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السبت، 23 مايو 2020

الجزء الثالث من مقرر الدعوة


الجزء الثالث من مقرر الدعوة
Die beiden Bereiche des Rechten und
des Verwerflichen

Die Forscher sind sich hinsichtlich der Aktivität der Anhänger im Bereich des einladenden Aufrufs zu Religionen  in deren Einteilung in zwei Arten einig: Eine Art, bei der deren Anhänger  mit sich selbst beschäftigt sind. Sie rufen andere nicht zum Anneh-men ihres Glaubens auf und gehen davon aus, dass dieser deren Privatsache ist und sich bei ihnen niemand daran beteiligt. Sie überzeugen andere nicht von ihrem Glauben, sondern lehnen die Annahme ihrer Religion durch jemand anderen ab. Die Religions-gelehrten nennen eine derartige Religion eine mit keiner Botschaft verbundenen Religion – und sie meinen damit, dass sie keine Botschaft enthält, die ihre Anhänger zur Verbrei-tung einer derartigen Religion unter den Leuten verpflichtet – wie das Judentum, der Brahmanismus und der Zoroastrismus.

Die andere Art sind solche Religionen, die heilige Texte enthält, die deren Anhänger zur Verbreitung unter den Leuten einladend aufrufen. Die Religions-gelehrten nennen diese Religionen  mit einer Botschaft verbundenen Religionen, das heißt, dass deren Anhänger verantwortlich mit der Verbreitung ihrer  religiösen Bot-schaft unter den Leuten beauftragt sind. Die Religionsgelehrten erwähnten, dass zu diesen Religionen der Buddhismus, das Christentum und der  Islam gehören. Max Müller erklärt,  was mit der Religion  der Botschaft gemeint ist, mit folgenden Worten: „Es handelt sich um die Religion, in der die Verbreitung der  Wahrheit und das Führen der Leugner des  Islam auf den rechten Weg zu einer heiligen Pflicht durch den Religionsgründer oder dessen Nachfolger nach ihm emporheben... Es handelt sich um den Geist der  Wahrheit in den Herzen der Gläubigen, der nicht gefestigt ist, bis er im Denken, im Reden und im Handeln zu Tage tritt, und er wird sich nicht begnügen, bis er seine Botschaft zu jeder menschlichen Seele gebracht haben wird und die Individuen der menschlichen Gemein-schaft das anerkennen, von dem sie glauben, Dass es die  Wahrheit ist.“

Wenn der Buddhismus und das Christentum mit dem  Islam in diesem Bereich auch zusammengegangen sind, stützt sich dieses Zusammengehen dennoch nur auf ein oder zwei Texte von ihren heiligen Texten; das heißt es ist ein schwaches Zusam-mengehen, weil die Daʿwah zum  Islam ein Kern des  Islmischen Glaubens ist. Sie ist eine Pflicht für jeden Muslim und jede Muslimin. Ein Beweis dafür ist, dass die Qurnischen Verse, die den Muslim zur Daʿwah zu GOTT anspornen, zahlreich sind; die heiligen Texte dieser beiden Religionen können bei ihr mit dem ehrwürdigen Qurʾān nicht verglichen werden.. GOTT, der Hocherhabene, befiehlt dem Muslim in vielen Versen, das Gute zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. So sagt der Erhabene:

“Und es soll aus euch eine Gemeinschaft werden, die zum Guten auffordert und das Rechte gebietet und Das Verwerfliche verbietet. Und jene sind die Erfolgrei-chen.”          (Qurʾān, Surah 3 Vers 104)              
                                                                   
    Und ER sagt:

„Sie sind nicht gleich. Zum Volke der Schrift gehört eine immer feste Gemei-nschaft. Sie rezitiert GOTTes Verse während der Nacht und sie wirft sich nieder. Sie glaubt an GOTT und an den Jüngsten Tag und gebietet das Rechte und verbie-tet das Verwerfliche und vollziehen eilends gute Werke. Und jene gehören zu den Rechtschaffenen.“            (Qurʾān, Surah 3 Vers 113-114)
                                                                                             
Und ER sagt:

„Und die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen sind einer von ihnen des anderen vertrauter Freund. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche und verrichten das Gebet“                       (Qurʾān, Surah 9, Vers 71)

ER erklärt den Gläubigen sogar, dass auf denjenigen, der diese Pflicht nicht ausübt, die Flüche GOTTes fallen werden, wie es den Kindern  Israel geschah, als diese jene Pflicht unterließen. Der Erhabene sagt:

„Verflucht wurden diejenigen, die Ungläubigen unter den Kindern Israel, durch die Zunge Davids und Jesu, des Sohnes der Maria. Dies, weil sie widerspenstig  waren und sich zu vergehen pflegten. Sie pflegten einander von nichts Verwerfli-chem, das sie verübten, abzuhalten. Schlimm ist gewiss das,  was sie zu tun pfleg-ten.“                   (Qurʾān, Surah 5, Verse 78-79)

Weiterhin erklärt ER den Muslimen, dass sie das beste Volk auf  Erden nur durch das sind,  was sie im Bereich der Daʿwah für GOTT an Anstrengungen unternehmen. So sagt der Erhabene:

„Ihr seid die beste Gemeinschaft, hervorgebracht für die Menschen; ihr gebietet das Rechte und verbietet das Verwerfliche …“
                                                                     (Qurʾān, Surah 3, Vers 110)
                                            
