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الثلاثاء، 28 أبريل 2020

Stellung der Frau


Stellung der Frau

     Das Thema „Frau“ stösst auf grosses Interesse der mit ideologi-schen und gesellschaftlichen Fragen Beschäftigten, ja es besetzt sogar  fast die erste Stelle bei den an den Empfehlungen und Grundlagen der Religionen Interessierten und nimmt grossen Raum auf den Seiten des Angriffs gegen den Islam ein. So beginnt kein nichtmuslimischer Schriftsteller die islamischen Fragen zu behandeln ohne die Stellung der Frau im Islam als Ausgangspunkt für den Angriff gegen ihn zu nehmen. Ja, viele in der breiten Masse in den nichtislamischen Län-dern wissen sogar nichts vom Islam als das, dass er dem Mann meh-rere Frauen erlaubt sowie alkoholische Getränke und Schweinefleisch verbietet. Das ist nichts weiter als ein Ergebnis vom vielen unterstrei-chenden Darlegen dieser Fragen durch deren Denker. Sie nehmen die Stellung der Frau in der zeitgenössischen islamischen Gesellschaft als Material für den Angriff gegen den Islam. So erwähnen sie, dass er dem Mann erlaube, sie als eine Ware zu nehmen, die der Vater dem Ehemann zu einem Preis verkaufe, dessen er sich allein erfreue ohne ihr etwas davon zu geben. Der Ehemann behandle sie so wie er mit dem, was er an Einrichtung und Hab und Gut besitze, Handel und Geschäfte treibe. Sie habe also nichts zu sagen und beim Fassen eines Beschlusses ihres Mannes bedeute ihre Anwesenheit nichts. Der Ehe-mann schere sich nicht um ihre Gefühle und Empfindungen und interessiere sich nicht für das, zu dem sie neige oder was sie in den Fragen des Lebens und dessen Angelegenheiten wünsche.
      Die islamische Gesellschaft bietet jenen Leuten Material, auf das diese sich bei ihrem Angriff auf den Islam beziehen, und zwar, dass es unter den Muslimen – besonders in Kreisen, die das Orientieren an der Religion vorgeben – vorherrschend ist, dass die Frau bei ihrem Mann nichts mitzureden habe. Ihr Vater wähle für sie ihren Mann aus oder akzeptiere, wer bei ihr vorstellig werde, ohne sie zu Rate zu ziehen. Widersetze sie sich, zwinge er sie mit Gewalt sich seiner Anord-nung zu fügen. Sie werde zu ihrem Mann geführt wie Weidetiere zu ihrem Schlachthof geführt würden. Ausserdem eigneten sich einige Väter das an, was der Heiratswillige an Brautgeld bezahlt, da sie glaubten das Recht zu haben es als Gegenleistung für die Erziehung der Tochter zu nehmen. Und deren Leben bei ihrem Mann sei nicht besser als bei ihrem Vater, sie werde also in keiner Angelegenheit ihres Lebens zu Rate gezogen. Sie müsse vielmehr hören und gehorchen, sogar in ihren pri-vaten Sachen.
      Dieser Entwurf stimmt nicht mit dem überein, was der Islam der Frau an Rechten gibt. Denn er unterscheidet nicht zwischen männlich und weiblich in dem, zu was er die Väter verpflichtet und was er ihnen gegenüber ihren Kindern zu tun empfiehlt.
      So ist die Ausbildung ein Recht für das Mädchen genauso wie sie ein Recht für den Jungen ist. Enthält nun ein Vater seiner Tochter dieses Recht vor, darf er nicht vorbringen, was der Islam dem Verhal-ten der Frau auferlegt, da dies ein schlechtes Bild des Islam unter denen vermi-ttelt, die ihn studieren wollen und in ihm nach der Realität suchen, die sie in ihren Gesellschaften verloren haben. Und so wenden sie sich von ihm ab und einer anderen Richtung zu oder greifen ihn  an, wenn sie Angriffsmittel haben, und entstellen sein Bild vor der breiten Masse ihres Volkes.
      Der Islam sieht das Einholen der Meinung der Frau zu ihrer Heirat vor. Lehnt sie ab, hat niemand das Recht sie zu zwingen. Ja die Ehesch-liessung erlangt sogar nur durch ihre Zustimmung Gültigkeit; denn zu den Bedingungen der Gültigkeit des Ehevertrags gehört, dass die Frau ihm zustimmt. Deshalb muss der Sachwalter beim Ehevertrag mit dem Einholen ihrer Meinung anfangen und sich vor dem Vertrag ihres Einverständnisses vergewissern, zumal die Ehe einen ständigen Um-gang und eine feste Partnerschaft zwischen Mann und Frau bildet. Die Übereinstimmung dauert fort und Sympathie und Harmonie blei-ben nur, wenn jede Seite mit dieser Partnerschaft zufrieden ist. Daher verbietet der Islam, die Frau – sei sie Jungfrau oder deflorierte Frau – zur Heirat und Verbindung mit jemandem, den sie nicht mag, zu zwin-gen. Er lässt den Vertrag mit ihr ohne ihre Erlaubnis ungültig sein und gibt ihr das Recht auf Forderung nach dessen Aufhebung und Annullie-rung der Handlungen des Sachwalters, falls dieser ihre Heirat ohne ihre Erlaubnis schliesst.
      Die Frau war in der vorislamischen Zeit in einem Ausmass der Rechte beraubt und bejammernswert, dass ihr Sachwalter über ihr Geld verfügte und ihr keine Gelegenheit gab etwas zu besitzen oder zu erwer-ben und ihr keine Verfügungsmöglichkeit gab. Dann kam der Islam und beseitigte das Unrecht ihr gegenüber, insofern er ihr das Recht finan-zieller Vollmachten gab. Ebenso machte er die Brautgabe für sie bei der Heirat zur Pflicht und machte es ein Recht für sie allein, also dürfen ihr Vater oder die ihr Nahestehendsten nichts davon ohne ihre Zusti-mmung oder ihren freien Willen nehmen. Der Erhabene sagt:
     „Und gebet den Frauen ihre Brautgabe als pflichtgemässe Gabe! Wenn sie indes für euch gern auf etwas davon verzichten, so neh-met es als angenehm, zuträglich!“          (Qurʾān, Sure 4, Vers 4)
