gruppe interessiert, dessen Wirkung seiner Aktivität in ihr wird
über die, die sich für dieses Problem interessieren, nicht hinaus-gehen. Wenn
wir aus diesem Blickwinkel das Interesse
der Leute betrachten, finden wir, dass die häufigsten Fragenbereiche, die mit
ihnen verknüpft sind, folgende sind: die Politik und die Religion. Denn jeden
Menschen, der unter den Einfluss politischer Beschlüsse gerät, treffen deren
Ergebnisse: Sind ihre Ergebnisse gut, ist auch die Wirkung gut; und sind sie
schlecht, ist die Wirkung ebenfalls schlecht. Sein praktisches, wirtschaftliches
und soziales Leben wird durch sie beeinflusst, sei es nun durch direkte oder
indirekte Weise. Somit hängt seine Lebensordnung von der Art und Methode des
politischen Systems ab, unter dem er lebt. So interessiert sich jedes
Individuum in der Gesellschaft für diesen Aspekt entsprechend der jeweiligen
Verschiedenheit zwischen ihnen.
Deshalb finden wir, dass jeder, der sich um das
Erreichen einer angesehenen Stellung in der Gesellschaft bemüht, wobei die
Leute sich um ihn scharen, sich in diese Richtung bewegt – das gilt auch für
den, der nach Macht und Herrschaft strebt. Man sieht ihn über die
verschiedensten Themen sprechen, die in Verbindung mit Herrschaft; Politik, Wirt-schaft, Verfassungsorganen,
Parteiorganisationen u.a. stehen, was
ihm einen Nimbus verleiht, der die Leute zu ihm lockt und um ihn sammelt. Weil
dieser Bereich für alle Menschen verführerisch ist, macht von ihm jeder
Gebrauch, der sich nach dem Thron der Macht den Hals verrenkt, und dringt jeder
in ihn ein, der einen Rang unter seinen Gefährten begehrt. Und so sehen wir die
stattliche Menge der Redner in der Politik und hören wir die große Vielzahl von
Meinungen zu den meisten komplizierten Problemen – kompliziert sogar für
diejenigen, die in diesem Bereich lernten und sich darauf spezia-lisierten.
Das Gespräch über Politik und Rechtsgutachten dazu
insgesamt ist erlaubt für jeden, der das will, und eine offene Arena für jeden,
der sich das anmaßt. Es gibt hierbei keinen Unterschied zwischen einem
unwissenden Ungebildeten und einem glänzenden Spezia-listen der Kenntnis
politischer Theorien und internationaler Gegebenheiten, die einen Einfluss auf
den Lauf von Ereignissen und auf das Fassen von Beschlüssen haben. Dieses
Phänomen bestätigt die Wahrheit dessen, der behauptet: Es gibt zwei Bereiche,
von denen jeder – sei er nun ein Ungebildeter
oder ein Universitätsprofessor – behaup-tet, dass er in ihnen ein Experte sei,
nämlich die Politik und die Religion. Jeder Mensch unternimmt – wenn sich ihm
eine Gelegenheit dazu bietet – ein Gespräch über Religion und Politik, auch
wenn er ein A nicht von einem B unterscheiden kann, da es sich um zwei Bereiche
handelt, die vom Leben eines jeden Menschen abhängen. Wer ein breites Publikum
gewinnen will, soll sich mit Politik oder Religion beschäftigen.