Zu ihren religiösen Pflichten in diesem Leben gehören also das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen nach besten Kräften. Der Erhabene sagt:

„Denjenigen, die, wenn WIR ihnen auf der Erde Macht geben, das Gebet verri-chten und die Sozialpflichtabgabe zahlen und das Rechte gebieten sowie das Verwerfliche verbieten…“          (Qurʾān, Surah 22, Vers 41)                  

Zu dem,  was die Bedeutung dieser Pflicht beweist, gehört auch, dass GOTT sie vor-züglicher als die Anbetung machte, ja sogar des Anbetenden Erlangen einer Belohnung für seine Anbetung GOTTes mit dessen Aktivität im Bereich der gesellschaftlichen Wohltätigkeiten verbindet. So sagt der Erhabene:

„Nichts Gutes ist in vielem ihrer heimlichen Reden - es sei denn, wer zu Almosen oder zum Rechten oder zur Versöhnung unter den Menschen aufruft. Und wer das tut im Trachten nach GOTTes Wohlgefallen, dem werden WIR einen gewaltigen Lohn gewähren.“                          (Qurʾān, Surah 4, Vers 114)

Der Erhabene verpflichtet ferner die Muslime, zwischen miteinander Streitenden zu versöhnen,und zwar mit SEINEN Worten:

„Wenn zwei Parteien der Gläubigen sich einander bekämpfen, dann stiftet Heil unter ihnen beiden! Und wenn eine von ihnen beiden gegen die andere gewaltsam Unrecht begeht, so bekämpft die Partei, die gewaltsam Unrecht begeht, bis sie zu GOTTes Anordnung zurückkehrt. Kehrt sie zurück, dann stiftet Heil unter ihnen beiden nach Gerechtigkeit und handelt gerecht! GOTT liebt für wahr die gerecht Handelnden.“       (Qurʾān, Surah 49, Vers 9)

Und diese Arbeit gehört zum Hauptanliegen des Gebietens des Rechten und des Verbietens des Verwerflichen.

Aus dem Erwähnten wird klar, dass die Daʿwah zu GOTT eine Hauptgrundlage im  Islam darstellt. An ihr zeigt sich nur uninteressiert  und ihre Ausführung unter-lässt nur, wessen Glaube in seinem Herzen in Folge des Versinkens in den Meeren des Materiel-len, deren Wogen ihn von der Küste der Sicherheit entfernen, schwach wurde:

„Und wer ist besser hinsichtlich des Redens als derjenige, der zu GOTT einla-dend aufruft und Rechtschaffenes tut und sagt: „Für wahr, ich bin einer der ergebenen Bekenner.“             (Qurʾān, Surah 41, Vers 33)

Es sind zahlreiche adīṯe überliefert, die bestätigen,  was im ehrwürdigen Qurʾān von der Pflicht, das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten, steht und die Muslime vor der Vernachlässigung dieser Pflicht in ihrem Leben  warnen. Über Abū Bakr A-iddīq (GOTT möge an ihm Wohlgefallen haben!) wird berichtet, dass er in einer von ihm gehaltenen Ansprache sagte: „O Leute! Für wahr, ihr lest folgenden Vers und interpretiert ihn im Gegensatz zu seiner Interpretation:

„O ihr, die glauben! Ihr obliegt euch selbst! Es fügt euch keinen Schaden zu, wer irregeht, sofern ihr rechtgeleitet seid“         (Qurʾān, Surah 5, Vers 105)

Ich, Abū Bakr, habe den Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagen hören: „Es existiert kein Volk, das  Sünden begeht und in dem es jeman-den gibt, der ihm dies zu verargen in der Lage ist, dies jedoch nicht tut, ohne dass wenig daran fehlt, dass GOTT dieses Volk allgemein mit einer Strafe von IHM belegt.“ Und es wird über Abū aʿlabah Al-ašnī berichtet, dass er den Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) nach der Interpretation der Worte des Erhabenen „Es fügt euch keinen Schaden zu, wer irregeht, sofern ihr rechtgeleitet seid“ gefragt und der Gesandte geantwortet habe: „O Abā aʿlabah! Gebiete das Rechte und verbiete das Verwerfliche! Wenn du jemanden siehst, der einer Gier ergeben ist oder einer Leiden-schaft folgt oder von der Welt beeindruckt ist oder jemanden, der eine Ansicht vertritt und diese seine Meinung bewundert, dann beschäftige dich mit dir selbst und lass die breite Masse!“

In der Sunnah steht geschrieben, welchen Nutzen es hat, dass jedes Volk Schicksals-schläge heimsuchen, wenn es dieses  Islamische Prinzip leugnet und unbeachtet lässt. Der Prophet (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Ihr sollt gewiss das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten, oder GOTT wird gewiss auf euch die schlechten Leute unter euch hetzen; dann werden die gute Leute unter euch einladend aufrufen, aber man wird ihnen keine Folge leisten!“