      Das heisst gebt den Frauen ihre Brautgabe als Pflichtabgabe, die  unersetzlich ist. Geben sie nun etwas von ihrem Vermögen aus Furcht oder mittels Betrug, dann ist dessen Annahme nicht erlaubt. Der Erha-bene sagt:
      „Und wenn ihr eine Gattin an Stelle einer Gattin auswechseln wollt, und ihr einer von ihnen umfangreichen Vermögen gegeben habt, so nehmet nichts von ihm! Nehmet ihr es denn mittels Falsch-heit und Sündhaftigkeit? Und wie nähmet ihr es und ihr habt bereits einander beigewohnt und sie haben mit euch einen festen Bund geschlossen?               (Quʾān, Sure 4, Verse 20-21)
      Taucht in der islamischen Gesellschaft auf, was diesen Empfehlun-gen widerspricht, dass etwa der Vater des Mädchens deren Brautgabe nimmt und ihm nichts von ihr gibt oder der Ehemann durch  psycholo-gische Beeinflussung oder Anspielung auf nötigende Erpressung und Drohung von ihm zurückfordert, was er gegeben hat, dann ist dies unvereinbar mit den Prinzipien des Islam. Wer das praktiziert, begeht eine klare Sünde. Dementsprechend stellt dieses Verhalten keinen islamischen Aspekt dar, sondern vielmehr eine Reflexion von Traditio-nen, die weitab vom Islam sind und Gewohnheiten folgen, denen der Islam den Krieg erklärt hat, seit die Offenbarung auf Muḥammad (GOTT seg ne ihn und schenke ihm Heil!) herabgesandt wurde. Was die Traditionen und Gewohnheiten, die nichts mit dem Islam zu tun haben, vorschreiben, gilt nicht als Vorwand gegen den Islam und dessen Lehre. Die Forscher müssen zwischen den islamischen Texten und dem, wonach die Muslime in den islamischen Gesellschaften verfahren, unterscheiden, da sie – wie ausser ihnen Anhänger anderer Religionen – vielleicht von den Prinzipen ihrer Religion abweichen. Und das Verhalten des Abweichlers stellt nicht dessen Glauben dar, dem er offiziell angehört, da er sich – in Anwendung dessen Prinzipen und Lehren – schon von dessen Rahmen entfernt hat und über dessen Raum hinausgegangen ist.
     Wenn die Frau ins Haus ihres Mannes umzieht, findet sie, dass der Islam ihr bereits von den Rechten verbürgt hat, was ihre Würde bewah-rt und ihre Empfindungen schützt sowie ihr Glück sichert. Das ist so, da es dem Ehemann obliegt ihr Recht in der Lebensweise zu beachten, damit zwischen beiden Harmonie herrscht und über beiden der Schat-ten des Heils liegt. Der Erhabene sagt:
      „…und verkehrt mit ihnen mittels des Rechten …“
                                                              (Quʾān, Sure 4, Vers 19)
       Das heisst der Mann muss mit seiner Frau sanft umgehen, behan-delt sie also nicht in rauher und grober Weise, verletzt ihre Würde nicht oder bringt ihren Ruf nicht in Misskredit. Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Die vollkommenen Gläubigen im Glauben sind die Besten von ihnen im Charakter, und die Besten unter euch sind die Besten gegenüber ihren Frauen.“ Das Ehren der Frau ist ein Beweis für die ausgewogene Persönlichkeit und sie zu beleidigen ist ein Zeichen von Erbärmlichkeit und Niederträchtigkeit. Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Nur der Edle ehrt sie, und nur der Niederträchtige beleidigt sie.“
      Das auf Respekt beruhende Verhalten eines jeden gegenüber dem anderen und Bewahren der Rechte der Frau in allen Phasen ihres Lebens ist eine islamische Forderung, durch die der Islam deren Stellung erhöht, so dass sie an Rechten besitzt, die ihre Geschlechtsgenossinnen in anderen Religionen und Konfessionen nicht haben. Der Islam gibt ihr das Recht darauf, dass sie ihr Vermögen für sich behält und es anlegt, wie sie will, ohne dass der Mann sich einmischt und ihr seine Meinung vorschreibt oder ihr eine bestimmte Richtung aufzwingt.. Sie ist in finanziellen Unternehmungen vollkommen selbstständig. Darü-ber hinaus ermöglicht es ihr der Islam ihre Meinung ohne Furcht oder Schüchternheit zu äussern. In der islāmischen Geschichte gibt es Beis-piele, die dieses Recht feststellen und bestätigen. So erhob eine Frau vor allen Menschen Einwände gegen ʿOmar Ibn Al-Ḫaṭṭāb. Als diesem die Richtigkeit ihrer Meinung deutlich wurde, zog er seine Meinung zurück. Eine Situation wie diese kam in den menschlichen Gesell-schaften nur im 20. Jahrhundert vor, nachdem die Menschheit in der Geschichte des Fortschritt ein grosses Stück vorangekommen war. Trotzdem hält sich dies heute nur in engen Grenzen. Wenn die im Namen der modernen Zivilisation Sprechenden prahlen, dass es die Frau unter dem Schutz eben ihrer Zivilisation nach langer Unfreiheit und Willkür ihr gegenüber und Unterdrückung ihres Willens in ihrer Gewalt habe ihre Meinung zu äussern, dann sollten sie nicht vergessen, dass der Islam ihr das seit vierzehn Jahrhunderten ermöglicht hat.
      So ist die Frau frei bei der Wahl ihres Lebenspartners. Sie hat ferner das Recht ihre Angelegenheiten selbst abzuwickeln und ihr Vermögen allein zu verwalten. Niemand mischt sich also in diese Sache ein, es sei denn mit ihrer Erlaubnis. Niemand ist dazu berechtigt sie zu etwas zu zwingen, mit dem sie unzufrieden ist. Des Weiteren hat sie das Recht auf Äusserung ihrer Meinung über allgemeine Dinge und  gesellschaft-liche Fragen. Daher sollen sich die Forscher nicht auf die Situation der zeitgenössischen islamischen Gesellschaften stützen, da das meiste dessen, was sich in diesen an Sitten und Traditionen befindet, nicht rein islamisch ist. Es enthält in vielen seiner Aspekte nichtislāmische Merk-male, die in den Zeiten der Schwäche und des Verfalls in diese Gesell-schaften gekommen sind.