Die Religion ist der zweite
Bereich, der alle Leute dazu veranlasst, darüber zu spre-chen – nicht als ein
Verlangen nach Erlangen einer weltlichen angesehenen Stellung, sondern als eine
Befriedigung des religiösen Gefühls und als ein Bekunden – oder eine
Vortäuschung von Merkmalen der
GOTTesfurcht. Wer sich dem Gespräch über religiöse Dinge zuwendet, dessen
Wunsch ist es – meistens –, dass die Leute von ihm wissen, dass er eine gute
Verbindung zu GOTT hat. Er hält die Erfül-lung seiner religiösen Pflichten ein
und meidet die verbotenen Dinge, die im ehrwürdigen Qurʾān stehen. Die
Unter-haltung über diese Themen ist eine Bestätigung für die Leute, dass er
religiös und fromm ist und deshalb auf religiöse Themen eingeht. Er gibt oft
ein Rechtsgutachten in den heikelsten Fragen ab und insistiert auf einer
Meinung zu etwas, in dem die Rechts-gelehrten
unterschiedlicher Meinung sind,
was eine schlechte Aus-wirkung auf das Verhalten der Leute und deren
Bezie-hung zur religiösen Seite hat. Zu den Merkmalen dieses Phänomens
gehört, was wir von Jugendlichen sehen
und hören, die keine Verbin-dung zu religiösen Studien haben. Sie verbreiten an
Meinungen und Belehrungen im Namen des
Islam, was weit entfernt vom Geist des Islam und dessen Lehre ist. Sie
glauben, dass sie damit der Islamischen
DaYwah
einen Dienst leisten. In Wirklichkeit stellen sie jedoch den Islam in einer Form dar, die viel
Abneigung bei menschlichen Gesellschaften wie auch bei Individuen gegen die
Religion bewirkt, was wiederum deren
Verhalten zu einem Werkzeug der Abneigung gegen den Islam macht und nicht zu einer
Methode der Daʿwah
zu GOTT. Und das nur deshalb, weil sie unfähig sind die wahren Sachverhalte der Religion und deren
Gesetzeswissenschaft zu verstehen. Aus diesem Grund soll ihnen keine Erlaubnis
zum Eingehen auf die Ausle-gung religiöser Texte gegeben werden, denn was sich aus ihrem Eingehen auf das, wovon
sie keine Ahnung haben, an Fehlerhaftigkeit ergibt, passt nicht zu dem, was sie an geistigem Einfluss auf die
Gesellschaft bewirken. Sie verderben mehr als sie reformieren.
Wenn es auch jedem Menschen
erlaubt ist über Politik zu sprechen – da es kein Gesetz gibt, das dies
verbietet –, so ist es doch seitens der Religion verboten, dass jemand in der
Religion über etwas spricht, wovon er keine Ahnung hat, weil das ihn in die Bestrafungssphäre
GOTTes führt. Es steht im ehrwürdigen Qurʾān, was dem religiösen Menschen verboten ist, dass er auf Bereiche, die er
nicht kennt, nicht eingeht. Wenn es jedoch notwendig ist, dann muss man
der Wahrheit in den Dingen, über die man
spricht, verpflichtet sein und darf eine Erklärung nur zu dem, was man weiß, abge-ben. Der Erhabene sagt:
“Und es folgen die
meisten von ihnen nur einer Vermutung. Für wahr, die Vermutung nutzt nichts
gegenüber der wahrheit.”
(Qurʾān,
Surah 10,Vers 36)
Und ER sagt:
“Und kleidet nicht die
Wahrheit in Lüge …”
(Qurʾān,
Surah 2, Vers 42)
Und ER sagt:
“Heute wird euch mit der Pein der Schmach
vergolten für das, was ihr über GOTT an
Unwahrem zu reden pflegtet “
(Qurʾān,
Surah 6, Vers 93)
Und ER sagt:
“Und befasse dich mit
nichts, wovon du kein Wissen hast! Für wahhr, das Ohr, das Auge und das
Herz - all jene werden dafür zur
Rechenschaft gezogen.” (Qurʾān, Surah 17, Vers 36)
Die Verantwortung des Muslim
für alles, über was er in religiösen
Angelegenheiten spricht, ist groß, weil ein Fehler darin nicht wie ein Fehler
im Politikbereich ist. Wenn es auch in der Politik Raum zum Beheben von Fehlern
geben mag oder für das Nichtvor-handensein eines klar erscheinenden Fehlers bei
der Unterhaltung über sie oder für das Fehlen des Gewissens, das seinen
Besitzer tadelt, wenn dieser weiß, dass er ein Fehler macht, so sind die Fehler
im Bereich der Religion verschieden, zumal der Mensch in religiösen Dingen
große Scham und Gewissensbisse fühlt, wenn ihm klar wird, dass er eine Meinung
abgibt, die der Lehre des Islam nicht
entspricht. Denn die Stellung des Glaubens bei ihm treibt ihn dazu an darauf
bedacht zu sein, nicht gegen diesen auf irgendeine Art durch etwas Schlechtes
zu verstoßen. Und der Glaube selbst hat ihn zum Versuch angetrieben, über ihn
zu sprechen in dem Glauben, dass er sich dadurch GOTT nähert.