Des Weiteren ist überliefert, dass alle gute Handlungen geringerwertig gegenüber dem Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen sind. Es wird beri-chtet, dass der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Die pietätvollen Handlungen sind gegenüber dem Kampf um GOTTes willen lediglich wie ein Tropfen aus einem unergründlich tiefen Meer, und die gesamten pietätvollen Hand-lungen und der Kampf um GOTTes willen sind gegenüber dem Gebieten des Rechten und dem Verbieten des Verwerflichen lediglich wie ein Tropfen aus einem unergründlich tiefen Meer.“ Abū ʿObeidah Ibn Al-Ğarrāḥ  sagte: „Ich fragte: ‚O Gesandter GOTTes! Welcher Märtyrer ist vornehmer bei GOTT, dem Hocherha-benen?‘“ Der Prophet ant-wortete: „Ein Mann ging zu einem despotischen Herrscher und gebot ihm das Rechte und verbot ihm das Verwerfliche. Da tötete der Herrscher ihn. Hätte er ihn indes nicht getötet, wäre danach nichts Negatives über den Mann in dessen Lebensbuch geschrieben worden, solange er auch gelebt hätte.“ Und Al-asan Al-Barī sagte: „Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: ‚Der beste Märtyrer in meinem Volk ist ein Mann, der zu einem despoti-schen führenden Mann geht und ihm das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet, wonach ihn der führende Mann deswegen tötet. Jener ist ein Märtyrer, und sein Rang im Paradies liegt zwischen amzah und Ğaʿfar.‘“

Ob der enormen Bedeutung dieser Arbeit und der Erhabenheit ihres Ranges unter allen Aktivitäten des Menschen in dessen Leben verzeiht GOTT,  was man dabei an kleinen Fehlern macht. Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Hütet euch vor dem Sitzen auf den Straßen!“ Sie erwiderten: „Wir brauchen das unbedingt. Es bildet  unser gesellschaftliches Beisammensein, bei dem wir uns miteinan-der unterhalten.“ Er sagte: „Wenn ihr das ablehnt, gebt der Straße ihr Recht!“ Sie frag-ten: „Und worin besteht das Recht der Straße?“ Er antwortete: „Das Senken des Blickes und das Absehen von Belästigungen sowie die Erwiderung des Grußes und das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen.“

Die Muslime entsprachen dem,  was der ehrwürdige Qurʾān gebietet und  was die prophetischen adīṯen bekräftigen. Sie nahmen also ihre Religion und fuhren mit ihr in die fernsten Gebiete der Erde, um zu GOTT einladend aufzurufen, das Rechte zu gebie-ten und das Verwerfliche zu verbieten. Ihre Tätigkeit breitete sich vom Norden der Erde bis zu ihrem Süden und von ihrem Osten bis zu ihrem Westen aus, so dass die Gruppen der einladend Aufrufenden China und Russland erreichten und sie beim einladenden Aufrufen der Leute zu GOTT aktiv  wahren. So nahmen viele Menschen die Religion GOTTes an und so sehen wir jetzt Muslime an jedem Ort auf dem Erdenrund, so dass es jetzt für den  Islam Anhänger in Amerika, Australien, Japan, Sibirien und auf den meis-ten in den Meeren und Ozeanen der Welt verstreuten Inseln gibt. Und das geschah nur durch die Anstrengungen der einladend Aufrufen-den und deren Aufopferung im Dienste der Ausbreitung des Islam.

Wenn der Ausdruck im ehrwürdigen Qurʾān über die Pflicht des einladenden Aufrufs zu GOTT deutlich vorkommt, steht die Arbeit der einladend Aufrufenden in Deutlich-keit der Willfährigkeit der Muslimen gegenüber der Aufforderung GOTTes, des Hocher-habenen, in diesem Bereich in nichts nach; sie geduldeten sich vielmehr und wetteifer-ten in Geduld bei ihrer Arbeit und nahmen sich ein Beispiel am Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) und folgten dessen Vorgehensweise beim einladenden Aufrufen zu GOTT als eine Verwirklichung der Worte GOTTes, des Erhabenen:

„Ihr habt im Gesandten GOTTes gewiss ein schönes Vorbild für den, der auf GOTT und den Jüngsten Tag hofft und GOTTes viel gedenkt.“
                                                       (Qurʾān, Surah 33, Vers 21)

Sie gaben das höchste Beispiel im Bereich des einladenden Aufrufens insofern als sie ihm ihr Leben widmeten sowie um seinetwillen die Annehmlichkeiten des Lebens opferten und auf vieles vom Lebenswohlstand verzichteten – im Wunsche nach Erlangen der Belohnung GOTTes für ihre Arbeit in einem Bereich, der der ehrenhafteste Bereich menschlichen Wirkens ist. Und das ist der einladende Aufruf zu GOTT. Es ist die Arbeit der Propheten und Gesandten. Wie glücklich ist der Mensch, wenn er fühlt, dass er das macht,  was die, die GOTT unter den Weltbewohnern ausgewählt hat, gemacht haben. Bei GOTT gehören sie zu den nahestehenden Vortrefflichen.

Der Begriff des Gebietens des Rechten und des Verbietens des Verwerflichen im  Islam beschränkt sich nicht auf eine Ansprache, die  den Massen gehalten wird, oder auf einen  Unterricht, den sie ihnen erteilen, oder auf einen gut gemeinten Rat, der von Zeit zu Zeit erteilt wird. Das Rechte umfasst vielmehr jede Äußerung oder Handlung, die in Übereinstimmung mit den Texten der  Islamischen Šarīʿah sowie deren allgemeinen Prinzipen und deren Geist unternommen werden soll, wie et wah das Annehmen untade-liger Charaktereigenschaften, das Verzeihen nach Vermögen, die Versöhnung zwischen Streitenden, Das Bevorzugen des Jenseits vor dem Dies-seits, die Wohltätigkeit gegen-über den Armen und Bedürftigen, die Gründung von Instituten,   Waisen- und Obdach-losenheimen und Krankenhäusern, der Beistand des Unterdrückten, die Schlichtung zwischen Prozessgegnern beim Urteilen, der Aufruf zur Beratung, die Demut gegenüber der Meinung der Gemeinschaft und die Ausführung von deren Willen, das Zahlen öffentlicher Gelder ... sowie andere Tätigkeiten, die zum Dienst des Individuums und der Gesellschaft beitragen, so dass das Leben in Übereinstimmung mit der Ordnung der  Islamischen Gesetzgebung läuft.