Freiheit


n

Freiheit

                     Prof. Dr. M. Shama
      Die moderne Kultur stellt viele Devisen auf und propagiert, dass siefür den Menschen verwirklicht habe, was für ihm im Laufe der menschlichen Geschichte nicht erreichbar war. Zu diesen Devisen gehört ihre Behaup-tung, dass sie die Regeln der Freiheit in der Gesellschaft verankert und deren Stützpfeiler in den menschlichen Gesellschaften gefestigt habe. Nachdem im Altertum der Mensch für den Stammesführer und später für die Könige und Fürsten zum Sklaven gemacht worden sei, sei er heute in seinem Leben frei und könne dieses gestalten, wie er wolle und auf welche Weise er wünsche. Ja was sogar den ersten Platz bei den modernen Infor-mationsmitteln einnimmt und das Interesse vieler politischer Analytiker und Nachrichten kommentatoren gewinnt, ist die Konzentration auf die Freiheit des Menschen in dem, was er glaubt, und die Zusicherung seines Rechtes auf die Äusserung seiner Gedanken und Meinungen ohne Furcht vor einem Herrscher oder Angst vor einem Präsidenten. Denn in der westlichen Kultur kann man seine Meinung in allen Lebensbereichen äussern, selbst wenn man dabei Machthabern und Herrschern widerspricht, wie auch immer deren Stärke und Macht seien.
      Diese Ansicht hat sich trotz dessen, was sie an mit der Wahrheit nicht zu vereinbarenden Übertreibungen enthält, im Verstand der Menschen bis zu einem solchen Ausmass gefestigt, dass diese dahin kamen die Gesell-schaften und Völker auf der Basis dessen zu bewerten, dessen sich deren Individuen im Bereich auf dem Gebiet von Äusserung und Kritik erfreuen. Sehen sie eine Gesellschaft unter Kontrolle einer Ordnung, die keine Äusserung erlaubt oder keine Kritik akzeptiert, schauen sie auf sie von oben herab, das heisst sie halten sie für eine der zurückgebliebenen Gesellschaften, die auf den Stufen der Kultur noch nicht bis zur Achtung der persönlichen Freiheit und zum Anerkennen des Rechts des Menschen auf lautes Denken emporgestiegen sind. Sie betrachten das als den ersten und HauptBaustein im Fortschritt und Aufstieg. Denn wer keine Rede-freiheit hat, für den ist es undenkbar, dass er über Voraussetzungen für einen kulturellen Aufbau verfügt.
   Von diesem Konzept ausgehend klassifizieren sie die Gesellschaften gemäss deren Sicht des Freiheitsproblems und unterscheiden zwischen ihnen auf der Basis der Kraft der geistigen Bewegung in ihnen und der Stärke deren geistigen Auseinandersetzung mit dem, was in ihnen an gegenseitigem Aneinanderstossen, Diskussion und Konkurrenzkampf auf geistiger Ebene stattfindet, wobei davon alle Energien herrühren, die die verschiedenen Sektoren der Gesellschaft mit dem versorgen, was sie stän-dig vorwärtstreibt. So entwickeln sie sich weiter und erneuern sich ununter-brochen oder sie sinken in sich zusammen oder erstarren. Denn die Gedan-ken -freiheit weicht ihre Starrheit auf, verhindert ihren Stillstand und wirkt auf die Kontinuität ihres Vorwärtstreibens hin; sie kennen also keinen Punkt, an dem sie verweilen, sondern setzen den Vormarsch unendlich fort.
      Wenn wir nach der Position der islamischen Gesellschaften in der Vorstellung dieser Leute suchen, finden wir, dass sie sie in diesem Bereich ans Ende der Liste der Klassifizierung  der Gesellschaften gelegt haben, indem sie behaupten, dass es sich um Gesellschaften handle, deren Indivi-duen keinerlei Art persönlicher Freiheit geniessen. Denn der Bürger kann seine Meinung darüber, was um ihn an Ereignissen vorkommt, nicht äussern, selbst wenn diese direkt von seinem Leben abhängen. So entschei-det innerhalb der Familie der Vater den Werdegang seiner Kinder ohne Rücksicht auf deren Wünsche, in einigen Fällen sogar ohne deren Meinung zu hören. Es ist kein Übertreiben, wenn wir sagen, dass viele Väter gar nicht versuchen die Neigungen ihrer Kinder zu erkennen, und sei es durch Beobachtung von weitem. Der Vater praktiziert also mit ihnen absolute „Diktatur“. So entwirft er für sie deren Lebensverlauf und legt für sie den Weg deren Zukunft fest, ja zuweilen mischt er sich sogar in unverhüllter Form in deren Anspornen zur Bevorzugung einer Art von Essen gegenüber einem anderen ein.
      Ebenso behandelt der Mann seine Frau in der Annahme, sie gehöre ihm. So ignoriert er ihre Empfindungen, erklärt ihren Willen für wirkungslos und lehnt ihre Meinung beim Fassen der Beschlüsse ab, die den Werdegang der Familie bestimmen.
      Dieses Bild stellt die Reflexion der allgemeinen Erscheinung in der Gesellschaft hinsichtlich dessen dar, was es an Beziehungen zwischen Herrschendem und Beherrschtem, Herrscher und Untertanen, ja sogar zwischen Lehrer und Schüler in den Schulklassen und Sälen der wissen-schaftlichen Forschung gibt.
   Trotz dessen, was darin an Übertreibungen ist – dahin hat sie ihr Unwi-ssen über die Philosophie der Traditionen und Sitten in der islamischen Gesellschaft gebracht. Unser Interesse erregt nun aber, dass sie diese Erscheinungen mit dem Islam verbinden und dann einen Schluss des Inhalts ziehen, dass der Islam keine Freiheit in der Gesellschaft anerkenne, sei es nun im Umkreis der Familie oder auf der Ebene des öffentlichen Lebens. Denn er gebe dem Vater das Recht auf Erziehung seiner Kinder auf eine Weise, die ihnen die Äusserung deren Meinungen – insbesondere beim Widerspruch zu dessen Meinung – und Besti-mmung deren Zukunft nicht erlaube. Ausserdem lasse er die Frau zum Eigentum des Mannes gehören, der über sie verfüge, als ob er sein Hab und Gut verwalte.
      Ohne Zweifel tritt diese Vorstellung trennend zwischen sie und den Islam, denn sie hält sie vom Nachdenken über die Lehren des Islam ab und als Folge denken sie nicht daran ihn als Religion anzunehmen.