Somit soll der Muslim sich
nicht von seinen Gefühlen leiten lassen und über reli-giöse Dinge sprechen, von
denen er keine Ahnung hat, damit er kein Opfer der Gewis-sensbisse wird, wenn
sich bei ihm ein Fehler zeigt, und jene Stärke zementiert, die seinem
religiösen Einsatz dem Islam in
seinem Arbeitsbereich einen Dienst zu erweisen entspringt, wobei er das
Gespräch über den Glauben und die Šarīʿah mit ihren Teil-gebieten und Details den Fachleuten
überlässt, die das Reden darüber beherrschen – durch das Wissen, Das sie im Fiqh des Qurʾān und
der Sunnah erlangt haben.
Wenn die Stellung des Menschen
in diesem Leben es ihm auch erlaubt sich in die Welt der Politik zu stürzen und
sich in ihr frei zu bewegen, soll er doch seinen inneren Trotz bändigen und dem
Reden auf dem Gebiet der Religion nicht freien Lauf lassen, außer wenn er in
Kenntnis und sich im Klaren darüber ist,
was er sagt.
Und demgemäß gibt es niemanden,
dem es gestattet ist das Ermahnen und Leiten auszuüben, außer dem für diese
Aufgabe wissenschaftlich Qualifizierten. Somit kann man das verstehen, was einige Rechtsgelehrte für den, der das
Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet, ausbedingten, dass nämlich ein
Imām oder
Herrscher ihm dies erlaubt. Sie beweisen das damit, dass der Imam in der Lage
ist jeman-den auszuwählen, der diesen Beruf gut ausübt. Und sie meinen damit,
dass mit dieser Aufgebe einen wissenschaftlich Qualifizierten betraut, damit
nichts geschieht, was ob des Eindringens
des in diesem Bereich nicht Qualifizierten zu Verderbtheit und Aufruhr führt,
indem sie nämlich – in ihrer Unkenntnis der Bestimmungen – durch ihr äußerst
widersprüchliches Gerede, das sich auf keinerlei Beweise stützt, zu keinerlei
Weisheit führt oder Lebens-respektive Glaubensinteressen darlegt, Unruhe unter
den Leuten verbreiten und in deren Herzen Ratlosigkeit ausstreuen.
Vollkommene Redefreiheit für
alle Leute im religiösen Bereich hat böse Folgen im Bereich der Daʿwah zu GOTT.
Wenn sie auch in mancherlei Hinsicht gute Auswir-kungen in der Gesellschaft hat,
entstehen aus ihr doch Wolken, die die Toleranz des Islams verdecken und dessen
Wirksamkeit auf die modernen Wissenschaftsdisziplinen sowie die Möglichkeiten
der Beteiligung dessen, der sich beim Aufbau der modernen Kultur mit all ihren
Teilgebieten an ihn hält, den Blicken der Nicht- Muslime – und auch vieler Muslime – entziehen, was die Schultern des einladend Aufrufenden
beim Entge-gentreten der gedanklichen Strömung belastet, die dem Islam Feind sind.
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