Das Verwerfliche hingegen, dessen Bekämpfung Pflicht ist, ist jede Wider-spenstig-keit, die die  Islamische Šarīʿah verbietet, wobei es gleich ist, ob sie von jemandem ausgeführt wird, der zur Einhaltung der religiösen Vorschriften verpflichtet ist, oder von jemandem, der zur Einhaltung der religiösen Vorschriften nicht verpflichtet ist.. Wer also einen Knaben oder einen Irren ein alkoholisches Getränk trinken sieht, muss es ihm verbieten und dessen alkoholisches Getränk wegschütten lassen sowie die Maßnahmen ergreifen, die jenem bei dessen Erziehung und beim Abbringen von der Widerspenstig-keit gegen GOTT helfen. Wenn derjenige, der sich diese Widerspenstigkeit zu Schulden kommen lässt, indes ein Rechtsfähiger ist, soll er durch das abgehalten werden,  was den Umständen und der Art der von ihm begangenen Widerspenstigkeit entsprechend am besten passt. Vielleicht besteht das Abhalten aus Worten wie etwa das Verbieten des Trinkens alkoholischer Getränke. Vielleicht besteht es aber auch aus einer Handlung wie etwa das Wegschütten des alkoholischen Getränks oder das Verhindern seines Trinkens mit Gewalt oder das Ergreifen gesetzlicher Maßnahmen zu dessen Bestrafung. Wenn es sich um Worte handelt, dann bildet es das Verbieten des Verwerflichen. Und wenn es aus einer Handlung besteht, dann bildet es die Umwandlung des Verwerflichen. Wenn es sich in das Stadium der Ausführung der der Šarīʿah gemäßen Bestrafung des das Verwerfliche Begehenden verlagert, ist dies ein Schutz und eine Vorbeugung für die Gesellschaft.

So sind das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen nicht eine Tat für nur eine Einzelperson allein oder einen Beruf einer bestimmten gesellschaftlichen Schicht. Vielmehr ist jeder Muslim verantwortlich zur Durchführung dieser Tätigkeit verpflichtet, wie seine Position in der Gesellschaft auch immer aussehen mag. Die Regierung gebietet das Rechte und verbietet das Verwerfliche, die Gemeinschaften gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche und auch die Einzelpersonen gebie-ten das Rechte und verbieten das Verwerfliche. Und damit bleibt das Gebieten des Guten innerhalb der Gemeinschaft stabil und das Verwer-fliche und die Verderbtheit werden durch das Zusammenwirken von Jugendlichen und Älteren sowie von Herr-schern und Beherrschten ausgerottet.

Allerdings ist jede Einzelperson nach deren besten Kräften und innerhalb der Mög-lichkeiten deren Stellung in der Gesellschaft zu dieser Angelegenheit aufgefordert. So liegt der Bereich des Gelehrten im Reden und im gut gemeinten Rat sowie im Unter-richten der Leute in deren Pflichten und Aufgaben. Der Herrscher soll die im Wider-spruch zu GOTTes Anweisungen Stehenden bestrafen und  zwar durch das,  was er an Durchsetzungskraft der Ausführung von Urteilen besitzt.  Andere außer diesen beiden geben mit Worten gute Ratschläge in Dingen, in denen man gute Rat-schläge geben kann. Darüber hinaus muss jeder Muslim – sei es nun ein Gelehrter oder ein Unwis-sender, ein Herrschender oder ein Beherrschter – in seiner Arbeit und in seinem Verhalten eine Dauwah zu GOTT Darstellen, und zwar indem er das gute Arbeiten als Pflicht sieht und alles vermeidet, von dem sein Verstand nichts wissen will und  was die Šarīʿah verbietet.

Obwohl die Daʿwah zu GOTT – oder das Gebieten des Rechten und das Verbieten des Verwerflichen – eine Pflicht für jeden Muslim ist, bedingen die Rechtsgelehrten aus, dass wer das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet ein Rechtsfähiger sein muss, das heißt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und auf Grund freier Wahl han-delnd, und Dass er an die  Islamische Religion glaubt. Einzig und allein dem Muslim ist die Pflicht auferlegt das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten. Dahin-gegen ist der Nicht-Muslim nicht mit dieser Pflicht beauftragt.