     Inwieweit stimmt diese Vorstellung hinsichtlich des Islam?
      Und ist es möglich, dass das Leben der Muslime in den islami-schen Gesellschaften ein wahrhaftes Bild des Islam darstellt, so dass man es für ein islamisches Musterbeispiel hält, das Nicht-Muslime zum Denken an ihn veranlasst – jenes Denken, das sie zu dessen Annahme führt?
      Es ist nicht richtig, was unter der breiten Masse verbreitet wird, dass der Islam dem Mann bei der Anleitung seiner Kinder absolute Freiheit ohne irgendeine Rücksicht auf deren Neigungen und Orientierungen gibt. Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) erläuterte den Muslimen die Entscheidung in dieser pädagogischen Frage, über die Fach-leute früher und heute verschiedener Meinung waren und sind. Er (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Spiele mit deinem Sohn sieben Jahre, erziehe ihn sieben Jahre und sei ihm sieben Jahre ein Gefährte; dann lass ihm die Zügel schiessen!“ Man stellt in diesem Habit fest, dass die prophetische Anleitung auf Grundlage der Anforderungen einer jeden Lebensphase des Menschen beruht. So erläuterte er, dass zum Kindheit-salter Spiel und Spass passen. Wenn der Junge das Alter von sieben Jahre erreicht – das ist das verständige Reifealter –, soll er auf eine Weise erzo-gen werden, die in seiner Seele Prinzipen und Werte pflanzt und in dieser ein Verfestigen der Bräuche und Traditionen veranlasst, damit er von diesen nicht abweicht und so seine Lage schlechter und sein Leben unruhig wird und dadurch seine Persönlichkeit vernachlässigt wird und seine Wesenheit in der Gesellschaft verschwindet.
      Wenn er die dritte Phase erreicht, also vierzehn Jahre alt wird, soll der Vater bei seinen Anleitungen und Ratschlägen beachten, dass er mit einem Menschen spricht, der zum Überdenken und Abwägen verschiedener Optionen fähig ist; hat er doch eine geistige Reife erreicht, die ihm das Begreifen negativer und positiver Punkte ermöglicht. Am wichtigsten ist, dass er in dieser Phase jemanden braucht, der sie ihm kraft dessen Erfah-rung erläutert. Zu den ersten, die sie ihm erläutern, gehört der Vater, dann noch die Schule sowie Bildungsinstitutionen und Informationsquellen in der Gesellschaft.
    Und weil diese Phase die gefährlichste Altersphase ist, in der der Jüngling zur Selbstbestätigung neigt, lehnt dieser alles ab, was in sich den Charakter des Befehls und der Verpflichtung enthält und murrt über jede Bevormundung, die man ihm auferlegt. Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) riet den Vätern, dass deren Verhalten mit der jungen Generation in dieser Phase nicht auf der Basis von Befehl und Gehorsam beruht, der Vater also befiehlt und der Sohn oder die Tochter ohne Diskussion zu gehorchen hat; vielmehr riet er ihnen, dass die geistige Auseinandersetzung zwischen ihnen beiden auf der Grundlage von Bera-tung und Betreuung und nicht von Verpflichtung durch die eine Seite und Gehorsam durch die andere Seite beruhen soll, damit der Sohn – oder die Tochter – nicht unterdrückt wird und dann platzt und gegen den Vater rebelliert oder eine Ausgleichsaktion zwischen der Seite des Druck Ausübenden seitens des Vaters und dem in ihm liegenden Kräftegleich-gewicht zur Selbstbestätigung unternimmt, so dass er in etwas gerät, was einer Persönlichkeitsspaltung ähnelt. Denn er tut vor seinem Vater so, als ob er sich dessen Anordnungen füge, aber wenn er weit dessen Blicken entschwunden ist, unternimmt er alles, was sein Selbst bestätigt, ohne sich darum zu scheren, was daraus an negativen Auswirkungen entsteht. Ja, die heftige Reaktion auf die Unterdrückungssituation, die ihn in der Anwesen-heit seines Vaters umgibt, lässt ihn sogar spontan und gereizt auf das, was ihm diktatorisch verwehrt wurde, losstürzen, sobald er sich von seinem Vater entfernt und wie oft er Zeiten weit von der Aufsicht des Vaters ver-bringt.
     Deshalb erläuterte der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) den Muslimen, dass ihre Erziehung ihrer Kinder in dieser Phase auf der Basis von Verständnis und Beratung beruhen soll, als ob sie beide Freunde wären, und nicht auf der Grundlage von Zwang und Verpflichtung. Betrachten wir seine (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) Worte: „… sei ihm sieben Jahre ein Gefährte ...“, das heisst nimm ihn als Gefährten und Freund! So wie es zwischen Freunden keinen Zwang von einer Seite und keine Verpflichtung von anderer Seite gibt, so gelangt man in jeglicher beide betreffenden Angelegenheit auf der Basis von Ratschlag und Verstän-dnis nach Diskussion und Beratung zu einem Beschluss. Auf diese Weise soll das Beziehungsmerkmal zwischen Vater und Sohn in der dritten Phase sein, die im Alter von vierzehn Jahren anfängt. Danach kommt die Phase der vollen Unabhängigkeit vom Vater, die im einundzwanzigsten Lebens-jahr anfängt, da seine Reife nun abgeschlossen ist. Er hat also die Fähigkeit zu begreifen und zwischen Gutem und Bösem sowie zwischen Nützlichem und Schädlichem zu unterscheiden.
      Ich glaube, dass niemand nach dieser Erläuterung sagen kann, der Islam neige zur Diktatur – indem er auf das hinweist, was er in der zeitgenössi-schen islamischen Gesellschaft an Willkür der Väter gegenüber deren Kindern und an Ausübung von Diktaturherrschaft bei deren Erziehung und Anleitung sieht. Denn was die Muslime praktizieren, ist kein Beweis gegen den Islam, weil sie – wie alle Völker der Erde bei der Anwendung der Glaubensprinzipien – vielleicht aus Unwissenheit oder in Befolgung von Traditionen, die keine Beziehung zum Islam haben, abweichen. Vielleicht sind die Merkmale des Islam als Folge politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Faktoren verborgen. 

 

 

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Freiheit der Kritik


 

Freiheit zur Kritik


                               Prof. Dr. M. Shsama
     Der Islam legt die Merkmale der Beziehung zwischen den einzelnen Familienmitgliedern auf eine Weise fest, die für jeden dessen persönliche Unabhängigkeit im Rahmen des sozialen Lebens innerhalb dieser Zelle schützt, aus der die Gesellschaft geformt ist. Niemand darf die Persönlich-keit eines anderen tyrannisieren, so dass er über dessen Lebensweise auf eine Weise bestimmt, die dessen Wesenheit beseitigt oder diesen an der Äusserung dessen Gedanken und an der Auswahl dessen hindert, was günstig für ihn ist und zu dem dessen Empfindungen und Gefühle neigen – unter der Bedingung, dass er nicht über den allgemeinen Rahmen hinaus-geht, der den Zusammenhalt der Familie wahrt und sie vor Zerfall und Auflösung beschützt und vor Schwäche und Ausmergelung beschirmt. Das geschieht nur durch Gewähren des Rechtes auf Freiheit der Äusserung für jedes ihrer Individuen und durch Auswahl dessen, was er für sich selbst als geeignet hält – unter Wahrung des Rechtes des Familienoberhauptes auf Anleiten und Führen beim Fassen entsprechender Beschlüsse nach  Darle-gung seiner Gründe und Beweise.
      Da die Familie den Kern der Gesellschaft darstellt, weicht also das, was der Islam innerhalb der Familie vorsieht, nicht vom Rahmen ab, den er für die Beziehung zwischen den Menschen im öffentlichen Leben festlegt. Er gibt jeden Muslim die Freiheit zur Kritik und Anleitung, sogar wenn das mit dem Staatspräsidenten selbst zusammenhängt. Niemand ist dazu bere-chtigt, Menschen an der Kritik irgendeiner Persönlichkeit zu hindern, sei sie allgemein oder speziell. Die Kritik am Missetäter und der Versuch ihn vom abwegigen Verhalten fern zu halten ist gemäss dem Gebieten des Rechten und Verbieten des Verwerflichen eine Pflicht für jeden Muslim. Wenn die Muslime dieser Pflicht nicht nachkommen, wird GOTTes Fluch über sie Wahrheit und sie werden am Tage des Gerichtes mit schwerster Strafe belegt. GOTT wird demjenigen nicht vergeben, der die Freiheit, die ihm GOTT gewährt hat, nicht ausübt um den Abwegigen gerade zu richten, es sei denn  er wäre zum Ausüben dieser Pflicht materiell oder ideell nicht imstande. Der Erhabene sagt:
      „Fürwahr, diejenigen, die – gegen sich selbst Unrecht Handelnde – die Engel endgültig abberufen –!  Sie fragen: „Worin waret ihr?“ Sie sagen: „Wir waren Schwache im Land.“ Sie entgegnen: „War denn GOTTes Land nicht weit; so wäret ihr darin ausgewa-ndert?“ Jene sind es, deren ständiger Aufenthaltsort die Hölle ist, und sie ist ein schlimmer Ort, zu dem man gelangt. Ausgenommen sind die Schwa-chen unter den Männern und Frauen und Kindern; sie können nichts ausrichten und finden keinen Weg. Jene sind es also, denen GOTT verzeihen mag, und GOTT ist Vergebung gewährend, stets verzei-hend.        (Qurʾān, Sure 4, Verse 97-99)
     ER wird den Beitrag zur Meinung über das öffentliche Leben und Äusserung des guten Rates an die Verantwortlichen – selbst wenn die Angelegenheit deren Bekämpfung in Wort und Schrift erfordert, wenn sie bei der Führung der Staatsgeschäfte Korrupt sind – nur dieser Gruppe erlassen, die diese Angelegenheit nicht bewältigen kann, als da sind die Frauen, die Kinder und die Schwachen unter den Männern. Wer also unter diese nicht einzustufen ist, hat das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten, oder zeitgenössisch ausgedrückt: Er sondert sich vom öffent-lichen Leben nicht ab, sondern trägt zu ihm durch Meinung und Anleitung ohne Angst vor einem Herrscher oder Furcht vor einem Fürst bei. Es wird vom Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) über-liefert, dass er sagte: „Wenn meine Nation sich fürchtet dem Ungerechten zu sagen “Du bist unge-recht“, dann ist das Erdinnere besser für sie als ihre Oberfläche.“
     Das heisst ihr Leben hat keinen Sinn mehr, denn sie befinden sich in einer Lage, in der der Tod ehrenvoller und edler als dieses Leben ist, in dem sie nichts besitzt, sogar keine Meinungsäusserung über die Entsch-eidungen, die ihren Werdegang bestimmt.
    Die freie Meinungsäusserung ist also nicht nur ein Recht in der islamischen Gesellschaft, sondern sogar eine Pflicht für jeden Fähigen. Wer diese Freiheit mündlich – durch Zusammenkünfte und Versammlungen – ausüben kann, der soll sich nicht vor dieser Arbeit drücken; er hat vielmehr nach besten Kräften und mit jeglicher Anstrengung danach zu streben das Wort der Wahrheit – oder das, was man glaubt, dass es die Wahrheit sei – einer grösstmöglichen Anzahl von Menschen zugänglich zu machen. Und wer sieht, dass er die Möglichkeit hat seine Meinung schriftlich zu äussern, muss jedes mögliche Mittel benutzen, um seine Meinungen für die Men-schen zu veröffentlichen. Wenn die Individuen der Nation diese Pflicht vernachlässigen, setzt GOTT gegen sie jemanden ein, der sie martert und ihnen Myrrhe zu trinken und Koloquinten zu essen gibt. An jenem Tage können sie weder dessen Gefängnis verlassen noch sich von dessen Scher-gen befreien. Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Bei DEM, in DESSEN Hand meine Seele ist! Die Stunde des Jüngsten Tages kommt erst, wenn GOTT lügnerische Fürsten, unmorali-sche Minister, treulose Helfer, ungerechte Wachtmeister und lasterhafte Qurān-Rezitatoren sendet. Deren Kennzeichen sind Kennzeichen der Mön-che, deren Herzen sind stinkender als Kadaver, und ihre Leidenschaften sind vielfältig. GOTT öffnet ihnen die Pforten eines staubigen, dunklen Aufruhr, dem sie ratlos gegenüberstehen. Und bei DEM, in DESSEN Hand Muhammads Seele ist! Der Islam wird ganz gewiss Band für Band aufgetrieselt, dass sogar niemand sagt: GOTT! GOTT! Ihr sollt ganz gewiss das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten oder GOTT wird ganz gewiss gegen euch die schlechten Leute unter euch einsetzen, die euch martern werden. Dann werden die guten Leute unter euch einladend aufrufen, aber man wird ihnen keine Folge leisten. Ihr sollt ganz gewiss das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbie-ten oder GOTT wird ganz gewiss gegen euch entsenden, wer mit euren Jungen kein Mitleid hat und eure Alten nicht respektiert.“ Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte auch: „Und bei DEM, in DESSEN Hand Muhammads Seele ist! Ihr sollt ganz gewiss das Rechte gebieten und das Verwerfliche verbieten, und ihr sollt ganz gewiss den Törichten tadeln, und ihr sollt ganz gewiss für die Wahrheit einen Rahmen schaffen – oder GOTT wird ganz gewiss in eure Herzen gegenseitig Zwietracht säen. Dann wird ER euch verflu-chen wie ER sie verflucht hat.“ 