Im Bedingen dieser Voraussetzung wird auf die volle Freiheit für den Nicht-Muslim Rücksicht genommen ihn glauben zu lassen,  was er will, sowie auf dessen Schutz vor dem Zwang zur Annahme dessen,  was seiner Religion zuwiderläuft. In das Gebieten des Guten und das Verbieten des Verwerflichen fließt das Anordnen all dessen ein,  was die Šarīʿah auszuüben befiehlt oder den Leuten zu tun anempfiehlt wie etwa das Gebet, das Fasten, die Pilgerfahrt, die Lehre vom Eins-Sein GOTTes und anderes Und in das Verbieten des Verwerflichen fließt das Verbieten all dessen ein,  was der Šarīʿah an Worten und Handlungen zuwiderläuft. So umfasst es das Verbot der Trinität und der Äußerung, der Messias sei gekreuzigt und getötet worden. Es beinhaltet ferner das Verbot des Mönchslebens, das Trinken alkoholi-scher Getränke, das Essen von Schwei-nefleisch und Weiteres, in dem andere Religionen der  Islamischen Šarīʿah zuwider-laufen. Wenn der Nicht-Muslim mit dem Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen beauftragt würde, hätte er ja auch die Pflicht zu sagen,  was der Muslim sagt, und zu glauben,  was der Muslim glaubt. Und er wäre verpflichtet sein religiöses Bekenntnis abzulegen und offen den Glauben des  Islam zu erklären. Aber das ist der Zwang in der Religion, den die  Islamische Šarīʿah auf Grund folgender Worte GOTTes, der Erhabenen, verbietet:

Es gibt keinen Z wahng  in der Religion ...  
                                                                   (Qurʾān, Surah 2, Vers 256)

Für den Schutz der Glaubensfreiheit wurde also nur dem Muslim diese Pflicht aufer-legt und sonst niemandem.

Vom Muslim wird nur dann gefordert, dass er das Rechte gebietet und das Verwer-fliche verbietet, wenn er in der Lage ist beeinflussend Eindruck in diesem Bereich zu machen. Falls er nicht fähig ist, soll er lediglich mit dem Herzen Anstoß nehmen, das heißt an den Widerspenstigkeiten Anstoß nehmen und das Verhalten der schlechten und unmoralischen Leute auf der Erde missbilligen. sowie keinerlei Beziehung mit dem aufnehmen, der die Erde verheert oder beim Begehen von Widerspenstigkeiten hilft.

Die Pflicht der Dawah zu GOTT entfällt für den Muslim nicht nur ob des sinnli-chen Unvermögens, sondern es entfällt für jeden diese Pflicht auch ob all dessen,  was ihm möglicherweise Schaden zufügt. Wenn er sich et wah vor der Gewalttätigkeit eines Herrschers oder vor der Schädigung eines Tyrannen auf Erden fürchtet und er von dieser Gewalttätigkeit, die zu seinem Verderben führen wird, überzeugt ist, entfällt für ihn diese Pflicht. Auch wer sicher ist, dass sein Gebieten oder Verbieten nutzlos sein und er geschlagen wird, wenn er spricht, soll nicht gebieten oder verbieten. Er soll lediglich die Widerspenstigkeit hassen, an ihr mit seinem Herzen Anstoß nehmen, die Beziehung mit dem abbrechen, der sie ausübt, und auch nicht zu den Stätten von Widerspenstigkeiten und von Verwerflichem gehen.

Wer weiß, dass sein Verbieten – wenn er das Verwerfliche verbietet – zu dessen Beseitigung führen wird oder dazmu, dass es beseitigt wird und ihm et was folgt,  was sich auf einer niedrigeren Stufe als jenes befindet, muss das Verwerfliche verbieten. Wenn er hingegen sicher ist, dass sein Verbieten des Verwerflichen zu einem anderen Verwerflichen auf derselben Stufe führen wird, steht er vor der  Wahl: Wenn er will, verhindert er das Verwerfliche und verbietet es, und wenn er will, lässt er es. Das hängt davon, wozu sein Fleiß[1] führt. Wenn er hingegen weiß, dass sein Beseitigen des Verwerflichen zu etwas führen wird,  was schlechter ist, entfällt für ihn die Pflicht, ja das Verbieten ist ihm sogar nicht erlaubt. Wenn er als Beispiel dazu jemanden ein erlaubtes Getränk, das unrein ist, weil etwas Unsauberes in es gefallen ist, trinken sieht, soll er ihm verbieten dieses Getränk zu sich zu nehmen. Wenn er jedoch weiß, dass diese Person dazu übergehen wird ein alkoholisches Getränk zu trinken, falls er ihn davon abhält dieses Getränk zu sich zu nehmen, dann ist es nutzlos ihm daran zu hindern das Unreine zu trinken und es wegzuschütten, da dies zum Begehren einer höheren Widerspenstigkeit führen wird, nämlich zum Trinken des alkoholischen Getränkes. Es wird berichtet, dass Ibn Teimijah mit einigen seiner Gefährten zur Zeit der Tataren bei einer Menschen-menge vorbeikam, die alkoholische Getränke trank. Die Gefährten Ibn Taimijas  warfen ihnen das Trinken des Alkohols vor, Ibn Teimijah aber wiederum  warf seinen Gefährten deren Äußerung vor und sagte zu ihnen: „GOTT hat ja alkoholische Getränke verboten, da sie vom Gedenken GOTTes und vom Gebet abhalten. Und der Alkohol hielt diese Leute vom Töten von Menschenseelen ab, von der Gefangennahme von Nachkommen und vom Wegnehmen des Geldes von Leuten. Lasst sie also und ihre alkoholischen Getränke!“

Vielleicht hängt das Unvermögen nicht von der Furcht vor einem Schaden oder von der Angst vor einer Reaktion mit viel schlechteren Auswirkungen, sondern vom wissen-schaftlichen Unvermögen des Muslim ab, dem Verwerflichen entgegenzutreten oder die positiven Seiten im  Islam im Entgegentreten der fremden Gedanken deutlich zu machen. Wenn er ein einfacher Mensch ist, braucht er nicht das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten, es sei denn in den Sachen, die beim gemeinen Volk bekannt sind, wie das Trinken alkoholischer Getränke, Unzucht, das Lassen des Gebets, die Diebstahl … und andere Sachen, die den Muslimen der breiten Masse nicht unbekannt sind.  was jedoch darüber hinausgeht, so braucht der einfache Mensch den Zuwider-handelnden und Unmoralischen nicht entgegenzutreten und zu fürchten, die Leute mit Rechtsgutachten, die keine Grundlage in der  Islamischen Šarīʿah haben,  irrezuführen.