   Auf der Erde gibt es ausser dem Islam kein System – sei es in den vergangenen Nationen oder in den zeitgenössischen Nationen –, das seine Anhänger verpflichtet den Abwegigen – selbst wenn dieser ein Herrscher wäre – in Wort und Schrift gerade zu richten. Denn der Islam sieht, dass auf demjenigen, der eine Abweichung sieht und sie nicht berichtigt – sofern er dazu die Fähigkeit besitzt –,GOTTes Fluch liegt. Wenn die Anhänger der modernen Zivilisation stolz sind, dass sie dem Individuum die Freiheit der Äusserung seiner Meinung in Wort und Schrift gibt und sich vor den ande-ren Systemen damit brüstet, dass die Gewährung dieses Rechtes für das Individuum eine Anerkennung der Existenz des Menschen und Wertschät-zung dessen Rolle im Leben ist – etwas, was vorher im Verlauf der mensch-lichen Geschichte nicht vorgekommen ist. Ein Muslim hat indes das Recht über diese Behauptungen noch hinauszugehen und dem Zug jener voranzu-gehen, die das Verdienst der modernen Kultur in diesem Bereich besingen; ja er hat sogar das Recht dazu öffentlich bekannt zu geben, dass das, zu dem die moderne Kultur im Bereich der Garantierung der freien Meinungs-äusserung gelangt ist, dem nicht gleichkommt, was der Islam dem Men-schen gibt. Denn dieser gibt ihm nicht nur dieses Recht, sondern macht es ihm sogar zur Pflicht und warnt denjenigen, der davon nichts wissen will, vor Unheil und Untergang und droht ihm an, dass sein Leben im Diesseits in  schmerzliche Pein umschlagen wird, wenn er die Wahrheit mit Stillsch-weigen übergeht und nicht die Freiheit zur Kritik an dem ausübt, was er in der Gesellschaft nicht richtig sieht. Zu den Dingen, an denen  es keinen Zweifel gibt, gehört, dass derjenige, der für dich den Weg für die Übernah-me der Mittel zur Erlangung von Würde ebnet, einen niedrigeren Rang hat als derjenige, der dich mittels aller Massnahmen zwecks Erweckung des Interesses und zwecks Einschüchterung zur Durchführung dessen anspornt, was deine Persönlichkeit formt, deine Würde festigt und dein Empfinden deines Menschenseins vertieft. Welsch ein grosser Unterschied besteht zwi-schen dem, der sie dir unterbreitet und dir das Recht auf ihre Anwendung gibt, und dem, der dich nachdrücklich zu ihrer Durchführung veranlasst und dich zu ihrer Anwendung drängend antreibt!
      Das ist nicht der einzige Unterschied zwischen der freien  Meinun-gsäusserung in den zivilisierten Gesellschaften und dem, was der Islam dem Muslim in diesem Bereich vorschreibt. Und zwar ist es so, dass die volle Anwendung der Freiheit das Licht der Welt in den zeitgenössischen Gesellschaften noch gar nicht erblickt hat. Oft sieht man in vielen Lebens-bereichen, dass die Angelegenheiten in ihnen durch Regeln und Methoden entschieden werden, die der freien Meinungsäusserung widersprechen. Ja, die zur Freiheit einladend Aufrufenden leugnen diese sogar selbst, wenn sie mit anderen Völkern und anderen Rassen zusammenhängt oder wenn sie und ihre Interessen auf  internationaler Ebene aufeinander prallen. Im Islam hingegen übten die Muslime in der Frühzeit eine Art Freiheit aus, die die Menschheit im Verlauf ihrer Geschichte nicht kannte. Abū Bakr (GOTT möge an ihm Wohlgefallen haben!) – er war nach dem Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) der erste „Herrscher“ der Mus-lime – legte einen Rahmen für die Freiheit fest, den kein Geist einer der Herrscher vor ihm geschmiedet hatte; denn er sagte: „O ihr Menschen! Ich bin euer Ḫalīfah, und ich bin nicht der Beste von euch. Tue ich Gutes, unterstützt mich! Und tue ich Schlechtes, bessert mich! … Gehorcht mir, solange ich GOTT und SEINEM Gesandten gehorche! Bin ich gegenüber GOTT und SEINEM Gesandten widerspenstig, gibt es für euch mir gegen-über keinen Gehorsam.“
    Und ebenso forderte ʿOmar Ibn Al-Ḫaṭṭāb von den Muslimen ihn zu bessern, falls sie bei ihm eine Abwegigkeit sähen. Das ist eine Daʿwah vom Herrscher seinen Untertanen gegenüber zu kritisieren, was diese nicht rechtschaffend sehen. Und das kommt nur aus einer hehren Seele, die am Tisch des Prophetentums aufgezogen und von den Prinzipien des Islam durchtränkt wurde… Dann sehen wir Harmonie mit den Untertanen. Es ist überliefert, dass ihm ein Mann in jener Ansprache mit den Worten antwor-tete: „Bei GOTT! Hätten wir bei dir etwas Krummes gefunden, hätten wir es mit unseren Schwertern gerade gerichtet.“ Diese Kommentierung drückt jedenfalls, auch wenn in ihr die Rauheit der Araber und die Schärfe der Beduinen erscheint, den Umfang der freien Meinungsäusserung unter dem Schutz des islamischen Staates aus. Ja die Antwort auf ʿOmar gilt sogar als eine ehrende Auszeichnung, mit der sich die Nationen in ihrer Geschichte schmücken, und als ein leuchtendes Licht auf den Seiten der Muslime, das die Behauptungen der Sprecher im Namen der politischen Freiheit in dieser Zeit verstummen lässt. Da traten keine Sicherheitskräfte dem Mann ent-gegen um diesen zum Schweigen zu bringen oder ihn von der Versam-mlung zu entfernen, weil er den Anstand bei seinem Gespräch mit dem ersten Mann im Staat nicht einhält. Sie peitschten ihn auch nicht aus oder warfen ihn in die finsteren Tiefen des Gefängnisses, wo seine Leute seine Spur verlieren, sobald er sich von ihnen entfernt hat – wie es die meisten Herrschaftsregime in dieser Zeit machen, in der deren Zeitgenossen auf den Aufstieg und Fortschritt stolz sind. Vielmehr sprach ʿOmar Ibn Al-Ḫaṭṭāb (GOTT möge an ihm Wohlgefallen haben!) seine bekannten Worte: „Lob gebührt GOTT, DER in der Nation Muhammads jemanden erschaffen hat, der  die Unebenheiten bei ʿOmar mit seinem Schwert gerade richtet.“

 

 

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Merkmale der politischen

Freiheit

     Das Phänomen der politischen Freiheit in der islāmischen Gesellschaft gründet sich auf ein allgemeines Prinzip im Islam. Sie ist mit keiner besti-mmten Person verbunden und von keiner Zeit ohne eine andere abhängig, da der ehrwürdige Qurʾān ihre Stützpfeiler durch die Daʿwah der Muslime dahingehend fest verankert, dass diese das Rechte gebieten und das Verwer-fliche verbieten. Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) erläuterte sie ausführlich erklärend und anwendend. Zahlreiche Ḥadīṯe wurden überliefert, die die Muslime zur Auseinandersetzung mit dem Unrecht anhalten, selbst wenn die Angelegenheit mit dem Herrscher in Verbindung steht. Der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) sagte: „Wenn meine Nation sich fürchtet dem Ungerechten zu sagen „O Ungerechter!“, dann verabschiede dich von ihr!“ Er sagte auch: „Es gibt kein Volk, in dem Widersetzlichkeiten begangen werden und das stär-ker und zahlreicher ist als derjenige, der diese begeht, und sie ändern das nicht, dann erfasst sie alle Pein.“ Es gibt im Bereich der Praxis nichts Klareres als das, was von Anas Ibn Mālik (GOTT möge an ihm Wohlge-fallen haben!) überliefert wurde; er sagte: „Ich ging mit dem Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!). Er trug ein naǧrani-sches Gewand mit dicken Rändern. Ein Beduine holte den Gesandten ein und zog ihn heftig an dessen Gewand. Ich blickte auf die Schulterober-fläche des Propheten (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!), die vom Rand des Gewands durch das heftige Ziehen beeinflusst worden war. Daraufhin sagte der Mann: “O Muhammad, überreiche mir von GOTTes Vermögen, das du hast!” Da wandte er sich an ihn, lachte und ordnete für ihn eine Gabe an.“
     In welcher Freiheit kann das unter ihrem Schutz  passieren?
      Und in welcher Gesellschaft – wie hoch in dieser auch der Rang an  zivilisierter Lebensweise im politischen Bereich sei – kann sich ein Bürger der unteren Schicht – gemäss der üblichen sozialen Einteilung in der menschlichen Gesellschaft – dem Herrscher nähern, abgesehen davon, dass er es wagt  ihn mit dieser Heftigkeit an dessen Gewand zu ziehen?
      Wer von den Herrschern erlaubt einem seiner Untertanen ihn mit seinem Namen anzusprechen, ganz zu schweigen vom Richten  von Worten an ihn, die den Verhaltens- und Anstandsregeln ent-behren?
      Wir hören – als erlebende und heimgesuchte Zeitgenossen – in der modernen Zeit – deren Herren auf die Erscheinungsformen deren politi-schen Freiheit ein Loblied singen – von eigenartigen Gesetzen, als da sind das Gesetz des Schmähens der königlichen Persönlichkeit, das Gesetz des Schmähens, das Notstandsgesetz, das Staatsoberhauptsgesetz, das Staats-sicherheitsgesetz und andere Massnahmen, die die Freiheit im Keim ersti-cken, ja sie sogar zu einer Fehlgeburt führen, bevor sie das Licht des Lebens erblickt, oder die Folterknechte auf der Erde und die Unterdrückten im Schatten der politischen Diktatur ihr Dasein fühlen. Dagegen ist es das Prophetentum, das Muhammad (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) zum Verhalten auf diesem Weg führte, damit er die Muslime lehre, wie die Beziehung zwischen Herrscher und Beherrschtem sein muss!
      Eine Beziehung, in der es Mitleid des Vaters mit dessen Sohn,  Zärt-lichkeit der Mutter gegenüber deren Baby, Liebe des Bruders zu dessen Bruder, Nachsicht des Freundes gegenüber dessen Freund und Barmher-zigkeit des Grossen gegenüber dem Kleinen gibt.
      Des Weiteren beruht sie darauf sich den Tyrannen entgegenzu-stellen – zuweilen mit Rat und ein anderes Mal durch gewaltsame Auseinanderset-zung mit ihnen, sofern es die Angelegenheit erfordert. Die Muslime halten sich dabei an die Worte des Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!): „Die Religion ist der gute Rat.“ Als die Gefährten ihn fragten, für wen der gute Rat sei, antwortete er mit den Worten: „Für GOTT und für SEINEN Gesandten und für SEIN BUCH und für die führenden Männer der Muslime und für deren einfache Leute.“ Es ist überliefert, dass ʿOmar eines Tages eine Ansprache hielt und sagte: „O Leute! Hört und gehorcht!“ Da sagte ein Mann: „Wir werden weder hören noch gehorchen. Du trägst ein langes Gewand, und du bist ein grosser riesiger Mann. Die Kleidung, die gekommen ist, genügt keinem Einzigen von uns trotz seiner Kürze. Woher hast du das also?“ ʿOmar sagte: „Steh auf, Abdulla Ibn ʿOmar! Informiere die Leute!“ Da teilte Abdullah ihnen mit, dass er seinem Vater sein Stück gegeben habe, und dann habe er davon ein Gewand machen lassen. Der Mann sagte: „Sprich! Jetzt werden wir hören und gehorchen.“ Den guten Rat für die führenden Männer, die ja die Führung des Staates darstellen, bezeichnet man in der modernen Zeit als Kritik. Wenn es den Muslimen erlaubt ist, den Herrscher zu kritisieren, dann ist das die politische Freiheit. Und ist das eine Pflicht für sie, gilt das Prinzip der Freiheit als ein Merkmal der Basisstruktur in der Gesellschaft.
      Die Muslime wussten das und folgten somit seiner Rechtleitung und beschritten seinen Weg. So gab es in ihren Gesellschaften einen Platz für die Freiheit. Dieses Phänomen beschränkte sich nicht nur auf die Zeit der rechtgeleiteten Kalifen, sondern fand sich in jeder Zeit, in der ein Herrscher seinen Weg zu GOTT kannte. Im islāmischen Staat gab es Streit um den Vorrang nur auf Grund einer rechtschaffenen Tätigkeit. Also gibt es in keinem Lebensbereich einen Unterschied zwischen Herrscher und Unter-tanen, insofern er keine gesellschaftlichen oder finanziellen Vorteile hat. Vielmehr räumt der Islam jedem Einzelnen in der Nation Befugnisse über den Herrscher ein, indem es ihnen zusteht das Rechte zu gebieten und das Verwerfliche zu verbieten – mit einem zeitgenössischen Ausdruck: Die Kritik und die Opposition, nämlich die politische Freiheit – in Anwendung der Worte des Gesandten GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) „Wer von euch etwas Verab scheungswürdiges sieht, der soll es mit seiner Hand verändern und wenn er das nicht vermag, dann mit seiner Zunge, und wenn er das nicht vermag, dann mit seinem Herzen und das ist das wenigste an Glauben.“
      Da es schwierig ist, dass jeder Einzelne bei dem, was er falsch sieht,  die Aufgabe der Kritik und Opposition gegenüber dem Herrscher durchfüh-rt, hat der Islam diese Aufgabe zu einer Kollektivpflicht gemacht. Das heisst, wer dieser Aufgabe gewachsen ist, darf alle vertreten. Jeder, der bei sich die Fähigkeit dazu findet, muss also sein Möglichstes tun um die Herrscher und Führer zu bessern und sie an einem Anschlag auf die Indivi-dualrechte und allgemeinen Freiheiten zu hindern.
      Unter dem Schutz des islamischen Staates kann der Herrscher nichts als das durchführen, was im ehrwürdigen Qurʾān steht und was der Gesandte GOTTes (GOTT segne ihn und schenke ihm Heil!) empfohlen hat. Lässt ein Text mehrere Bedeutungen zu, muss der Herrscher sich an die Meinung der Mehrheit der Gelehrten (nämlich die Mehrheit im Legislativorgan, dem das Parlament in der modernen Zeit entspricht) halten. Er darf nur nach Beratung derjenigen, die um ihn an Leuten von Erfahrung und Rechts-kompetenz auf deren Fachgebieten sind, einen Beschluss fassen oder eine Massnahme ergreifen Er muss die entgegengesetzte Meinung hören und sie weitherzig erörtern sowie eine Atmosphäre der Sicherheit für den Oppo-nenten schaffen, damit dieser das, was er hat, ohne Druck oder Anspielung auf Macht und Folter äussern kann.
      Dies sind die Hauptpositionen, auf die die Herrschaft im Islam zu beruhen hat. Wer sich also an sie hält, bringt den Geist den Islam zum Aus-druck und wendet diesen an. Somit können die einladend Aufru-fenden den Nicht-Muslimen verdeutlichen, dass dies das musterhafte Vorbild ist, das der Islam im Bereich der Herrschaft sucht. Sie müssen es studieren und begreifen, wollen sie die Prinzipien des Islam in diesem Bereich kennen lernen.
      Entfremden sich indes die Herrscher diesen Prinzipien, werden die Leute eine Abneigung gegen den Islam empfinden, da der Nicht-Muslim sie als solche betrachtet, die den Islam vertreten. Folglich ist das, was sie ausüben, die Praxis für die Lehre dieser Religion.
   Somit zeigt sich die Bedeutung der Verpflichtung der Herrscher gegen-über den Prinzipien des Islam, damit sie ein Vorbild sind, dessen Weg die Muslime beschreiten und durch das die Nicht-Muslime rechtgeleitet werden.