Was nun aber den Gebildeten ohne  Islmische Bildung betrifft, so geht er nicht auf die religiösen Problemstellungen ein, es sei denn innerhalb dessen,  was er aus Religions-büchern weiß oder  was er sich in guter Weise in seinem Gedächtnis von dem,  was er von den Fachgelehrten hört, einprägt. Er braucht nicht auf Grund von Eifer für die Religion und Begeisterung im Bereich der Daʿwah in etwas einzudringen,  was er nicht kennt. Möglicherweise ergeben sich daraus Auswirkungen, die die Daʿwah mehr schädi-gen als ihr dienen, insbesondere  was im Zusammenhang steht mit modernen Lebens-systemen mit kulturellen Verwicklungen in ihnen und mit dem, was auf deren Ober-fläche an neu entwickelten Formen und mannigfachen Erscheinungen in allerlei Berei-chen treibt.

Darum ist der Jugendliche, der sich nicht auf Religionswissenschaften spezialisiert hat, verpflichtet, seiner Religion zu dienen und seinen Glauben durch die Überlegenheit im Bereich seiner Spezialisierung zu schützen. Ist er Ingenieur, dann ist das,  was er dem  Islam darbringt, seine Fertigkeit in seiner Arbeit und seine Überlegenheit im Bereich des Ingenieurwesens, damit die  Islamische Gesellschaft keine Hilfe von Nicht- Muslimen auf diesem Gebiet braucht. Und genauso verhält es sich mit dem Arzt, dem Buchhalter, dem Ökonom, dem Agronom, usw. Die Stärke der Muslime in diesen Berei-chen schützt sie vor dem Fallen in den Einflussbereich von Fremden, die den Muslimen auf diesen Gebieten helfen, die hinsichtlich des modernen Lebens vital geworden sind. Will der Jugendliche dann für sich eine Tätigkeit im Bereich der Daʿwah zu GOTT, so soll das durch sein Verhalten unter seinen Mitarbeitern und durch seine Charakterzüge mit den Kunden und Geschäftspartnern in seinem Bereich sein, zumal dies Widerhall in deren Seelen findet, der meist die Wirkung einer Ansprache der Prediger und des Unter-richts der Religionswissenschaftler übersteigt.

Wolken

Der Mensch neigt von seiner Natur her dazu, dass er ein Mittelpunkt des Intere-sses für die Leute um ihn herum wird. Sie schauen auf ihn bewundernd und über-wältigt, versammeln sich um ihn in Hochachtung, leisten seinen Anordnungen sich annähernd und mit Beifall aufnehmend Folge und schreiben ihm Meisterleistungen zu,  was seine Stellung zwischen ihnen stärkt und seinen Einfluss im größeren Kreis in ihrer Gesell-schaft vertieft. Deshalb sehen wir viele Leute jeden Weg verfolgen, von dem sie glauben, dass er sie zu dieser Stellung unter den Leuten führt. Und sie beschäftigen sich mit sozialen Aktivitäten, durch die sie die Gefühle ihrer Mitbürger gewinnen und auf deren Verstand und deren Gedanken einwirken.

Die Bereiche in den menschlichen Gesellschaften unterscheiden sich – hinsichtlichth des Einflusses auf die Leute – nach der Art der Verbindung der Leute mit ihnen. Je mehr deren Verbindung mit einem Bereich zunimmt, desto mehr wird dieser Bereich ein Mittel zum Erreichen derer Herzen und Sinne. Wenn seine Auswirkung Allgemeingut wird, dann verbindet sich sein Einfluss mit allen Individuen der Gesellschaft, und er ist für das Erreichen der angesehenen Stellung geeigneter und besser als wenn er sich nur auf eine einzige Gruppe der Gesellschaftsschichten beschränkt; denn wer das Allgemeine zum Thema nimmt, spricht jedes einzelne Individuum des Volkes an. Wer sich jedoch auf ein Problem beschränkt, das nur eine bestimmte Gruppe interessiert, dessen Wirkung seiner Aktivität in ihr wird über die, die sich für dieses Problem interessieren, nicht hinaus-gehen. Wenn wir aus diesem  Blickwinkel das Interesse der Leute betrachten, finden wir, dass die häufigsten Fragenbereiche, die mit ihnen verknüpft sind, folgende sind: die Politik und die Religion. Denn jeden Menschen, der unter den Einfluss politischer Beschlüsse gerät, treffen deren Ergebnisse: Sind ihre Ergebnisse gut, ist auch die Wirkung gut; und sind sie schlecht, ist die Wirkung ebenfalls schlecht. Sein praktisches, wirtschaftliches und soziales Leben wird durch sie beeinflusst, sei es nun durch direkte oder indirekte Weise. Somit hängt seine Lebensordnung von der Art und Methode des politischen Systems ab, unter dem er lebt. So interessiert sich jedes Individuum in der Gesellschaft für diesen Aspekt entsprechend der jeweiligen Verschiedenheit zwischen ihnen.

Deshalb finden wir, dass jeder, der sich um das Erreichen einer angesehenen Stellung in der Gesellschaft bemüht, wobei die Leute sich um ihn scharen, sich in diese Richtung bewegt – das gilt auch für den, der nach Macht und Herrschaft strebt. Man sieht ihn über die verschiedensten Themen sprechen, die in Verbindung mit Herrschaft;  Politik, Wirt-schaft, Verfassungsorganen, Parteiorganisationen u.a. stehen,  was ihm einen Nimbus verleiht, der die Leute zu ihm lockt und um ihn sammelt. Weil dieser Bereich für alle Menschen verführerisch ist, macht von ihm jeder Gebrauch, der sich nach dem Thron der Macht den Hals verrenkt, und dringt jeder in ihn ein, der einen Rang unter seinen Gefährten begehrt. Und so sehen wir die stattliche Menge der Redner in der Politik und hören wir die große Vielzahl von Meinungen zu den meisten komplizierten Problemen – kompliziert sogar für diejenigen, die in diesem Bereich lernten und sich darauf spezia-lisierten.

Das Gespräch über Politik und Rechtsgutachten dazu insgesamt ist erlaubt für jeden, der das will, und eine offene Arena für jeden, der sich das anmaßt. Es gibt hierbei keinen Unterschied zwischen einem unwissenden Ungebildeten und einem glänzenden Spezia-listen der Kenntnis politischer Theorien und internationaler Gegebenheiten, die einen Einfluss auf den Lauf von Ereignissen und auf das Fassen von Beschlüssen haben. Dieses Phänomen bestätigt die  Wahrheit  dessen, der behauptet: Es gibt zwei Bereiche, von denen jeder –  sei er nun ein Ungebildeter oder ein Universitätsprofessor – behaup-tet, dass er in ihnen ein Experte sei, nämlich die Politik und die Religion. Jeder Mensch unternimmt – wenn sich ihm eine Gelegenheit dazu bietet – ein Gespräch über Religion und Politik, auch wenn er ein A nicht von einem B unterscheiden kann, da es sich um zwei Bereiche handelt, die vom Leben eines jeden Menschen abhängen. Wer ein breites Publikum gewinnen will, soll sich mit Politik oder Religion beschäftigen.

Die Religion ist der zweite Bereich, der alle Leute dazu veranlasst, darüber zu spre-chen – nicht als ein Verlangen nach Erlangen einer weltlichen angesehenen Stellung, sondern als eine Befriedigung des religiösen Gefühls und als ein Bekunden – oder eine Vortäuschung  von Merkmalen der GOTTesfurcht. Wer sich dem Gespräch über religiöse Dinge zuwendet, dessen Wunsch ist es – meistens –, dass die Leute von ihm wissen, dass er eine gute Verbindung zu GOTT hat. Er hält die Erfül-lung seiner religiösen Pflichten ein und meidet die verbotenen Dinge, die im ehrwürdigen Qurʾān stehen. Die Unter-haltung über diese Themen ist eine Bestätigung für die Leute, dass er religiös und fromm ist und deshalb auf religiöse Themen eingeht. Er gibt oft ein Rechtsgutachten in den heikelsten Fragen ab und insistiert auf einer Meinung zu etwas, in dem die Rechts-gelehrten  unterschiedlicher Meinung sind,  was eine schlechte Aus-wirkung auf das Verhalten der Leute und deren Bezie-hung zur religiösen Seite hat. Zu den Merkmalen dieses Phänomens gehört,  was wir von Jugendlichen sehen und hören, die keine Verbin-dung zu religiösen Studien haben. Sie verbreiten an Meinungen und Belehrungen im Namen des  Islam,  was weit entfernt vom Geist des  Islam und dessen Lehre ist. Sie glauben, dass sie damit der  Islamischen DaYwah einen Dienst leisten. In Wirklichkeit stellen sie jedoch den Islam in einer Form dar, die viel Abneigung bei menschlichen Gesellschaften wie auch bei Individuen gegen die Religion bewirkt,  was wiederum deren Verhalten zu einem Werkzeug der Abneigung gegen den  Islam macht und nicht zu einer Methode der Daʿwah zu GOTT. Und das nur deshalb, weil sie unfähig sind die  wahren Sachverhalte der Religion und deren Gesetzeswissenschaft zu verstehen. Aus diesem Grund soll ihnen keine Erlaubnis zum Eingehen auf die Ausle-gung religiöser Texte gegeben werden, denn  was sich aus ihrem Eingehen auf das, wovon sie keine Ahnung haben, an Fehlerhaftigkeit ergibt, passt nicht zu dem,  was sie an geistigem Einfluss auf die Gesellschaft bewirken. Sie verderben mehr als sie reformieren.