Richtigstellung


 

Richtigstellung

    Die Gegner des Islam – und wer von den Muslimen sich in ihrer Einflusssphäre bewegt – verbreiten in der Völkergemeinschaft, dass die Prinzipien des Islam und dessen Regeln im Bereich der politischen Freiheit nicht in diese Zeit passen. Die Opposition gegenüber den Herrschern, von der die historischen Bücher sprechen, sei nichts anderes als eine Verhal-tensweise, die die Umstände der Zeit und die Normen des politischen Lebens in den ersten Jahrhunderten erforderten. Sie stimmten mit dem Leben der Gesellschaften in der modernen Zeit nicht überein. Daher passe heute im Bereich der Politik nur die westliche demokratische Ordnung. Sie beruhe auf der Grundlage von Mehrparteiensystem und Wahl der Legis-lative, die man Parlament nenne, damit diese die zeitgemässen Rechtsvor-schriften und Gesetze erlasse und die Rolle der Aufsicht über die Exekutive einschliesslich des Staatsoberhauptes selbst ausübe. Da der Islam, oder genauer ausgedrückt die Gelehrten der islamischen Religion das Einsetzen derartiger Organe mit dem Anspruch, dass der Gesetzgeber GOTT ist, nicht erlauben, stellen jene nun auf Grund dessen als sicher hin, dass die Gelehr-ten wollten, dass die Gesellschaft in die Zeit vor vierzehn Jahrhunderten zurückkehre – die Sache, die unseren Marsch an Bewegung hindere. So stünden wir starr gegenüber den Erfordernissen der Zeit und werde unser Ergebnis Rückständigkeit, ja sogar Tod auf allen Lebensgebieten sein.
      Diese Aussage dünkt demjenigen, der keine Ahnung von den Lehren des Islam hat, annehmbar und in all ihren Aspekten einwandfrei. Freilich sehen die lernbereiten Leute, dass diese Aussage jeder Wahrheit entbehrt und nur naive Menschen, die nichts über die Entwicklung des Lebens und dessen Gesetzmässigkeit sowie die Verschiedenheit der Länder und deren Bewohner wissen, annehmen. Es ist ja so, dass die westliche demokratische Ordnung nicht unter allen Umständen und auch nicht im Verlauf der verschiedenen Epochen taugt. Wenn sie denn zum Leben vieler Erdbewoh-ner passt, entspricht sie vielleicht doch nicht dem Leben einiger Gesell-schaften. Unter der Voraussetzung, dass sie in allen derzeitigen Gesell-schaften anwendbar ist, vollziehen sich möglicherweise Dinge, die sie untauglich machen, was bestätigt, dass sie eine zeitlich beschränkte Ordnung mit bestimmten Bedingungen und Begleitumständen darstellt. Und warum sollten wir dieses Ergebnis auf eine künftige Wahrscheinlich-keit beziehen, die vielleicht nicht eintritt, und vor uns liegt etwas, was uns darlegt, was  keinen Zweifel daran lässt, dass sie keine allgemeine und umfassende Ordnung ist! Das Leben der menschlichen Gesellschaften in den ersten Jahrhunderten – und folglich auch darin, was ihm heute in einigen Gegenden der Erde gleicht    eignete sich nicht zur Praktizierung dieser Ordnung. Demgemäss ist sie durch bestimmte Rahmen- Bedingun-gen des menschlichen Lebens begrenzt. Gehen diese verloren, ist diese Ordnung in der Praxis ungeeignet. Eben das ist eine Angelegenheit der Vielschichtigkeit und der Einzelheiten in jeder Ordnung, die mit dem Menschen zusammenhängt, da die Unterschiedlichkeit des Milieus und die Verschiedenheit der Lebensformen die Veränderung und Auswechslung von Einzelhei-ten der Ordnung und deren Details erfordern. Was die allgemei-nen Prinzipien und die Grundpositionen betrifft, so sind sie unter allen Menschen allgemein und gemeinsam.
    Das ist es, was der Islam gebracht hat. Er verbietet die Meinungs-willkür, sogar dem Propheten selbst. Der Erhabene sagt:
       „....und ziehe sie zu Rate in der Angelegenheit!.... “
                                                                            (Qurʾān, Sure 3, Vers 159)
      Hieraus lernen wir die Nichtberechtigung irgendeines Herrschers zur Alleinherrschaft oder seiner Meinungswillkür, da GOTT den Propheten, der höheres Ansehen, schärferen Einblick und mehr Weisheit als ein Herr-scher hat, anweist sich von seinen Gefährten beraten zu lassen. Umso ange-messener ist es für den, der niedrigstehender als der Propheten ist, sich an die Beratung zu halten. Der Erhabene sagt:
     „....und deren Angelegenheit gegenseitige Beratung ist, …“
                                                                  (Qurʾān, Sure 42, Vers 38)
    Die Regel in der islamischen Gesellschaft lautet also, dass die Macht der Beratung zwischen Herrscher und Untertanen sowie zwi-schen den Musli-men untereinander ist. Also gibt es keinen Alleinbesitz der Meinung oder Herrschaftswillkür, sondern Diskussion, Beratung, Meinungsforschung und Einvernehmen beim Beschluss.
      Aber mit welcher Methode findet die Beratung statt? In Einzel- Erörterungen? Oder durch Abhalten von Arbeitszusammenkünf-ten? Oder in Form von Diskussionen, bei denen alle Menschen mitwirken? Oder durch Vertreter, die das Volk wählt?
   Der Islam hat keinen bestimmten Stil festgelegt, und zwar ob der Verschiedenheit der Umstände der Menschen und deren Probleme und Lebensverhältnisse. Allerdings erläuterte er, dass derjenige, der um Rat gefragt wird oder das Recht hat, seine Meinung zu äussern, die Fähigkeit zum Verstehen der Dimensionen der Frage besitzen soll, über die er seine Meinung abgibt, ja sogar seine Meinung auf einer wissenschaftlichen Basis beruhen und sich auf eine vernünftige Vorstellung stützen soll. Der Erha-bene sagt:
      „… Fragt also die Leute der Ermahnung, so ihr denn nicht wisset!“          (Qurʾān, Sure 16, Vers 43 )
 Also werden die Rechtsgelehrten bei Fragen der Šarīʿah gefragt und die Ingenieure im Bereich der Technik: angewandte Technik oder Bau-wesen oder Anlagentechnik … oder … oder … etc., jeder auf seinem Fachgebiet, die Agronomen in der Landwirtschaft und die Ökonomen in der Welt des Handels und des Geldes. Auf diese Weise wird nur gefragt – und um Rat gebeten –, wer Ahnung und Wissen davon hat, wonach er gefragt wird.
      Des Weiteren sollen sich diejenigen, die keine Ahnung haben, nicht in ein Gebiet stürzen, das nicht ihre Domäne ist, also keine Meinung äussern, bei der ihnen die Dimensionen deren Ergebnisse nicht klar sind; denn damit gehören sie zu den Widerspenstigen, die sich nicht an das halten, was man ihnen kraft der Weisheit ihrer Erfahrung bestimmt hat. Der Erhabene sagt:
      „Ihr da! Ihr seid es, die über das streiten, von dem ihr Ahnung habt. Warum streitet ihr also über das, von dem ihr keine Ahnung habt? …“            (Qurʾān, Sure 3, Vers 66)

:Und ER sagt auch 
      „… Und fürwahr, viele sind gewiss mit ihren Neigungen ohne Wissen in die Irre Führende – fürwahr, dein Herr, ER weiss am besten um die Überschreitenden.“                (Qurʾān, Sure 6, Vers 119)
 :Und ferner sagt ER 
      „Und befasse dich mit nichts, wovon du kein Wissen hast! Fürwahr, das Ohr, das Auge und das Herz  - all jenes wird dafür zur Rechen-schaft gezogen.“                    (Qurʾān, Sure 17, Vers36)


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مقدمة المدونة

                  مقدمة المدونة تعددت الأصوات المطالبة بتجديد الخطاب الديني؛ إذ أدلى بدلوه في هذا المجال المتخصصون وغير المتخصصين ...