Wenn es auch jedem Menschen erlaubt ist über Politik zu sprechen – da es kein Gesetz gibt, das dies verbietet –, so ist es doch seitens der Religion verboten, dass jemand in der Religion über etwas spricht, wovon er keine Ahnung hat, weil das ihn in die Bestrafungssphäre GOTTes führt. Es steht im ehrwürdigen Qurʾān, was dem religiösen Menschen verboten ist, dass er auf Bereiche, die er nicht kennt, nicht eingeht. Wenn es jedoch notwendig ist, dann muss man der  Wahrheit in den Dingen, über die man spricht, verpflichtet sein und darf eine Erklärung nur zu dem,  was man weiß, abge-ben. Der Erhabene sagt:

“Und es folgen die meisten von ihnen nur einer Vermutung. Für wahr, die Vermutung nutzt nichts gegenüber der  wahrheit.”
                                                                    (Qurʾān, Surah 10,Vers 36)

Und ER sagt:
“Und kleidet nicht die  Wahrheit in Lüge …”
                                                              (Qurʾān, Surah 2, Vers 42)

Und ER sagt:
 “Heute wird euch mit der Pein der Schmach vergolten für das,  was ihr über GOTT an Unwahrem zu reden pflegtet “
                                                                   (Qurʾān, Surah 6, Vers 93)
                                 
Und ER sagt:
“Und befasse dich mit nichts, wovon du kein Wissen hast! Für wahhr, das Ohr, das Auge und das Herz  - all jene werden dafür zur Rechenschaft gezogen.”                                                  (Qurʾān, Surah 17, Vers 36)
                                                     
Die Verantwortung des Muslim für alles, über  was er in religiösen Angelegenheiten spricht, ist groß, weil ein Fehler darin nicht wie ein Fehler im Politikbereich ist. Wenn es auch in der Politik Raum zum Beheben von Fehlern geben mag oder für das Nichtvor-handensein eines klar erscheinenden Fehlers bei der Unterhaltung über sie oder für das Fehlen des Gewissens, das seinen Besitzer tadelt, wenn dieser weiß, dass er ein Fehler macht, so sind die Fehler im Bereich der Religion verschieden, zumal der Mensch in religiösen Dingen große Scham und Gewissensbisse fühlt, wenn ihm klar wird, dass er eine Meinung abgibt, die der Lehre des  Islam nicht entspricht. Denn die Stellung des Glaubens bei ihm treibt ihn dazu an darauf bedacht zu sein, nicht gegen diesen auf irgendeine Art durch etwas Schlechtes zu verstoßen. Und der Glaube selbst hat ihn zum Versuch angetrieben, über ihn zu sprechen in dem Glauben, dass er sich dadurch GOTT nähert.

Somit soll der Muslim sich nicht von seinen Gefühlen leiten lassen und über reli-giöse Dinge sprechen, von denen er keine Ahnung hat, damit er kein Opfer der Gewis-sensbisse wird, wenn sich bei ihm ein Fehler zeigt, und jene Stärke zementiert, die seinem religiösen Einsatz dem  Islam in seinem Arbeitsbereich einen Dienst zu erweisen entspringt, wobei er das Gespräch über den Glauben und die Šarīʿah mit ihren Teil-gebieten und Details den Fachleuten überlässt, die das Reden darüber beherrschen – durch  das Wissen, Das sie im Fiqh des Qurʾān und der Sunnah erlangt haben.

Wenn die Stellung des Menschen in diesem Leben es ihm auch erlaubt sich in die Welt der Politik zu stürzen und sich in ihr frei zu bewegen, soll er doch seinen inneren Trotz bändigen und dem Reden auf dem Gebiet der Religion nicht freien Lauf lassen, außer wenn er in Kenntnis und sich im Klaren darüber ist,  was er sagt.

Und demgemäß gibt es niemanden, dem es gestattet ist das Ermahnen und Leiten auszuüben, außer dem für diese Aufgabe wissenschaftlich Qualifizierten. Somit kann man das verstehen,  was einige Rechtsgelehrte für den, der das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet, ausbedingten, dass nämlich ein Imām oder Herrscher ihm dies erlaubt. Sie beweisen das damit, dass der Imam in der Lage ist jeman-den auszuwählen, der diesen Beruf gut ausübt. Und sie meinen damit, dass mit dieser Aufgebe einen wissenschaftlich Qualifizierten betraut, damit nichts geschieht,  was ob des Eindringens des in diesem Bereich nicht Qualifizierten zu Verderbtheit und Aufruhr führt, indem sie nämlich – in ihrer Unkenntnis der Bestimmungen – durch ihr äußerst widersprüchliches Gerede, das sich auf keinerlei Beweise stützt, zu keinerlei Weisheit führt oder Lebens-respektive Glaubensinteressen darlegt, Unruhe unter den Leuten verbreiten und in deren Herzen Ratlosigkeit ausstreuen.
Vollkommene Redefreiheit für alle Leute im religiösen Bereich hat böse Folgen im Bereich der Daʿwah zu GOTT. Wenn sie auch in mancherlei Hinsicht gute Auswir-kungen in der Gesellschaft hat, entstehen aus ihr doch Wolken, die die Toleranz des  Islams verdecken und dessen Wirksamkeit auf die modernen Wissenschaftsdisziplinen sowie die Möglichkeiten der Beteiligung dessen, der sich beim Aufbau der modernen Kultur mit all ihren Teilgebieten an ihn hält, den Blicken der Nicht- Muslime – und auch vieler  Muslime – entziehen,  was die Schultern des einladend Aufrufenden beim Entge-gentreten der gedanklichen Strömung belastet, die dem  Islam Feind sind.


[1])  Das bedeutet : Entscheidung der Rechtsfrage auf Grund der Interpretation der Quellen

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مقدمة المدونة

                  مقدمة المدونة تعددت الأصوات المطالبة بتجديد الخطاب الديني؛ إذ أدلى بدلوه في هذا المجال المتخصصون وغير المتخصصين ...